(M.A.) General Management - IUBH

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schaftlichen Recherche-Techniken und Anforderungen, die zur Anfertigung einer späteren Abschlussarbeit, wie z.B. einer Masterarbeit, erforderlich sind. Dazu sind relevante Quellen zu recherchieren, auszuwerten und Ergebnisse zu do- kumentieren. Der Umfang einer schriftlichen Arbeit soll 20 Din A4 Seiten in der Regel nicht übersteigen. 3. Eine Forschungsarbeit ist eine selbstständige schriftliche Bearbeitung einer fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung. Ihr zeitlicher und volumenmäßiger Umfang ist vor ihrer Anfertigung durch den Prüfer festzulegen. Die Selbstständigkeit der Bearbeitung ist mit der Einreichung zu versichern und anhand von Herkunftsnachweisen objektivierbar zu belegen. 4. Ein Referat ist eine selbständige Bearbeitung einer fachspezifischen oder fä- cherübergreifenden Aufgabenstellung, die schriftlich dokumentiert, in einem mündlichen Vortrag vorgestellt und mit einer Diskussion abgeschlossen wird. Die Durchführung erfolgt dabei üblicherweise über internetgestützte Medien. Die Bearbeitung soll die Fähigkeit zur selbständigen Auseinandersetzung mit einem Thema dokumentieren als auch die Beherrschung der Methode wissen- schaftlichen Arbeitens. Dazu sind relevante Quellen zu recherchieren, auszu- werten und Ergebnisse zu dokumentieren. Beim Referat sind Vortrag, schriftli- che Ausarbeitung und Diskussion prüfungsrelevant. Die Dauer des Vortrages soll in der Regel nicht über 30 Minuten liegen, der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung nicht über 15 Din A4 Seiten liegen. 5. Eine Präsentation ist eine selbstständig erarbeitete Inszenierung und Visualisie- rung eines Themas. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger auf der wissenschaft- lichen Auseinandersetzung mit einem Thema als vielmehr auf der zielgruppen- gerechten Darstellung. Aufbau der Präsentation, Gestik, Rhetorik und Visuali- sierung spielen bei der Bewertung eine große Rolle. Die Dauer einer Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten. 6. Fallstudien, sogenannte „Case Studies“, orientieren sich an unternehmensbezo- genen Aufgabenstellungen oder Themenstellungen aus einem kooperierenden Unternehmen. Der Kandidat soll hier insbesondere nachweisen, dass er Kennt- nisse aus dem Studium in praktikable Problemlösungsvorschläge umsetzen kann. Der zeitliche Umfang und die Art der Bearbeitung einer Fallstudie sind vor Bearbeitungsbeginn durch den Prüfer festzulegen. 7. Um die Studierenden zu befähigen, im Team wissenschaftliche Erkenntnisse zu Studien- und Prüfungsordnung M.A. General Management (Fernstudium) Seite 18 von 37

gewinnen sowie Lösungen für berufspraktische Probleme zu erarbeiten, sind Prüfungsleistungen in Form von Gruppenarbeit zugelassen. Der als Prüfungs- leistung zu bewertende Beitrag des Einzelnen muss aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeuti- ge Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein. 8. Die Bearbeitungszeit wird vom Prüfer unter Beachtung der kursspezifischen Rahmenbedingungen bestimmt und den Studierenden schriftlich zu Semester- beginn mitgeteilt. Sie entspricht maximal der Dauer des Semesters 9. Abschlussprüfungen, die mit Präsentationen im Rahmen einer Veranstaltung verbunden sind, können nur wiederholt werden, indem die Veranstaltung neu belegt wird. 10. Müssen für Prüfungsleistungen schriftliche Ausarbeitungen eingerechnet wer- den, so ist vom Prüfenden ein verbindlicher Abgabetermin festzulegen. Wird dieser Termin ohne Glaubhaftmachung zwingender Gründe überschritten, so ist die schriftliche Ausarbeitung als „nicht ausreichend“ zu bewerten. 11. Die Bewertung der Prüfungsleistung ist den Studierenden spätestens nach sechs Wochen bekannt zu geben. § 18 Zulassung zu Modul- und Teilmodulprüfungen 1. Zu einer Modul- und Teilmodulprüfung kann nur zugelassen werden, wer die in der Curriculumsübersicht aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen in Form von kursbegleitenden Online-Lernkontrollen erfüllt hat. Wenn kursbegleitende Onli- ne-Lernkontrollen vorgesehen sind, müssen die Lernkontrollen sämtlicher Teil- module bestanden sein, um zur entsprechenden Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Online-Lernkontrollen können beliebig oft wiederholt werden. 2. Die Zulassung zu einer Modul- oder Teilmodulprüfung ist zu beantragen, sofern es sich dabei um Klausuren, mündliche Prüfungen oder Projektarbeiten handelt. Für die Zulassung zu anderen Prüfungen ist eine Beantragung nicht erforder- lich. Auch diese Prüfungen gelten jedoch nur als bestanden, wenn die Zulas- sungsbedingungen nach Absatz 1 erfüllt sind und wenn die entsprechende Prü- fung nicht schon vorher als endgültig „nicht bestanden“ galt. 3. Der Antrag auf Zulassung zur Modul- oder Teilmodulprüfung ist bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich bzw. über IT-gestützte Systeme an den Vor- sitzenden des Prüfungsausschusses oder eine von ihm beauftragte Person zu richten. Der Antrag kann für mehrere Abschlussprüfungen zugleich gestellt Studien- und Prüfungsordnung M.A. General Management (Fernstudium) Seite 19 von 37

schaftlichen Recherche-Techniken und Anforderungen, die zur Anfertigung einer<br />

späteren Abschlussarbeit, wie z.B. einer Masterarbeit, erforderlich sind. Dazu<br />

sind relevante Quellen zu recherchieren, auszuwerten und Ergebnisse zu do-<br />

kumentieren.<br />

Der Umfang einer schriftlichen Arbeit soll 20 Din A4 Seiten in der Regel nicht<br />

übersteigen.<br />

3. Eine Forschungsarbeit ist eine selbstständige schriftliche Bearbeitung einer<br />

fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung. Ihr zeitlicher und<br />

volumenmäßiger Umfang ist vor ihrer Anfertigung durch den Prüfer festzulegen.<br />

Die Selbstständigkeit der Bearbeitung ist mit der Einreichung zu versichern und<br />

anhand von Herkunftsnachweisen objektivierbar zu belegen.<br />

4. Ein Referat ist eine selbständige Bearbeitung einer fachspezifischen oder fä-<br />

cherübergreifenden Aufgabenstellung, die schriftlich dokumentiert, in einem<br />

mündlichen Vortrag vorgestellt und mit einer Diskussion abgeschlossen wird.<br />

Die Durchführung erfolgt dabei üblicherweise über internetgestützte Medien.<br />

Die Bearbeitung soll die Fähigkeit zur selbständigen Auseinandersetzung mit<br />

einem Thema dokumentieren als auch die Beherrschung der Methode wissen-<br />

schaftlichen Arbeitens. Dazu sind relevante Quellen zu recherchieren, auszu-<br />

werten und Ergebnisse zu dokumentieren. Beim Referat sind Vortrag, schriftli-<br />

che Ausarbeitung und Diskussion prüfungsrelevant.<br />

Die Dauer des Vortrages soll in der Regel nicht über 30 Minuten liegen, der<br />

Umfang der schriftlichen Ausarbeitung nicht über 15 Din A4 Seiten liegen.<br />

5. Eine Präsentation ist eine selbstständig erarbeitete Inszenierung und Visualisie-<br />

rung eines Themas. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger auf der wissenschaft-<br />

lichen Auseinandersetzung mit einem Thema als vielmehr auf der zielgruppen-<br />

gerechten Darstellung. Aufbau der Präsentation, Gestik, Rhetorik und Visuali-<br />

sierung spielen bei der Bewertung eine große Rolle.<br />

Die Dauer einer Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten.<br />

6. Fallstudien, sogenannte „Case Studies“, orientieren sich an unternehmensbezo-<br />

genen Aufgabenstellungen oder Themenstellungen aus einem kooperierenden<br />

Unternehmen. Der Kandidat soll hier insbesondere nachweisen, dass er Kennt-<br />

nisse aus dem Studium in praktikable Problemlösungsvorschläge umsetzen<br />

kann. Der zeitliche Umfang und die Art der Bearbeitung einer Fallstudie sind<br />

vor Bearbeitungsbeginn durch den Prüfer festzulegen.<br />

7. Um die Studierenden zu befähigen, im Team wissenschaftliche Erkenntnisse zu<br />

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