Protokoll - Gemeinde Salem
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Protokoll - Gemeinde Salem
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 5/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender: Bürgermeister Härle<br />
20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
außerdem anwesend: Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtmann Brandstetter<br />
Gäste: Herr Schettler, Büro Eberhard und Partner<br />
Herr Mayer, Arbeitsgruppe für Tierökologie<br />
Frau Winandi, Büro Senner<br />
Herr Linhart, Firma Cucumaz<br />
Herr Großhardt<br />
Herr Müller, mmp<br />
Herr Schillinger<br />
entschuldigt: Ortsreferent Lutz<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Schafheutle<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.05 Uhr<br />
Öffentlich<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
2. Modernisierung, Umbau und Neubau der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach -<br />
Sachstandsbericht<br />
3. Planung und Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
4. Vorstellung von zwei Gestaltungskonzepten für die „Robinson-Crusoe-Insel“ beim Freibad<br />
am Schlosssee<br />
5. Erweiterung des Friedwaldes Heiligenberg in Teilbereiche des Wasserschutzgebiets<br />
„Beurener Quellen“ auf Gemarkung Heiligenberg<br />
6. Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Friedhofs Stefansfeld<br />
7. Anfragen und Bekanntgaben<br />
1
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />
eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />
vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 7 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />
Beschluss gefasst:<br />
Vergabe des Bauplatzes Flst. Nr. 170/1, Gemarkung Mittelstenweiler, Baugebiet „Zum<br />
roten Torkel“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf des o. g. Grundstücks mit einer Größe von 486 qm, zu<br />
den üblichen Bedingungen, an eine junge Familie aus Bermatingen zugestimmt.<br />
II. Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Sk<br />
3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Modernisierung, Umbau und Neubau der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach –<br />
Sachstandsbericht<br />
I. Sachvortrag<br />
Am 20.06.2010 konnte im Rahmen eines Tages der offenen Tür der Neubau von Haus 3<br />
offiziell übergeben werden.<br />
Nachdem nun auch das sanierte Haus 2 im Herbst 2011 bezogen werden konnte, stehen -<br />
abgesehen vom Bau des Demenzgartens – nur noch Schlusszahlungen aus. Die<br />
Baumaßnahmen im Alten- und Pflegeheim sind abgeschlossen.<br />
Bei einer Gesamtkostenberechnung von rund 8,9 Mio. Euro hat die Stiftung zum<br />
31.12.2011 rund 8,1 Mio. Euro ausbezahlt. Die Stiftung musste zur Finanzierung der<br />
Bauausgaben einen Kredit von 1 Mio. Euro aufnehmen. Der Bau wurde mit folgenden<br />
Zuwendungen bezuschusst:<br />
Land Baden-Württemberg 1.464.833,00 €<br />
Bodenseekreis 732.416,50 €<br />
Holzenergieprogramm Baden-Württemberg 29.044,00 €<br />
Denkmalschutz (noch nicht bewilligt) 74.305,29 €<br />
Summe: 2.300.598,79 €<br />
Die voraussichtlichen Restkosten in Höhe von 830.000,00 Euro sind im Wirtschaftsplan<br />
2012 der Stiftung veranschlagt.<br />
Im Rahmen der Sitzung wird die Abwicklung der Baumaßnahmen und der<br />
Abrechnungsstand dargestellt.<br />
Am 24.06.2012 wird zur Einweihung der Gesamtmaßnahme ein Tag der offenen Tür<br />
stattfinden.<br />
II. Aussprache<br />
Herr Müller informiert über die wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der Um- und<br />
Neubauarbeiten beim Alten- und Pflegeheim Wespach (Anlage 19).<br />
Herr Großhardt erläutert ergänzend die Baukostenabrechnung (Anlage 19).<br />
Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Stiftungsrat im Winter 2010 vor der Frage stand,<br />
ob das denkmalgeschützte Haus 2 nur provisorisch saniert werden soll. Der Vorsitzende ist<br />
heute froh darüber, dass der Stiftungsrat damals den Mut aufgebracht hat, sich dafür zu<br />
entscheiden, das historische Gebäude von Grund auf neu aufzubauen und zu sanieren.<br />
4
Herr Schillinger berichtet, dass derzeit 67 Bewohner im Alten- und Pflegeheim Wespach<br />
leben. Die Rückmeldungen von Bewohnern und Gästen zu den Sanierungsmaßnahmen<br />
sind durchweg positiv. Es ist sogar bereits die Tendenz bemerkbar, dass die neuen<br />
Zimmer im Haus 2 gegenüber den Räumlichkeiten im Neubau bevorzugt werden.<br />
Insgesamt ist die Nachfrage nach Plätzen gut und es gibt eine Warteliste.<br />
GR Frick lobt sowohl die Teams der Planer Müller und Großhardt als auch die Handwerker,<br />
für die insbesondere die Sanierungsarbeiten am Haus 2 eine große Herausforderung<br />
dargestellt haben. Besonders dankt er auch der Heimleitung und allen Mitarbeitern im<br />
Alten- und Pflegeheim Wespach, die während einer langen Übergangsphase parallel zu<br />
den Bauarbeiten die Betreuung der Bewohner aufrechterhalten mussten.<br />
III. Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Li/Si<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Planung und Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Gewann<br />
„Weitwiesen“ auf Gemarkung Mittelstenweiler<br />
Vorgang: GR vom 06.012.2011, § 4, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Im Gebiet „Weitwiesen“ auf den Gemarkungen Mittelstenweiler, Buggensegel und<br />
Bermatingen ist die <strong>Gemeinde</strong> zwischenzeitlich Eigentümerin von 12 Grundstücken mit<br />
einer Gesamtfläche von rd. 9,5 ha. Im beigefügten Lageplan (Anlage 20) sind diese<br />
<strong>Gemeinde</strong>grundstücke dargestellt. Der Großteil dieser Fläche wurde in den Jahren 2010<br />
und 2011 mit dem Ziel der Realisierung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
erworben.<br />
Diese Grundstücksverfügbarkeit war ausschlaggebend dafür, dass das Regierungspräsidium<br />
Tübingen die Kompensation für die Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge der<br />
geplanten Südumfahrung der L 205 in diesem Gebiet plant. Im Sinne einer effektiven und<br />
möglichst hochwirksamen Ausgleichsmaßnahme kann im Gebiet „Weitwiesen“ eine<br />
größere zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme realisiert werden, die sowohl den<br />
Ausgleichsbedarf für die Südumfahrung der L 205 als auch den konkreten<br />
Ausgleichsbedarf für das Gewerbegebiet Neufrach Süd abdecken kann. Darüber hinaus<br />
bietet dieses Gebiet die Chance, zusätzliche Ökopunkte für künftige Maßnahmen<br />
aufzubauen und in das Ökokonto einzubuchen.<br />
Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner aus Filderstadt sowie das Büro<br />
für Entwicklungs- und Freiraumplanung Eberhard + Partner aus Konstanz haben ein<br />
Maßnahmenkonzept für das Gebiet „Weitwiesen“ entwickelt, das dem <strong>Gemeinde</strong>rat in der<br />
Sitzung am 06.12.2011 vorgestellt wurde. Nach teilweise kontroverser Diskussion folgte<br />
zunächst keine Beschlussfassung zu diesem Konzept. Vielmehr wurde die Verwaltung<br />
gebeten, das Konzept mit möglichen Beteiligten und Betroffenen durchzusprechen. In einer<br />
gemeinsamen Besprechung am 23.01.2012, an der neben Vertretern der beiden<br />
Planungsbüros das Landratsamt Bodenseekreis - Untere Naturschutzbehörde - und - Amt<br />
für Landwirtschaft -, der BUND <strong>Salem</strong>, der BLHV <strong>Salem</strong>, der Naturschutzbeauftragte des<br />
Bodenseekreises und das Planungsbüro Hornstein aus Überlingen teilgenommen haben,<br />
wurde das Konzept nochmals eingehend diskutiert. Dabei wurden von Herrn Einholz vom<br />
BLHV grundsätzliche Bedenken des Flächenverbrauchs und des Flächenentzugs für die<br />
Landwirtschaft vorgetragen. Die Vertreter der Fachbehörden, auch der Vertreter des<br />
Landwirtschaftsamtes, der Naturschutzbeauftragte und der Vertreter des BUND haben die<br />
Ausgleichskonzeption grundsätzlich begrüßt. Nach Überzeugung der Vertreter des<br />
Naturschutzes kann im Gebiet „Weitwiesen“ auf der Grundlage des vorgestellten<br />
Kiebitzkonzeptes eine Ausgleichsmaßnahme mit hoher Qualität und auch hoher<br />
ökologischer Wertigkeit geschaffen werden. Die Fachleute sind sich dabei grundsätzlich<br />
einig, dass durch die Extensivierung und teilweise Vernässung des Gebietes Lebensräume<br />
für den Laubfrosch, mehrere Libellenarten und vor allem auch für den Kiebitz geschaffen<br />
werden können. Eine Realisierung des Gesamtkonzepts mit der berechtigten Erwartung,<br />
dass sich Kiebitze ansiedeln werden, setzt jedoch voraus, dass die <strong>Gemeinde</strong> noch weitere<br />
Grundstücke im eigentlichen Kerngebiet erwerben kann. Da ein möglicher weiterer<br />
6
Grunderwerb bislang nicht verhandelt wurde und deshalb offen ist, ob und ggf. wann die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die weiteren benötigten Grundstücke erwerben kann, wurde das<br />
Ausgleichskonzept im Sinne einer stufenweisen Realisierung umgearbeitet. Gleichzeitig<br />
wurde die für die Ansiedlung des Kiebitzes notwendige Fläche im Gebiet räumlich<br />
konkretisiert. Mit der konkreten Abgrenzung des eigentlichen Kiebitzbereichs kann<br />
gleichzeitig auch festgelegt werden, in welchem Umfang Flächen tatsächlich einer<br />
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entzogen werden müssen. Das nunmehr<br />
vorgesehene Maßnahmengebiet beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Fläche, die von<br />
bestehenden Wirtschaftswegen eingerahmt ist. Diese Fläche, die im beigefügten<br />
Maßnahmenkonzeptplan (Anlage 21) schwarz gestrichelt abgegrenzt ist, hat eine<br />
Gesamtgröße von rd. 9,1 ha. Davon befinden sich ca. 4,3 ha in <strong>Gemeinde</strong>eigentum.<br />
Aufgrund der bei solchen Maßnahmen grundsätzlich nicht zu vermeidenden Betroffenheit<br />
der Landwirtschaft wurde die konkrete Bewirtschaftung der Flächen untersucht. Dabei<br />
zeigte sich, dass ein Vollerwerbslandwirt aus <strong>Salem</strong>-Mittelstenweiler im Bereich<br />
„Weitwiesen“ insgesamt rd. 9,1 ha Flächen bewirtschaftet. Davon sind jedoch 2,3 ha nicht<br />
betroffen, weil sie nicht in das Ausgleichskonzept einbezogen sind. Zusätzlich befinden<br />
sich 3,2 ha der bewirtschafteten Flächen nur in der Randlage des Ausgleichsgebiets und<br />
können deshalb weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Für den<br />
landwirtschaftlichen Betrieb verbleiben jedoch immerhin noch rd. 3,5 ha im Kerngebiet der<br />
Ausgleichsmaßnahme. Nach einer Gesamtrealisierung des Ausgleichskonzepts kann diese<br />
Fläche langfristig nicht mehr ertragreich landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.<br />
Vorbehaltlich der Realisierung des Kiebitzkonzepts konnte mit dem betroffenen Landwirt<br />
eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Als Ausgleich für den möglichen<br />
Flächenverlust im Ausgleichsgebiet können andere Grundstücke im Nahbereich mit einer<br />
Fläche von rd. 3,7 ha pachtweise dem Landwirt überlassen werden. Rd. 3,1 ha der<br />
Tauschflächen hat die <strong>Gemeinde</strong> 2010 von der Markgräflich Badischen Verwaltung<br />
erworben. Bereits beim damaligen Erwerb wurde mit der MBV vereinbart, dass diese<br />
Flächen abzugeben sind, sobald sie im Rahmen des Ausgleichskonzepts benötigt werden.<br />
Durch die Bereitstellung der Tauschflächen müssen deshalb keine Flächen einem aktiven<br />
Landwirt entzogen werden.<br />
In der Sitzung werden Vertreter der Planungsbüros das überarbeitete Maßnahmenkonzept<br />
für das Gebiet „Weitwiesen“ präsentieren. Dabei wird auch auf die zu erwartenden Kosten<br />
für die erstmalige Umsetzung des Konzepts und die spätere Unterhaltung eingegangen.<br />
Aufgrund des in diesem Gebiet vorhandenen hohen Grundwasserstandes gehen die<br />
Fachleute davon aus, dass mit verhältnismäßig geringem Aufwand erste Maßnahmen<br />
umgesetzt werden können. Dabei hat eine stufenweise Realisierung den großen Vorteil,<br />
dass die Wirksamkeit erster Teilmaßnahmen bei der Fortschreibung und Realisierung der<br />
Gesamtmaßnahme positiv berücksichtigt werden können.<br />
Hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung des Ausgleichsgebiets wurden Kontakte mit der<br />
örtlichen Landwirtschaft hinsichtlich einer Beweidung mit Rindern aufgenommen. Dabei<br />
zeigte sich, dass grundsätzliche Bereitschaft zu einer Betreuung der eigentlich nicht mehr<br />
bewirtschaftbaren Flächen im Ausgleichsgebiet besteht. Zusätzlich ist der BUND <strong>Salem</strong><br />
sehr daran interessiert, das Ausgleichskonzept sowohl in der Realisierung als auch in der<br />
langfristigen Betreuung intensiv zu begleiten.<br />
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte Pflege und<br />
Unterhaltung des Ausgleichsgebiets mit vertretbarem Kostenaufwand möglich sein wird.<br />
Im Zuge einer ersten Umsetzungsmaßnahme sollen die Acker- und Wiesenflächen auf den<br />
gemeindeeigenen Grundstücken extensiviert werden. Nasswiesen, die bisher noch intensiv<br />
bewirtschaftet wurden und deshalb artenarm sind, werden zukünftig extensiv gepflegt. Im<br />
Bereich der Ackerflächen wird Grünland eingesät mit Entwicklungsziel Nasswiese. Hier<br />
können auch bereits erste Laubfroschgewässer angelegt werden, die der Umsetzung des<br />
zukünftig angestrebten Konzepts zur Ansiedlung des Kiebitzes nicht entgegenstehen. Mit<br />
diesen Maßnahmen kann der Ausgleichsbedarf für das Gewerbegebiet Süd abgedeckt<br />
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werden. Der Maßnahmenbedarf für diesen Bebauungsplan liegt bei rd. 4,2 ha Fläche und<br />
zusätzlich rd. 640.000 Ökopunkten. Nach der Biotopwertberechnung des Planungsbüros<br />
Hornstein kann auf den derzeit vorhandenen <strong>Gemeinde</strong>grundstücken im eigentlichen<br />
Ausgleichsgebiet die benötigte Fläche abgedeckt und gleichzeitig durch die Aufwertung mit<br />
rd. 690.000 Ökopunkte der berechnete Eingriff ausgeglichen werden.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Dem Maßnahmenkonzept zur Ansiedlung einer kleinen Kiebitzkolonie sowie anderer<br />
wertgebender Arten (z. B. Laubfrosch, gefleckte Heidelibelle, Sumpfschrecke)<br />
grundsätzlich zuzustimmen.<br />
2. Einer stufenweisen Umsetzung des Gesamtkonzepts entsprechend der<br />
Grundstücksverfügbarkeit zuzustimmen.<br />
3. Der Zuordnung der vorgestellten ersten Umsetzungsphase zum Bebauungsplan<br />
Gewerbegebiet Süd zuzustimmen.<br />
III. Aussprache<br />
AL Meschenmoser weist darauf hin, dass sich die Gesetzeslage bei den ökologischen<br />
Ausgleichsmaßnamen ändern wird. Für den aktuellen Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />
Neufrach-Süd“ muss der Ausgleich aber noch nach der bisherigen Regelung des<br />
Landratsamtes erfolgen.<br />
Herr Schettler ergänzt, dass die Landkreise Friedrichshafen und Ravensburg ein<br />
gemeinsames Modell für den ökologischen Ausgleich vorbereiten, das die Vorgaben aus<br />
der Ökokontoverordnung des Landes berücksichtigt. Dann ist der direkte 1:1<br />
Flächenausgleich nicht mehr zwingend vorgeschrieben, es wird eine reine<br />
Punktebewertung erfolgen.<br />
Der Vorsitzende betont, dass das für das Gewann Weitwiesen vorgestellte Konzept das<br />
Ziel hat, eine möglichst hohe Ökopunktezahl zu erreichen, damit möglichst wenig Fläche<br />
der Landwirtschaft entzogen werden muss.<br />
Herr Schettler ergänzt, dass möglichst solche Flächen gesucht werden, die ein hohes<br />
Entwicklungspotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht haben. Dies sind in der Regel<br />
Flächen, die entweder eher zu feucht oder zu trocken und damit schlechtere<br />
landwirtschaftliche Grundstücke sind. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind für die<br />
Landwirtschaft gut geeignete Flächen zu schonen.<br />
Herr Mayer erläutert nun ausführlich, die für die Umsetzung des „Kiebitzkonzeptes“<br />
notwendigen Maßnahmen (Anlage 22).<br />
Herr Schettler ergänzt, dass die Ansiedlung des Kiebitz als Ziel des Konzeptes von<br />
vornherein angemeldet werden muss, damit keine Ökopunkte verloren gehen, wenn sich<br />
die Vögel ansiedeln, ohne dass dies als Ziel fixiert wurde. Er erläutert nun die<br />
Kostenschätzung für die notwendigen Vorbereitungen und Pflegemaßnamen (Anlage 22).<br />
GR Straub betont, dass sie bisher dem Projekt eher skeptisch gegenüber gestanden ist,<br />
dass ihre Bedenken nun aber weitgehend ausgeräumt sind. Sie weist darauf hin, dass bei<br />
der Kostenaufstellung auch die Preise für die Flächen, die noch zu erwerben sind, ergänzt<br />
werden müssten, ebenso wie die Kosten für das Monitoring.<br />
8
Herr Mayer erläutert, dass bei der konkreten Erfolgskontrolle für die Besiedlung der<br />
Ausgleichsfläche ein gewisser Aufwand einkalkuliert werden muss. In der Anfangsphase<br />
sind Kosten für das Monitoring noch nicht notwendig.<br />
AL Meschenmoser ergänzt, dass auch der BUND in die Betreuung des Projektes<br />
eingebunden werden soll.<br />
GR Hefler erkundigt sich, in welchen Zeiträumen die einzelnen Umsetzungsstufen realisiert<br />
werden können.<br />
Herr Schettler weist darauf hin, dass dies davon abhängt, welche Flächen zu Verfügung<br />
stehen bzw. wann die <strong>Gemeinde</strong> weitere Flächen erwerben kann. Mit der Ansiedlung des<br />
Kiebitz ist vermutlich erst dann zu rechnen, wenn die <strong>Gemeinde</strong> im Eigentum aller<br />
Grundstücke im Projektgebiet ist.<br />
GR Fiedler verweist auf die beeindruckende Zahl von möglichen 2 Mio. Ökopunkten. Da<br />
fällt es den <strong>Gemeinde</strong>räten natürlich schwer, noch Nachteiliges an dem Projekt zu finden.<br />
Diese Ökopunkte reichen sicher lange für Baumaßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> aus. Sie betont,<br />
dass sie allen notwendigen Maßnahmen zustimmt, die für den Ausgleich des<br />
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“ notwendig sind. Sie spricht sich auch<br />
dafür aus, dass weitere ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Gewann Weitwiesen<br />
erfolgen sollen. Das „Kiebitzprojekt“ lehnt sie aber ab, da sie ein Konzept zur Schaffung<br />
„ökologischer Trittsteine“ bevorzugen würde. Sie ist der Ansicht, dass dies auch<br />
unbürokratischer umsetzbar wäre.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit dem Projekt „Ökotrittsteine“ geschaffen werden,<br />
auch ohne die Ansiedlung des Kiebitz. Wenn dieses Projektziel aber nicht von vornherein<br />
genannt wird und sich dann doch Kiebitzbrutpaare ansiedeln, gehen der <strong>Gemeinde</strong><br />
Ökopunkte verloren.<br />
AL Meschenmoser betont, dass die <strong>Gemeinde</strong> auf jeden Fall die Chance<br />
„Kiebitzansiedlung“ nutzen sollte, da in den geschätzten 2 Mio. Ökopunkte allein 1,2 Mio.<br />
für die Ansiedlung von 3 Kiebitzpärchen einkalkuliert wurden.<br />
GR Herter erinnert daran, dass es bereits seit langem Wunsch des <strong>Gemeinde</strong>rates ist,<br />
dass ein sinnvolles Konzept für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet wird.<br />
Dieses liegt nun vor, wobei aber die Landwirte leider immer noch die Leidtragenden sind,<br />
da sie einmal bei der Anlegung des Baugebietes und zusätzlich noch beim ökologischen<br />
Ausgleich Flächen verlieren. Sie bittet deshalb darum, bei anderen Projekten oder Themen<br />
die Interessen der Landwirtschaft bevorzugt zu berücksichtigen.<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass mit dem im Gewann Weitwiesen betroffenen Landwirt<br />
eine gute Lösung gefunden werden konnte, nachdem ihm Ausgleichsflächen zur Verfügung<br />
gestellt werden und er die Beweidung einiger Flächen im Gebiet übernimmt.<br />
GR Falke erkundigt sich, ob mit den Abholzungsmaßnahmen der Lebensraum anderer<br />
Tierarten zerstört wird.<br />
Herr Mayer weist darauf hin, dass in erster Linie Erlen und Christbaumkulturen abgeholzt<br />
werden sollen. Dort brüten sicher auch Vögel, wobei es sich aber höchstwahrscheinlich um<br />
Arten handelt, die in keinster Weise gefährdet sind.<br />
GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass die <strong>Gemeinde</strong> im schlechtesten Fall im Gewann<br />
Weitwiesen keine Grundstücke mehr erwerben kann, sodass das Ziel „Kiebitzansiedlung“<br />
nicht erreicht würde.<br />
Der Vorsitzende stimmt ihm grundsätzlich zu, weist aber darauf hin, dass der Verwaltung<br />
bereits wieder einige Grundstücke zum Erwerb angeboten wurden. Er erinnert auch daran,<br />
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dass es insbesondere Wunsch von GR Dr. Hanke war, dass ein Gesamtkonzept für die<br />
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erstellt wird, unabhängig von der<br />
Flächenverfügbarkeit.<br />
AL Meschenmoser erläutert, dass nach der kontroversen Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />
Verwaltung bisher die Grundstückseigentümer noch nicht angesprochen hat. Wenn der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat dem Projekt zustimmt, wird er aber mit den Grundstückseigentümern Kontakt<br />
aufnehmen.<br />
GR Elben ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieses Projektes oberste Priorität haben<br />
sollte, nachdem die Chancen für die Ansiedlung des Kiebitz durchaus gut sind und die<br />
<strong>Gemeinde</strong> so viele Ökopunkte erzielen könnte, dass mittelfristig weniger landwirtschaftliche<br />
Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen benötigt würden.<br />
IV. Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zu entsprechen (1 Gegenstimmt bei lfd. Nr. 1<br />
und 2)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 627.032 Me/AM<br />
10
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Vorstellung von zwei Gestaltungskonzepten für die „Robinson-Crusoe-Insel“ beim<br />
Freibad im Schlosssee<br />
I. Sachvortrag<br />
Der neue Wasserspielplatz am Schlosssee hat im vergangenen Jahr bei den Besuchern<br />
sehr viel Aufmerksamkeit und Gefallen gefunden. Er bietet vielfältige Spielmöglichkeiten für<br />
Familien mit kleineren Kindern. Dabei muss gleichzeitig festgestellt werden, dass für<br />
größere Kinder derzeit keine attraktiven Spielmöglichkeiten am Schlosssee vorhanden<br />
sind.<br />
Bereits bei der Vorstellung des Gesamtkonzepts für die Neugestaltung des Schlosssees<br />
hat die Planstatt Senner die Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf der im Freibad<br />
gelegenen Insel vorgeschlagen. Im Sinne einer „Robinson-Crusoe-Insel“ könnte hier ein<br />
Abenteuerspielplatz für größere Kinder entstehen.<br />
Die Planstatt Senner aus Überlingen hat sich angeboten, die Neugestaltung der „Robinson-<br />
Crusoe-Insel“ im Rahmen eines Vorentwurfs zu planen und auch in einem Modell<br />
darzustellen. Parallel dazu hat die Verwaltung mit der Firma Cucumaz aus 87487<br />
Wiggensbach wegen der Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes Kontakt aufgenommen.<br />
Die Firma Cucumaz hat vor allem im Allgäu und auch bei <strong>Gemeinde</strong>n im östlichen<br />
Bodenseekreis sehr attraktive und individuelle Spielplätze eingerichtet. Die Firma<br />
Cucumaz, vertreten durch Herrn Frank Linhart, ist ebenfalls daran interessiert, für die Insel<br />
einen Spielplatz zu planen und in einem Modell darzustellen. Sowohl die Planstatt Senner<br />
als auch die Firma Cucumaz werden im Verlaufe der Sitzung ihre Entwürfe vorstellen.<br />
Beide Planer erhalten für ihren Planungsaufwand einschließlich der Erstellung eines<br />
Modells ein Pauschalhonorar in Höhe von jeweils 2.500,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />
Im Falle einer späteren Beauftragung wird das Honorar angerechnet.<br />
Für die Anlegung eines Abenteuerspielplatzes ist mit Kosten der Größenordnung von ca.<br />
250.000,00 bis 300.000,00 Euro zu rechnen. Sofern der Einrichtung eines<br />
Abenteuerspielplatzes auf der Robinson-Crusoe-Insel grundsätzlich zugestimmt wird, kann<br />
sich die Verwaltung um eine Förderung aus Tourismusmitteln bemühen. Analog der<br />
bisherigen Förderung kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % erhofft werden. Eine<br />
Antragstellung müsste bis 30.09.2012 erfolgen. Hierfür wird eine konkrete Planung mit<br />
Kostenberechnung benötigt.<br />
III. Aussprache<br />
Herr Linhart stellt kurz die Firma Cucumaz vor und erläutet dann ausführlich die Planungen<br />
für die „Robinson-Crusoe-Insel“ anhand eines Modells.<br />
Nachdem Herr Linhart den Saal verlassen hat, stellt Frau Winandi die Planung des Büros<br />
Senner für die „Robinson-Crusoe-Insel“ vor (Anlage 23) und erläutert diese ebenfalls an<br />
einem Modell.<br />
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Es erfolgt keine Aussprache zu den vorgestellten Planungen.<br />
Der Vorsitzende bittet die <strong>Gemeinde</strong>räte, die gezeigten Entwürfe in den Fraktionen<br />
vorzuberaten. Er schlägt auch vor, die Modelle in den kommenden Monaten mit der<br />
Bevölkerung zu diskutieren.<br />
IV. Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 547.10 Me/AM<br />
12
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Erweiterung des Friedwaldes Heiligenberg in Teilbereiche des Wasserschutzgebiets<br />
„Beurener Quellen“ auf Gemarkung Heiligenberg<br />
I. Sachvortrag<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> betreibt auf Gemarkung Heiligenberg für die Trinkwasserversorgung<br />
die drei Grundwasserfassungen „Viktoriaweg“, „Malefikantenweg“ und „Weildorf“. Für diese<br />
Quellfassungen ist durch Rechtsverordnung vom 15.03.2002 das Wasserschutzgebiet<br />
„Beurener Quellen“ festgesetzt worden. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich wie üblich in<br />
die Schutzzonen I, II und III. Die Zonen I und II liegen dabei vollständig in den<br />
Walddistrikten Nagelstein und Kammerholz der Fürstlich Fürstenbergischen<br />
Forstverwaltung.<br />
Die Fürstenberg Forst in Donaueschingen plant gemeinsam mit der Friedwald GmbH die<br />
Errichtung eines weiteren Friedwaldes innerhalb der Waldfläche südöstlich der <strong>Gemeinde</strong><br />
Heiligenberg. Das Bestattungskonzept sieht wie im bereits vorhandenen Friedwald vor,<br />
dass die Urnen mit der eingefüllten Krematoriumsasche allseitig des jeweiligen<br />
Bestattungsbaums in einer Tiefe von ca. 0,5 m bestattet werden.<br />
Nachdem die Friedwaldfläche teilweise innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen<br />
Wasserschutzgebiets „Beurener Quellen“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> und in dem bisher nur<br />
fachtechnisch abgegrenzten, jedoch nicht rechtskräftig ausgewiesenen<br />
Wasserschutzgebiet „Klause Egg“ der <strong>Gemeinde</strong> Frickingen liegt, wurden im Rahmen des<br />
eingeleiteten Planungsverfahrens seitens der Fach- und Genehmigungsbehörden zunächst<br />
Bedenken gegen die Realisierung des Friedwaldes in den jeweiligen engeren Schutzzonen<br />
II geäußert. Außerdem wurde der Nachweis der Unbedenklichkeit einer Urnenbestattung in<br />
der jeweiligen weiteren Schutzzone III gefordert.<br />
Die geplante Abgrenzung des neuen Friedwaldes und die Wasserschutzzonen können aus<br />
dem beigefügten Lageplan (Anlage 24) entnommen werden.<br />
In Abstimmung mit dem Landratsamt Bodenseekreis, dem Regierungspräsidium Freiburg –<br />
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau sowie dem Regierungspräsidium<br />
Tübingen wurden durch die Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Kling<br />
Consult aus Krumbach umfangreiche geologische Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund<br />
der dabei festgestellten Mächtigkeiten der Deckschichten und der bodenmechanischen<br />
Zusammensetzung kam der Gutachter in Übereinstimmung mit den Fachbehörden zum<br />
Ergebnis, dass die vorgesehene Erweiterung des Friedwaldes auch in Teilbereiche der<br />
Wasserschutzzonen II und III unbedenklich ist. Allerdings verlangt das<br />
Regierungspräsidium Tübingen nach grundsätzlicher Abstimmung mit dem<br />
Umweltministerium Baden-Württemberg in der Wasserschutzzone II die Verwendung von<br />
Urnen aus Edelstahl. Außerdem müssen die Edelstahlurnen nach einer Liegezeit von max.<br />
25 Jahren wieder entfernt werden. In der Wasserschutzzone III ist die ansonsten übliche<br />
Verwendung von verrottbaren Urnen bedenkenlos möglich.<br />
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Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen und der fachlichen Bewertung durch das<br />
Landratsamt Bodenseekreis, das Regierungspräsidium Tübingen und das<br />
Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau – kann<br />
zusammenfassen festgestellt werden, dass die Einrichtung eines Friedwaldes auch in<br />
Teilbereichen der Wasserschutzzonen II und III des Wasserschutzgebiets „Beurener<br />
Quellen“ für die Wasserversorgung <strong>Salem</strong> keine negativen Auswirkungen haben wird.<br />
II. Aussprache<br />
GR Sasse führt aus, dass sie dieser Maßnahme nicht zustimmen würde, wenn eine<br />
Beschlussfassung notwendig wäre, da mit einer Gefährdung des Wasserschutzgebietes<br />
immer gerechnet werden muss.<br />
GR Koester stimmt ihr zu und gibt zu bedenken, warum der Friedwald unbedingt im<br />
Bereich des Wasserschutzgebietes ausgeweitet werden muss, nachdem ausreichend<br />
andere Waldflächen zur Verfügung stehen. Sie bedauert, dass der <strong>Salem</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über dieses Projekt nicht Beschluss fassen kann.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass die Erweiterungsfläche für den Friedwald auf Gemarkung<br />
Heiligenberg liegt. Bisher war es im <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband üblich, dass die<br />
Nachbargemeinden der planenden <strong>Gemeinde</strong> „keine Steine“ in den Weg gelegt haben. Da<br />
die Quellen der Wasserversorgung Beuren in diesem Bereich liegen, ist die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Salem</strong> natürlich berechtigt, kritisch nachzufragen. Eine mögliche Beeinträchtigung der<br />
Quellen wurde nach einer akribischen Überprüfung aber ausgeschlossen, sodass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eigentlich keine Einwände mehr vorbringen sollte.<br />
AL Meschenmoser verweist darauf, dass die Wasserversorgung Beuren auf<br />
fürstenbergischem Privatgelände betrieben wird. Als die notwendigen<br />
Wasserschutzgebiete ausgewiesen wurden, war die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> auch froh darüber,<br />
dass die Grundstückseigentümerin und die <strong>Gemeinde</strong> Heiligenberg keine Einwände hatten.<br />
III. Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL Me/AM<br />
14
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Friedhofs Stefansfeld<br />
I. Sachvortrag<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 11.10.2011 wurde die Planung zur Erweiterung des<br />
Friedhofs Stefansfeld vorgestellt. Der Ausführung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat entsprechend<br />
zugestimmt. Die Verwaltung hat daraufhin mit der Werkplanung begonnen und die<br />
Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben.<br />
Für die Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Friedhofs Stefansfeld wurden am<br />
13.02.2012 bei 10 Firmen in der näheren Umgebung beschränkt ausgeschrieben.<br />
Zur Angebotseröffnung am 28.02.2012 haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben.<br />
Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab als günstigste Bieterin die Firma Kamuf aus<br />
<strong>Salem</strong>-Haberstenweiler. Die geprüften Angebotsummen der einzelnen Bieter sind im<br />
beiliegenden Vergabevorschlag in der nichtöffentlichen Anlage 13 dargestellt. Mit der<br />
Ausführung der Leistung soll ab der 13. KW 2012 (je nach Witterung) begonnen werden.<br />
Die Firma Kamuf aus <strong>Salem</strong>-Haberstenweiler hat bereits für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> mehrere<br />
Außenanlagen zur vollsten Zufriedenheit hergestellt.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die Firma Josef Kamuf zum Angebotspreis<br />
von 49.404,64 € zuzustimmen.<br />
III. Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen (Befangen GR Herter).<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 775.22 Mutt<br />
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Anfragen und Bekanntgaben<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.03.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
1. Aufstockung der Sanierungsmittel für die Ortskernsanierung Beuren<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass dem Aufstockungsantrag der <strong>Gemeinde</strong> erfreulicherweise<br />
in vollem Umfang entsprochen wurde.<br />
2. Spielgerät für den Kindergarten Kleiner Brühl<br />
Der Vorsitzende informiert darüber, dass in den nächsten Tagen im Garten des<br />
Kindergartens Kleiner Brühl ein Spielgerät der Firma Cucumaz aufgestellt wird.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Sk<br />
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