Neuer Kollektivvertrag für alle Taxi- und ... - bei Taxi 60160

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25.09.2012 Aufrufe

SErviCE für Profis Private Eichstellen übernehmen Eichung der Fahrpreisanzeiger Eichpflichtige Messgeräte durften in Österreich bisher ausschließlich von der staatlichen Behörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ge- eicht werden. Seit 2004 erfolgte eine schrittweise Privatisierung dieses Aufga- benbereichs. Auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe bestehen daher nun wesentliche Neuerungen. Bereits seit Juni 2004 können eichpflichtige Messgeräte auch von privaten Eichstellen geeicht werden. So sieht es die von Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein erlassene Eichstellen-Verordnung vor. Damit werden die bisher behördlich durchgeführten Tätigkeiten an die Privatwirtschaft übertragen. Die zuständige staatliche Behörde, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, wird sich zukünftig auf die Überwachung der privaten Eichstellen beschränken. Bestimmte Messgeräte, insbesondere im Geschäftsverkehr, im Gesundheitswesen und für den Umweltschutz sowie im Sicherheitswesen und Verkehrswesen unterliegen der Eichpflicht. Bisher wurden diese Messgeräte ausschließlich vom Bundesamt für Eichund Vermessungswesen geeicht. Mit der Eichstellenverordnung erfolgte seit 2004 eine schrittweise Aufgabenprivatisierung an die Wirtschaft. Ausgenommen sind lediglich Messgeräte, die von der Exekutive für straßenaufsichtsbehördliche Kontrollen verwendet werden. Dazu zählen Achs- und Radlastmesser, Messgeräte zur Bestimmung der Verkehrsgeschwindigkeit und Alkomaten. Diese werden weiterhin von der Eichbehörde geeicht. Betroffen von diesem Privatisierungsschritt ist auch das Taxi- und Mietwagengewerbe. Fahrpreisanzeiger müssen nämlich alle zwei Jahre nachgeeicht werden, bzw. nach einer Reparatur oder einer Einspielung eines 12 bei der Eichung wird auf dem taxameter eine grüne Eichplombe sowie eine zweite kleine grüne Plakette mit dem Jahr, in dem die Eichung durchgeführt wurde, von Eichbefugten angebracht. „007“ bedeutet, dass im Jahr 2009 eine nacheichung erfolgen muss neuen Tarifs neuerlich geeicht werden. Eichung von fahrpreisanzeigern Die Eichung der Fahrpreisanzeiger führen ab Jänner 2009 ausschließlich private Eichstellen durch, die vom Bundesministerium dafür akkreditiert wurden. Derzeit sind es zwei Firmen, die verpflichtet sind Fahrpreisanzeiger- Eichungen im gesamten Bundesgebiet von Österreich anzubieten: das Vorarlberger Unternehmen KSW Elektro- und Industrieanlagenbau GmbH und das Salzburger Unternehmen HALE electronic GmbH. Die Eichämter in den Bundesländern stellen das Eichen von Taxametern bereits im November 2008 ein, ihre Hallo Taxi 3|08 Kapazitäten sind daher äußerst eingeschränkt. Dies betont auch die Leiterin des Wiener Eichamts, Ing. Irmgard Falchetto: „Sollte es im Oktober noch zu einer Tarifumstellung kommen, so werden wir maximal an zwei Tagen pro Woche 40 Fahrzeuge pro Tag eichen können. Alle 4000 Wiener Taxis sind nicht mehr machbar.“ Die privaten Eichstellen sind Firmen, die in einem strengen Verfahren vom Bundesministerium akkreditiert wurden. Die Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes und der Eichstellenverordnung stellen hier sicher, dass die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb und den Konsumentenschutz geschaffen sind und gleichzeitig das hohe Messniveau erhalten bleibt. Die Überwachung der privaten Eichstellen erfolgt durch die zuständi-

ge staatliche Eichbehörde. Gewöhnungsbedürftig für die Taxiunternehmer werden sicherlich die Kosten für eine durchgeführte Eichung. Eichen wird teurer als bisher Bei der staatlichen Eichbehörde kostete laut Eichgebührenverordnung die Eichung bisher einheitlich € 25,43. Die privaten Eichstellen hingegen legen ihre Preise kaufmännisch frei fest. Das bedeutet, dass man für eine Taxameter-Eichung nun rund das Dreifache bezahlen wird müssen. Auch die Eigenverantwortung des Unternehmers steigt in Hinkunft: Er hat sich darum zu kümmern, dass er seinen Fahrpreisanzeiger alle zwei Jahre fristgerecht von einer Eichstelle nacheichen lässt. Vergleichbar mit der Pflicht des Fahrzeugbesitzers die § 57a-Begut- achtung (Pickerl) für sein Fahrzeug durchführen zu lassen. Es ist damit zu rechnen, dass die Eichämter in Zukunft verstärkt Kontrollen durchführen werden. „Wir kontrollieren bereits jetzt vermehrt in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Das wird sich sicherlich verstärken“, bestätigt die Leiterin des Wiener Eichamts, Ing. Irmgard Falchetto. Hallo Taxi 3|08 13 SErviCE für Profis

SErviCE <strong>für</strong> Profis<br />

Private Eichstellen<br />

übernehmen Eichung<br />

der Fahrpreisanzeiger<br />

Eichpflichtige Messgeräte durften in Österreich bisher ausschließlich von der<br />

staatlichen Behörde, dem B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Eich- <strong>und</strong> Vermessungswesen ge-<br />

eicht werden. Seit 2004 erfolgte eine schrittweise Privatisierung dieses Aufga-<br />

benbereichs. Auch <strong>für</strong> das <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagengewerbe bestehen daher nun<br />

wesentliche <strong>Neuer</strong>ungen.<br />

Bereits seit Juni 2004 können eichpflichtige<br />

Messgeräte auch von privaten<br />

Eichstellen geeicht werden. So<br />

sieht es die von Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsminister Dr. Martin Bartenstein<br />

erlassene Eichstellen-Verordnung vor.<br />

Damit werden die bisher behördlich<br />

durchgeführten Tätigkeiten an die<br />

Privatwirtschaft übertragen. Die zuständige<br />

staatliche Behörde, das B<strong>und</strong>esamt<br />

<strong>für</strong> Eich- <strong>und</strong> Vermessungswesen,<br />

wird sich zukünftig auf die Überwachung<br />

der privaten Eichstellen beschränken.<br />

Bestimmte Messgeräte, insbesondere<br />

im Geschäftsverkehr, im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> den Umweltschutz<br />

sowie im Sicherheitswesen <strong>und</strong> Verkehrswesen<br />

unterliegen der Eichpflicht.<br />

Bisher wurden diese Messgeräte ausschließlich<br />

vom B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Eich<strong>und</strong><br />

Vermessungswesen geeicht. Mit<br />

der Eichstellenverordnung erfolgte seit<br />

2004 eine schrittweise Aufgabenprivatisierung<br />

an die Wirtschaft. Ausgenommen<br />

sind lediglich Messgeräte,<br />

die von der Exekutive <strong>für</strong> straßenaufsichtsbehördliche<br />

Kontrollen verwendet<br />

werden. Dazu zählen Achs- <strong>und</strong><br />

Radlastmesser, Messgeräte zur Bestimmung<br />

der Verkehrsgeschwindigkeit<br />

<strong>und</strong> Alkomaten. Diese werden weiterhin<br />

von der Eichbehörde geeicht.<br />

Betroffen von diesem Privatisierungsschritt<br />

ist auch das <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagengewerbe.<br />

Fahrpreisanzeiger müssen<br />

nämlich <strong>alle</strong> zwei Jahre nachgeeicht<br />

werden, bzw. nach einer Reparatur<br />

oder einer Einspielung eines<br />

12<br />

<strong>bei</strong> der Eichung wird auf dem taxameter eine grüne Eichplombe sowie<br />

eine zweite kleine grüne Plakette mit dem Jahr, in dem die Eichung<br />

durchgeführt wurde, von Eichbefugten angebracht. „007“ bedeutet, dass<br />

im Jahr 2009 eine nacheichung erfolgen muss<br />

neuen Tarifs neuerlich geeicht werden.<br />

Eichung von<br />

fahrpreisanzeigern<br />

Die Eichung der Fahrpreisanzeiger führen<br />

ab Jänner 2009 ausschließlich private<br />

Eichstellen durch, die vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

da<strong>für</strong> akkreditiert wurden.<br />

Derzeit sind es zwei Firmen, die<br />

verpflichtet sind Fahrpreisanzeiger-<br />

Eichungen im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet<br />

von Österreich anzubieten: das Vorarlberger<br />

Unternehmen KSW Elektro- <strong>und</strong><br />

Industrieanlagenbau GmbH <strong>und</strong> das<br />

Salzburger Unternehmen HALE electronic<br />

GmbH.<br />

Die Eichämter in den B<strong>und</strong>esländern<br />

stellen das Eichen von Taxametern<br />

bereits im November 2008 ein, ihre<br />

Hallo <strong>Taxi</strong> 3|08<br />

Kapazitäten sind daher äußerst eingeschränkt.<br />

Dies betont auch die Leiterin<br />

des Wiener Eichamts, Ing. Irmgard<br />

Falchetto: „Sollte es im Oktober noch<br />

zu einer Tarifumstellung kommen, so<br />

werden wir maximal an zwei Tagen<br />

pro Woche 40 Fahrzeuge pro Tag<br />

eichen können. Alle 4000 Wiener <strong>Taxi</strong>s<br />

sind nicht mehr machbar.“<br />

Die privaten Eichstellen sind Firmen,<br />

die in einem strengen Verfahren vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium akkreditiert wurden.<br />

Die Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes<br />

<strong>und</strong> der Eichstellenverordnung<br />

stellen hier sicher, dass die<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> einen fairen<br />

Wettbewerb <strong>und</strong> den Konsumentenschutz<br />

geschaffen sind <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

das hohe Messniveau erhalten<br />

bleibt. Die Überwachung der privaten<br />

Eichstellen erfolgt durch die zuständi-

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