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(M.A.) General Management - IUBH

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erücksichtigt werden. Über die pauschale Anrechnung von Studien- und<br />

Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />

� Voraussetzung für die Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen im<br />

Rahmen eines individuellen qualitätsgesicherten<br />

Äquivalenzprüfungsverfahrens ist eine Übereinstimmung der Leistungen<br />

hinsichtlich Inhalt, Umfang und Anforderungsniveau. Über die individuelle<br />

Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine von ihm<br />

beauftragte Person. Berufliche Weiterbildungen können anerkannt werden,<br />

wenn sie qualitativ und inhaltlich den Inhalten der Kursbeschreibungen der<br />

anzuerkennenden Studienleistungen entsprechen. Hierbei kann<br />

Praxiserfahrung mit einbezogen werden.<br />

6. Praktische Qualifikationen, die durch mehrjährige Berufserfahrung gewonnen<br />

wurden, können angerechnet werden. Entsprechend der Qualifikationen ent-<br />

scheidet der Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte Person über die<br />

Anerkennung von Leistungen oder verlangt eine Prüfung, die von der Internati-<br />

onalen Hochschule Bad Honnef · Bonn abgenommen wird. Für die Prüfung kann<br />

eine der folgenden Formen gewählt werden: mündliche oder schriftliche Prü-<br />

fung, Referat, online-basierte Fallstudie.<br />

7. Prüfungsleistungen dürfen bis zu einem Umfang von 80 Kreditpunkten ange-<br />

rechnet werden. Davon dürfen maximal 60 Kreditpunkte aus den in den Absät-<br />

zen 5-6 genannten Bereichen stammen. Maximal 30 Kreditpunkte können aus<br />

dem in Abs. 6 genannten Bereich stammen. Die Masterarbeit ist von der An-<br />

rechnung ausgenommen.<br />

8. Für angerechnete Prüfungsleistungen werden die Noten übernommen und die<br />

im Modulhandbuch hinterlegten Kreditpunkte angerechnet. Bei abweichendem<br />

Umfang oder abweichender Notenskala entscheidet der Prüfungsausschuss über<br />

die Umrechnung. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen erfolgt die Anrech-<br />

nung ohne Benotung. Angerechnete Prüfungsleistungen werden im Zeugnis ge-<br />

kennzeichnet.<br />

9. Die Anrechnungsregeln gelten für alle anrechnungsfähigen Leistungen, die vor<br />

oder während des Studiums erbracht werden.<br />

Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 12 von 37

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