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(M.A.) General Management - IUBH

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werden, wenn diese Prüfungen innerhalb desselben Prüfungszeitraumes statt-<br />

finden.<br />

4. Der Antrag auf Zulassung zu einer Modul- oder Teilmodulprüfung kann schrift-<br />

lich bis sieben Tage vor der Prüfungsperiode ohne Angabe von Gründen und<br />

ohne Anrechnung auf die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche in schriftli-<br />

cher Form wieder zurückgenommen werden. Der Tag der Prüfung wird hierbei<br />

nicht mitgerechnet.<br />

5. Die Zulassung ist zu versagen, wenn<br />

a. die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind;<br />

b. der Kandidat eine entsprechende Prüfung im gleichen Studiengang endgül-<br />

tig nicht bestanden hat;<br />

c. ein Modul an der Internationalen Hochschule Bad Honnef � Bonn endgültig<br />

nicht bestanden wurde, das für die Fortführung des Fernstudiums erforder-<br />

lich ist;<br />

d. die Zulassung zur Modul- oder Teilmodulprüfung nicht fristgemäß beantragt<br />

wird.<br />

6. Eine Modul- oder Teilmodulprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn sie<br />

unter vollständiger Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten der Prü-<br />

fungsleistungen nicht mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.<br />

§ 19 Durchführen von Prüfungsleistungen<br />

1. Modulprüfungen in Form von Klausuren werden mindestens einmal im Monat<br />

angeboten. Modulprüfungen in Form mündlicher Prüfungen werden mindestens<br />

einmal im Quartal angeboten.<br />

2. Zu Klausuren und mündlichen Prüfungen ist eine Anmeldefrist einzuhalten, die<br />

dem Informationssystem CARE zu entnehmen ist.<br />

3. Detaillierte Informationen zum Prüfungstag, Prüfungsort und der Prüfungszeit<br />

werden den Kandidaten rechtzeitig, mindestens eine Woche vor der betreffen-<br />

den Prüfung, bekannt gegeben.<br />

4. Der Kandidat hat sich auf Verlangen des Prüfers mit einem amtlichen Lichtbild-<br />

ausweis zu legitimieren.<br />

§ 20 Wiederholung von Prüfungsleistungen<br />

1. Prüfungsleistungen können nur wiederholt werden, wenn die Abschlussprüfung<br />

insgesamt nicht bestanden ist.<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 20 von 37

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