Baugesuche Bauherrschaft: Fischer Erwin ... - Merenschwand
Baugesuche Bauherrschaft: Fischer Erwin ... - Merenschwand
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<strong>Baugesuche</strong><br />
<strong>Bauherrschaft</strong>: <strong>Fischer</strong> <strong>Erwin</strong>, Mühlestrasse 5, 5634 <strong>Merenschwand</strong><br />
Grundeigentümer: <strong>Fischer</strong> <strong>Erwin</strong> und Isabelle, Mühlestrasse 5, 5634<br />
<strong>Merenschwand</strong><br />
Bauvorhaben: Schwimmbecken; Trockensteinmauer<br />
Bauplatz: Parzelle 128, Mühlestrasse 5 (zweigeschossige Wohn-<br />
zone)<br />
Auflage: vom 18. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 während<br />
den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />
<strong>Merenschwand</strong><br />
<strong>Bauherrschaft</strong>: Wälti René und Etter Wälti Liliane, Im Grüt 40, 8902<br />
Urdorf<br />
Bauvorhaben: Sanierung Dachstock, Neugestaltung Pferdelaufstall,<br />
Einbau Stall-WC und - Waschtrog<br />
Bauplatz: Parzelle 1007, Gebäude Nr. 618, Hagnauerstrasse 4<br />
(Landwirtschaftszone)<br />
Auflage: vom 18. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 während<br />
den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />
<strong>Merenschwand</strong><br />
Gegen diese <strong>Baugesuche</strong> kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong>,<br />
5634 <strong>Merenschwand</strong>, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes<br />
Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden.<br />
Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm<br />
bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine<br />
Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende<br />
anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen<br />
Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt.<br />
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten<br />
werden.<br />
Rechtskraft von Gemeindeversammlungsbeschlüssen<br />
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 7. Januar 2013 sind sämtliche<br />
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und der<br />
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2012, die dem fakultativen<br />
Referendum unterstanden, rechtskräftig geworden.
Generelle Freinächte im Jahre 2013<br />
Gestützt auf § 4 Abs. 2 lit. c des Gastgewerbegesetzes hat der Gemeinderat für das Jahr<br />
2013 folgende generelle Freinächte bestimmt: 7. Februar („Schmutziger“ Donnerstag); 8.<br />
Februar (Fasnachts-Freitag / Jokerball); 31. Juli (Bundesfeier); 31. Dezember (Silvester).<br />
„Schnupperhalbtage“ in der Gemeindeverwaltung <strong>Merenschwand</strong> bis 30. April 2013<br />
An einer kaufmännischen Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung <strong>Merenschwand</strong><br />
(Lehrbeginn August 2014) interessierte Schülerinnen und Schüler können sich bei<br />
Gemeindeschreiber-Stv. Kurt Waser (056/675 53 06) zum „schnuppern“ melden.<br />
„Schnupperhalbtage“ sind bis am<br />
30. April 2013 möglich. Die Kapazität der Gemeindeverwaltung hierfür ist beschränkt. Bei<br />
vielen Meldungen wird eine Auswahl getroffen und die Frist verkürzt.<br />
Kinder unter Strom - Digitale Medien im Familienalltag, Aula Schulhaus E<br />
Fernseher, Computer, Playstation und Smartphone sind aus dem Alltag vieler Kinder und<br />
Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern<br />
sowie Interessierte sind am Dienstag, 22. Januar herzlich eingeladen, sich über Chancen<br />
und Gefahren des vielfältigen Medienangebotes zu informieren. Ab 19.00 Uhr zeigen uns<br />
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, wie sie diese Medien nutzen. Im anschliessenden<br />
Fachreferat um 20.00 Uhr erfahren wir, wo Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt<br />
unnötige Risiken eingehen und wie Eltern diesen begegnen können. Die Präventionsgruppe<br />
„Sorge vor – es gibt ein Limit“ heisst Sie herzlich willkommen!