(M.A.) General Management - IUBH
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d . bei Durchführung der Master-Thesis außerhalb der Hochschule: ein Kurz-<br />
profil des Unternehmens oder der Organisation, eine Verpflichtung des dor-<br />
tigen Ansprechpartners zur Sicherstellung einer hinreichenden Betreuungs-<br />
kapazität; die Anforderungen hinsichtlich der sicherzustellenden Vertrau-<br />
lichkeit im Hinblick auf die Ergebnisse der Master-Thesis sowie, falls gege-<br />
ben, eine Willensbekundung des Unternehmensbetreuers und ein Nachweis<br />
seiner Qualifikation (§ 8 Abs. 3) im Hinblick auf eine eventuelle Bestellung<br />
als Zweitprüfer<br />
3. Über die Zulassung entscheidet das Prüfungsamt. Die Zulassung ist zu versa-<br />
gen, wenn<br />
a . die im Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder<br />
b . die Unterlagen gemäß Absatz 2 unvollständig sind oder<br />
c . eine entsprechende Master-Thesis im gleichen (Fern-)Studiengang im Gel-<br />
tungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden ist oder der<br />
Studierende den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.<br />
§ 26 Ausgabe und Bearbeitung der Master-Abschlussarbeit<br />
(Thesis)<br />
1. Die Master-Thesis kann von allen Hochschullehrern der Internationalen Hoch-<br />
schule Bad Honnef · Bonn, die vom Prüfungsausschuss bestimmt werden, aus-<br />
gegeben und betreut werden.<br />
2. Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master-<br />
Thesis) beträgt höchstens 22 Wochen unabhängig von der Art der Themenstel-<br />
lung. Für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf Antrag anteilig. Das<br />
Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Master-<br />
Thesis innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Im be-<br />
gründeten Ausnahmefall kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf ei-<br />
nen vor Ablauf der Frist gestellten begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um<br />
bis zu vier Wochen verlängern, wenn der Kandidat eine Fragestellung unter-<br />
sucht, für die Begleitarbeiten notwendig sind (z.B. empirische, experimentelle<br />
etc. Arbeiten), die diese Frist erfordern. Unter Berücksichtigung der besonderen<br />
Situation der Fernstudierenden sowie der daraus resultierenden Doppelbelas-<br />
tung von Berufstätigkeit und Studium kann die Bearbeitungszeit aus begründe-<br />
ten persönlichen Anlässen im Einzelfall um einen angemessenen Zeitraum bis<br />
höchstens zur doppelten Dauer (o.ä.) der ursprünglich vorgesehenen Bearbei-<br />
tungszeit vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Hierbei ist vor der Ent-<br />
Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 26 von 37