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(M.A.) General Management - IUBH

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d . bei Durchführung der Master-Thesis außerhalb der Hochschule: ein Kurz-<br />

profil des Unternehmens oder der Organisation, eine Verpflichtung des dor-<br />

tigen Ansprechpartners zur Sicherstellung einer hinreichenden Betreuungs-<br />

kapazität; die Anforderungen hinsichtlich der sicherzustellenden Vertrau-<br />

lichkeit im Hinblick auf die Ergebnisse der Master-Thesis sowie, falls gege-<br />

ben, eine Willensbekundung des Unternehmensbetreuers und ein Nachweis<br />

seiner Qualifikation (§ 8 Abs. 3) im Hinblick auf eine eventuelle Bestellung<br />

als Zweitprüfer<br />

3. Über die Zulassung entscheidet das Prüfungsamt. Die Zulassung ist zu versa-<br />

gen, wenn<br />

a . die im Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder<br />

b . die Unterlagen gemäß Absatz 2 unvollständig sind oder<br />

c . eine entsprechende Master-Thesis im gleichen (Fern-)Studiengang im Gel-<br />

tungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden ist oder der<br />

Studierende den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.<br />

§ 26 Ausgabe und Bearbeitung der Master-Abschlussarbeit<br />

(Thesis)<br />

1. Die Master-Thesis kann von allen Hochschullehrern der Internationalen Hoch-<br />

schule Bad Honnef · Bonn, die vom Prüfungsausschuss bestimmt werden, aus-<br />

gegeben und betreut werden.<br />

2. Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master-<br />

Thesis) beträgt höchstens 22 Wochen unabhängig von der Art der Themenstel-<br />

lung. Für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf Antrag anteilig. Das<br />

Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Master-<br />

Thesis innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Im be-<br />

gründeten Ausnahmefall kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf ei-<br />

nen vor Ablauf der Frist gestellten begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um<br />

bis zu vier Wochen verlängern, wenn der Kandidat eine Fragestellung unter-<br />

sucht, für die Begleitarbeiten notwendig sind (z.B. empirische, experimentelle<br />

etc. Arbeiten), die diese Frist erfordern. Unter Berücksichtigung der besonderen<br />

Situation der Fernstudierenden sowie der daraus resultierenden Doppelbelas-<br />

tung von Berufstätigkeit und Studium kann die Bearbeitungszeit aus begründe-<br />

ten persönlichen Anlässen im Einzelfall um einen angemessenen Zeitraum bis<br />

höchstens zur doppelten Dauer (o.ä.) der ursprünglich vorgesehenen Bearbei-<br />

tungszeit vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Hierbei ist vor der Ent-<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 26 von 37

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