(M.A.) General Management - IUBH
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erücksichtigt werden. Über die pauschale Anrechnung von Studien- und<br />
Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />
� Voraussetzung für die Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen im<br />
Rahmen eines individuellen qualitätsgesicherten<br />
Äquivalenzprüfungsverfahrens ist eine Übereinstimmung der Leistungen<br />
hinsichtlich Inhalt, Umfang und Anforderungsniveau. Über die individuelle<br />
Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine von ihm<br />
beauftragte Person. Berufliche Weiterbildungen können anerkannt werden,<br />
wenn sie qualitativ und inhaltlich den Inhalten der Kursbeschreibungen der<br />
anzuerkennenden Studienleistungen entsprechen. Hierbei kann<br />
Praxiserfahrung mit einbezogen werden.<br />
6. Praktische Qualifikationen, die durch mehrjährige Berufserfahrung gewonnen<br />
wurden, können angerechnet werden. Entsprechend der Qualifikationen ent-<br />
scheidet der Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte Person über die<br />
Anerkennung von Leistungen oder verlangt eine Prüfung, die von der Internati-<br />
onalen Hochschule Bad Honnef · Bonn abgenommen wird. Für die Prüfung kann<br />
eine der folgenden Formen gewählt werden: mündliche oder schriftliche Prü-<br />
fung, Referat, online-basierte Fallstudie.<br />
7. Prüfungsleistungen dürfen bis zu einem Umfang von 80 Kreditpunkten ange-<br />
rechnet werden. Davon dürfen maximal 60 Kreditpunkte aus den in den Absät-<br />
zen 5-6 genannten Bereichen stammen. Maximal 30 Kreditpunkte können aus<br />
dem in Abs. 6 genannten Bereich stammen. Die Masterarbeit ist von der An-<br />
rechnung ausgenommen.<br />
8. Für angerechnete Prüfungsleistungen werden die Noten übernommen und die<br />
im Modulhandbuch hinterlegten Kreditpunkte angerechnet. Bei abweichendem<br />
Umfang oder abweichender Notenskala entscheidet der Prüfungsausschuss über<br />
die Umrechnung. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen erfolgt die Anrech-<br />
nung ohne Benotung. Angerechnete Prüfungsleistungen werden im Zeugnis ge-<br />
kennzeichnet.<br />
9. Die Anrechnungsregeln gelten für alle anrechnungsfähigen Leistungen, die vor<br />
oder während des Studiums erbracht werden.<br />
Studien- und Prüfungsordnung M.A. <strong>General</strong> <strong>Management</strong> (Fernstudium) Seite 12 von 37