(M.A.) General Management - IUBH
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3. Eine verspätet abgegebene Master-Abschlussarbeit wird mit „nicht-<br />
ausreichend“ bewertet.<br />
4. Die Master-Thesis ist von zwei Prüfern zu bewerten. Die Prüfer werden vom<br />
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Der Erstprüfer soll der The-<br />
mensteller sein.<br />
5. Haben zwei Prüfer die Master-Thesis bewertet und lautet keine der beiden Be-<br />
wertungen „nicht ausreichend“, wird die Note als arithmetisches Mittel der bei-<br />
den Einzelbewertungen festgesetzt. Haben zwei Prüfer die Master-Thesis mit<br />
„nicht ausreichend“ bewertet, gilt die Master-Thesis als nicht bestanden.<br />
6. Sofern nur ein Prüfer die Master-Thesis mit „nicht ausreichend“ bewertet, be-<br />
stellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Prüfer. Lautet die<br />
Einzelbewertung des dritten Prüfers „nicht ausreichend“, gilt die Master-Thesis<br />
als nicht bestanden. Anderenfalls wird als Note der Master-Thesis das arithme-<br />
tische Mittel der beiden jeweils besseren Einzelbewertungen festgesetzt.<br />
§ 28 Kolloquium<br />
1. Ein Studierender, der alle Prüfungsleistungen der in § 22 aufgeführten Module<br />
bestanden hat und dessen Betreuer ihn zum Kolloquium einlädt, kann sich<br />
schriftlich beim Prüfungsamt zum Kolloquium anmelden.<br />
2. Im Kolloquium hat der Kandidat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Er-<br />
gebnisse der Master-Abschlussarbeit, ihre fachlichen und methodischen Grund-<br />
lagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge mündlich darzustellen und<br />
selbstständig zu begründen sowie ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.<br />
3. Das Kolloquium dauert in der Regel 45 Minuten und wird vom Erst- und Zweit-<br />
korrektor der Master-Abschlussarbeit durchgeführt.<br />
4. Bei Zustimmung des Prüfungskandidaten und des Prüfungsausschusses kann<br />
das Kolloquium öffentlich durchgeführt werden.<br />
5. Das Kolloquium kann nicht wiederholt werden.<br />
6. Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Kolloquiums und der Master-<br />
Abschlussarbeit erfolgt direkt im Anschluss an das Kolloquium.<br />
§ 29 Gesamtergebnis der Master-Prüfung<br />
1. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen laut Studien-<br />
plan und die Master-Thesis jeweils mindestens als „ausreichend“ bewertet wur-<br />
Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 28 von 37