24.01.2013 Aufrufe

(M.A.) General Management - IUBH

(M.A.) General Management - IUBH

(M.A.) General Management - IUBH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Ab dem 41. Absolventen wird der ECTS Grad nach folgender Tabelle berech-<br />

net:<br />

ECTS-Grad Relative Verteilung der Noten<br />

innerhalb der Kohorte<br />

Definition<br />

A 10% Excellent<br />

B 25% Very Good<br />

C 30% Good<br />

D 25% Satisfactory<br />

E 10% Sufficient<br />

5. Das Master-Zeugnis, die Master-Urkunde und ein Diploma Supplement werden<br />

vom Rektor und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und<br />

gesiegelt. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungs-<br />

leistung erbracht worden ist. Ist die Masterarbeit die letzte Prüfungsleistung, so<br />

wird das Zeugnis auf den Abgabetag der Masterarbeit datiert.<br />

6. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium wird der akademische Grad<br />

“Master of Arts”<br />

(Kurzform: M.A.) verliehen. Die Urkunde über den verliehenen Hochschulgrad<br />

enthält die Angabe des Studienganges.<br />

§ 31 Exmatrikulation<br />

1. Ein Studierender ist zu exmatrikulieren, wenn<br />

a. er dies beantragt,<br />

b. die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat<br />

herbeigeführt wurde,<br />

c. er in dem Fernstudiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche<br />

Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder zur Prüfung endgültig nicht<br />

mehr zugelassen werden kann.<br />

2. Soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung das Weiterbestehen der Ein-<br />

schreibung erfordert, sind Studierende nach Aushändigung des Zeugnisses über<br />

den bestandenen Abschluss des Fernstudiengangs zum Ende des laufenden<br />

Semesters zu exmatrikulieren.<br />

3. Ein Studierender kann exmatrikuliert werden, wenn<br />

a. nach der Einschreibung Tatsachen bekannt werden und noch fortbestehen<br />

oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 30 von 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!