Neuer Kollektivvertrag für alle Taxi- und ... - bei Taxi 60160
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SErviCE <strong>für</strong> Profis<br />
Juristisches:<br />
Haftung eines<br />
verkehrswidrig<br />
abgestellten KFz<br />
14<br />
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz<br />
Viele Mitmenschen sind unter Zeitdruck,<br />
finden auch nach mehrmaligem<br />
Fahren um den Häuserblock<br />
keine freie Parklücke <strong>und</strong> stellen<br />
schließlich ihr Fahrzeug verkehrswidrig<br />
ab. Eine alltägliche Situation, die <strong>alle</strong>rdings<br />
<strong>für</strong> den Fahrzeuglenker<br />
teuer werden kann.<br />
Im gegenständlichen<br />
Fall fuhr der Lenker<br />
eines PKW zu einer K<strong>und</strong>enadresse.<br />
Da er dort<br />
keinen Parkplatz fand,<br />
parkte er seinen PKW<br />
vor dem Schanigarten<br />
eines Kaffeehauses so,<br />
dass sich das linke Räderpaar auf der<br />
Fahrbahn <strong>und</strong> das rechte Räderpaar<br />
auf dem Gehsteig befanden.<br />
Dieser Schanigarten wurde von einem<br />
Metallzaum umgrenzt. Zwischen der<br />
rechten vorderen Fahrzeugecke <strong>und</strong><br />
dem Metallzaun des Schanigartens<br />
blieb eine Durchgangsbreite von etwa<br />
70 – 75 cm. Darüber hinaus ragten<br />
auch noch Steher des Metallzauns um<br />
etwa 30 – 40 cm in den den Fußgängern<br />
vorbehaltenen Bereich des<br />
Gehsteiges hinein.<br />
Es kam, wie es kommen musste: Eine<br />
Frau war gemeinsam mit einer Begleiterin<br />
auf dem vor dem Schanigarten<br />
zunächst drei Meter breiten <strong>und</strong> sich<br />
dann zunehmend verjüngenden Gehsteig<br />
unterwegs. Um dem auf dem<br />
Gehsteig geparkten PKW auszuweichen,<br />
mussten sie ihre Gehlinie ändern<br />
<strong>und</strong> mehr rechts gehen.<br />
Darüber hinaus mussten die <strong>bei</strong>den<br />
Fußgängerinnen auf Höhe des PKW<br />
hintereinander gehen, um überhaupt<br />
vor<strong>bei</strong> kommen zu können. Da<strong>bei</strong> stol-<br />
perte die vorangehende Person über<br />
den vorletzten Steher des Metallzaunes,<br />
kam zu Sturz <strong>und</strong> zog sich schwere<br />
Gesichtsverletzungen zu.<br />
Unter Annahme eines eigenen Mitver-<br />
schuldens von 25 % klagte die Verletzte<br />
den Halter des PKW, das heißt sie<br />
verlangte 75 % ihres Schadens.<br />
Von der beklagten Partei, dem Fahrzeughalter<br />
wurde behauptet, sein<br />
geparktes Fahrzeug sei nicht in Betrieb<br />
gewesen, wodurch keine Haftung<br />
bestehe. Auch argumentierte er, der<br />
Sturz stehe in keinem direkten Zusammenhang<br />
mit der Position seines geparkten<br />
Fahrzeugs, sondern sei auf die<br />
eigene Unvorsichtigkeit der Fußgängerin<br />
zurückzuführen.<br />
Der Fall kam letztlich bis zum Obersten<br />
Gerichtshof. Dieser führte aus, der<br />
Begriff „<strong>bei</strong>m Betrieb“ sei so zu verstehen,<br />
dass entweder ein innerer Zusammenhang<br />
mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb<br />
eigentümlichen Gefahr<br />
oder ein ursächlicher Zusammenhang<br />
mit einem bestimmten Betriebsvorgang<br />
oder einer bestimmten Betriebseinrichtung<br />
des KFZ bestehen muss.<br />
Dieser liege im gegenständlichen Fall<br />
vor, nämlich dadurch, dass der PKW<br />
Hallo <strong>Taxi</strong> 3|08<br />
teilweise auf dem Gehsteig abgestellt<br />
wurde. Auch von einem Fahrzeug, das<br />
sich nicht in Bewegung befindet <strong>und</strong><br />
dessen Motor abgestellt ist, kann daher<br />
eine Betriebsgefahr ausgehen. Die<br />
Bestimmung der Straßenverkehrsord-<br />
[ ]<br />
„Verkehrswidriges Abstellen eines KFZ<br />
kann – neben der Gefahr eines<br />
Verwaltungsstrafverfahrens oder einer<br />
Abschleppung – auch erhebliche<br />
zivilrechtliche Folgen auslösen.“<br />
nung, wonach die Benützung von<br />
Gehsteigen mit Fahrzeugen <strong>alle</strong>r Art<br />
verboten ist, dient dem Schutz der<br />
Fußgänger.<br />
Diese Schutzvorschrift <strong>für</strong> Fußgänger<br />
wurde durch das Abstellen des gegenständlichen<br />
PKWs teilweise am<br />
Gehsteig verletzt.<br />
Da die Benützbarkeit des Gehsteigs<br />
durch das Abstellen des Fahrzeuges<br />
derart eingeschränkt wurde, dass die<br />
Fußgängerinnen ihren Weg nicht wie<br />
beabsichtigt fortsetzen konnten, sondern<br />
näher an den Metallzaun des<br />
Schanigartens herantreten mussten,<br />
stehen die Gefährdung der Fußgänger<br />
sowie die Unfallfolgen durch den<br />
Sturz in einem direkten Zusammenhang<br />
mit dem rechtswidrigen Parken.<br />
Ein verkehrswidriges Abstellen eines<br />
KFZ kann daher – neben der Gefahr<br />
einer Abschleppung oder eines<br />
Verwaltungsstrafverfahrens – auch<br />
erhebliche zivilrechtliche Folgen auslösen!