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(M.A.) General Management - IUBH

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3. Eine verspätet abgegebene Master-Abschlussarbeit wird mit „nicht-<br />

ausreichend“ bewertet.<br />

4. Die Master-Thesis ist von zwei Prüfern zu bewerten. Die Prüfer werden vom<br />

Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Der Erstprüfer soll der The-<br />

mensteller sein.<br />

5. Haben zwei Prüfer die Master-Thesis bewertet und lautet keine der beiden Be-<br />

wertungen „nicht ausreichend“, wird die Note als arithmetisches Mittel der bei-<br />

den Einzelbewertungen festgesetzt. Haben zwei Prüfer die Master-Thesis mit<br />

„nicht ausreichend“ bewertet, gilt die Master-Thesis als nicht bestanden.<br />

6. Sofern nur ein Prüfer die Master-Thesis mit „nicht ausreichend“ bewertet, be-<br />

stellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Prüfer. Lautet die<br />

Einzelbewertung des dritten Prüfers „nicht ausreichend“, gilt die Master-Thesis<br />

als nicht bestanden. Anderenfalls wird als Note der Master-Thesis das arithme-<br />

tische Mittel der beiden jeweils besseren Einzelbewertungen festgesetzt.<br />

§ 28 Kolloquium<br />

1. Ein Studierender, der alle Prüfungsleistungen der in § 22 aufgeführten Module<br />

bestanden hat und dessen Betreuer ihn zum Kolloquium einlädt, kann sich<br />

schriftlich beim Prüfungsamt zum Kolloquium anmelden.<br />

2. Im Kolloquium hat der Kandidat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Er-<br />

gebnisse der Master-Abschlussarbeit, ihre fachlichen und methodischen Grund-<br />

lagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge mündlich darzustellen und<br />

selbstständig zu begründen sowie ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.<br />

3. Das Kolloquium dauert in der Regel 45 Minuten und wird vom Erst- und Zweit-<br />

korrektor der Master-Abschlussarbeit durchgeführt.<br />

4. Bei Zustimmung des Prüfungskandidaten und des Prüfungsausschusses kann<br />

das Kolloquium öffentlich durchgeführt werden.<br />

5. Das Kolloquium kann nicht wiederholt werden.<br />

6. Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Kolloquiums und der Master-<br />

Abschlussarbeit erfolgt direkt im Anschluss an das Kolloquium.<br />

§ 29 Gesamtergebnis der Master-Prüfung<br />

1. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen laut Studien-<br />

plan und die Master-Thesis jeweils mindestens als „ausreichend“ bewertet wur-<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 28 von 37

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