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(M.A.) General Management - IUBH

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§ 8 Kreditpunkte, gewichtete Modulnote<br />

1. Zum Nachweis von Studienleistungen wird in einem akkumulierenden Kredit-<br />

punktesystem jedes Teilmodul nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand gewich-<br />

tet. Pro Semester sind in einem Vollzeitstudium grundsätzlich 30 Kreditpunkte<br />

zu erlangen, im Teilzeitstudium entsprechend anteilige Äquivalente.<br />

2. Die Kreditpunkte für ein Modul werden erst angerechnet, wenn das Modul min-<br />

destens mit „ausreichend“ bewertet worden ist.<br />

3. Das Master-Fernstudium ist abgeschlossen, wenn insgesamt 120 Kreditpunkte<br />

erreicht wurden. Diese 120 Kreditpunkte müssen in den gemäß §22 in Verbin-<br />

dung mit der Anlage 2 zu bestehenden Modulen/Teilmodulen erbracht werden.<br />

Sie können nicht durch andere Leistungen ausgeglichen werden.<br />

4. Ein Kreditpunkt entspricht der international anerkannten quantitativen Maßein-<br />

heit für den Lernaufwand der Studierenden (Credit) nach dem European Credit<br />

Transfer System (ECTS) und ist mit einer Arbeitsbelastung von 30 Stunden<br />

verbunden.<br />

5. Der Arbeitsumfang von 30 Stunden pro ECTS-Punkt (Credit) entspricht dem<br />

eines Vollzeitstudiums.<br />

§ 9 Prüfungsausschuss<br />

1. Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen ist ein Prüfungsaus-<br />

schuss zu bilden. Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ der Inter-<br />

nationalen Hochschule Bad Honnef · Bonn.<br />

2. Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:<br />

a. Überwachung der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung<br />

b. Ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung<br />

c. Festsetzung der Prüfungstermine<br />

d. Entscheidung über Widersprüche<br />

e. Änderung bzw. Weiterentwicklung der Studien- und Prüfungsordnung<br />

f. Bestellung der Prüfer und Beisitzer<br />

g. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hoch-<br />

schulen erbracht wurden<br />

3. Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, und zwar aus<br />

a. drei Mitgliedern aus der Gruppe der Professoren<br />

b. einem Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter<br />

c. einem Mitglied aus der Studierendenschaft<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 8 von 37

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