(M.A.) General Management - IUBH
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III. Studienverlauf<br />
§ 21 Abfolge und zeitliche Befristung der Prüfungen<br />
1. Während des Studiums sind die in § 22 aufgeführten Abschlussprüfungen abzu-<br />
legen.<br />
2. Innerhalb der Module existieren zum Teil Wahlmöglichkeiten bezüglich einzel-<br />
ner Wahlpflicht-Teilmodule, die es erlauben, einen Schwerpunkt im Studium zu<br />
setzen.<br />
3. Abschlussprüfungen eines Moduls müssen spätestens binnen 12 Monate nach<br />
Bestehen der in § 14 dargestellten Lernkontrollen aller Kurse im Modul abgelegt<br />
werden. Erfolgt dies nicht, muss das Modul inklusive aller Kurse und Lernkon-<br />
trollen wiederholt werden.<br />
4. Besteht ein Modul aus mehreren Kursen, muss dieses Modul binnen 24 Mona-<br />
ten ab Wahl des ersten Kurses im Modul abgeschlossen werden. Erfolgt dies<br />
nicht, muss das Modul inklusive aller Kurse und Lernkontrollen wiederholt wer-<br />
den.<br />
§ 22 Module und Teilmodule<br />
Die zu bestehenden Module und Teilmodule ergeben sich aus dem Curriculum in Anla-<br />
ge 2 zu dieser Master-Studien- und Prüfungsordnung.<br />
§ 23 Versäumnis, Rücktritt, Täuschungsversucht, Ordnungsverstoß<br />
1. Ein Rücktritt von einer angemeldeten Klausur oder mündlichen Prüfung ist ohne<br />
Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Anzahl der möglichen Prü-<br />
fungsversuche bis sieben Tage vor der Prüfung in schriftlicher Form (elektroni-<br />
scher oder papierschriftlicher Eingang bei der Hochschule) möglich. Der Tag der<br />
Prüfung wird hierbei nicht mitgerechnet. In diesem Fall wird der Studierende<br />
prüfungsrechtlich so gestellt, als habe er sich nie zu der Prüfung angemeldet.<br />
2. Prüfungsleistungen werden mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Kandi-<br />
dat ohne triftige Gründe nicht zur Prüfung erscheint oder nach der Anmeldung<br />
zur Prüfungsleistung nach Ablauf der festgesetzten Frist zurücktritt oder nach<br />
Ausgabe der Prüfungsaufgaben die Prüfung ohne triftigen Grund abbricht.<br />
3. Der Rücktritt von einer Prüfung muss schriftlich erklärt werden. Bei Abbruch<br />
einer bereits begonnenen Prüfung müssen die Gründe unverzüglich und eben-<br />
falls schriftlich glaubhaft gemacht werden.<br />
Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 22 von 37