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Baugesuche Bauherrschaft: Fischer Erwin ... - Merenschwand

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<strong>Baugesuche</strong><br />

<strong>Bauherrschaft</strong>: <strong>Fischer</strong> <strong>Erwin</strong>, Mühlestrasse 5, 5634 <strong>Merenschwand</strong><br />

Grundeigentümer: <strong>Fischer</strong> <strong>Erwin</strong> und Isabelle, Mühlestrasse 5, 5634<br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

Bauvorhaben: Schwimmbecken; Trockensteinmauer<br />

Bauplatz: Parzelle 128, Mühlestrasse 5 (zweigeschossige Wohn-<br />

zone)<br />

Auflage: vom 18. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 während<br />

den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

<strong>Bauherrschaft</strong>: Wälti René und Etter Wälti Liliane, Im Grüt 40, 8902<br />

Urdorf<br />

Bauvorhaben: Sanierung Dachstock, Neugestaltung Pferdelaufstall,<br />

Einbau Stall-WC und - Waschtrog<br />

Bauplatz: Parzelle 1007, Gebäude Nr. 618, Hagnauerstrasse 4<br />

(Landwirtschaftszone)<br />

Auflage: vom 18. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 während<br />

den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

Gegen diese <strong>Baugesuche</strong> kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong>,<br />

5634 <strong>Merenschwand</strong>, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes<br />

Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden.<br />

Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm<br />

bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine<br />

Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende<br />

anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen<br />

Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt.<br />

Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten<br />

werden.<br />

Rechtskraft von Gemeindeversammlungsbeschlüssen<br />

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 7. Januar 2013 sind sämtliche<br />

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und der<br />

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2012, die dem fakultativen<br />

Referendum unterstanden, rechtskräftig geworden.


Generelle Freinächte im Jahre 2013<br />

Gestützt auf § 4 Abs. 2 lit. c des Gastgewerbegesetzes hat der Gemeinderat für das Jahr<br />

2013 folgende generelle Freinächte bestimmt: 7. Februar („Schmutziger“ Donnerstag); 8.<br />

Februar (Fasnachts-Freitag / Jokerball); 31. Juli (Bundesfeier); 31. Dezember (Silvester).<br />

„Schnupperhalbtage“ in der Gemeindeverwaltung <strong>Merenschwand</strong> bis 30. April 2013<br />

An einer kaufmännischen Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung <strong>Merenschwand</strong><br />

(Lehrbeginn August 2014) interessierte Schülerinnen und Schüler können sich bei<br />

Gemeindeschreiber-Stv. Kurt Waser (056/675 53 06) zum „schnuppern“ melden.<br />

„Schnupperhalbtage“ sind bis am<br />

30. April 2013 möglich. Die Kapazität der Gemeindeverwaltung hierfür ist beschränkt. Bei<br />

vielen Meldungen wird eine Auswahl getroffen und die Frist verkürzt.<br />

Kinder unter Strom - Digitale Medien im Familienalltag, Aula Schulhaus E<br />

Fernseher, Computer, Playstation und Smartphone sind aus dem Alltag vieler Kinder und<br />

Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Eltern von Kindergarten- und Primarschulkindern<br />

sowie Interessierte sind am Dienstag, 22. Januar herzlich eingeladen, sich über Chancen<br />

und Gefahren des vielfältigen Medienangebotes zu informieren. Ab 19.00 Uhr zeigen uns<br />

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, wie sie diese Medien nutzen. Im anschliessenden<br />

Fachreferat um 20.00 Uhr erfahren wir, wo Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt<br />

unnötige Risiken eingehen und wie Eltern diesen begegnen können. Die Präventionsgruppe<br />

„Sorge vor – es gibt ein Limit“ heisst Sie herzlich willkommen!

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