(M.A.) General Management - IUBH
(M.A.) General Management - IUBH
(M.A.) General Management - IUBH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1,0 = sehr gut = eine besonders hervorragende Leistung<br />
2,0 = gut = eine erheblich über den durchschnittlichen<br />
Anforderungen liegende<br />
Leistung<br />
3,0 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen<br />
Anforderungen genügt<br />
4,0 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel<br />
den Mindestanforderungen genügt<br />
5,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher<br />
Mängel den Anforderungen nicht<br />
mehr genügt<br />
8. Zur differenzierten Leistungsbewertung können um 0,3 verminderte oder er-<br />
höhte Zwischennoten festgelegt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind<br />
ausgeschlossen.<br />
9. Bei der Bildung von Endnoten, die sich aus verschiedenen Zwischennoten er-<br />
rechnen, ergibt ein rechnerischer Wert<br />
bis 1,5 die Note sehr gut<br />
über 1,5 bis 2,5 die Note gut<br />
über 2,5 bis 3,5 die Note befriedigend<br />
über 3,5 bis 4,0 die Note ausreichend<br />
über 4,0 die Note nicht ausreichend<br />
10. Für jedes mindestens mit „ausreichend“ bewertete Modul werden Kreditpunkte<br />
nach Maßgabe der Curriculumsübersicht (Anlage 2) vergeben.<br />
11. Das endgültige Nichtbestehen eines Moduls führt zur Exmatrikulation sowie<br />
zum Ausschluss von der Möglichkeit zur Fortführung des Fernstudiums und zur<br />
Erbringung weiterer Prüfungsleistungen.<br />
12. Gegen Prüfungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Prüfungsamt<br />
einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich begründet werden. Wenn keine<br />
Begründung vorliegt, wird nach Aktenlage entschieden.<br />
§ 13 Ziel, Umfang und Form der Prüfungsleistungen<br />
1. In den Prüfungsleistungen soll festgestellt werden, ob der Kandidat Inhalt und<br />
Methoden der Prüfungsfächer in den wesentlichen Zusammenhängen be-<br />
Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 14 von 37