24.01.2013 Aufrufe

(M.A.) General Management - IUBH

(M.A.) General Management - IUBH

(M.A.) General Management - IUBH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Studienverlauf<br />

§ 21 Abfolge und zeitliche Befristung der Prüfungen<br />

1. Während des Studiums sind die in § 22 aufgeführten Abschlussprüfungen abzu-<br />

legen.<br />

2. Innerhalb der Module existieren zum Teil Wahlmöglichkeiten bezüglich einzel-<br />

ner Wahlpflicht-Teilmodule, die es erlauben, einen Schwerpunkt im Studium zu<br />

setzen.<br />

3. Abschlussprüfungen eines Moduls müssen spätestens binnen 12 Monate nach<br />

Bestehen der in § 14 dargestellten Lernkontrollen aller Kurse im Modul abgelegt<br />

werden. Erfolgt dies nicht, muss das Modul inklusive aller Kurse und Lernkon-<br />

trollen wiederholt werden.<br />

4. Besteht ein Modul aus mehreren Kursen, muss dieses Modul binnen 24 Mona-<br />

ten ab Wahl des ersten Kurses im Modul abgeschlossen werden. Erfolgt dies<br />

nicht, muss das Modul inklusive aller Kurse und Lernkontrollen wiederholt wer-<br />

den.<br />

§ 22 Module und Teilmodule<br />

Die zu bestehenden Module und Teilmodule ergeben sich aus dem Curriculum in Anla-<br />

ge 2 zu dieser Master-Studien- und Prüfungsordnung.<br />

§ 23 Versäumnis, Rücktritt, Täuschungsversucht, Ordnungsverstoß<br />

1. Ein Rücktritt von einer angemeldeten Klausur oder mündlichen Prüfung ist ohne<br />

Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Anzahl der möglichen Prü-<br />

fungsversuche bis sieben Tage vor der Prüfung in schriftlicher Form (elektroni-<br />

scher oder papierschriftlicher Eingang bei der Hochschule) möglich. Der Tag der<br />

Prüfung wird hierbei nicht mitgerechnet. In diesem Fall wird der Studierende<br />

prüfungsrechtlich so gestellt, als habe er sich nie zu der Prüfung angemeldet.<br />

2. Prüfungsleistungen werden mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Kandi-<br />

dat ohne triftige Gründe nicht zur Prüfung erscheint oder nach der Anmeldung<br />

zur Prüfungsleistung nach Ablauf der festgesetzten Frist zurücktritt oder nach<br />

Ausgabe der Prüfungsaufgaben die Prüfung ohne triftigen Grund abbricht.<br />

3. Der Rücktritt von einer Prüfung muss schriftlich erklärt werden. Bei Abbruch<br />

einer bereits begonnenen Prüfung müssen die Gründe unverzüglich und eben-<br />

falls schriftlich glaubhaft gemacht werden.<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 22 von 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!