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im Recht - Kanzleien in Deutschland

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magaz<strong>in</strong> für Referendare und Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

In Kooperation mit <strong>Kanzleien</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Recht</strong><br />

1/2010


ereit für grösseres?<br />

Talent braucht Raum zur Entfaltung. Nichts ist schl<strong>im</strong>mer, als mit den richtigen Anlagen<br />

<strong>in</strong> der falschen Umgebung festzusitzen.<br />

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<strong>Deutschland</strong> s<strong>in</strong>d wir unseren Mandanten ebenso nah wie unseren Mitarbeitern, und<br />

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Inhalt liebe leser<strong>in</strong>nen und leser,<br />

KIRnews 3<br />

aKtuelles thema<br />

Die elektronische Gesundheitskarte 5<br />

<strong>im</strong> lichte der Grundrechte<br />

advotV für guten 9<br />

anwalt-mandant-Kontakt?<br />

InteRVIew<br />

m<strong>in</strong>iaturanwalt für rechtlose lebewesen 12<br />

aKtuelle <strong>Recht</strong>sentwIcKlunGen<br />

Das wachstumsbeschleunigungsgesetz 16<br />

BeRufseInsteIGeR BeRIchten<br />

Die arbeit als wettbewerbshüter 20<br />

be<strong>im</strong> Bundeskartellamt <strong>in</strong> Bonn<br />

fachanwalt<br />

Der fachanwalt für steuerrecht – 22<br />

„steuerrecht light“<br />

fachanwaltslehrgang <strong>im</strong> arbeitsrecht 26<br />

foRtBIlDunG<br />

DaI und Bilanzkunde 28<br />

RefeRenDaRIat<br />

masterstudiengang 30<br />

steuerwissenschaften<br />

meIn lIeBlInGsBuch 32<br />

ImpRessum<br />

Redaktion: Dr. Benjam<strong>in</strong> Krenberger |<br />

Florian Gröbl<strong>in</strong>ghoff | T<strong>im</strong> Proll­Gerwe<br />

lektorat: Florian Gröbl<strong>in</strong>ghoff | T<strong>im</strong> Proll­Gerwe |<br />

Dr. Johannes Rux | Dr. Ha<strong>in</strong>er Michalske |<br />

Anke­Maria Tröltzsch<br />

Redaktionsadresse:<br />

KIR Redaktion<br />

Waldseestr. 3­5 | 76530 Baden­Baden<br />

e­mail: KIR@nomos.de<br />

herausgeber:<br />

Nomos Verlagsgesellschaft | Baden­Baden<br />

Grafik und layout: Annette Carugno<br />

Bildnachweis: istockphoto | Fotolia<br />

anzeigenbetreuung:<br />

Dr. Ha<strong>in</strong>er Michalske<br />

Waldseestraße 3­5 | 76530 Baden­Baden<br />

Telefon: 07221 / 2104 ­ 61 | Telefax: 07221 / 2104 ­ 27<br />

e­mail: michalske@nomos.de<br />

Die Zeitschrift sowie alle <strong>in</strong> ihr enthaltenen e<strong>in</strong>zelnen Beiträge<br />

und Abbildungen s<strong>in</strong>d urherrechtich geschützt. Jede Verwertung,<br />

die nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge lassen<br />

ist, bedarf der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung des Verlages. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen,<br />

Mikroverfilmungen und die E<strong>in</strong>speicherung und Verarbeitung<br />

<strong>in</strong> elektronische Systeme. Namentlich gezeichnete<br />

Artikel müssen nicht die Me<strong>in</strong>ung der Herausgeber/Redaktion<br />

wiedergeben. Unverlangt e<strong>in</strong>gesandte Manuskripte – für die<br />

ke<strong>in</strong>e Haftung übernommen wird – gelten als Veröffentlichungsvorschlag<br />

zu den Bed<strong>in</strong>gungen des Verlages. Es werden<br />

nur unver öffentlichte Orig<strong>in</strong>alarbeiten angenommen. Die<br />

Verfasser erklären sich mit e<strong>in</strong>er nicht s<strong>in</strong>nentstellenden redaktionellen<br />

Bearbeitung e<strong>in</strong>verstanden.<br />

zum zweiten Mal ersche<strong>in</strong>t Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>,<br />

das Magaz<strong>in</strong> für Referendare und Berufse<strong>in</strong>steiger,<br />

nun <strong>in</strong> eigenständigem und doch vere<strong>in</strong>tem<br />

Format mit der etablierten Stud.JUR.<br />

Mit dieser <strong>in</strong>novativen Vertriebsform treffen wir<br />

nicht nur den Zeitgeist, sondern portraitieren<br />

auch po<strong>in</strong>tiert das wahre Leben: Denn wird der<br />

Student nicht s<strong>in</strong>nbildlich <strong>im</strong> Handumdrehen<br />

zum Referendar? (Leser, die diesen H<strong>in</strong>weis<br />

nicht verstanden haben, sollten spätestens jetzt<br />

das Heft e<strong>in</strong>mal komplett drehen).<br />

Bei der Planung dieser Ausgabe <strong>im</strong> vergangenen Oktober hat sich die<br />

Redaktion entschieden, den Fokus auf das Thema Steuerrecht zu legen.<br />

Dass wir damit zum Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong> e<strong>in</strong> knappes halbes Jahr später<br />

mitten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e heftig geführte öffentliche Debatte platzen, war so nicht<br />

abzusehen: Die bürgerliche Koalition aus Union und FDP streitet um<br />

Steuersenkungen, der gesenkte Mehrwertsteuersatz für Hoteliers sorgt<br />

für allerlei Aufruhr und ganz <strong>Deutschland</strong> diskutiert darüber, ob der Staat<br />

CDs mit den Daten von Steuersündern kaufen darf.<br />

Obwohl sich <strong>im</strong> alltäglichen Leben also (fast) alles um die Causa Steuern<br />

zu drehen sche<strong>in</strong>t, bleibt das Thema <strong>in</strong> Studium und Referendariat vielfach<br />

ausgespart. An der Universität werden steuerrechtliche Kenntnisse<br />

höchstens <strong>im</strong> Wahlfach vermittelt, <strong>im</strong> Referendariat s<strong>in</strong>d die Normen des<br />

EStG und der AO lediglich <strong>in</strong> Bayern Pflichtstoff. Wir nehmen diese<br />

Situation zum Anlass, Ihnen Teilaspekte der Thematik näher zu br<strong>in</strong>gen<br />

und so vielleicht die Lust auf das Steuerrecht zu schüren: Neben e<strong>in</strong>er<br />

genauen Ausbildungsbeschreibung der Fachanwaltschaft für Steuerrecht<br />

stellen wir Ihnen den Masterstudiengang Steuerwissenschaften <strong>in</strong> Münster<br />

vor und machen Sie mit der aktuellen <strong>Recht</strong>sentwicklung vertraut.<br />

Aber auch abseits des Steuerrechts hat Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> dieses Mal von<br />

der elektronischen Gesundheitskarte über die Arbeit be<strong>im</strong> Bundeskartellamt<br />

bis zu e<strong>in</strong>em spannenden Interview mit der <strong>Recht</strong>sanwält<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es<br />

Tierschutzvere<strong>in</strong>s wieder jede Menge zu bieten.<br />

Außerdem starten wir mit dieser Ausgabe e<strong>in</strong>e neue Serie für alle Lesebegeisterten.<br />

In der Rubrik „Me<strong>in</strong> Liebl<strong>in</strong>gsbuch“ stellen bekannte<br />

Juristen ihre favorisierte Lektüre vor. Den Anfang macht Dr. Joach<strong>im</strong> Jahn<br />

von der FAZ.<br />

Viel Spaß bei der Lektüre,<br />

T<strong>im</strong> Proll­Gerwe<br />

Redaktion<br />

PS: Wir freuen uns jederzeit über Anregungen und Kritik an KIR@nomos.de.<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 1


KIRnews<br />

In the name of the people –<br />

Gerichtssprache englisch?<br />

Im Namen des Volkes – mit dieser E<strong>in</strong>gangsformel<br />

fällen deutsche Gerichte ihre<br />

Urteile. Noch, denn dies könnte sich bald<br />

ändern. Die Länder Nordrhe<strong>in</strong>­Westfalen<br />

und Hamburg planen e<strong>in</strong>en Gesetzesvorschlag,<br />

durch dessen Umsetzung Wirtschaftsprozesse<br />

zukünftig auch <strong>in</strong> englischer<br />

Sprache geführt werden können.<br />

E<strong>in</strong> erster ausgearbeiteter Entwurf zur<br />

Änderung des § 184 GVG, der Deutsch<br />

als Gerichtssprache vorschreibt, sieht vor,<br />

dass an m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Landgericht<br />

pro Bundesland e<strong>in</strong>e spezielle Kammer<br />

für <strong>in</strong>ternationale Handelssachen e<strong>in</strong>gerichtet<br />

wird, an der die komplette Prozessführung<br />

<strong>in</strong> englischer Sprache möglich<br />

ist. Wie bei den Kammern für Handelssachen<br />

sollen diese mit e<strong>in</strong>em Vorsitzenden<br />

Richter am Landgericht und zwei<br />

Handelsrichtern besetzt se<strong>in</strong>. Verhandelt<br />

wird nur deutsches <strong>Recht</strong>, die Vere<strong>in</strong>barung<br />

e<strong>in</strong>er ausländischen <strong>Recht</strong>sordnung<br />

soll nicht gestattet se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>en Grund für den Vorstoß erläutert die<br />

stellvertretende Vorsitzende des Deutschen<br />

Richterbundes und Mit<strong>in</strong>itiator<strong>in</strong> des Vorhabens,<br />

Brigitte Kamphausen: „Ich war<br />

selbst sieben Jahre als Richter<strong>in</strong> an der<br />

Kammer für Handelssachen tätig. Dabei<br />

ist mir <strong>im</strong>mer wieder aufgefallen, dass<br />

durch Übersetzungen <strong>in</strong> die deutsche Sprache<br />

wichtige Details verloren gegangen<br />

s<strong>in</strong>d“, so die Richter<strong>in</strong> gegenüber KIR.<br />

live-schaltung zum anwalt<br />

„Wir schalten jetzt zum Anwalt des Beklagten,<br />

der am anderen Ende der Repu­<br />

nomos-Gew<strong>in</strong>nspiel<br />

Jetzt anmelden und das Handbuch <strong>Kanzleien</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> gew<strong>in</strong>nen!<br />

blik sitzt – Herr Anwalt, können Sie mich<br />

hören?“ – Sätze, die man bisher nur aus<br />

den Nachrichten oder von Sportübertragungen<br />

<strong>im</strong> Fernsehen kennt, könnten bald<br />

auch <strong>in</strong> deutschen Gerichtssälen E<strong>in</strong>zug<br />

halten. Denn der Bundesrat hat am 12.<br />

Februar e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf beschlossen,<br />

der vorsieht, dass Videokonferenzen zukünftig<br />

<strong>in</strong> Gerichtsverfahren erlaubt werden.<br />

Demnach müssen <strong>im</strong> Zuge der Förderung<br />

der Wirtschaftlichkeit und zur<br />

Beschleunigung der Gerichtsverfahren die<br />

beteiligten Parteien, Anwälte, Dolmetscher<br />

und Sachverständigen nicht mehr<br />

persönlich ersche<strong>in</strong>en, sondern können<br />

auch per Videokonferenz zugeschaltet<br />

werden. Bisher ist der E<strong>in</strong>satz von Videotechnik<br />

lediglich <strong>in</strong> Ausnahmefällen gestattet.<br />

Ziel des Gesetzentwurfs ist es zum e<strong>in</strong>en,<br />

Gerichtsverfahren zukünftig kostengünstiger<br />

zu gestalten, etwa, <strong>in</strong>dem ke<strong>in</strong>e<br />

Reisekosten mehr anfallen. Zum anderen<br />

erhofft sich der Bundesrat durch den Vorstoß,<br />

das Gerichtswesen <strong>in</strong>sgesamt effektiver<br />

zu machen. Probleme bei der Term<strong>in</strong>ierung<br />

zum Beispiel sollen durch die<br />

geplante Anwendung technischer Mittel<br />

weitgehend ausgeräumt werden.<br />

Gefährdet facebook die<br />

richterliche unabhängigkeit?<br />

Die Welt ist digital. Freunde trifft man<br />

nicht mehr <strong>in</strong> der Kneipe oder auf dem<br />

Sportplatz, sondern <strong>im</strong> virtuellen Raum.<br />

Wer Onl<strong>in</strong>e­Sozialnetzwerke wie Facebook<br />

oder StudiVZ boykottiert, der f<strong>in</strong>det<br />

sich schnell <strong>in</strong> der Rolle des Außenseiters<br />

wieder. E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet (noch) unser<br />

<strong>Recht</strong>ssystem. Prozesse s<strong>in</strong>d real, man<br />

Jede Woche die neuesten Artikel zu aktuellen <strong>Recht</strong>sthemen gibt es auf unserer<br />

Homepage www.kanzleihandbuch.de oder bequem per Newsletter.<br />

Anmelden lohnt sich! Denn unter allen Neuregistrierungen bis zum 31. Mai 2010<br />

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KIRnews<br />

begegnet sich noch ganz unkonventionell<br />

<strong>im</strong> Gerichtssaal.<br />

In den USA sorgte das Wechselspiel zwischen<br />

Facebook­ und Gerichtsrealität nun<br />

für e<strong>in</strong> Problem der ganz besonderen Art.<br />

Da auch Richter e<strong>in</strong>e Privatsphäre haben<br />

– und diese mitunter onl<strong>in</strong>e vor dem Computer<br />

verbr<strong>in</strong>gen – kam es zu der unausweichlichen<br />

Situation, dass amerikanische<br />

Richter <strong>in</strong> ihrem Facebook­Account auch<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte als „Freunde“ h<strong>in</strong>zufügten.<br />

Dies sorgte nicht nur bei dem e<strong>in</strong>en oder<br />

anderen Prozessbeteiligten für Verdruss,<br />

sondern auch bei den juristischen Ethik­<br />

Kommissionen der US­Bundesstaaten<br />

Florida und South Carol<strong>in</strong>a. Diese wiesen<br />

ihre Richter kurzerhand an, Anwälte, mit<br />

denen man es beruflich zu tun bekommen<br />

könnte, nicht mehr <strong>in</strong> die persönliche<br />

Freundesliste aufzunehmen.<br />

In <strong>Deutschland</strong> sieht man die Lage etwas<br />

entspannter. Andrea Titz, Präsidiumsmitglied<br />

des Deutschen Richterbundes und<br />

Mitglied e<strong>in</strong>er dreiköpfigen Arbeitsgruppe<br />

zur Diskussion ethischer Grundsätze<br />

für die knapp 24.000 Richter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

sagte gegenüber KIR: „Der Richter<br />

ist e<strong>in</strong> unabhängiges Organ, er übt e<strong>in</strong>e<br />

Macht aus, mit der sorgfältig umgegangen<br />

werden muss. Natürlich könnte bei dem<br />

Facebook­Thema e<strong>in</strong> unguter Ansche<strong>in</strong><br />

entstehen, weil jedermann die persönliche<br />

Beziehung der Beteiligten e<strong>in</strong>sehen kann.<br />

Dennoch, auch e<strong>in</strong> Richter verfügt selbstverständlich<br />

über private Kontakte, wir<br />

wollen ja, dass er Teil der Gesellschaft ist<br />

und nicht wie der Richter <strong>in</strong> Japan nahezu<br />

isoliert von se<strong>in</strong>er menschlichen Umgebung<br />

lebt.“<br />

Von T<strong>im</strong> Proll­Gerwe<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 3


Im Laufe der letzten Monate wurde fast jeder<br />

Bundesbürger von se<strong>in</strong>er Krankenkasse aufgefordert,<br />

ihr e<strong>in</strong> Passfoto von sich zukommen zu lassen.<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieser Aufforderung ist die E<strong>in</strong>führung<br />

der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese<br />

seit langem geplante Karte mit persönlichem Bild<br />

soll die herkömmliche Versichertenkarte ersetzen.<br />

Im Oktober 2009 fiel nun der Startschuss für ihren<br />

E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> der Startregion Nordrhe<strong>in</strong>­Westfalen.<br />

Hier werden offiziell die ersten eGK ausgegeben.<br />

Doch was hat es mit der eGK auf sich. Welche<br />

Chancen ergeben sich mit ihr und was s<strong>in</strong>d die<br />

Risiken?<br />

Mithilfe der eGK soll die vernetzte Behandlung von<br />

knapp 80 Millionen Krankenversicherten durch die<br />

fast 2.100 Krankenhäuser, über 421.000 zugelassenen<br />

Ärzte, 21.500 Apotheken und sicher an die 300<br />

gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen verbessert<br />

werden. Die Hauptziele der eGK s<strong>in</strong>d nach § 291a<br />

Abs. 1 Satz 1 SGB V die „Verbesserung von Wirtschaftlichkeit,<br />

Qualität und Transparenz der Behandlung“.<br />

Letzteres wird anhand der <strong>in</strong> § 291a<br />

Abs. 2 Satz 1 SGB V normierten Vorgaben ermöglicht.<br />

Die eGK soll die Versicherungsstammdaten<br />

und den Berechtigungsausweis zur Inanspruchnahme<br />

von Leistungen <strong>in</strong>nerhalb von Europa<br />

(Europäische Versichertenkarte) enthalten und muss<br />

geeignet se<strong>in</strong>, die Übermittlung ärztlicher Verordnungen<br />

(elektronisches Rezept) aufzunehmen. Zudem<br />

können auf ihr weitere freiwillige Daten gespeichert<br />

werden, etwa Befunde, Diagnosen,<br />

Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichte<br />

für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>richtungsübergreifende, fallbezogene<br />

Kooperation (elektronischer Arztbrief) oder für e<strong>in</strong>e<br />

Dokumentation über den Versicherten (elektronische<br />

Patientenakte), aber auch Daten über <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten<br />

für die Versicherten (vgl. § 291a Abs. 3 Satz 1 SGB<br />

V). Mithilfe der so genannten „Patientenquittung“<br />

könnten die Ärzte zudem leichter h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />

Verschreibungs­ und Abrechnungspraxis überprüft<br />

werden. So hatte sich zuletzt die Staatsanwaltschaft<br />

Frankfurt am Ma<strong>in</strong> mit Betrugsfällen ause<strong>in</strong>anderzusetzen,<br />

bei denen Ärzte bis zu 20 Milliarden Euro<br />

von den Krankenkassen abzockten. Transparente<br />

und schnell auswertbare IT­Technik könnte dem<br />

E<strong>in</strong>halt gewähren.<br />

Die elektronische Gesundheitskarte <strong>im</strong> Lichte der Grundrechte | aktuelles thema<br />

Die elektronische Gesundheitskarte<br />

<strong>im</strong> lichte der Grundrechte<br />

Was ist die elektronische Gesundheitskarte?<br />

Gesetzgeberisches Ziel der eGK ist aber <strong>in</strong>sbe sondere<br />

die Behandlungstransparenz (vgl. auch Bundestagsdrucksache<br />

15/1525, S. 144 f.). Durch das Zusammenspiel<br />

von Ärzten und Apothekern können Wechselwirkungen<br />

und Unverträglichkeiten e<strong>in</strong>zelner<br />

Medikamentenbestandteile besser überprüft und<br />

Risiken reduziert werden. Auch soll die Bereitstellung<br />

und Nutzung von Versichertendaten über<br />

Untersuchungen und Befunde e<strong>in</strong>e entlastende<br />

Wirkung für die Versicherten haben, da Doppeluntersuchungen<br />

vermieden werden können. Des<br />

Weiteren sollen die Versicherten durch die eGK<br />

e<strong>in</strong>en besseren Überblick über ihren Gesundheitszustand<br />

erhalten.<br />

welche Grundrechte s<strong>in</strong>d besonders<br />

betroffen?<br />

Die kollektive Erhebung und Speicherung von sensiblen<br />

Gesundheitsdaten führt zu hohen technischen<br />

Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />

Int<strong>im</strong>e Gesundheitsdaten des Versicherten<br />

s<strong>in</strong>d dabei unbed<strong>in</strong>gt zu schützen. Dies kann<br />

durch geeignete Authentifizierungs­, Verschlüsselungs­<br />

und Signaturverfahren erreicht werden. So<br />

soll etwa durch die Ausstattung der Ärzte mit e<strong>in</strong>er<br />

Health Professional Card, also e<strong>in</strong>em elektronischen<br />

Heilberufsausweis, gewährleistet werden, dass der<br />

Datenzugriff nur durch autorisiertes Personal erfolgt.<br />

Auch muss durch technische Vorkehrungen<br />

gewährleistet werden, dass der Zugriff nur durch<br />

Autorisierung der Versicherten möglich ist, etwa<br />

durch E<strong>in</strong>gabe e<strong>in</strong>er PIN. Die gesetzlichen Datenschutzvorgaben<br />

der §§ 291a und 291b SGB V s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>soweit aber nur Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Die konkrete<br />

Ausgestaltung muss dem jeweiligen Stand der<br />

Technik entsprechen und neue Entwicklungen e<strong>in</strong>beziehen<br />

(vgl. Pitschas, NZS 2009, 177, 182). Selbst<br />

die sichersten Chipkarten bleiben vom technischen<br />

Fortschritt nicht unberührt. H<strong>in</strong>zu kommt die Tatsache,<br />

dass die eGK nur e<strong>in</strong>en Teil des neuen Gesundheitssystems<br />

darstellt. Weitere Informations­ und<br />

Kommunikationsstrukturen, etwa Lesegeräte und<br />

Speichermedien <strong>in</strong> den Arztpraxen und Apotheken,<br />

ergänzen die eGK. Sie bergen zusätzliches Risikopotential,<br />

etwa wenn be<strong>im</strong> Kartenlesen zugleich e<strong>in</strong><br />

Datenabgleich oder e<strong>in</strong>e ungewollte Datenspeicherung<br />

erfolgt. Die genutzte Telematik<strong>in</strong>frastruktur muss<br />

daher grundsätzlich technisch geschützt werden.<br />

marcus he<strong>in</strong>emann<br />

Jahrgang 1979<br />

Juristische Ausbildung <strong>in</strong><br />

Marburg, Paris und Genf<br />

Seit 2008 wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter an der Philipps-<br />

Universität Marburg<br />

arian nazari-Khanachayi<br />

Jahrgang 1985<br />

Juristische Ausbildung <strong>in</strong><br />

Marburg und Athen<br />

Seit 2009 studentische<br />

Hilfskraft an der Philipps-<br />

Universität Marburg<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 5


aktuelles thema | Die elektronische Gesundheitskarte <strong>im</strong> Lichte der Grundrechte<br />

6<br />

Daneben stellt sich aber auch die Frage nach der<br />

Gewährleistung des grundrechtlichen Schutzes des<br />

E<strong>in</strong>zelnen. Die Bedeutung der neuen technischen<br />

Nutzungsmöglichkeiten kann für die Persönlichkeitsentfaltung<br />

des e<strong>in</strong>zelnen Bürgers ungeahnte<br />

Persönlichkeitsgefährdungen mit sich führen. Zu<br />

denken ist etwa an den Arbeitgeber, der unbefugt<br />

an die elektronische Patientenakte se<strong>in</strong>es potentiellen<br />

Arbeitnehmers kommt und sich dessen E<strong>in</strong>stellung<br />

be<strong>im</strong> Vorliegen schwerer Krankheiten best<strong>im</strong>mt<br />

überlegen würde. Grundrechtlicher Schutz kann<br />

zum e<strong>in</strong>en durch die <strong>in</strong>formationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung,<br />

e<strong>in</strong>e Ausprägung des allgeme<strong>in</strong>en Persönlichkeitsrechts<br />

aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs.<br />

1 GG, gesichert werden (grundlegend BVerfGE 65,<br />

1 ff.). Dieses ungeschriebene Grundrecht ist die<br />

Grundlage des modernen Datenschutzes, der auch<br />

über die deutschen Grenzen h<strong>in</strong>aus europaweit<br />

Grundrechtsstatus e<strong>in</strong>n<strong>im</strong>mt. Übertragen auf den<br />

Gesundheitssektor will die <strong>in</strong>formationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

sicherstellen, dass jeder Versicherte<br />

Kenntnis davon haben muss, wer was wann und<br />

bei welcher Gelegenheit über ihn <strong>im</strong> Rahmen gesundheitlicher<br />

Versorgung weiß.<br />

Dieser Schutz ist aber lückenhaft: So hat das Bundesverfassungsgericht<br />

<strong>in</strong> letzter Zeit vielfach das<br />

Gefahrenpotenzial der modernen Informations­ und<br />

Kommunikationstechnologien mit ihren gestiegenen<br />

Möglichkeiten der Datenerhebung, ­verarbeitung<br />

und ­speicherung betont und darauf verwiesen, dass<br />

die Nutzer von IT­Systemen heutzutage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

hohen Maße darauf angewiesen s<strong>in</strong>d, dass sie dem<br />

IT­System persönliche Daten anvertrauen und zur<br />

automatischen Verarbeitung überlassen können.<br />

Das <strong>Recht</strong> auf <strong>in</strong>formationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

trägt diesen neuartigen Persönlichkeitsgefährdungen<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

aber nicht vollständig Rechnung. So kann sich etwa<br />

e<strong>in</strong> unbefugter Dritter, der auf e<strong>in</strong> solches System<br />

zugreift, e<strong>in</strong>en potentiell äußerst großen und aussagekräftigen<br />

Datenbestand verschaffen, ohne noch<br />

auf weitere Datenerhebungs­ und Datenverarbeitungsmaßnahmen<br />

angewiesen zu se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> solcher<br />

Zugriff geht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gewicht für die Persönlichkeit<br />

des Betroffenen über e<strong>in</strong>zelne Datenerhebungen,<br />

vor denen das <strong>Recht</strong> auf <strong>in</strong>formationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

schützt, weit h<strong>in</strong>aus. Diese Schutzlücke<br />

wird durch das <strong>im</strong> Jahr 2008 neu geschaffene<br />

Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit<br />

und Integrität <strong>in</strong>formationstechnischer<br />

Systeme geschlossen (BVerf­<br />

GE 120, 274 ff.). Dieses Grundrecht<br />

schützt die Vertraulichkeit der Daten,<br />

aber auch die Integrität der genutzten<br />

Systeme. Die eGK ist e<strong>in</strong> solches <strong>in</strong>formationstechnisches<br />

System und somit<br />

Schutzgegenstand des neuen Grundrechts.<br />

Sie ermöglicht wegen der Sensibilität der<br />

gespeicherten Daten neue Möglichkeiten<br />

des E<strong>in</strong>blicks <strong>in</strong> die Lebensgestaltung des<br />

Versicherten und damit Aufschluss über<br />

dessen Persönlichkeit. Das <strong>in</strong>formationstechnische<br />

System der eGK ist aber nur<br />

und gerade wegen der den Daten zukommenden<br />

Persönlichkeitsbedeutung zu<br />

schützen. Das neue Grundrecht schützt<br />

dabei doppelt: Zunächst wird das Interesse<br />

des Versicherten an der Vertraulichkeit<br />

der vom Telematiksystem erzeugten,<br />

gespeicherten und verarbeiteten Daten<br />

vor unberechtigter Kenntnis durch Dritte gewährleistet.<br />

Der grundrechtliche Integritätsschutz zielt<br />

ferner auf die Unterb<strong>in</strong>dung von Manipulationen<br />

an e<strong>in</strong>gesetzter Hardware sowie von unerlaubten<br />

Infiltrationen und Veränderungen verwendeter Software<br />

ab.<br />

Grundrechtlich von Bedeutung ist auch noch e<strong>in</strong><br />

weiterer Aspekt: Soll die eGK effizient e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden, muss sie regelmäßig mit aktuellen Versichertendaten<br />

versorgt werden. Allerd<strong>in</strong>gs kann<br />

der Versicherte vielfach selbst entscheiden, welche<br />

Daten er preisgeben möchte. Behält er sich nun se<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>formationelles Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht vor, nur<br />

die Pflichtangaben zur Verfügung zu stellen, muss<br />

gewährleistet werden, dass dem Versicherten daraus<br />

ke<strong>in</strong>e physischen Nachteile für se<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische<br />

Versorgung entstehen. Dann ist das Grundrecht auf<br />

Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2<br />

Abs. 2 Satz 1 GG betroffen.<br />

ausblick<br />

Die eGK eröffnet also nicht nur Chancen für die<br />

Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und<br />

Transparenz der Behandlung. Zugleich birgt sie <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem komplexen Telematik­


system neue Risiken. Die Kritik an ihrer E<strong>in</strong>führung<br />

ist daher berechtigt, wenn nicht gewährleistet werden<br />

kann, dass e<strong>in</strong> hoher technischer Schutzstandard<br />

e<strong>in</strong>gehalten wird. Der Staat hat daher <strong>im</strong><br />

Rahmen se<strong>in</strong>er Grundrechtsgewährleistung auf die<br />

E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es hohen, regelmäßig zu überprüfenden<br />

technischen Standards zu achten. Hierzu<br />

zählt auch die technische Umsetzung des <strong>Recht</strong>s des<br />

E<strong>in</strong>zelnen, dass e<strong>in</strong>mal zur Verfügung gestellte Daten<br />

wieder gelöscht werden können. Ob dies rechtlich<br />

effektiv sichergestellt werden kann, ist aber<br />

fraglich: Werden die Daten etwa <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Streams genutzt, damit mehrere Ärzte gleichzeitig<br />

zusammenarbeiten können, entsteht e<strong>in</strong> „virtueller<br />

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Tag der offenen Tür am 6. November 2010<br />

Die elektronische Gesundheitskarte <strong>im</strong> Lichte der Grundrechte | aktuelles thema<br />

Behandlungsraum“. Technisch ist die Kappung der<br />

Datenleitung ke<strong>in</strong>e Lösung, da dadurch nur der<br />

laufende Datentransfer unterbunden wird. In der<br />

Zwischenzeit gespeicherte und weiterverarbeitete<br />

Daten s<strong>in</strong>d aber nur schwer löschbar. Von staatlicher<br />

Seite s<strong>in</strong>d deshalb nicht nur die Vorteile dieses neuen<br />

technischen Systems zu sehen, sondern man muss<br />

sich <strong>in</strong>sbesondere mit den Gefährdungen für die<br />

Persönlichkeitsentfaltung des E<strong>in</strong>zelnen ause<strong>in</strong>andersetzen.<br />

Der zeitliche Horizont muss dabei über<br />

die nächsten Jahre h<strong>in</strong>ausgehen, weil nur so e<strong>in</strong><br />

dauerhafter Vorteil durch die Nutzung der eGK<br />

erreicht werden kann, der gegenüber den potentiellen<br />

Nachteilen überwiegen würde. n<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 7


nomos Referendariat<br />

Die Reihe Nomos Referendariat bietet zeitgemäße Literatur für Referendare. Moderne Lehrbücher<br />

und praktische Wegweiser ermöglichen e<strong>in</strong>e schnelle E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> den Stationsalltag und e<strong>in</strong>e<br />

gezielte Vorbereitung auf das Assessorexamen.<br />

NOMOSREFERENDARIAT<br />

Deventer<br />

staatsanwaltschaftlicher<br />

sitzungsdienst<br />

nomos<br />

neu<br />

neu<br />

staatsanwaltschaftlicher<br />

sitzungsdienst<br />

Von OStA Anton Deventer<br />

2010, 158 S., brosch., 11,90 €,<br />

ISBN 978­3­8329­4740­8<br />

Als Sitzungsstaatsanwalt haben die meisten Referendare das erste<br />

Mal die Gelegenheit, alle<strong>in</strong> und eigenverantwortlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Verhandlung vor Gericht aufzutreten. Dabei gilt es, den sich durch<br />

Zeugenaussagen und andere Beweismittel verändernden Sachverhalt<br />

fortlaufend rechtlich zu würdigen und auf die Geschehnisse<br />

<strong>im</strong> Prozess entsprechend der Strafprozessordnung zu reagieren.<br />

Bei der Bewältigung dieser nicht e<strong>in</strong>fachen Aufgabe hilft<br />

das Buch. Dem chronologischen Ablauf e<strong>in</strong>er Strafsache vor dem<br />

Straf- bzw. Jugendrichter folgend, erläutert Oberstaatsanwalt<br />

Anton Deventer prägnant alle wesentlichen Verfahrenssituationen<br />

und ermöglicht so e<strong>in</strong>e schnelle E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> die Rolle<br />

e<strong>in</strong>es Staatsanwalts. E<strong>in</strong> Anhang aller wichtigen Anträge ermöglicht<br />

es, <strong>in</strong> der Sitzung auftauchende Fragen schnell nachzulesen<br />

und hierauf angemessen zu reagieren. E<strong>in</strong> Formular für e<strong>in</strong> Musterplädoyer<br />

rundet den Band ab.<br />

formulare für Referendare<br />

Von Dr. Sönke Gerhold, Dr. Bernd Hoefer und<br />

Hege Ingwersen-Stück<br />

2010, ca. 300 S., brosch., ca. 24,– €,<br />

ISBN 978­3­8329­5524­3<br />

Ersche<strong>in</strong>t ca. Mai 2010<br />

Bitte bestellen Sie <strong>im</strong> Buchhandel oder versandkostenfrei unter www.nomos-shop.de<br />

E<strong>in</strong>e wesentliche Schwierigkeit <strong>in</strong> der praktischen Ausbildung <strong>im</strong> Referendariat<br />

und <strong>im</strong> Assessorexamen besteht <strong>in</strong> der formal korrekten Darstellung der jeweiligen<br />

Entscheidung, sei es e<strong>in</strong>e Anklageschrift, e<strong>in</strong> zivilrechtliches Urteil oder<br />

e<strong>in</strong> Widerspruchsbescheid. Hier schaff t das speziell für die Bedürfnisse der<br />

Referen dare konzipierte Formularbuch Abhilfe und gibt e<strong>in</strong>e klare Orientierung.<br />

Alle für Station und Examen relevanten Entscheidungen werden als Musterformular<br />

dargestellt und ausführlich erläutert. Für das Strafrecht u.a. Abschlussverfügungen,<br />

Anklage und Strafurteil, für das Zivilrecht Klageschrift und<br />

Erwiderung sowie verschiedene Urteilsarten und für das Öff entliche <strong>Recht</strong><br />

Widerspruch, Urteil und anwaltliche Schriftsätze. Vervollständigt wird das Werk<br />

durch ausführliche Erläuterungen zum strafrechtlichen Gutachten und zur<br />

zivilrechtlichen Rela tionstechnik.<br />

NOMOSREFERENDARIAT<br />

Weidemann | Scherf<br />

Die Revision<br />

<strong>im</strong> strafrecht<br />

nomos<br />

neu<br />

Die Revision <strong>im</strong><br />

strafrecht<br />

Von RiLG Matthias Weidemann und<br />

RiLG Fabian Scherf<br />

2010, ca. 200 S.,<br />

brosch., ca. 20,– €,<br />

ISBN 978­3­8329­4735­4<br />

Ersche<strong>in</strong>t ca. Juni 2010<br />

Das strafrechtliche Revisionsrecht zählt für viele Referendare zu<br />

den ungeliebten <strong>Recht</strong>smaterien. Während es <strong>im</strong> Studium allenfalls<br />

e<strong>in</strong>e untergeordnete Rolle spielt, gew<strong>in</strong>nt das Revisionsrecht<br />

<strong>im</strong> Assessorexamen wegen se<strong>in</strong>er Klausurrelevanz zunehmend<br />

an Be deutung.<br />

Illustriert mit zahlreichen Beispielen und Übungsfällen vermitteln<br />

die Autoren, beide erfahrene Leiter von Referendararbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

die examensrelevanten Strukturen und<br />

Probleme des Revisionsrechts und geben wertvolle Tipps für die<br />

Klausur sowie Formulierungshilfen. Anhänge mit typischen<br />

Klausur konstellationen, Checklisten und Defi nitionen ergänzen<br />

den Band.


advotV für guten<br />

anwalt-mandant-Kontakt?<br />

„Uns<strong>in</strong>n gibt es <strong>im</strong> Internet genug [und] <strong>im</strong> Bus<strong>in</strong>ess­<br />

Bereich spielen Videos bislang kaum e<strong>in</strong>e Rolle. Die<br />

Zeit ist reif für seriöse Inhalte.“, mit diesen Worten<br />

äußerte sich Dom<strong>in</strong>ik Bach, e<strong>in</strong>er der Vorstände der<br />

Gesellschaft e.consult, <strong>im</strong> Jahr 2008 gegenüber der<br />

PC Pr@xis zu AdvoTV. Andere Artikel berichten von<br />

Internetpreisen für das Unternehmen, loben es als<br />

höchst <strong>in</strong>novativ und berichten sogar von e<strong>in</strong>er Zusammenarbeit<br />

mit dem Weltkonzern Microsoft. Die<br />

Idee „AdvoTV.de“ ist dabei recht e<strong>in</strong>fach: Über Werbung<br />

f<strong>in</strong>anziert soll e<strong>in</strong>e Plattform zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>Recht</strong>sberatung für Anwalt und potentiellen Mandanten<br />

geschaffen werden. Diese Plattform will mit<br />

Videoclips <strong>in</strong>formieren und die Verb<strong>in</strong>dung zum<br />

Anwalt vere<strong>in</strong>fachen: lehrreiche, von Anwälten produzierte<br />

Kurzfilme über 1­31 M<strong>in</strong>uten zu unterschiedlichsten<br />

<strong>Recht</strong>sfragen sollen der Vermittlung zwischen<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt und Mandanten dienen. Die bisherigen<br />

Themen beschäftigen sich mit allgeme<strong>in</strong>en Fragen<br />

wie „Ist e<strong>in</strong> Anwalt für e<strong>in</strong>en Verkehrsunfall bei<br />

e<strong>in</strong>deutiger Schuld des anderen nötig?“ oder „Wie<br />

verhalte ich mich, wenn die Polizei an der Türe steht?“.<br />

Aber auch speziellere Fälle tauchen auf, wie „Kraftstoffverbrauch<br />

nach Autokauf zu hoch. Was tun?“,<br />

„Mängel <strong>in</strong> der Mietwohnung“ oder „Mobb<strong>in</strong>g am<br />

Arbeitsplatz“. Das Gesamtthemenfeld erstreckt sich<br />

aber noch über diese Bereiche h<strong>in</strong>aus vom Strafrecht,<br />

über das Erbrecht bis h<strong>in</strong> zum Medienrecht.<br />

Bei der E<strong>in</strong>führung auf der Cebit <strong>im</strong> März 2008<br />

wurden von der eigenen Idee überzeugt<br />

euphorische Prognosen abgegeben.<br />

Man sprach von bis zu 1000<br />

Filmen bis Ende des Jahres. Mit Ablauf<br />

des Jahres 2009 s<strong>in</strong>d nun etwa<br />

250 Videoclips e<strong>in</strong>gestellt worden.<br />

Damit verfehlte man die hohen Erwartungen<br />

weit. Doch ist das Projekt<br />

damit fehlgeschlagen, se<strong>in</strong>er Zeit voraus<br />

oder dennoch erfolgreich gewesen?<br />

Und ist es für Mandant oder<br />

Anwalt nützlich?<br />

Um das feststellen zu können, sollte<br />

man sich e<strong>in</strong>mal die Inhalte und<br />

Funktionsweisen der Webseite genauer<br />

ansehen.<br />

Das System ist verhältnismäßig verständlich<br />

gestaltet und gegliedert. Es<br />

gibt e<strong>in</strong>en Bereich für den normalen<br />

User und e<strong>in</strong>en für <strong>Kanzleien</strong>. Der Teil<br />

AdvoTV für guten Anwalt-Mandant-Kontakt? | aktuelles thema<br />

für den normalen Nutzer als Laien <strong>in</strong> <strong>Recht</strong>sfragen<br />

soll mit Hilfe von Videos erste Informationen geben.<br />

Die angefügten Daten zu den entsprechenden <strong>Kanzleien</strong><br />

erleichtern dann e<strong>in</strong>e Kontaktaufnahme, wenn<br />

man sich vertreten lassen möchte oder weitere Fragen<br />

hat. Um zu diesem Teil der Webseite und ihren Funktionen<br />

une<strong>in</strong>geschränkten Zugang zu erhalten, kann<br />

man sich kostenlos registrieren. Nachdem die eigenen<br />

Daten abgeschickt s<strong>in</strong>d, erhält man automatisch e<strong>in</strong>e<br />

Email samt L<strong>in</strong>k zur Freischaltung des neuen<br />

Accounts. Das heißt, dass e<strong>in</strong> langes Warten auf<br />

manuelle Freischaltung entfällt. Anschließend eröffnen<br />

sich nach dem E<strong>in</strong>loggen verschiedene Menüpunkte.<br />

Ganz <strong>im</strong> Stil e<strong>in</strong>er Kommunikationsplattform<br />

existieren hier neben eigens ausgewählten Favoritenvideos<br />

oder e<strong>in</strong>em Verlauf, der die aufgerufenen Filme<br />

<strong>in</strong> ihrer Reihenfolge festhält, e<strong>in</strong>ige Handlungsoptionen<br />

zum <strong>in</strong>teraktiven Kommunizieren. Es können<br />

Nachrichten h<strong>in</strong> und her geschrieben werden. Man<br />

kann andere Personen oder <strong>Kanzleien</strong> als Freunde<br />

auf e<strong>in</strong>er Liste speichern, e<strong>in</strong> eigenes Profil erstellen<br />

und unter weiteren Optionen, wie beispielsweise dem<br />

Hochladen e<strong>in</strong>es Bildes wählen. Damit geht die<br />

<strong>Recht</strong>sberatungsplattform über die Information und<br />

das Vermitteln zwischen Anwalt und potentiellem<br />

Mandanten h<strong>in</strong>aus und bietet dem Nutzer durch<br />

e<strong>in</strong>en bekannten Anblick bezüglich des Aufbaus und<br />

e<strong>in</strong>er benutzerfreundlichen Handhabung e<strong>in</strong>en<br />

sanften E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> den <strong>Recht</strong>sbereich. Hervorzuheben<br />

matthias Gebhardt<br />

Jahrgang 1987<br />

Juristische Ausbildung<br />

<strong>in</strong> Würzburg<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 9


aktuelles thema | AdvoTV für guten Anwalt-Mandant-Kontakt?<br />

10<br />

ist an dieser Stelle, dass die Informationen aus den<br />

Videoclips von <strong>Recht</strong>sanwälten unter Beachtung der<br />

Gesetze und der <strong>Recht</strong>sprechung e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

E<strong>in</strong>e weitere User­Doma<strong>in</strong> mit ebenfalls kostenfreier<br />

Registrierung ist Anwälten und <strong>Kanzleien</strong> vorbehalten.<br />

Zusätzlich zu den grundlegenden Funktionen<br />

der Webseite können sich die <strong>Recht</strong>svertreter zudem<br />

mit ihrem Wissen <strong>in</strong> nutzbr<strong>in</strong>genden Ratgebervideos<br />

präsentieren. Das heißt, es kann ohne großen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Aufwand Werbung für den eigenen Namen<br />

gemacht werden. Zu beachten ist hierbei die Form<br />

des Werbemediums: Es handelt sich nicht um e<strong>in</strong>e<br />

graue Anzeige, die sich neben vielen anderen ihren<br />

Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe sucht und bald wieder vergessen<br />

ist. Es handelt sich um e<strong>in</strong>en Film – e<strong>in</strong>en Film, der<br />

sowohl gesehen als auch gehört wird und damit e<strong>in</strong>en<br />

bleibenden E<strong>in</strong>druck h<strong>in</strong>terlässt. Sollte der normale<br />

User sich dann durch den Videoclip mit dem entsprechenden<br />

Anwalt <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen wollen, so ist<br />

dies durch die nebenstehende Telefonnummer und<br />

Adresse leicht möglich.<br />

Doch verschw<strong>in</strong>det AdvoTV nicht <strong>im</strong> Meer der<br />

Möglichkeiten des Internets? Dazu ist nur e<strong>in</strong>es zu<br />

sagen: Gibt man bei Google „Erbrecht“ als Suchbegriff<br />

e<strong>in</strong>, so erhält man etwa 560.000 Ergebnisse.<br />

Beg<strong>in</strong>nt man die Suche nun aber auf Youtube, dann<br />

stößt man lediglich auf 30 Treffer. Und genau an<br />

dieser Stelle möchte AdvoTV ansetzen und die<br />

Lücke schließen. Es sollen verständliche und <strong>in</strong>formative<br />

Kurzfilme zu den verschiedenen <strong>Recht</strong>sgebieten<br />

entstehen. Die Filme können dabei durch die<br />

Anwälte selbst ohne jegliche Kosten gegenüber<br />

AdvoTV produziert und e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

Möchte man jedoch sichergehen, dass nicht nur<br />

<strong>in</strong>haltlich sauber dargestellt wird, sondern auch<br />

äußerlich und optisch, so kann man die Produktion<br />

zusammen mit e<strong>in</strong>em Team von „Profis“ durchführen.<br />

Gegen e<strong>in</strong>e Summe von m<strong>in</strong>destens 300 Euro<br />

wird man dann mit Know­How und technischem<br />

Equipment unterstützt. Herr Bach selbst me<strong>in</strong>t, dass<br />

dieser Preis geradezu e<strong>in</strong>e Subvention der Market<strong>in</strong>garbeit<br />

der Anwälte sei. N<strong>im</strong>mt man diese Aus­<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

sage und die Möglichkeit der eigenen Filmproduktion,<br />

so sollte e<strong>in</strong> jeder e<strong>in</strong>e passende Variante sich<br />

zu repräsentieren f<strong>in</strong>den. Die <strong>in</strong>haltliche Qualität<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Videoclips wird <strong>in</strong> diesem Prozess<br />

durch ihre Überprüfung vor e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stellen auf<br />

der Seite auf e<strong>in</strong>em stetig hohen Niveau gehalten.<br />

Damit liegen die Vorteile eigentlich auf der Hand.<br />

Doch weshalb konnte sich die Prognose von über<br />

1000 Kurzfilmen trotz dieser langen Liste an Möglichkeiten<br />

und positiven Eigenschaften nicht erfüllen?<br />

Das Unternehmen sieht das eigene Potential durch<br />

die <strong>Kanzleien</strong> noch weitestgehend unentdeckt. Es<br />

sche<strong>in</strong>t, als vernachlässige man unter Anwälten meist<br />

das eigene Market<strong>in</strong>g aufgrund fehlender Zeit oder<br />

zu ger<strong>in</strong>gem Interesse. Dies ist e<strong>in</strong>e Blickrichtung<br />

auf AdvoTV; e<strong>in</strong>e andere ist die der registrierten Anwälte,<br />

die e<strong>in</strong>en oder mehrere Videoclips e<strong>in</strong>gestellt<br />

haben. Die befragten <strong>Kanzleien</strong> bestehen aus 1 bis<br />

14 Anwälten und haben e<strong>in</strong>ige der meistbetrachteten<br />

Filme produziert. Mit der Qualität und dem Preis<br />

waren alle relativ zufrieden. Doch gab es e<strong>in</strong> erstaunlich<br />

übere<strong>in</strong>st<strong>im</strong>mendes Ergebnis zu der Frage des<br />

Nutzens der Videos: AdvoTV selbst würde nach<br />

mehrfacher Aussage „nichts“ oder nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge<br />

Resonanz von potentiellen Mandanten bewirken.<br />

Doch Kurzfilme, die über AdvoTV produziert<br />

wurden und auf eigenen Homepages ausgestellt<br />

wurden, „kommen gut an“. Und auf die Frage, ob<br />

man AdvoTV weiterempfehlen würde, antwortete<br />

die Mehrheit mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen „Ja“. Die Web seite<br />

sei „auf alle Fälle empfehlenswert“.<br />

AdvoTV ist somit durchaus e<strong>in</strong>e gute Idee und <strong>in</strong> der<br />

Umsetzung ebenfalls gelungen. Doch bleibt e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Komponente schwerer zu fassen als erwartet<br />

– die normalen Nutzer. Da dieses <strong>Recht</strong>sportal<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion auch als „Mit­Mach­Netzwerk“<br />

bezeichnet werden kann, blüht es erst richtig auf,<br />

wenn genügend Menschen teilnehmen. Und ob das<br />

nun wieder passieren wird, wird unter der Masse an<br />

weniger guten und zum Teil fragwürdigen <strong>Recht</strong>splattformen<br />

<strong>im</strong> Internet wohl vorerst e<strong>in</strong>e Frage bleiben.<br />

E<strong>in</strong>e Frage ohne vorauszusagende Antwort. n


Sie haben Potenzial.<br />

Wir alles weitere.<br />

Wir suchen neue Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen,<br />

die mit uns geme<strong>in</strong>sam das erfolgreiche<br />

Wachstum unserer Sozietät an sieben attrak-<br />

tiven Standorten <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> fortsetzen.<br />

Referendare, E<strong>in</strong>steiger und Aufsteiger f<strong>in</strong>den<br />

bei uns flache Hierarchien und erstklassige<br />

Entwicklungschancen <strong>in</strong> allen Bereichen der<br />

wirtschaftsrechtlichen Beratung deutscher<br />

und <strong>in</strong>ternationaler Mandanten.<br />

Um mehr über uns zu erfahren, besuchen Sie<br />

uns auf unserer Website www.raupach.de.<br />

Wir freuen uns auf Sie!


Interview | M<strong>in</strong>iaturanwalt für rechtlose Lebewesen<br />

ulrike feifar<br />

Industriekauffrau,<br />

Systemprogrammierer<strong>in</strong><br />

Vorsitzende des Tierschutzvere<strong>in</strong>s<br />

Far from fear e.V.<br />

Veröffentlichungen:<br />

Bekommt der Hund denn<br />

nichts zu fressen? (2005)<br />

Warme Socken für arme<br />

Socken – gelebter Tierschutz<br />

(2006)<br />

12<br />

m<strong>in</strong>iaturanwalt für rechtlose<br />

lebewesen<br />

Das Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>-Interview mit Ulrike Feifar<br />

KiR: Frau Feifar, geht Tierschutz ohne <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

überhaupt noch?<br />

feifar: Eigentlich bräuchte mittlerweile jeder Tierschutzvere<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en eigenen <strong>Recht</strong>sbeistand, aber die<br />

f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten der Vere<strong>in</strong>e lassen den<br />

„Hausanwalt“ natürlich nicht zu. Die juristische<br />

Hilfe wäre schon bei der Gründung hilfreich, ist bei<br />

der Vertragserstellung, die mittlerweile selbst für<br />

Juristen e<strong>in</strong>e Herausforderung darstellt, fast unabd<strong>in</strong>gbar<br />

und wäre natürlich auch bei diversen<br />

Streitigkeiten mit Behörden, Pflegefamilien, Adoptivfamilien,<br />

Amtsveter<strong>in</strong>ären von großer Bedeutung.<br />

KiR: Der Tierschutz ist als Staatsziel <strong>in</strong> der Verfassung<br />

verankert. Merkt man davon etwas <strong>im</strong> täglichen<br />

Umgang mit Behörden oder Institutionen?<br />

feifar: Wir begrüßen dies natürlich, aber Papier ist<br />

leider auch <strong>in</strong> diesem Fall erstmal geduldig. Tierschutz<br />

ist – wenn er seriös betrieben wird – ke<strong>in</strong><br />

lohnendes Geschäft. Das bedeutet, dass die Wirtschaft<br />

ke<strong>in</strong>en Druck ausübt, und somit ist e<strong>in</strong>e<br />

schnelle Umsetzung des an sich lobenswerten Gedankens<br />

auch ke<strong>in</strong> erklärtes Ziel der Behörden.<br />

KiR: Tiere s<strong>in</strong>d laut dem BGB e<strong>in</strong>e Sache. Dennoch<br />

geht es be<strong>im</strong> Tierschutz mitunter recht emotional<br />

zu. Wie passt das zusammen, etwa bei der Durchsetzung<br />

von Ansprüchen?<br />

feifar: E<strong>in</strong>e große Diskrepanz. Von juristischer Seite<br />

werden Tiere als Sache behandelt. Deshalb wird<br />

oftmals auch ke<strong>in</strong> Unterschied gemacht, ob es sich<br />

z.B. um e<strong>in</strong>en defekten Kühlschrank oder e<strong>in</strong><br />

krankes Tier handelt. Der Zeitdruck, gerade bei<br />

Streitigkeiten um e<strong>in</strong> Lebewesen, das möglicherweise<br />

<strong>in</strong> Gefahr schwebt, f<strong>in</strong>det z.B. überhaupt<br />

ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung. Oftmals fallen Urteile erst,<br />

wenn e<strong>in</strong> Tier schon tot ist. E<strong>in</strong> Beispiel, um das zu<br />

verdeutlichen: E<strong>in</strong> Tier wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegefamilie<br />

schlecht gehalten, mediz<strong>in</strong>isch nicht wie nötig versorgt,<br />

das Tier ist <strong>in</strong> Lebensgefahr. Da das Tier ja<br />

Eigentum des Vere<strong>in</strong>s ist, müsste es theoretisch mit<br />

juristischer Hilfe möglich se<strong>in</strong>, das Tier schnellstens<br />

wieder <strong>in</strong> die Obhut des Vere<strong>in</strong>s zu br<strong>in</strong>gen, um es<br />

zu versorgen. Die Betonung liegt auf theoretisch.<br />

Das letzte derartige Verfahren dauerte 1,5 Jahre.<br />

KiR: Ihr Tierschutzvere<strong>in</strong> verpflichtet Pflegestellen<br />

und neue Besitzer der Hunde vertraglich, so s<strong>in</strong>d<br />

beide Seiten abgesichert. Hilft bei Streitigkeiten eher<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

der Rückgriff auf das <strong>Recht</strong> oder e<strong>in</strong>e Unterhaltung<br />

unter vier Augen?<br />

feifar: Da, wie schon erwähnt, Emotionen e<strong>in</strong>e sehr<br />

große Rolle spielen, suchen wir natürlich <strong>im</strong>mer<br />

zuerst das persönliche Gespräch. Wenn allerd<strong>in</strong>gs<br />

e<strong>in</strong> Tier z.B. unterschlagen oder gequält wird, stoßen<br />

wir mit Vernunft oft an Grenzen. Hier hilft<br />

letztlich nur der juristische Beistand, der aber sehr<br />

e<strong>in</strong>geschränkt ist. Der „Sachwert“ e<strong>in</strong>es Tieres ist<br />

meist zu niedrig, um e<strong>in</strong>e Angelegenheit zufrieden­<br />

stellend auszujudizieren.<br />

KiR: Sie führen Ihren Vere<strong>in</strong> als „echten“ Tierschutzvere<strong>in</strong>,<br />

s<strong>in</strong>d also nicht nur auf die Vermittlung von<br />

ausländischen Hunden beschränkt. Welche Mittel<br />

stehen dabei rechtlich zur Verfügung, wenn Verstöße<br />

gegen das Tierschutzgesetz bekannt werden?<br />

feifar: Im Inland haben wir – und es tut mir e<strong>in</strong><br />

wenig weh, das zu sagen – fast weniger Möglichkeiten<br />

als <strong>im</strong> Ausland. Letztlich s<strong>in</strong>d wir hier auf Kooperation<br />

von Amtsveter<strong>in</strong>ären, oder die örtlichen<br />

Polizeibehörden, bei denen wir Tierquälerei anzeigen<br />

können, angewiesen. Wir alle wissen wie überlastet<br />

unsere Polizeibehörden s<strong>in</strong>d, und wegen e<strong>in</strong>es<br />

Hundes oder e<strong>in</strong>er Katze wird seitens der Behörde<br />

sicher nicht umpriorisiert. Bei den Amtsveter<strong>in</strong>ären<br />

ist es bedauerlicherweise oft e<strong>in</strong>e Sache der Persönlichkeit<br />

des entsprechenden Veter<strong>in</strong>ärs.<br />

Erschwerend kommt h<strong>in</strong>zu, dass unser Tierschutzgesetz<br />

viel Raum für Interpretation lässt und dass<br />

– ganz besonders <strong>in</strong> der Massentierhaltung und der<br />

Produktion – zugunsten der wirtschaftlichen Aspekte<br />

gerne auch mal weggesehen wird. Hier wäre,<br />

um auf die E<strong>in</strong>gangsfrage zurückzukommen, juristischer<br />

Beistand e<strong>in</strong>e unschätzbare Hilfe. Ebenso<br />

<strong>im</strong> Zuge des Verbandsklagerechtes: Anders als bei<br />

anderen Unmündigen wie K<strong>in</strong>dern, Beh<strong>in</strong>derten<br />

oder der Umwelt ist für das Tier ke<strong>in</strong> gesetzlicher<br />

Vertreter vorgesehen. Wenn Vere<strong>in</strong>e aber endlich<br />

Mitwirkungsrechte <strong>in</strong> Verwaltungsverfahren und<br />

e<strong>in</strong>e Klagebefugnis bekommen, tut juristischer Beistand<br />

Not.<br />

KiR: Innerhalb e<strong>in</strong>es Tierschutzvere<strong>in</strong>s gibt es diverse<br />

Strömungen und Interessen – von Pelzfarmbefreiern<br />

bis zu Hundefutterspendern – alle unter dem Label<br />

„Tierschützer“. Wie bekommt man die alle unter<br />

e<strong>in</strong>en Hut?


feifar: Das ist e<strong>in</strong>e große Herausforderung für Jeden,<br />

der für e<strong>in</strong>en Tierschutzvere<strong>in</strong> verantwortlich ist.<br />

Menschen, die nichts Anderes möchten als Tieren<br />

zu helfen, verstehen oft nicht, dass wir uns – auch<br />

wenn es manchmal wirklich schwer fällt – an die<br />

Gesetze halten müssen und natürlich auch wollen.<br />

Wir klären über die rechtlichen Konsequenzen von<br />

„alternativen Ideen“ auf, können aber natürlich den<br />

E<strong>in</strong>zelnen nicht <strong>im</strong>mer davon abhalten zu handeln.<br />

Als Vere<strong>in</strong> müssen wir uns dann strikt distanzieren,<br />

so sehr wir auch manchmal die Beweggründe verstehen.<br />

Gerade wenn wir zusehen müssen wie Tiere<br />

sterben, weil das <strong>Recht</strong>ssystem nicht oder zu langsam<br />

reagiert, ist es zum E<strong>in</strong>en persönlich schwer auszuhalten<br />

und zum Anderen auch sehr schwer den<br />

Menschen zu vermitteln, dass wir machtlos s<strong>in</strong>d.<br />

KiR: Der Import von Auslandshunden wird von<br />

e<strong>in</strong>flussreichen St<strong>im</strong>men <strong>im</strong>mer wieder torpediert<br />

bzw. mit Tierhandel gleichgesetzt, sei es von Zuchtverbänden,<br />

Veter<strong>in</strong>ären oder der schlauesten Zeitung<br />

<strong>Deutschland</strong>s. Was kann man dagegen tun?<br />

feifar: Die Gegner des Auslandstierschutzes s<strong>in</strong>d<br />

sehr e<strong>in</strong>flussreiche Lobbyisten, gegen die e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er<br />

bis mittelgroßer Vere<strong>in</strong> auch juristisch kaum e<strong>in</strong>e<br />

Chance hat und schwarze Schafe unter dem Deckmantel<br />

„Tierschutz“ gibt es natürlich wie <strong>in</strong> jedem<br />

anderen Bereich auch. Wir versuchen <strong>im</strong> Rahmen<br />

unserer Möglichkeiten und mit unseren Mitteln<br />

Aufklärung zu betreiben und diesen Strömungen<br />

entgegen zu wirken, aber wir s<strong>in</strong>d für die großen<br />

Medien un<strong>in</strong>teressant und als quasi mittellose Tierschutzvere<strong>in</strong>e<br />

wirtschaftlich auch völlig ohne jede<br />

Bedeutung. Uns e<strong>in</strong>e St<strong>im</strong>me zu geben, hätte fast<br />

schon altruistische Züge und Altruismus gehört<br />

nicht zu den hervorstechendsten Eigenschaften der<br />

Medienlandschaft.<br />

M<strong>in</strong>iaturanwalt für rechtlose Lebewesen | Interview<br />

KiR: Kurz zur Klarstellung: Ist denn der Import von<br />

Hunden aus Spanien überhaupt lukrativ, wie <strong>im</strong>mer<br />

unterstellt wird?<br />

feifar: Ganz <strong>im</strong> Gegenteil. Wenn man echten Tierschutz<br />

betreibt, dann schlägt e<strong>in</strong> gerettetes Tier <strong>im</strong><br />

Schnitt mit ca. 600,00 Euro zu Buche. Die ausländischen<br />

Vere<strong>in</strong>e bekommen Unterstützung für die<br />

mediz<strong>in</strong>ische Erstversorgung, Kastration, eventuell<br />

notwendige Operationen, Spezialbehandlungen und<br />

natürlich die Unterbr<strong>in</strong>gung. Das Tier muss transportiert<br />

werden und hier <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> bei den<br />

Pflegefamilien nochmals mediz<strong>in</strong>isch gecheckt und<br />

<strong>in</strong> vielen Fällen weiter behandelt und natürlich versorgt<br />

und versichert werden. Die Verweildauer <strong>in</strong><br />

den Pflegefamilien ist unterschiedlich lang, kann<br />

aber unter Umständen Jahre dauern. Für die Adoption<br />

bezahlt der neue Halter zur Zeit bei unserem<br />

Vere<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schutzgebühr <strong>in</strong> Höhe von 250,00 Euro,<br />

d.h. wir haben bereits e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>us von ca. 350,00 Euro<br />

pro Tier und bei der Berechnung muss auch bedacht<br />

werden, dass alle notwendigen Arbeiten und Aufwendungen<br />

wie Verwaltung, Beratungsgespräche,<br />

Fahrtkosten für Vor­ und Nachkontrollen nicht berücksichtigt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Lukrativ ist das „Geschäft“ mit Auslandshunden<br />

nur dann, wenn entweder die ausländischen Vere<strong>in</strong>e<br />

nicht entschädigt werden und die Tiere direkt, also<br />

ohne Zwischenstation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegestelle, an<br />

deutsche Interessenten verkauft – ich sage absichtlich<br />

verkauft und nicht vermittelt – werden oder<br />

wenn die Hunde <strong>im</strong> Ausland eigens gezüchtet werden,<br />

um hier als verme<strong>in</strong>tliche Tierschutzfälle übers<br />

Internet oder auf Wochenmärkten verkauft zu werden.<br />

Das Ergebnis s<strong>in</strong>d massenhaft kranke Tiere,<br />

unglückliche Käufer, Tiere, die letztlich wieder <strong>in</strong><br />

www.tiervermittlung.org<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 13


Interview | M<strong>in</strong>iaturanwalt für rechtlose Lebewesen<br />

– Anzeige –<br />

14<br />

deutschen Tierhe<strong>im</strong>en landen und die Diskreditierung<br />

seriös arbeitender Vere<strong>in</strong>e.<br />

KiR: Hat sich die Tierschutzarbeit durch die Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

des europäischen <strong>Recht</strong>sraums vere<strong>in</strong>facht?<br />

feifar: Wenn wir die offenen Grenzen und die vere<strong>in</strong>heitlichten<br />

Reisedokumente betrachten – pr<strong>in</strong>zipiell<br />

ja. <strong>Recht</strong>sunsicherheiten s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs <strong>im</strong>mer<br />

noch nicht ausgeschlossen, da das europäische <strong>Recht</strong><br />

oftmals durch Landes­ oder sogar Bundeslandesrecht<br />

überlagert oder verwaschen wird. Es gibt noch sehr<br />

viel Spielraum für persönliche Auslegung durch die<br />

Behörden. Zudem beg<strong>in</strong>nt Europa sich wieder zu<br />

spalten und e<strong>in</strong>zelne europäische Länder überlegen<br />

tatsächlich, Tiere aus dem Tierschutz nicht mehr<br />

e<strong>in</strong>reisen zu lassen. Der Druck der Züchterlobby ist<br />

offenbar enorm groß und Vertreter von aus Tierschutzsicht<br />

besonders kritikwürdigen Ländern s<strong>in</strong>d<br />

sehr bemüht, <strong>in</strong> Brüssel darzulegen, dass ihre Tiere<br />

<strong>in</strong> der He<strong>im</strong>at den bestmöglichen Schutz genießen<br />

und nicht mehr gerettet werden müssen. Beispiele<br />

wären da Griechenland und auch Spanien. Der spanische<br />

Europavertreter war sich nicht zu schade zu<br />

behaupten, dass Galgos (d.Red.: Galgo español,<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

spanische Jagd­/W<strong>in</strong>dhunderasse) <strong>in</strong> Spanien nicht<br />

mehr erhängt werden. Vorgelegte Bild­ und Videobeweise<br />

wurden als Verleumdungen abgetan.<br />

KiR: Welche Entwicklung sehen Sie für das Tierschutzrecht<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> und welche Entwicklung<br />

erhoffen Sie sich?<br />

feifar: Wie schon erwähnt, wird es <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

und auch Resteuropa e<strong>in</strong> langer, ste<strong>in</strong>iger Weg. Der<br />

wirtschaftliche und politische Druck fehlt, Tierschützer<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>flussreiche Lobby. Es wird<br />

noch lange Zeit die Aufgabe E<strong>in</strong>zelner se<strong>in</strong>, <strong>im</strong>mer<br />

wieder vehement Verbesserungen zu fordern. Engagierte<br />

Juristen könnten beispielsweise sicher dazu<br />

beitragen diese Forderungen durchzusetzen, aber<br />

auch e<strong>in</strong> Jurist ist letztlich darauf angewiesen,<br />

zahlungskräftige Mandanten zu haben, die er <strong>im</strong><br />

Tierschutz leider kaum f<strong>in</strong>den wird. Wichtig für den<br />

Tierschutz wäre, dass Menschen sich engagieren,<br />

die gebildet, e<strong>in</strong>flussreich und bar jeden wirtschaftlichen<br />

Interesses s<strong>in</strong>d. Visionäre, die die Hoffnung<br />

auf e<strong>in</strong>e Welt, <strong>in</strong> der jedes Lebewesen e<strong>in</strong>es Tages<br />

mit Respekt behandelt wird, nicht aufgeben und<br />

bereit s<strong>in</strong>d dafür zu kämpfen.<br />

KiR: Vielen Dank für das Gespräch! n


Achtung, Praxis:<br />

M&A Gesellschaftsrecht.<br />

Workshop M&A Gesellschaftsrecht 07./08. Mai 2010, Düsseldorf<br />

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aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklungen | Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

Dr. andreas Knebel<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt, Fachanwalt<br />

für Steuerrecht und Steuerberater,<br />

ist Partner <strong>im</strong><br />

Frankfurter Büro der Kanzlei<br />

White & Case LLP. Se<strong>in</strong>e<br />

Schwerpunkte liegen <strong>in</strong> der<br />

steuerlichen Beratung börsennotierter<br />

Unternehmen<br />

bei Mergers & Acquisitions<br />

und Unternehmensumstrukturierungen.<br />

thomas schmidt, ll.m.<br />

(ucD)<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt und<br />

Steuer berater, ist Associate<br />

<strong>in</strong> der Steuerabteilung von<br />

White & Case LLP <strong>in</strong><br />

Frankfurt/M. Er arbeitet<br />

überwiegend <strong>im</strong> Bereich der<br />

Steuerstrukturierung,<br />

Konzernre organisation und<br />

Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung.<br />

christian hölig<br />

<strong>Recht</strong>sreferendar, ist<br />

wissen schaftlicher Mitarbeiter<br />

<strong>in</strong> der Steuerabteilung<br />

von White &<br />

Case LLP <strong>in</strong> Frankfurt/M.<br />

16<br />

Das wachstums-<br />

beschleunigungsgesetz<br />

Steuerpolitische Antwort der Bundesregierung<br />

auf die F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise<br />

Als politische Antwort auf die F<strong>in</strong>anz­ und Wirtschaftskrise<br />

hat der Bundestag <strong>im</strong> Dezember 2009<br />

das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“<br />

(„Wachstumsbeschleunigungsgesetz“)<br />

verabschiedet. Nach Zust<strong>im</strong>mung des Bundesrates<br />

s<strong>in</strong>d bereits zum 1. Januar 2010 viele Neuregelungen<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten, wobei unter anderem die<br />

Unternehmenssteuerreform von 2008 etwas abgemildert<br />

wurde. Der folgende Beitrag soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

groben Überblick zusammenfassen, <strong>in</strong> welchen<br />

Bereichen des Steuerrechts das Gesetz Veränderungen<br />

gebracht hat und welche praktischen Auswirkungen<br />

sich hieraus ergeben.<br />

Korrekturen der unternehmens-<br />

besteuerung<br />

Im Rahmen der Besteuerung von Unternehmen<br />

bzw. Körperschaften wurden durch das neue Gesetz<br />

die Beschränkungen von Verlustabzügen umgestaltet,<br />

welche unter anderem missbräuchliche<br />

Gestaltungen wie den Kauf von Mantelgesellschaften<br />

verh<strong>in</strong>dern sollen.<br />

Der Mantelkauf beschreibt e<strong>in</strong> Phänomen, bei dem<br />

gezielt Verluste e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft, die ihre<br />

operative Tätigkeit bereits e<strong>in</strong>gestellt hat, von e<strong>in</strong>er<br />

anderen Gesellschaft steuerlich genutzt werden.<br />

Trotz der Geschäftse<strong>in</strong>stellung verfügen Kapitalgesellschaften<br />

häufig noch über Verlustvorträge,<br />

die theoretisch bei e<strong>in</strong>em künftigen Gew<strong>in</strong>n die<br />

Steuerlast verm<strong>in</strong>dern könnten. Es zahlte sich somit<br />

durchaus für e<strong>in</strong> Unternehmen aus, e<strong>in</strong>e solche<br />

verlustträchtige Kapitalgesellschaft zu erwerben,<br />

um dann bei den eigenen Gew<strong>in</strong>nen die erworbenen<br />

Verluste geltend zu machen. Dies ist grundsätzlich<br />

bis zum kompletten Verbrauch der Verluste über<br />

mehrere Jahre h<strong>in</strong>weg möglich, allerd<strong>in</strong>gs nur <strong>im</strong><br />

Rahmen der sogenannten M<strong>in</strong>destbesteuerung,<br />

nach der Unternehmen Gew<strong>in</strong>ne von mehr als e<strong>in</strong>er<br />

Million Euro nur zu 60 Prozent mit Verlusten aus<br />

der Vergangenheit verrechnen dürfen.<br />

Die Möglichkeit des Mantelkaufs wurde durch den<br />

Gesetzgeber und die <strong>Recht</strong>sprechung <strong>in</strong> den vergangen<br />

Jahrzehnten zunehmend e<strong>in</strong>geengt. Der<br />

(vorläufige) Höhepunkt dieses „Hase­Igel­Wettrennens“<br />

war die Unternehmenssteuerreform 2008,<br />

durch die der „schädliche Beteiligungserwerb“<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

(§ 8c Abs. 1 KStG) neu geregelt wurde: Seitdem<br />

erfolgt e<strong>in</strong> partieller bzw. vollständiger Wegfall<br />

von Verlusten und Verlustvorträgen e<strong>in</strong>er Körperschaft,<br />

wenn <strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren mehr als<br />

25 % bzw. 50 % der Anteilsrechte auf e<strong>in</strong>en Erwerber<br />

übertragen werden. Diese Maßnahme der<br />

Unternehmenssteuerreform wurde als sehr weitgehend<br />

kritisiert, da auch die Beteiligung an e<strong>in</strong>em<br />

Unternehmen zu anderen Zwecken als der Nutzung<br />

von Verlustvorträgen erfasst war. Deshalb wurde<br />

das Gesetz bereits am 22. Juli 2009 <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Bürgerentlastungsgesetzes für 2008 und 2009<br />

um e<strong>in</strong>e sogenannte Sanierungsklausel erweitert<br />

(§ 8c Abs. 1a KStG). Bei Gesellschaften <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller<br />

Notlage kommt es danach zu ke<strong>in</strong>em Untergang<br />

von Verlustvorträgen, wenn der Erwerb durch sanierungswillige<br />

Investoren erfolgt, der Erwerber die<br />

drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung<br />

verh<strong>in</strong>dern oder beseitigen will und er die wesentlichen<br />

Betriebsstrukturen beibehält.<br />

Die Sanierungsklausel ist nun zeitlich unbeschränkt<br />

<strong>im</strong> Gesetz verankert, sodass bei der Sanierung e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmens die <strong>in</strong> der Vergangenheit entstandenen<br />

Verluste weiterh<strong>in</strong> berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt <strong>in</strong> zeitlicher H<strong>in</strong>sicht für alle Anteilserwerbe,<br />

die nach dem 31. Dezember 2007 erfolgt<br />

s<strong>in</strong>d. Als Voraussetzung für die Anwendbarkeit<br />

der Sanierungsklausel muss die drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

bzw. e<strong>in</strong>e Überschuldung vorliegen,<br />

wobei der Geschäftsbetrieb <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

noch nicht e<strong>in</strong>gestellt se<strong>in</strong> darf. Die drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

ist grundsätzlich dann gegeben,<br />

wenn der Schuldner voraussichtlich nicht <strong>in</strong> der<br />

Lage se<strong>in</strong> wird, se<strong>in</strong>e bestehenden Zahlungsverpflichtungen<br />

<strong>im</strong> Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen<br />

(§ 18 Abs. 2 InsO).<br />

Wenn die genannten Voraussetzungen e<strong>in</strong>er Sanierung<br />

vorliegen und e<strong>in</strong> Erwerber sich zum Zweck<br />

der Sanierung an dem Unternehmen beteiligt hat,<br />

darf die „sanierte“ Körperschaft <strong>in</strong>nerhalb von<br />

drei Jahren nach der Zuführung des neuen Betriebsvermögens<br />

<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Form Leistungen an ihre<br />

Anteilseigner erbr<strong>in</strong>gen. Solche Leistungen (z.B.<br />

Ausschüttungen) werden nämlich auf das zugeführte<br />

Vermögen angerechnet, welches sich dann<br />

<strong>im</strong> Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> verr<strong>in</strong>gert. Fällt der Betrag des


zugeführten Vermögens dann unter die erforderliche<br />

Höhe von 25 %, geht das Gesetz davon aus,<br />

dass von Anfang an ke<strong>in</strong>e Sanierung vorlag (§ 8c<br />

Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 Satz 5 KStG). Diese Regelung<br />

ist e<strong>in</strong>e „Ausschüttungssperre“, welche den missbräuchlichen<br />

Gebrauch der Sanierungsklausel<br />

verh<strong>in</strong>dert. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die „sanierte“ Körperschaft<br />

verpflichtet, <strong>in</strong>nerhalb der folgenden fünf<br />

Jahre <strong>in</strong> der gleichen Branche wie vor der Sanierung<br />

tätig zu bleiben, sodass der Gestaltungsspielraum<br />

bei der Übernahme von Gesellschaften stark e<strong>in</strong>geschränkt<br />

wird, was ebenfalls dem Missbrauch<br />

vorbeugt.<br />

Der eben beschriebene schädliche Beteiligungserwerb<br />

mit dem Untergang bestehender Verluste<br />

stellte Konzerne bei <strong>in</strong>ternen Umstrukturierung<br />

häufig vor Probleme, da auch hierbei die entstandenen<br />

Verluste verloren g<strong>in</strong>gen, wenn es zu e<strong>in</strong>em<br />

mittelbaren Anteilseignerwechsel kam. Insofern<br />

war die bestehende <strong>Recht</strong>slage für Unternehmensgruppen<br />

e<strong>in</strong> Wachstumshemmnis, welches durch<br />

die E<strong>in</strong>führung des § 8c Abs. 1 S. 5 KStG verr<strong>in</strong>gert<br />

wurde. Die sogenannte Konzernklausel erleichtert<br />

best<strong>im</strong>mte konzern<strong>in</strong>terne Umgliederungen,<br />

sodass künftig <strong>in</strong> diesen Fällen die <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit entstandenen Verluste erhalten bleiben.<br />

Danach liegt ke<strong>in</strong> schädlicher Beteiligungserwerb<br />

vor, wenn am Veräußerer und am Erwerber<br />

derselbe <strong>Recht</strong>sträger zu jeweils 100 % beteiligt<br />

ist, e<strong>in</strong>e Verschiebung von Verlusten auf Dritte<br />

(außerhalb des Konzerns) also ausgeschlossen ist.<br />

Insofern s<strong>in</strong>d Anteilsübertragungen durch <strong>Recht</strong>sträger,<br />

an denen mehrere (konzernfremde) Gesellschafter<br />

beteiligt s<strong>in</strong>d oder neue Gesellschafter<br />

h<strong>in</strong>zutreten, von der Vorschrift nicht umfasst. Der<br />

Begriff des <strong>Recht</strong>strägers ist hierbei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiten<br />

Verständnis auszulegen (gleich dem Umwandlungsrecht),<br />

sodass grundsätzlich jede <strong>in</strong>­ oder<br />

ausländische juristische oder natürliche Person <strong>in</strong><br />

Betracht kommt.<br />

Die Konzernklausel wird ebenfalls bei der Verkürzung<br />

von Beteiligungsketten angewandt, wie dies<br />

beispielsweise bei Verschmelzungen der Fall se<strong>in</strong><br />

kann, bei denen es nicht zu e<strong>in</strong>er Veränderung der<br />

Beteiligungsquote kommt. Dabei stellt die Regelung<br />

auf steuerneutrale Verschmelzungen nach dem<br />

Umwandlungssteuergesetz ab, wodurch auch entsprechende<br />

Vorgänge außerhalb <strong>Deutschland</strong>s<br />

erfasst s<strong>in</strong>d. Erforderlich bleibt allerd<strong>in</strong>gs, dass die<br />

oberste Gesellschaft bei der Verschmelzung nicht<br />

<strong>in</strong>volviert ist.<br />

Weiterh<strong>in</strong> bleiben bei e<strong>in</strong>em schädlichen Beteiligungserwerb<br />

die eigentlich nicht mehr nutzbaren<br />

Verluste <strong>in</strong> der Höhe erhalten, <strong>in</strong> der auch die stillen<br />

Reserven des Unternehmens erhalten bleiben<br />

(§ 8c Abs. 1 S. 6 u. 7 KStG, § 34 Abs. 7b KStG).<br />

Stille Reserven entstehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen,<br />

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz | aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklungen<br />

wenn der Buchwert des Unternehmens vom tatsächlichen<br />

Wert des Unternehmens abweicht.<br />

Diese werden grundsätzlich erst bei der Auflösung<br />

e<strong>in</strong>es Unternehmens aufgedeckt und dann besteuert.<br />

Durch die neue Regelung wird also der Übergang<br />

von zusätzlichen Verlustverrechnungspotenzialen<br />

bis zur Höhe der <strong>im</strong> Unternehmen<br />

gefangenen stillen Reserven ermöglicht. Diese Regelung<br />

ist konsequent, da der Erwerber die steuerlichen<br />

Vorteile aus den Verlustvorträgen erhält<br />

und gleichzeitig die künftigen Steuerlasten <strong>in</strong> Form<br />

der stillen Reserven zu tragen hat. Die Verluste<br />

bleiben somit den <strong>im</strong> <strong>in</strong>ländischen Betrieb vorhandenen<br />

stillen Reserven zugeordnet, der die Verluste<br />

auch angehäuft hat. Das oben beschriebene Ziel,<br />

den „Mantelkauf“ zu verh<strong>in</strong>dern, bleibt trotz dieser<br />

Lockerung gewahrt, da e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Verlustgesellschaft<br />

über ke<strong>in</strong>e stillen Reserven mehr verfügt.<br />

Änderungen der Z<strong>in</strong>sschranke<br />

Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 hat sich<br />

mit der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Z<strong>in</strong>sschranke die F<strong>in</strong>anzierung<br />

von Unternehmen e<strong>in</strong>schneidend verändert<br />

(§§ 4h EStG, 8a KStG). Diese Regelung wurde nun<br />

<strong>im</strong> Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum wiederholten<br />

Male verändert.<br />

Die Z<strong>in</strong>sschranke beschränkt die steuerliche Abziehbarkeit<br />

von Z<strong>in</strong>saufwendungen für e<strong>in</strong> Unternehmen.<br />

Z<strong>in</strong>saufwendungen s<strong>in</strong>d gemäß § 4h Abs.<br />

3 S. 2 EStG Vergütungen für Fremdkapital, die<br />

den maßgeblichen Gew<strong>in</strong>n <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr<br />

gem<strong>in</strong>dert haben. Die auch als „Lex Ikea“ bezeichnete<br />

Regelung wurde e<strong>in</strong>geführt, um e<strong>in</strong>e Besteuerung<br />

<strong>in</strong>ländischer Gew<strong>in</strong>ne <strong>im</strong> Inland sicherzustellen.<br />

Es kam <strong>in</strong> der Vergangenheit häufig vor,<br />

dass global agierende Konzerne ihren <strong>in</strong>ländischen<br />

Unternehmen (Fremd­) Kapital zuführten, sodass<br />

dem <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ansässigen Unternehmen hohe<br />

Z<strong>in</strong>saufwendungen entstanden. Gleichzeitig erlangte<br />

das ausländische Unternehmen Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte,<br />

die dort <strong>in</strong> aller Regel niedriger besteuert<br />

wurden. Somit konnten <strong>in</strong>ländische Firmen über<br />

Z<strong>in</strong>szahlungen ihre Gew<strong>in</strong>ne zu ausländischen<br />

Unternehmen verlagern und ihre Steuerlast <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> deutlich verm<strong>in</strong>dern.<br />

Die E<strong>in</strong>führung der Z<strong>in</strong>sschranke beschränkte die<br />

steuerliche Abziehbarkeit von Z<strong>in</strong>saufwendungen<br />

der Unternehmen, um diese eben dargestellte Steuergestaltung<br />

zu verh<strong>in</strong>dern und e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ländische<br />

M<strong>in</strong>destbesteuerung herbeizuführen. Hierfür begrenzte<br />

§ 4h Abs. 1 Satz 1 EStG den Abzug von<br />

Z<strong>in</strong>saufwendungen (netto) als Betriebsausgaben auf<br />

e<strong>in</strong>en Betrag <strong>in</strong> Höhe von 30 % des steuerlichen<br />

EBITDA (Ertrag vor Z<strong>in</strong>sen, Steuern, Abschreibungen<br />

auf Sachanlagen und <strong>im</strong>materielle Vermögensgegenstände).<br />

Dies bedeutet, dass Z<strong>in</strong>saufwendungen<br />

zunächst bis zur Höhe der Z<strong>in</strong>serträge und<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 17


aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklungen | Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

18<br />

darüber h<strong>in</strong>aus nur beschränkt, nämlich <strong>in</strong> Höhe<br />

von 30 % des EBITDA, abgezogen werden können.<br />

Um kle<strong>in</strong>ere und mittlere Unternehmen von der<br />

Z<strong>in</strong>sschranke auszunehmen, galt zunächst e<strong>in</strong>e<br />

Freigrenze von e<strong>in</strong>er Million Euro, bei deren Überschreitung<br />

erst die Abzugsbeschränkung e<strong>in</strong>griff.<br />

Diese Grenze wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz<br />

Krankenversicherung mit e<strong>in</strong>er Befristung<br />

bis zum 31. Dezember 2009 vorübergehend auf<br />

drei Millionen Euro angehoben (§ 52 Abs. 12d<br />

EStG a.F.).<br />

Die höhere Freigrenze von drei Millionen Euro<br />

wird nun durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

dauerhaft e<strong>in</strong>geführt (§ 52 Abs. 12d EStG),<br />

da der gewünschte Effekt der Begünstigung der<br />

kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen sich bislang<br />

praktisch nicht e<strong>in</strong>stellte. Dies lag neben der ursprünglichen<br />

Höhe von e<strong>in</strong>er Million Euro auch<br />

an der Ausgestaltung als Freigrenze und nicht als<br />

Freibetrag. Bei e<strong>in</strong>em Freibetrag würde auch bei<br />

höheren Z<strong>in</strong>saufwendungen der Betrag von e<strong>in</strong>er<br />

Million Euro berücksichtigt, woh<strong>in</strong>gegen das Übertreffen<br />

der Freigrenze dazu führt, dass der gesamte<br />

Z<strong>in</strong>saufwand zu berücksichtigen ist. Insofern hat<br />

der Gesetzgeber mit der dauerhaften Erhöhung der<br />

Freigrenze auf 3 Millionen Euro e<strong>in</strong>en Kompromiss<br />

gefunden, der zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en Teil der kle<strong>in</strong>eren<br />

und mittleren Unternehmen entlastet.<br />

Zusätzlich wird e<strong>in</strong> Vortrag des EBITDA, rückwirkend<br />

ab dem Jahr 2007, für e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />

von jeweils fünf Jahren e<strong>in</strong>geführt (§ 4h Abs. 1,<br />

Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 12d Satz 4 und 5 EStG).<br />

Dadurch kann e<strong>in</strong> Unternehmen, das mit se<strong>in</strong>en<br />

Z<strong>in</strong>saufwendungen den Abzugsrahmen der Z<strong>in</strong>sschranke<br />

nicht ausschöpft, den verbliebenen Teil<br />

<strong>in</strong> künftige Wirtschaftsjahre vortragen. Der jeweils<br />

älteste EBITDA­Vortrag wird dann als erstes aufgebraucht.<br />

Dies gilt jedoch nur dann, wenn der<br />

Betrieb <strong>in</strong> dem betreffenden Wirtschaftsjahr nicht<br />

aufgrund des § 4 h Abs. 2 EStG von der Anwendung<br />

der Z<strong>in</strong>sschranke ausgenommen ist (sogenannter<br />

„Z<strong>in</strong>sschrankenescape“).<br />

Die sogenannte Escape­Klausel wurde marg<strong>in</strong>al<br />

überarbeitet (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe c Satz 2,<br />

§ 52 Abs. 12d Satz 4 EStG). Bisher konnte e<strong>in</strong> Betrieb<br />

die Anwendung der Z<strong>in</strong>sschranke vermeiden, wenn<br />

se<strong>in</strong>e Eigenkapitalquote m<strong>in</strong>destens so hoch war wie<br />

die des gesamten Konzerns. E<strong>in</strong> Unterschreiten von<br />

e<strong>in</strong>em Prozentpunkt war jedoch unschädlich. Künftig<br />

s<strong>in</strong>d Abweichungen nach unten <strong>in</strong> Höhe von max<strong>im</strong>al<br />

zwei Prozent zulässig. Mit dieser Änderung<br />

sollen die Inanspruchnahme der Escape­Klausel erleichtert<br />

und unvorhersehbare Schwankungen der<br />

Eigenkapitalquote aufgefangen werden.<br />

Die Neuregelung schafft darüber h<strong>in</strong>aus dadurch<br />

e<strong>in</strong>e Erleichterung für die betroffenen Unterneh­<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

men, dass nunmehr lediglich das auf die Anteile<br />

entfallende Eigenkapital zu kürzen ist. Stille Reserven<br />

und der Firmenwert werden damit anders<br />

als bisher <strong>in</strong> die Kürzung nicht mehr e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Diese Änderungen der Escape­Klausel mögen <strong>im</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfall Verbesserungen mit sich br<strong>in</strong>gen. Im<br />

Regelfall wird jedoch nach wie vor wegen der hohen<br />

Komplexität und der Schwierigkeit des Nachweises<br />

e<strong>in</strong>er unschädlichen Gesellschafterfremdf<strong>in</strong>anzierung<br />

die Anwendung der Escape­Klausel<br />

die Ausnahme bleiben. Entgegen der Aussage <strong>im</strong><br />

Koalitionsvertrag, die Escape­Klausel „praktisch<br />

anwendbar zu machen“, s<strong>in</strong>d ­ wie aus Koalitionskreisen<br />

verlautet ­ derzeit ke<strong>in</strong>e weiteren Vere<strong>in</strong>fachungen<br />

geplant, den hohen Bürokratieaufwand,<br />

der mit der Regelung verbunden ist, zu verr<strong>in</strong>gern.<br />

E<strong>in</strong>e Entbürokratisierung der Vorschrift wenigstens<br />

zu prüfen sei allenfalls mittelfristig geplant. Vor<br />

dem Jahr 2011/2012 ist daher mit ke<strong>in</strong>er Nachbesserung<br />

zu rechnen.<br />

umsatzsteuer<br />

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz br<strong>in</strong>gt auch<br />

<strong>im</strong> Umsatzsteuerrecht Veränderungen mit sich. Der<br />

Katalog der Umsätze, die statt der normalen Umsatzsteuer<br />

von 19 % dem ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

von 7 % unterliegen, wurde ab dem 1. Januar<br />

2010 um die Beherbergungsleistung erweitert.<br />

Hierbei muss nun zukünftig bei e<strong>in</strong>em Hotelaufenthalt<br />

exakt zwischen der re<strong>in</strong>en Übernachtungsleistung<br />

und dem folgenden Frühstück differenziert<br />

werden, da dieses weiterh<strong>in</strong> mit 19 % Umsatzsteuer<br />

berechnet wird. Insgesamt bedeutet die Veränderung<br />

aber e<strong>in</strong>e beträchtliche Steuererleichterungen<br />

für das Hotelgewerbe, wobei fraglich ist,<br />

ob die Hoteliers die Steuersenkung an ihre Kunden<br />

weitergeben werden. Aus staatlicher Sicht führt<br />

die Neuregelung zu Steuerm<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen von<br />

rund e<strong>in</strong>er Milliarde Euro. Die Steuererleichterung<br />

ist <strong>in</strong> der Bevölkerung äußerst umstritten.<br />

fazit<br />

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde<br />

<strong>in</strong> vielen steuerrechtlichen Bereichen versucht,<br />

die Auswirkungen der F<strong>in</strong>anz­ und Wirtschaftskrise<br />

für die Unternehmen abzumildern. Zum<strong>in</strong>dest<br />

die unbefristete Sanierungsklausel und die Erhöhung<br />

der Freigrenze bei der Z<strong>in</strong>sschranke s<strong>in</strong>d<br />

hierbei durchaus als erfolgversprechend anzusehen,<br />

obwohl <strong>im</strong>mer noch e<strong>in</strong>e große Zahl von kle<strong>in</strong>en<br />

und mittleren Unternehmen von der Z<strong>in</strong>sschranke<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt wird. In anderen Bereichen wie beispielsweise<br />

dem Mantelkauf (§ 8c KStG) wurde<br />

die steuerrechtliche Situation zwar verbessert, aber<br />

auch unübersichtlicher, wobei zusätzlich der Verwaltungsaufwand<br />

des Steuerpflichtigen vergrößert<br />

wurde. n


Breit aufgestellt.<br />

Das gesamte <strong>Recht</strong> der Zwangsvollstreckung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em werk.<br />

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Gesetzesstand 1. Juli 2010<br />

mit Reform des Kontopfändungsschutzes!<br />

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Kommentierung des Zwangsvollstreckungsrechts. Ausführlich erläutert<br />

werden die Vorschriften des 8. Buches der ZPO, das ZVG und weitere<br />

Nebengesetze. Im Bereich des Internationalen Zwangsvollstreckungsrechts<br />

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der BagatellVO und des AVAG.<br />

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400 Stichworte) unterstreichen den praktischen Nutzen.<br />

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Herausgegeben von Prof. Dr. Johann K<strong>in</strong>dl,<br />

Prof. Dr. Carol<strong>in</strong>e Meller-Hannich und RiOLG Hans-Joach<strong>im</strong> Wolf<br />

2010, ca. 2.300 S., geb., 98,– €, ISBN 978­3­8329­3661­7<br />

Ersche<strong>in</strong>t ca. April 2010<br />

nomos


Berufse<strong>in</strong>steiger berichten | Die Arbeit als Wettbewerbshüter be<strong>im</strong> Bundeskartellamt <strong>in</strong> Bonn<br />

Dr. peter Gussone<br />

Jahrgang 1976<br />

Juristische Ausbildung<br />

<strong>in</strong> Köln, Lausanne, Genf,<br />

Berl<strong>in</strong> und Wien<br />

Seit August 2008 Referent<br />

be<strong>im</strong> Bundeskartellamt<br />

Davor <strong>Recht</strong>sanwalt bei<br />

Becker Büttner Held<br />

20<br />

Die arbeit als wettbewerbshüter<br />

be<strong>im</strong> Bundeskartellamt <strong>in</strong> Bonn<br />

Die Hüter des Wettbewerbs, zum<strong>in</strong>dest für den<br />

deutschen Markt, sitzen <strong>in</strong> Bonn. Das Bundeskartellamt<br />

ist aber ke<strong>in</strong>esfalls e<strong>in</strong>e der be<strong>im</strong> Wechsel<br />

nach Berl<strong>in</strong> übrig gebliebenen Behörden, sondern<br />

vielmehr e<strong>in</strong>e der zahlreichen Kompensationsleistungen<br />

für die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn.<br />

Bis 1999 hatte das Amt se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, wobei<br />

allerd<strong>in</strong>gs der Umzug an den Rhe<strong>in</strong> schon seit<br />

1991 beschlossene Sache gewesen ist. Das Bundeskartellamt<br />

bef<strong>in</strong>det sich direkt neben der Villa<br />

Hammerschmidt, die auch heute noch Sitz des<br />

Bundespräsidenten ist, wenn dieser <strong>in</strong> Bonn weilt.<br />

Die Lage <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe des Rhe<strong>in</strong>s mit<br />

Blick auf das Siebengebirge ist besonders idyllisch<br />

und für e<strong>in</strong>e oberste Bundesbehörde sicherlich<br />

außergewöhnlich.<br />

Das Bundeskartellamt ist e<strong>in</strong>e selbstständige<br />

Bundesoberbehörde <strong>im</strong> Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftm<strong>in</strong>isteriums.<br />

Seit 1958, unmittelbar<br />

nach Inkrafttreten des maßgeblichen Gesetzes gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ist das<br />

Amt mit Überwachung und Kontrolle des Wettbewerbs<br />

<strong>in</strong> der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> betraut.<br />

Dazu hat das Bundeskartellamt rund 320 Beschäftigte,<br />

von denen rund die Hälfte dem höheren<br />

Dienst als Juristen oder Ökonomen angehören.<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden<br />

<strong>im</strong> E<strong>in</strong>zelfall durch e<strong>in</strong>e der zwölf Beschlussabteilungen<br />

getroffen. Die Zuständigkeiten s<strong>in</strong>d hier<br />

überwiegend nach e<strong>in</strong>zelnen Wirtschaftszweigen<br />

abgegrenzt. Dazu gibt es zwei Beschlussab teilungen,<br />

die sich ausschließlich der Kartellverfolgung<br />

widmen. Aufbau und Organisation der Beschlussabteilungen<br />

ähnelt der Organisation bei den Oberlandesgerichten.<br />

Für jeden Fall ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong><br />

Beisitzer als Berichterstatter verantwortlich. Die<br />

Entscheidung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Dreiergremium unter<br />

E<strong>in</strong>schluss des/der Vorsitzenden getroffen. Neben<br />

den Beschlussabteilungen gibt es mehrere Stabsabteilungen.<br />

So verfügt das Bundeskartellamt über<br />

e<strong>in</strong>e eigene Prozessabteilung und e<strong>in</strong> Referat für<br />

ökonomische Grundsatzfragen. Während die Beschlussabteilungen<br />

als Entscheidungsorgane exekutive<br />

Aufgaben erledigen, s<strong>in</strong>d die Stabsabteilungen<br />

für grundsätzliche Fragestellungen und den <strong>in</strong>terbehördlichen<br />

Austausch auf nationaler, europäischer<br />

und <strong>in</strong>ternationaler Ebene sowie den Kontakt zur<br />

Öffentlichkeit verantwortlich. In den Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundeskartellamtes fällt auch das<br />

Vergaberecht. Seit 1999 s<strong>in</strong>d die drei Vergabekammern<br />

des Bundes dem Bundeskartellamt organisatorisch<br />

angegliedert.


Der Weg <strong>in</strong> das Bundeskartellamt ähnelt dem Weg<br />

<strong>in</strong> andere Bundesbehörden oder Bundesm<strong>in</strong>isterien.<br />

Nur das erfolgreiche Durchlaufen e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>tägigen<br />

Assessmentcenters öffnet die Tür <strong>in</strong> den höheren<br />

Dienst der Beamtenlaufbahn. Auch be<strong>im</strong> Bundeskartellamt<br />

übersteigt dabei die Anzahl der Bewerber<br />

die zur Verfügung stehenden Stellen um e<strong>in</strong><br />

Vielfaches. Leider ist für den Berufsanfänger die<br />

Planbarkeit nur bed<strong>in</strong>gt gegeben, da sich Anzahl<br />

und Zeitpunkt der Ausschreibungen stark nach<br />

haushaltsrechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten<br />

richten. E<strong>in</strong> Quere<strong>in</strong>stieg ist <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht vorgesehen, es sei denn, es handelt sich um<br />

e<strong>in</strong>e Versetzung oder Abordnung <strong>in</strong>nerhalb des<br />

öffentlichen Dienstes.<br />

Wer be<strong>im</strong> Bundeskartellamt anfängt, hat <strong>in</strong> der<br />

Regel, aber nicht notwendigerweise, bereits kartellrechtliche<br />

Erfahrungen gesammelt – sei es <strong>in</strong><br />

der Ausbildung oder <strong>im</strong> Berufsleben. Das Kartell­<br />

und Wettbewerbsrecht ist, mehr noch als andere<br />

<strong>Recht</strong>sgebiete, e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres Fach. <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

und Ökonomie s<strong>in</strong>d die beiden<br />

Hauptsäulen. Während die Anwendung und Durchsetzung<br />

des GWB juristisch geprägt ist, entstammt<br />

der wettbewerbstheoretische H<strong>in</strong>tergrund der betriebs­<br />

und volkswirtschaftlichen Lehre. Die Tätigkeit<br />

<strong>im</strong> Bundeskartellamt erfordert daher sowohl<br />

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Die Arbeit als Wettbewerbshüter be<strong>im</strong> Bundeskartellamt <strong>in</strong> Bonn | Berufse<strong>in</strong>steiger berichten<br />

von den <strong>Recht</strong>s­ als auch den Betriebs­ und Volkswissenschaftlern,<br />

fachübergreifend zu denken.<br />

In der Praxis wird Wert auf e<strong>in</strong>en ständigen Austausch<br />

beider Berufsgruppen gelegt. Bei den neuen<br />

Referenten, die ihre Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der Beschlussabteilungen<br />

oder auch <strong>in</strong> Ausnahmefällen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Vergabekammer beg<strong>in</strong>nen, wird darauf geachtet,<br />

dass die Ausbildung durch e<strong>in</strong>en Vertreter der jeweils<br />

anderen Fachrichtung erfolgt. Der <strong>in</strong>tensive<br />

Austausch hat sich bewährt. Bei erfahrenen<br />

Kartellbeamten wird man nicht ohne weiteres<br />

feststellen können, ob es sich um Juristen oder<br />

Ökonomen handelt.<br />

E<strong>in</strong>e Laufbahn <strong>im</strong> öffentlichen Dienst ist gerade <strong>in</strong><br />

Krisenzeiten für viele attraktiv (über Stellenangebote<br />

<strong>in</strong>formiert man sich am besten über www.bund.de).<br />

Das Bundeskartellamt ist dabei nur e<strong>in</strong>e von vielen<br />

Möglichkeiten, allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e mit e<strong>in</strong>igen Vorzügen.<br />

Anders als <strong>in</strong> vielen M<strong>in</strong>isterien s<strong>in</strong>d die Hierarchien<br />

hier fl acher. Als Berichterstatter e<strong>in</strong>er Beschlussabteilung<br />

genießt man zudem e<strong>in</strong>e Unabhängigkeit, die<br />

dem e<strong>in</strong>es Richters vergleichbar ist. Schließlich ist<br />

das Amt recht kle<strong>in</strong>, so dass nicht die Anonymität<br />

e<strong>in</strong>er großen Be hörde droht. Wer mag, kann sich<br />

davon bereits während des Studiums oder Referendariats<br />

überzeugen. Das Bundeskartellamt stellt<br />

regelmäßig Praktikanten und Referendare e<strong>in</strong>. n<br />

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der erfolgreichen.<br />

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Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 21


fachanwalt | Der Fachanwalt für Steuerrecht – „Steuerberater light“?<br />

nils Reuter<br />

Jahrgang 1972<br />

Juristische Ausbildung <strong>in</strong><br />

Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

<strong>Recht</strong>sanwalt seit 2005,<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

seit 2009<br />

Kanzlei Thomas Maier<br />

und Partner, Steuerberater<br />

und <strong>Recht</strong>sanwälte, <strong>in</strong><br />

Dahn/Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

22<br />

Der fachanwalt für steuerrecht –<br />

„steuerberater light“?<br />

„If you can outsmart your lawyer, you better change<br />

to another one“ – viele Unternehmer und Kaufleute<br />

aus der Praxis s<strong>in</strong>d sowohl <strong>in</strong> steuerlichen als<br />

auch <strong>in</strong> bilanzrechtlichen Angelegenheiten versierter<br />

als der junge Anwaltskollege, dem die betriebswirtschaftlichen<br />

Grundkenntnisse fehlen, um e<strong>in</strong>em<br />

solchen Mandanten wirklich e<strong>in</strong>e ernsthafte Beratung<br />

bei unternehmerischen Entscheidungen angedeihen<br />

zu lassen. Durch den Fachanwalt für Steuerrecht,<br />

der durch den Nachweis der <strong>in</strong> § 9 FAO<br />

(Fachanwaltsordnung) aufgelisteten besonderen<br />

Kenntnisse sowohl <strong>im</strong> materiellen Steuerrecht als<br />

auch <strong>im</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Abgabenrecht, dem Verfahrensrecht<br />

und der Buchführung, <strong>im</strong> Bilanzwesen,<br />

„e<strong>in</strong>schließlich des <strong>Recht</strong>s der Buchführung und<br />

des Jahresabschlusses“ erworben wird, gew<strong>in</strong>nt der<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt dabei unabhängig von der Branche<br />

oft noch e<strong>in</strong>en größeren Kompetenzbonus als durch<br />

e<strong>in</strong>en akademischen Titel.<br />

„Der Fachanwalt für Steuerrecht ist e<strong>in</strong>e Art Premium­Fachanwalt“,<br />

weiß Alexander Freiherr von Fürstenberg,<br />

Inhaber des Sem<strong>in</strong>aranbieters von Fürstenberg<br />

<strong>in</strong> Freiburg, der als Kooperationspartner der<br />

Deutschen Anwaltsakademie seit mehr als 20 Jahren<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte auf den Erwerb der Fachanwaltschaft<br />

vorbereitet. „Der <strong>Recht</strong>sanwalt dokumentiert da­<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

durch nicht nur besondere Kenntnisse <strong>im</strong> Steuerrecht,<br />

sondern zeigt auch, dass er wirtschaftliche Zusammenhänge<br />

versteht, was ja <strong>in</strong> der normalen Juristenausbildung<br />

kaum vermittelt wird“.<br />

Angespornt durch e<strong>in</strong>en Wettbewerbsvorteil auf<br />

dem Arbeitsmarkt begann ich mich bereits <strong>im</strong> Referendariat<br />

für das Steuerrecht zu <strong>in</strong>teressieren und<br />

belegte schließlich während me<strong>in</strong>er ersten Anstellung<br />

als <strong>Recht</strong>sanwalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mittelständischen<br />

Sozietät <strong>in</strong> Kaiserslautern den Fachlehrgang.<br />

Die theoretischen Kenntnisse werden <strong>in</strong> über e<strong>in</strong><br />

halbes Jahr verteilten Wochenendkursen mit 30 bis<br />

60 Teilnehmern vermittelt und s<strong>in</strong>d am Ende durch<br />

vier Klausuren nachzuweisen. Die Klausuren werden<br />

über e<strong>in</strong>e Zeit von jeweils drei e<strong>in</strong> viertel Stunden<br />

geschrieben und be<strong>in</strong>halten: e<strong>in</strong>en Sachverhalt, der<br />

steuerrechtlich aufzulösen und zu begutachten ist,<br />

die Erstellung e<strong>in</strong>er Bilanz nach Buchungsvorgängen<br />

und <strong>im</strong> E<strong>in</strong>kommenssteuerrecht die Erstellung e<strong>in</strong>er<br />

Steuererklärung der fiktiven Person <strong>im</strong> Klausursachverhalt.<br />

H<strong>in</strong>zu kommen Grundkenntnisse <strong>in</strong><br />

Buchführung und Bilanzierung, des Besteuerungsverfahrens,<br />

der Abgabenordnung und der F<strong>in</strong>anzgerichtsordnung<br />

sowie, wie <strong>in</strong> der FAO gefordert,<br />

Kenntnisse <strong>in</strong> allen Steuerarten. „Bei uns kann man<br />

durchaus auch durchfallen, die Klausuren werden


allgeme<strong>in</strong> als schwer empfunden“, so von Fürstenberg<br />

und räumt damit mit e<strong>in</strong>em verbreiteten Irrtum auf,<br />

die Leistungskontrollen seien nur e<strong>in</strong>e Formalität,<br />

weil sie nicht der Aufsicht der Anwaltskammern<br />

unterworfen s<strong>in</strong>d. Die Stoffmenge ist beachtlich, die<br />

Materie komplex und <strong>in</strong> der Systematik für Juristen<br />

ungewohnt. Dafür ist die Zeit für die Klausuren sehr<br />

knapp bemessen, zumal nicht nur Subsumtion verlangt<br />

wird, sondern auch Berechnungen, für die aber<br />

<strong>im</strong>merh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> nicht programmierbarer Taschenrechner<br />

benutzt werden darf.<br />

Dies erfordert e<strong>in</strong> straffes Programm <strong>in</strong> der Vorbereitung.<br />

Und so hat von Fürstenberg auch <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit dem Deutschen Anwaltvere<strong>in</strong> für<br />

se<strong>in</strong>e Lehrgänge nicht nur erfahrene Praktiker verpflichtet,<br />

sondern auch Hochschulprofessoren, deren<br />

Namen eher den Betriebswirten geläufig s<strong>in</strong>d<br />

als den durchschnittlichen Absolventen der juristischen<br />

Fakultäten. Dabei ist das Dozententeam<br />

bereits seit 1990 e<strong>in</strong>gespielt und an allen Sem<strong>in</strong>arorten<br />

unverändert, worauf von Fürstenberg nicht<br />

ohne Stolz verweist.<br />

Der Weg zum Fachanwalt für Steuerrecht über die<br />

Hürden der FAO ist für e<strong>in</strong>en Berufsanfänger, dem<br />

die 50 praktischen Fälle fehlen, <strong>in</strong> der Regel nur mit<br />

Unterstützung des Arbeitgebers zu meistern. Als<br />

Mitarbeiter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sozietät von Steuerberatern und<br />

<strong>Recht</strong>sanwälten oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bürogeme<strong>in</strong>schaft mit<br />

e<strong>in</strong>em Steuerberater gew<strong>in</strong>nt man als junger <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

jedoch schnell den nötigen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />

Praxis. Hier e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchverfahren, dort die Beratung<br />

von Mandanten bei der Nutzung steuerlicher<br />

Gestaltungsmöglichkeiten und schließlich die Verteidigung<br />

<strong>in</strong> Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen<br />

b<strong>in</strong>den ihn <strong>in</strong> die Arbeit der Steuerberatung e<strong>in</strong>,<br />

und so mancher Steuerberater ist froh, dass er das<br />

Auftreten gegenüber Gerichten und Behörden e<strong>in</strong>em<br />

Anwalt überlassen kann. Denn die Formulierung<br />

der Anträge <strong>im</strong> Verfahren vor den F<strong>in</strong>anzgerichten<br />

fließt Anwälten, die aus Studium und Referendariat<br />

Grundkenntnisse <strong>im</strong> Verwaltungsrecht mitbr<strong>in</strong>gen,<br />

bedeutend leichter aus der Feder. Das Auftreten<br />

vor dem F<strong>in</strong>anzgericht ist für den Berufsanfänger<br />

allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e besondere Herausforderung: Die<br />

mündliche Verhandlung ist sehr gründlich vorzubereiten,<br />

denn die FGO sieht den Amtsermittlungsgrundsatz<br />

vor und es werden <strong>in</strong> aller Regel ke<strong>in</strong>e<br />

Schriftsatzfristen gewährt.<br />

Buchführung, Bilanzierung und die ertragssteuerliche<br />

Gew<strong>in</strong>nermittlung s<strong>in</strong>d auch für studierte<br />

Betriebswirte Königsdiszipl<strong>in</strong>en des Wirtschaftslebens<br />

und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em halben Jahr für Juristen ohne<br />

betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Grundkenntnisse,<br />

zumal neben der Berufstätigkeit, nicht<br />

erlernbar. Doch die Grundvoraussetzungen für das<br />

<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre Arbeiten s<strong>in</strong>d durch das nötige<br />

Wissen gelegt. Darüber h<strong>in</strong>aus besitzen Juristen<br />

Der Fachanwalt für Steuerrecht – „Steuerberater light“? | fachanwalt<br />

gegenüber Betriebswirten be<strong>im</strong> Umgang mit den oft<br />

sehr verquasten Steuergesetzen e<strong>in</strong>en entscheidenden<br />

Vorteil: Wir Juristen s<strong>in</strong>d an den Umgang mit Gesetzen<br />

gewöhnt, die Subsumtionstechnik erleichtert<br />

uns die Anwendung der Gesetze auf den zu bearbeitenden<br />

Sachverhalt. Das ist auch der Grund,<br />

warum nicht wenige aus der praktischen Tätigkeit<br />

heraus, sich später noch an der ungleich schwereren<br />

und bei Weitem umfangreicheren Steuerberaterprüfung<br />

versuchen.<br />

Nachdem der Anwalt <strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren die<br />

geforderten 50 Fälle beisammen hat, s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong><br />

geeigneter Weise der jeweiligen Anwaltskammer<br />

nachzuweisen, die nach e<strong>in</strong>er Prüfung aller Voraussetzungen<br />

die begehrte Erlaubnis erteilt, die Fachanwaltsbezeichnung<br />

zu führen. Obwohl die Anwaltskammern,<br />

die auch der Schweigepflicht unterliegen,<br />

berechtigt s<strong>in</strong>d, stichprobenartig die Handakten zu<br />

überprüfen, empfiehlt es sich, die Mandantenlisten<br />

<strong>in</strong> anonymisierter Form e<strong>in</strong>zureichen. Im Prüfungsverfahren<br />

<strong>in</strong> der FAO ist geregelt, dass die Kenntnisse<br />

des Kandidaten von e<strong>in</strong>em Prüfungsausschuss der<br />

<strong>Recht</strong>sanwaltskammer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fachgespräch abschließend<br />

zu begutachten s<strong>in</strong>d. Dabei wird § 7 FAO<br />

von den e<strong>in</strong>zelnen Kammern regional unterschiedlich<br />

gehandhabt: Obwohl der Gesetzgeber den Verzicht<br />

auf das Fachgespräch <strong>in</strong> § 7 Abs. 1 Satz 2 FAO<br />

als Ausnahme festlegen wollte, sche<strong>in</strong>t dies zur Zeit<br />

die Regel zu se<strong>in</strong>. F<strong>in</strong>det das Fachgespräch statt,<br />

fühlt man sich mitunter <strong>in</strong>s erste Staatsexamen zurückversetzt,<br />

doch aufgrund der Ergebnisse der<br />

Fachgespräche wird die Gestattung <strong>in</strong> den seltensten<br />

Fällen versagt, e<strong>in</strong>e Benotung f<strong>in</strong>det nicht statt.<br />

Auch die Wartezeiten bis zur Verkündung der Ergebnisse<br />

bzw. bis zur Verleihung der ersehnten Urkunde<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jedem Bundesland unterschiedlich:<br />

Dauerte die Bearbeitung bei der Pfälzischen <strong>Recht</strong>sanwaltskammer<br />

Zweibrücken <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Fall mit<br />

fast sieben Monaten be<strong>in</strong>ahe unzumutbar lang und<br />

das noch bei e<strong>in</strong>er dafür zu entrichtenden gesalzenen<br />

Verwaltungsgebühr, so berichten Kollegen aus anderen<br />

Bundesländern, dass die Verleihung ohne<br />

Fachgespräch nach Antragstellung und E<strong>in</strong>reichung<br />

der Arbeitsproben gerade mal sechs Wochen dauerte.<br />

Die Absolventenzahlen der Lehrgänge g<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den<br />

Jahren 2006 und 2007 etwas zurück, da von der<br />

Bundesrechtsanwaltskammer neue Fachanwaltsbezeichnungen<br />

e<strong>in</strong>geführt wurden und viele Kollegen<br />

sich aus der praktischen Erfahrung heraus zur Absolvierung<br />

der neu angebotenen Lehrgänge entschlossen.<br />

Seit 2008 jedoch sche<strong>in</strong>t sich der Trend<br />

wieder umzukehren. „Unsere Kurse s<strong>in</strong>d fast <strong>im</strong>mer<br />

voll, ausgefallen ist bisher noch ke<strong>in</strong>er“, so von Fürstenberg.<br />

Die ersten beiden e<strong>in</strong>geführten Fachanwaltschaften<br />

waren der Fachanwalt für Steuerrecht<br />

und der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Im Jahr<br />

1960 gab es bundesweit 836 Fachanwälte für Steuer­<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 23


fachanwalt | Der Fachanwalt für Steuerrecht – „Steuerberater light“?<br />

– Anzeige –<br />

24<br />

University of Graz LL.M.-SEEI<br />

recht bei <strong>in</strong>sgesamt 18.347 zugelassenen Anwälten,<br />

1980 waren es schon 1.609 bei 36.077, zum<br />

01.01.2009 schließlich 4.431 bei <strong>in</strong>sgesamt 151.057<br />

bundesweit zugelassenen <strong>Recht</strong>sanwälten (Quelle:<br />

BRAK­Mitteilungen). Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund <strong>in</strong>teressiert<br />

der Gesamtanteil der Kollegen aus der<br />

Anwaltschaft, die irgende<strong>in</strong>en Fachanwaltstitel<br />

führen: er beträgt 23,89%.<br />

Als E<strong>in</strong>zelkämpfer unterliegt der <strong>Recht</strong>sanwaltskollege,<br />

der mit dem Pfund des erworbenen Fachanwaltstitels<br />

wuchern möchte, jedoch besonderen<br />

Haftungsrisiken.<br />

Zu e<strong>in</strong>er „geschäftsmäßigen Besorgung fremder<br />

<strong>Recht</strong>sangelegenheiten“ <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des früheren Art.<br />

1 § 1 <strong>Recht</strong>sberatungsgesetz s<strong>in</strong>d Steuerberater <strong>im</strong><br />

Gegensatz zu e<strong>in</strong>em <strong>Recht</strong>sanwalt oder Fachanwalt<br />

für Steuerrecht nicht befugt. Alle<strong>in</strong> die Steuerberatung<br />

ist dem Steuerberater erlaubt, bedarf aber natürlich<br />

der Erlaubnis nach dem Steuerberatungsgesetz<br />

(StBerG); außergerichtliche <strong>Recht</strong>sdienstleistungen<br />

<strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des § 1 RDG als Nebenleistungen zu se<strong>in</strong>er<br />

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Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

Tätigkeit darf der Steuerberater nur unter den engen<br />

Voraussetzungen des § 5 RDG anbieten.<br />

Umgekehrt jedoch ist dem <strong>Recht</strong>sanwalt nach § 3<br />

StBerG die steuerliche Beratung ohne E<strong>in</strong>schränkung<br />

erlaubt. Dies ist nicht ganz unproblematisch,<br />

denn die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für<br />

Steuerrecht verlangt trotz der großen <strong>in</strong> den Lehrgängen<br />

vermittelten Stoffmenge von e<strong>in</strong>em <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

nur oberflächliche bilanzsteuerrechtliche<br />

Kenntnisse, kaum vergleichbar mit der Detailfülle,<br />

welche <strong>im</strong> Steuerberaterexamen geprüft wird.<br />

Schließlich ist der Fachanwalt für Steuerrecht nach<br />

§ 15 FAO verpflichtet, der Anwaltskammer jährlich<br />

den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen <strong>im</strong><br />

Steuerrecht nachzuweisen, will er die Fachanwaltsbezeichnung<br />

nicht wieder aberkannt bekommen.<br />

Die Fülle von Änderungen, welche die deutschen<br />

Steuergesetze jedes Jahr erfahren, alle<strong>in</strong> die Übersicht<br />

über die <strong>Recht</strong>sprechung des BFH, macht es<br />

auch unbed<strong>in</strong>gt notwendig, ständig „am Ball zu<br />

bleiben“. n


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Der Vertrag von lissabon ist <strong>in</strong> Kraft.<br />

europarecht nach lissabon<br />

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Der Vertrag von Lissabon ist <strong>in</strong> aller Munde. Neben den medienwirk samen Fragen<br />

über die richtige Wahl des Präsidenten oder der „Außenm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>“ sowie der öff entlichen<br />

Diskussion über St<strong>im</strong>mverteilungen und Abst<strong>im</strong>mungsmodi, verblassen die<br />

wirklichen Fortschritte, die der Vertrag von Lissabon für den europäischen Integrationsprozess<br />

bedeutet.<br />

Nicht nur, dass die Union mit <strong>Recht</strong>spersönlichkeit ausgestattet wird und damit<br />

erstmals als vollwertiger Akteur <strong>im</strong> <strong>in</strong>ternationalen Umfeld agieren kann; auch die<br />

Überführung der GASP sowie der ESVP <strong>in</strong> die supranationalen Entscheidungsstrukturen<br />

der Union, die Erweiterung des Kompetenzkataloges um die Politiken Energie<br />

und Tourismus sowie die Kodifi zierung der Verwaltungszusammenarbeit und die<br />

Erweiterung des Vertragsabrundungsrechts werden e<strong>in</strong> neues Kapitel <strong>im</strong> Europäischen<br />

E<strong>in</strong>igungsprozess prägen.<br />

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fachanwalt | Fachanwaltslehrgang <strong>im</strong> Arbeitsrecht<br />

christ<strong>in</strong>a armbrüster<br />

Jahrgang 1983<br />

Juristische Ausbildung <strong>in</strong><br />

Passau, München, Tokio<br />

und San Francisco<br />

Assessor<strong>in</strong> seit 2009<br />

26<br />

fachanwaltslehrgang<br />

<strong>im</strong> arbeitsrecht<br />

E<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Investition <strong>in</strong> die Zukunft<br />

„Fachanwaltslehrgang <strong>im</strong> Arbeitsrecht wünschenswert“<br />

– auf der Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Stellenangebot<br />

stößt man <strong>im</strong>mer wieder auf diese oder<br />

ähnliche Formulierungen. Längst ist allgeme<strong>in</strong> bekannt,<br />

dass für <strong>Recht</strong>sanwälte besondere Lehrgänge<br />

angeboten werden, <strong>in</strong> denen sie vertiefte Kenntnisse<br />

<strong>im</strong> gewählten Gebiet erwerben können. Doch lohnt<br />

sich die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Fachanwaltslehrgang<br />

auch allgeme<strong>in</strong>?<br />

Voraussetzungen für den erwerb<br />

e<strong>in</strong>es fachanwaltstitels<br />

Für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist nach<br />

§ 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung,<br />

dass der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse<br />

und praktische Erfahrungen nachweist. Bezüglich<br />

der besonderen theoretischen Kenntnisse bedeutet<br />

dies, dass der Antragsteller <strong>in</strong> der Regel an e<strong>in</strong>em<br />

auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen<br />

Lehrgang teilgenommen haben<br />

muss, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets<br />

umfasst. Für das Arbeitsrecht müssen daher besondere<br />

Kenntnisse <strong>im</strong> Bereich des Individualarbeitsrechts,<br />

des kollektiven Arbeitsrechts und des Verfahrensrechts<br />

nachgewiesen werden. Die Gesamtdauer<br />

des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht e<strong>in</strong>gerechnet,<br />

m<strong>in</strong>destens 120 Zeitstunden betragen.<br />

Arbeitsrechtliche Fachanwaltslehrgänge werden von<br />

den unterschiedlichsten Veranstaltern angeboten;<br />

e<strong>in</strong>e Liste der Lehrgangsanbieter kann auf den Seiten<br />

der regionalen <strong>Recht</strong>sanwaltskammern e<strong>in</strong>gesehen<br />

werden.<br />

fachanwaltslehrgang für arbeitsrecht –<br />

nicht nur für anwälte<br />

Die Zahl der <strong>Recht</strong>sanwälte ist <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

noch weiter angestiegen. Gab es am Ende des Jahres<br />

2000 noch 110.367 Berufsträger, so erhöhte sich die<br />

Zahl bis zum Januar 2009 auf 150.377. Auf die steigenden<br />

Anwaltszahlen und den daraus resultierenden<br />

Wettbewerbsdruck reagiert der <strong>Recht</strong>sberatungsmarkt<br />

mit e<strong>in</strong>er zunehmenden Spezialisierung. Es ist<br />

daher nicht verwunderlich, dass nach der jährlich<br />

veröffentlichten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

die Gesamtzahl der verliehenen Fachanwaltstitel<br />

<strong>im</strong> letzten Jahr auf 35.919 angestiegen ist.<br />

Die zahlenmäßig stärkste Fachanwaltschaft bildet<br />

dabei die für Arbeitsrecht mit 8.038 Fachanwälten.<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

Um als Anwalt für se<strong>in</strong>e Mandanten und Klienten<br />

weiterh<strong>in</strong> attraktiv zu se<strong>in</strong>, ist es daher gerade <strong>in</strong><br />

diesem <strong>Recht</strong>sgebiet besonders wichtig, selbst e<strong>in</strong>en<br />

Fachanwaltstitel zu erwerben.<br />

Auch aus e<strong>in</strong>em weiteren Grund bietet es sich an, <strong>im</strong><br />

Bereich des Arbeitsrechts (zusätzlich) an e<strong>in</strong>em Fachanwaltslehrgang<br />

teilzunehmen. Der Deutsche<br />

Bundestag hat beschlossen, dass ab 01.09.2009 die<br />

Befugnis zur Führung e<strong>in</strong>es Fachanwaltstitels für<br />

drei Fachgebiete – statt bisher zwei – erteilt werden<br />

darf. Diese neue Regelung ist für die Anwaltschaft<br />

Fluch und Segen zugleich. Auf der e<strong>in</strong>en Seite bietet<br />

sie den Anwälten die Möglichkeit, sich auf drei unterschiedliche<br />

Bereiche zu spezialisieren und so möglicherweise<br />

den Mandantenstamm zu erweitern. Seit<br />

2007 können die Anwälte dabei zwischen 19 verschiedenen<br />

Fachanwaltschaften wählen: Neben den<br />

Klassikern wie Arbeitsrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht,<br />

s<strong>in</strong>d auch moderne <strong>Recht</strong>sgebiete wie<br />

das Urheber­ und Medienrecht sowie das Informationstechnologierecht<br />

vertreten. Auf der anderen<br />

Seite erhöht sich hierdurch jedoch auch der Druck,<br />

wenn möglich nicht nur e<strong>in</strong>en, sondern gleich mehrere<br />

Fachanwaltstitel zu führen. Entscheidet man<br />

sich dafür, diesem neuen Trend zu folgen, bietet es<br />

sich an, e<strong>in</strong>e Fachanwaltschaft zu wählen, die sich<br />

s<strong>in</strong>nvoll mit anderen <strong>Recht</strong>sgebieten komb<strong>in</strong>ieren<br />

lässt. Insbesondere das Arbeitsrecht bietet hier viele<br />

Möglichkeiten, denn die Beratung von Arbeitgebern<br />

und damit Unternehmen erfordert unter anderem<br />

auch vertiefte Kenntnisse <strong>im</strong> Steuerrecht und <strong>im</strong><br />

Handels­ und Gesellschaftsrecht.<br />

Aber nicht nur für <strong>Recht</strong>sanwälte bietet sich die Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>em Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht<br />

an, denn auch außerhalb der Anwaltschaft s<strong>in</strong>d<br />

Kenntnisse <strong>im</strong> Arbeitsrecht <strong>in</strong> vielen Bereichen unabd<strong>in</strong>gbar.<br />

E<strong>in</strong> beträchtlicher Teil der Juristen arbeitet<br />

abseits der klassischen juristischen Tätigkeitsfelder<br />

bei Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen,<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Dienst oder <strong>in</strong> Unternehmen. Hier<br />

werden häufig arbeitsrechtliche Kenntnisse verlangt,<br />

die weit über das <strong>im</strong> Studium und Referendariat<br />

Erlernte h<strong>in</strong>ausgehen. So spielen <strong>im</strong> Personalbereich<br />

sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, wie<br />

etwa die betriebliche Altersvorsorge, e<strong>in</strong>e große<br />

Rolle. Geht es um die Frage von E<strong>in</strong>stellungen und<br />

Kündigungen, Lohngestaltungen oder die Änderung<br />

von Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen ist zudem das Betriebsver


fassungsrecht zu beachten. In diesen Bereichen besteht<br />

oft e<strong>in</strong> erheblicher Nachholbedarf – dem kann jedoch<br />

durch e<strong>in</strong>en Fachanwaltslehrgang Abhilfe geschaffen<br />

werden.<br />

Der wichtigste Grund für die Teilnahme an e<strong>in</strong>em<br />

Fachanwaltslehrgang für Juristen, die nicht als Anwalt<br />

tätig s<strong>in</strong>d, ist aber wohl, dass der Fachan waltslehrgang<br />

für Arbeitgeber e<strong>in</strong>e gern gesehene Zusatzqualifi kation<br />

darstellt. Die Ergebnisse des Fachanwaltslehrganges<br />

erlauben e<strong>in</strong>e objektive Bewertung der fachlichen<br />

Qualifi kation des Bewerbers, die aufgrund der<br />

fehlenden Aufschlüsselung der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Recht</strong>sgebiete<br />

<strong>im</strong> Staatsexamenszeugnis nicht alle<strong>in</strong>e durch<br />

die Ergebnisse des Assessorexamens nachgewiesen<br />

und auch nicht ohne Weiteres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bewerbungsgespräch<br />

abgeprüft werden kann.<br />

fachanwaltslehrgang als Zusatzqualifi kation<br />

für Referendare und assessoren<br />

Auch wer noch nicht arbeitet, kann von der Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>em arbeitsrechtlichen Fachanwaltslehrgang<br />

profi tieren. Referendare oder Assessoren erhalten sehr<br />

häufi g Sonderkonditionen. So reduziert sich die Kursgebühr<br />

etwa bei den Fachsem<strong>in</strong>aren von Fürstenberg<br />

für Assessoren für e<strong>in</strong>en Fachanwaltslehrgang für<br />

Arbeitsrecht von 1.890,– Euro auf 1.590,– Euro;<br />

Referendare zahlen sogar nur 980,– Euro. Neben<br />

diesen Sonderkonditionen besteht zudem für arbeitslose<br />

Assessoren die Möglichkeit der Kostenübernahme<br />

durch die zuständige Arbeitsagentur, sofern die<br />

persönlichen Voraussetzungen vorliegen.<br />

Auch der Zeitfaktor spielt e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle.<br />

E<strong>in</strong> Fachanwaltslehrgang ist mit e<strong>in</strong>em erheblichen<br />

zeitlichen Aufwand verbunden, der sich oft nur<br />

– Anzeige –<br />

Fachanwaltslehrgang <strong>im</strong> Arbeitsrecht | fachanwalt<br />

schwer mit e<strong>in</strong>er vollberufl ichen Tätigkeit <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />

br<strong>in</strong>gen lässt. Es bietet sich daher an, bereits als<br />

Assessor oder Referendar noch vor dem E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong><br />

das Berufsleben die theoretische Fachanwaltsausbildung<br />

abzuschließen, denn hier wird es <strong>in</strong> aller<br />

Regel möglich se<strong>in</strong>, die Ausbildungsstation beziehungsweise<br />

die Arbeitsplatzsuche mit e<strong>in</strong>em Fachanwaltslehrgang<br />

zu verb<strong>in</strong>den.<br />

Selbstverständlich wird der Berufse<strong>in</strong>steiger e<strong>in</strong>ige<br />

Jahre benötigen, um auch die besonderen praktischen<br />

Erfahrungen nachweisen zu können (<strong>im</strong> Arbeitsrecht:<br />

100 praktische Fälle), die für die tatsächliche Verleihung<br />

des Fachanwaltstitels erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies<br />

spricht jedoch nicht gegen die frühzeitige Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>em Fachanwaltslehrgang, denn entgegen e<strong>in</strong>er<br />

weit verbreiteten Me<strong>in</strong>ung behält der e<strong>in</strong>mal bestandene<br />

Lehrgang unbegrenzt se<strong>in</strong>e Gültigkeit. Aus<br />

§§ 4 Abs. 2, 15 FAO ergibt sich, dass lediglich an<br />

jährlichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen<br />

werden muss. Da derartige Fortbildungen mitunter<br />

sehr kostspielig s<strong>in</strong>d, hier noch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis:<br />

Prof. Richardi bietet an der Universität Regensburg<br />

e<strong>in</strong> arbeitsrechtliches Praktikersem<strong>in</strong>ar an, das als<br />

Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt<br />

ist. Die Teilnahme an diesem Sem<strong>in</strong>ar ist<br />

grundsätzlich kostenlos; es wird lediglich um e<strong>in</strong>e<br />

Spende von m<strong>in</strong>destens 50 Euro gebeten.<br />

fazit<br />

Neben den anderen Zusatzqualifi kationen – Sprachkenntnisse,<br />

Auslandserfahrungen, LL.M., Promo tion<br />

– ist der Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht e<strong>in</strong>e<br />

weitere attraktive Möglichkeit, für sich zu werben,<br />

und daher nicht nur für Anwälte, sondern auch für<br />

andere Juristen unbed<strong>in</strong>gt empfehlenswert. n<br />

Der Kommentar für<br />

das arbeitnehmermandat.<br />

arbeitsrecht<br />

Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen. Handkommentar<br />

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, RA Jens Peter Hjort, FAArbR,<br />

RA Michael Schubert, FAArbR und RA Dr. Mart<strong>in</strong> Wolmerath<br />

2. Aufl age 2010, ca. 3.500 S., geb., 118,– €, ISBN 978­3­8329­4156­7<br />

Ersche<strong>in</strong>t ca. April 2010<br />

»Gerade die Kompaktheit, die Übersichtlichkeit und die klare Darstellung der obergerichtlichen<br />

<strong>Recht</strong>sprechung machen ihn zu e<strong>in</strong>em hilfreichen Werkzeug zur Klärung arbeitsrechtlicher<br />

Fragestellungen.« RRat z.A. Ulrich Pfl aum, StudJur onl<strong>in</strong>e, August 2008<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 27


fortbildung | DAI und Bilanzkunde<br />

David eckner<br />

Jahrgang 1986<br />

Juristische Ausbildung <strong>in</strong><br />

Bochum, Düsseldorf,<br />

Hagen und London<br />

28<br />

DaI und Bilanzkunde<br />

E<strong>in</strong> Tag Juristenfortbildung<br />

Das Deutsche Anwalts<strong>in</strong>stitut e.V. (DAI) lud am 19.<br />

Februar 2010 zum Tagessem<strong>in</strong>ar „Bilanzkunde für<br />

Juristen“ mit dem Referenten Friedrich Graf von Kanitz<br />

<strong>im</strong> DAI­Ausbildungszentrum Bochum.<br />

Das Institut<br />

Das DAI ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>nützige Aus­ und Fortbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

der Bundesrechtsanwalts­ und<br />

Bundesnotarkammer. 1978 erhielt das Institut se<strong>in</strong>en<br />

aktuellen Namen, existiert aber bereits seit Ende des<br />

zweiten Weltkriegs (dazu „Festschrift 50 Jahre<br />

Deutsches Anwalts<strong>in</strong>stitut e.V.“, ZAP­Verlag, 1. Aufl.<br />

2003).<br />

Das DAI hat mehr als fünfzehn Fach<strong>in</strong>stitute, so zu<br />

klassischen Bereichen wie Erb­ oder Strafrecht. Aber<br />

auch Fach<strong>in</strong>stitute für Kanzle<strong>im</strong>anagement oder IT­<br />

<strong>Recht</strong> bieten regelmäßige Veranstaltungen <strong>im</strong> ganzen<br />

Bundesgebiet an. Highlights der e<strong>in</strong>zelnen Fach<strong>in</strong>stitute<br />

s<strong>in</strong>d die Jahresarbeitstagungen, deren Resultate<br />

sich <strong>in</strong> umfangreichen Tagungsbänden wiederf<strong>in</strong>den.<br />

Die Sem<strong>in</strong>are und Tagungen s<strong>in</strong>d grundsätzlich an<br />

Notare und <strong>Recht</strong>sanwälte gerichtet. Das DAI ist<br />

jedoch auch offen gegenüber Studierenden und <strong>Recht</strong>sreferendaren.<br />

Insbesondere letztere s<strong>in</strong>d <strong>im</strong> Fokus des<br />

DAI, da es sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Zielen auch zur Förderung<br />

der Referendarausbildung bekennt.<br />

Das sem<strong>in</strong>ar<br />

Iudex non calculat. E<strong>in</strong> oft zitierter Satz, der dem<br />

Jurist schon <strong>in</strong> den ersten Schritten se<strong>in</strong>er Ausbildung<br />

begegnet – und dabei häufig als Ausrede. Geht es<br />

dann um betriebswirtschaftliche Grundlagen, die<br />

zweifellos nicht nur dem Wirtschaftsanwalt begegnen,<br />

dann greift Grausen und Schaudern um sich. Das<br />

erste Handtuch wird spätestens bei den verme<strong>in</strong>tlichen<br />

Tiefen der Buchführung – obgleich grundlegendes<br />

Handwerkzeug – geworfen, wenn e<strong>in</strong>em der erste<br />

Buchungssatz wie etwa „per Bank an Debitoren“<br />

begegnet. Dabei s<strong>in</strong>d gerade Buchführung und Bilanzierung,<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen <strong>im</strong> dritten Buch des HGB<br />

geregelt, zwanghaft konsequent, also ganz <strong>im</strong> juristischen<br />

S<strong>in</strong>ne. Genau dies versteht Graf von Kanitz,<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

sowie durch zahlreiche Publikationen bekannter Experte<br />

<strong>im</strong> Bilanzrecht, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em be<strong>im</strong> DAI angebotenen<br />

Sem<strong>in</strong>ar „Bilanzkunde für Juristen“, was nunmehr<br />

zum dritten Mal stattfand, zu vermitteln.<br />

Das Sem<strong>in</strong>ar wird am Fach<strong>in</strong>stitut für Steuerrecht<br />

am DAI­Hauptsitz <strong>in</strong> Bochum angeboten. Als sechse<strong>in</strong>halb<br />

stündiges Tagessem<strong>in</strong>ar ausgestaltet, führt<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

der Referent se<strong>in</strong>e Zuhörer <strong>in</strong> die Zwecke und Gegenstände<br />

des kaufmännischen Rechnungswesens<br />

e<strong>in</strong>. Trotz des Fokus auf die für den Juristen bedeutsamere<br />

externe Rechnungslegung ist auch e<strong>in</strong> kurzer<br />

Überblick zur <strong>in</strong>ternen Rechnungslegung, d.h. Kosten­<br />

und Leistungsrechnung, Gegenstand des Sem<strong>in</strong>ars.<br />

Der erste Abschnitt konzentriert sich ganz auf die<br />

E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die doppelte Buchführung, Funktionen<br />

des Jahresabschlusses und vor allem auf die Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung – vom „true<br />

and fair view“ über Saldierungsverbote bis h<strong>in</strong> zum<br />

Grundsatz der Bilanzidentität.<br />

Vortragsgegenstände <strong>im</strong> zweiten, umfangreicheren<br />

Teil der Veranstaltung s<strong>in</strong>d Aufbau und Struktur der<br />

Bilanz und der Gew<strong>in</strong>n­ und Verlustrechnung sowie<br />

e<strong>in</strong>e kurze E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Jahresabschlussanalyse.<br />

Im Vordergrund standen dabei nicht nur die wesentlichen<br />

Bilanzpositionen, wie Anlagevermögen oder<br />

Rechnungsabgrenzungsposten. Zugleich wurden <strong>im</strong>mer<br />

wieder aktuelle Exkurse unternommen, wie<br />

beispielsweise zu latenten Steuern, die durch das sogenannte<br />

BilMoG <strong>im</strong> E<strong>in</strong>zelabschluss an Bedeutung<br />

gewonnen haben. Auch <strong>im</strong> Rahmen der Jahresabschlussanalyse<br />

reicht der Vortrag von elementaren<br />

Bestandteilen wie der „Earn<strong>in</strong>gs­before­Familie“ bis<br />

h<strong>in</strong> zu Bilanzierungs­ und Bewertungsmethoden.<br />

Der Referent verliert sich trotz durchaus denkbarer<br />

Möglichkeit nicht <strong>in</strong> wulstiger Theorie. Das Programm<br />

ist vielmehr gesät mit aktuellen Gesetzgebungsvorhaben,<br />

Reformen und Praxisbeispielen. Auch<br />

e<strong>in</strong> Blick über den deutschen Tellerrand h<strong>in</strong>aus, etwa<br />

<strong>in</strong> das US­amerikanische Bilanzrecht (Stichwort:<br />

Sarbanes­Oxley­Act) oder <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationale Regelungen<br />

(Stichwort: IFRS) werden <strong>im</strong>mer wieder Teil<br />

der Vorträge.<br />

Für Nachhaltigkeit sorgt das Tagungsmaterial. E<strong>in</strong><br />

Kurzskript mit mehr als 120 Seiten, 21 Beispielsfällen,<br />

zahlreichen Hervorhebungen und Graphiken bietet<br />

die Möglichkeit, den umfangreichen Stoff der Rechnungslegung<br />

zu wiederholen und an geeigneter Stelle<br />

zu vertiefen. Der Vortrag ist darüber h<strong>in</strong>aus stark<br />

am Skript orientiert, so dass es schon während der<br />

Tagesveranstaltung genutzt werden kann.<br />

Selbstverständlich kann <strong>in</strong> der kurzen Zeit ke<strong>in</strong> umfassender<br />

Blick <strong>in</strong> das kaufmännische Rechnungswesen<br />

geleistet werden, was auch nicht beabsichtigt ist.<br />

„Aber man erhält e<strong>in</strong> Koord<strong>in</strong>atensystem, auf dem<br />

sich gut aufbauen lässt“ verrät Graf von Kanitz während<br />

e<strong>in</strong>er Pause. Das vom DAI angebotene Sem<strong>in</strong>ar


öffnet somit die Tür <strong>in</strong> die wichtigsten betriebswirtschaftlichen<br />

Grundlagen und sorgt für e<strong>in</strong> bereiteres<br />

Verständnis aus buchhalterischer Sicht. Der Vorzug<br />

liegt freilich dar<strong>in</strong>, dass der Referent als Jurist die oft<br />

komplex ersche<strong>in</strong>ende Materie für die juristische Zuhörerschaft<br />

<strong>in</strong> begreiflichere Zusammenhänge zu<br />

verpacken weiß.<br />

TÄTIGKEIT: Nicht nur Teamgeist, auch Aus bildung wird bei uns<br />

groß geschrieben. Wir bieten Ihnen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Tätigkeit <strong>in</strong><br />

juristisch und wirtschaftlich spannenden Bereichen. Sie werden von<br />

Beg<strong>in</strong>n an <strong>in</strong> spezialisierten Teams e<strong>in</strong> gebunden se<strong>in</strong> und die Arbeit<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Groß kanzlei hautnah kennenlernen. Es ist unser Anspruch,<br />

Ihnen neben vertiefenden theore tischen Kennt nissen vor allem die<br />

Möglichkeit zu bieten, qualifizierte praktische Erfahrungen zur Vor -<br />

bereitung Ihrer Anwaltskarriere zu erwerben.<br />

Das Sem<strong>in</strong>ar „Bilanzkunde für Juristen“ vere<strong>in</strong>t damit<br />

vortrefflich die rechtswissenschaftlichen und<br />

wirtschaftswissenschaftlichen Aspekte der Rechnungslegung<br />

ohne ermüdend zu se<strong>in</strong> – e<strong>in</strong> Muss für<br />

jeden Juristen. n<br />

DAI und Bilanzkunde | fortbildung<br />

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Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 29


Referendariat | Masterstudiengang Steuerwissenschaften<br />

Dr. stephen a. hecht, ll.m.<br />

Geb. 1971, Studium der<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

sowie der Betriebs- und<br />

Volkswirtschaftslehre <strong>in</strong><br />

Heidelberg, Tüb<strong>in</strong>gen, Kiel,<br />

Wien und Leiden (NL).<br />

Zudem Absolvent des<br />

Studiengangs Steuerwissen<br />

schaften an der<br />

Universität Osnabrück.<br />

Neben se<strong>in</strong>er Tätigkeit<br />

als <strong>Recht</strong>sanwalt und<br />

Steuerberater <strong>im</strong> Status<br />

e<strong>in</strong>es Partners bei<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

lehrt Dr. Hecht Euro päisches<br />

und Internationales Steuerrecht<br />

an der Universität<br />

Osnabrück, ist Dozent an<br />

der Bundesf<strong>in</strong>anzakademie<br />

<strong>in</strong> Brühl und Autor zahlreicher<br />

Publikationen zum<br />

Steuerrecht.<br />

30<br />

masterstudiengang steuer-<br />

wissenschaften (ll.m. taxation)<br />

Steuerrecht ist e<strong>in</strong>e hochkomplexe Materie. Durch<br />

die ständigen Gesetzesänderungen, die Fülle an aktueller<br />

<strong>Recht</strong>sprechung und Verwaltungserlassen wird<br />

der Zugang zu diesem <strong>Recht</strong>sgebiet nicht leichter. Auf<br />

viele wirkt das Steuerrecht abschreckend. Aber haben<br />

Sie schon e<strong>in</strong>mal darüber nachgedacht, welche beruflichen<br />

und gesellschaftspolitischen Möglichkeiten<br />

<strong>im</strong> Steuerrecht stecken?<br />

studiengang steuerwissenschaften<br />

(taxation)<br />

Steuerrecht ist e<strong>in</strong> schwieriges <strong>Recht</strong>sgebiet, <strong>in</strong> dem<br />

sich nur wenige zurechtf<strong>in</strong>den. Das galt schon zu<br />

me<strong>in</strong>er Studienzeit. Aber als ich mich 1996 dazu entschlossen<br />

hatte, me<strong>in</strong>e Kenntnisse <strong>im</strong> Steuerrecht zu<br />

vertiefen, musste ich nicht lange überlegen, für welche<br />

Universität und für welchen Studiengang ich mich<br />

entscheiden sollte: Denn das Bedürfnis nach e<strong>in</strong>er<br />

postgradualen universitären Weiterqualifikation <strong>im</strong><br />

Steuerrecht hat – allen anderen deutschen Universitäten<br />

voran – das Institut für F<strong>in</strong>anz­ und Steuerrecht<br />

an der jungen Universität Osnabrück erkannt. Bereits<br />

1992 hat das Institut für F<strong>in</strong>anz­ und Steuerrecht<br />

e<strong>in</strong>en postgradualen Ergänzungsstudiengang e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Die Zielsetzung war überzeugend: Die universitäre<br />

Ausbildung <strong>im</strong> Steuerrecht sollte e<strong>in</strong>erseits<br />

wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden, andererseits<br />

aber auch e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tensiven Praxisbezug<br />

herstellen. Die Breite und Tiefe des Studienprogramms<br />

hat diese Zielsetzung widergespiegelt und mir e<strong>in</strong>e<br />

Fülle neuer E<strong>in</strong>sichten und Kenntnisse <strong>im</strong> Steuerrecht<br />

vermittelt. Nach me<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>druck hat das Institut<br />

für F<strong>in</strong>anz­ und Steuerrecht <strong>in</strong>zwischen unter der<br />

Leitung der jungen Institutsdirektor<strong>in</strong>, Frau Prof.<br />

Heike Jochum, Mag. rer. publ., e<strong>in</strong>en klaren Blick<br />

für zukünftige Prozesse bewiesen. Denn der Masterstudiengang<br />

Steuerwissenschaften (Taxation) trägt<br />

den neuen Anforderungen Rechnung, die Bologna<br />

und der Arbeitsmarkt an die Studierenden stellen.<br />

masterstudiengang nach maß<br />

Das nun zwei­ und viersemestrig angebotene Masterprogramm<br />

ist ebenso an Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen<br />

mit den traditionellen Diplom­Abschlüssen<br />

bzw. den neuen Masterabschlüssen gerichtet wie an<br />

Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen mit e<strong>in</strong>em Bachelor­<br />

Grad. Das eröffnet – entsprechend dem Ausbildungsstand<br />

– für alle am Steuerrecht <strong>in</strong>teressierten jungen<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger<strong>in</strong>nen und Berufse<strong>in</strong>steiger <strong>in</strong>teressante<br />

und studiengerechte Perspektiven: Der zweisemestrige<br />

Masterstudiengang richtet sich ebenso an<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

junge Jurist<strong>in</strong>nen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftler<strong>in</strong>nen<br />

/ Wirtschaftswissenschaftler, die nach<br />

Abschluss ihres Hochschulstudiums e<strong>in</strong>e Spezialisierung<br />

<strong>im</strong> nationalen und europäischen sowie <strong>im</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />

Steuerrecht anstreben wie an junge<br />

Berufsangehörige, die bereits erste Erfahrungen <strong>in</strong><br />

der Praxis gesammelt haben und durch e<strong>in</strong>e qualifizierte<br />

Zusatzausbildung ihre Karrierechancen erweitern<br />

möchten. Der viersemestrige Masterstudiengang<br />

ist ideal für junge Jurist<strong>in</strong>nen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftler<strong>in</strong>nen<br />

/ Wirtschaftswissenschaftler,<br />

die sich ohne Vorkenntnisse für den Bereich<br />

Tax bzw. Steuerberatung <strong>in</strong>teressieren und nun ihre<br />

Chance nutzen möchten, sich neue Tätigkeitsfelder<br />

zu erschließen. Ebenso s<strong>in</strong>d Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen<br />

juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher<br />

Studiengänge angesprochen, die nach ihrem<br />

dreijährigen Bachelorstudiengang e<strong>in</strong>e Weiterqualifikation<br />

zum Master anstreben, um ihre Berufschancen<br />

zu verbessern.<br />

Übersichtliche module<br />

Der neu konzipierte Masterstudiengang trägt mit<br />

se<strong>in</strong>en übersichtlichen und schlüssig aufe<strong>in</strong>ander abgest<strong>im</strong>mten<br />

Modulen den Anforderungen Rechnung,<br />

die der Bologna­Prozess an die Universitäten stellt.<br />

Er befähigt die Studierenden zur selbstständigen Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit dem Steuerrecht. Als praxisorientierter<br />

Studiengang werden unter berufsrelevanten<br />

Gesichtspunkten die wissenschaftlichen und methodischen<br />

Kompetenzen vermittelt, die helfen, den Anforderungen<br />

des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.<br />

Der zweisemestrige Studiengang umfasst <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Module E<strong>in</strong>kommen steuer, Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Bilanzrecht, Buchführung<br />

und Jahresabschluss, Steuerplanung, Umsatz­<br />

und Grunderwerbsteuer, Internationales Steuerrecht<br />

sowie <strong>im</strong> Sommersemester Körperschaft­ und Gewerbesteuer,<br />

Umstrukturierungen, Erbschaft­ und Schenkungsteuer<br />

e<strong>in</strong>schl. Unternehmensnachfolge und<br />

fächerübergreifende Fallgestaltungen.<br />

Im viersemestrigen Studiengang kommen folgende<br />

Module h<strong>in</strong>zu: Grundlagen <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

für Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen<br />

BWL für Juristen, Grundlagen Wirtschaftsrecht für<br />

Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung<br />

sowie Jahresabschlusserstellung<br />

und Bilanzanalyse für Juristen, Grundlagen Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Steuerrecht, Methodik und Rhetorik, ausgewählte<br />

Gebiete der Betriebswirtschaftslehre. Die<br />

Inhalte des zweisemestrigen Studiengangs werden <strong>im</strong>


Übrigen verteilt auf Grundlagen­ sowie Vertiefungsmodule<br />

vermittelt. Am Ende des Masterstudiengangs<br />

ist e<strong>in</strong>e Masterarbeit anzufertigen.<br />

warum e<strong>in</strong> ll.m. <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>?<br />

Trotz oder gerade wegen me<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternational ausgerichteten<br />

Studiums und Berufsfelds habe ich mich für<br />

e<strong>in</strong>en LL.M. an der Uni Osnabrück entschieden. Warum?<br />

Re<strong>in</strong> organisatorisch erspart e<strong>in</strong> LL.M. <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> langwierige Planungen und deutlich<br />

höhere Kosten. Es sprechen aber vor allem <strong>in</strong>haltliche<br />

Gründe für e<strong>in</strong>en LL.M. <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>: Die Relevanz<br />

von Auslandsaufenthalten und Fremdsprachenkenntnissen<br />

gerade <strong>in</strong> der <strong>in</strong>ternational und <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är<br />

ausgerichteten Fachrichtung Tax steht außer Frage.<br />

Nur: Basis e<strong>in</strong>er Beratung s<strong>in</strong>d profunde Kenntnisse<br />

<strong>im</strong> nationalen Steuerrecht. Der Masterstudiengang<br />

Steuerwissenschaften (Taxation) an der Uni Osnabrück<br />

vermittelt diese umfassenden Kenntnisse <strong>im</strong><br />

Steuerrecht durch se<strong>in</strong>e thematische Konzentration<br />

auf das deutsche Steuerrecht unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong>ternationaler<br />

Aspekte der Besteuerung sowie der<br />

betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Der Masterstudiengang<br />

ist damit e<strong>in</strong>e ideale universitäre Weiterqualifikation<br />

für alle, die e<strong>in</strong>en steuerrechtlich geprägten<br />

Beruf ausüben möchten wie Steuerberater<strong>in</strong>/<br />

Steuerberater, Fachanwält<strong>in</strong>/Fachanwalt für Steuerrecht,<br />

höherer Dienst <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzverwaltung, F<strong>in</strong>anzrichter<strong>in</strong>/F<strong>in</strong>anzrichter,Mitarbeiter<strong>in</strong>/Mitarbeiter<br />

<strong>in</strong> der Steuerabteilung von Unternehmen oder<br />

Verbänden. Mit dem an der Uni Osnabrück erworbenen<br />

<strong>in</strong>ternational anerkannten Titel „Master of<br />

Laws“ <strong>in</strong> den Steuerwissenschaften dokumentieren<br />

Sie, dass Sie e<strong>in</strong>e hochwertige universitäre Zusatzqualifikation<br />

mit dem Fokus auf das deutsche Steuerrecht<br />

erworben haben. Auf dieser Grundlage ebnen<br />

Sie sich den Weg für e<strong>in</strong>e dann auch <strong>in</strong>ternationale<br />

Karriere!<br />

Dozententeam aus wissenschaft und<br />

wirtschaft<br />

Die Breite der beruflichen Möglichkeiten <strong>im</strong> Steuerrecht<br />

spiegelt sich <strong>im</strong> Dozententeam des Masterstudiengangs<br />

wieder: Die Dozent<strong>in</strong>nen und Dozenten<br />

kommen aus den Bereichen F<strong>in</strong>anzverwaltung, F<strong>in</strong>anzgerichtsbarkeit<br />

oder Steuerberatung bzw. Anwaltschaft<br />

und natürlich aus der Wissenschaft. Das<br />

Dozententeam garantiert so wissenschaftliche Methodik<br />

für e<strong>in</strong>en anwendungsorientierten, praxisbezogenen<br />

Masterstudiengang. Nebenbei lernen die<br />

Studierenden die unterschiedliche Arbeitsweise <strong>in</strong><br />

verschiedenen Berufsfeldern kennen.<br />

namhafte Kooperationspartner<br />

Interesse an jungen Talenten besteht <strong>im</strong>mer. Daher<br />

s<strong>in</strong>d namhafte und <strong>in</strong>ternational tätige Steuerberatungsgesellschaften<br />

Kooperationspartner des Master­<br />

Masterstudiengang Steuerwissenschaften | Referendariat<br />

studiengangs: Deloitte & Touche, Ernst & Young,<br />

KPMG, Luther <strong>Recht</strong>sanwälte, MAZARS Hemmelrath<br />

und PricewaterhouseCoopers. E<strong>in</strong> besonderer<br />

Ansporn ist der mit 5.000 Euro dotierte „PwC­Tax­<br />

Award“, mit dem die beste Absolvent<strong>in</strong> oder der beste<br />

Absolvent ausgezeichnet wird.<br />

Klasse statt masse<br />

Am Steuerrecht <strong>in</strong>teressierte Absolvent<strong>in</strong>nen und<br />

Absolventen sowie Berufse<strong>in</strong>steiger<strong>in</strong>nen und Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

aus dem Bereich der Wirtschafts­ und<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften mit dem Wunsch, e<strong>in</strong>e universitäre<br />

Vertiefung <strong>im</strong> Steuerrecht zu erhalten, s<strong>in</strong>d an<br />

der Uni Osnabrück gut aufgehoben. Die Begrenzung<br />

der Teilnehmerzahl auf 40 Studierende garantiert e<strong>in</strong><br />

gutes, <strong>in</strong>dividuelles Lernkl<strong>im</strong>a mit Kontakt zu den<br />

Dozent<strong>in</strong>nen und Dozenten.<br />

ablauf<br />

Die Lehrveranstaltungen der Studiengänge erstrecken<br />

sich auf die Zeit von Mitte Oktober bis Mitte Februar<br />

sowie von Anfang April bis Anfang Juli. Die Veranstaltungen<br />

f<strong>in</strong>den <strong>im</strong> zwei­ wie auch <strong>im</strong> viersemestrigen<br />

Masterstudiengang donnerstags, freitags und<br />

regelmäßig auch samstags statt. Die Prüfungsleistungen<br />

für e<strong>in</strong>e erfolgreiche Absolvierung s<strong>in</strong>d durch<br />

Abschlussklausuren am Ende e<strong>in</strong>es jeden Semesters<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen. Mit der Masterarbeit ist die wissenschaftliche<br />

Befähigung zu e<strong>in</strong>er eigenständigen Behandlung<br />

e<strong>in</strong>es steuerrechtlichen Themas unter Beweis<br />

zu stellen.<br />

studiengebühren<br />

Das Studienentgelt für den zweisemestrigen Masterstudiengang<br />

Steuerwissenschaften (Taxation) beträgt<br />

<strong>in</strong>sgesamt 3.000 Euro zuzüglich des Semesterbeitrags<br />

von 228,19 Euro pro Semester (Stand:<br />

Dezember 2009). Das Studienentgelt für den viersemestrigen<br />

Masterstudiengang Steuerwissenschaften<br />

(Taxation) beträgt <strong>in</strong>sgesamt 4.000 Euro zuzüglich<br />

des Semesterbeitrags von 228,19 Euro pro Semester<br />

(Stand: Dezember 2009). Die Kooperationspartner<br />

bieten Studierenden mit entsprechender Qualifikation<br />

e<strong>in</strong> Stipendium an.<br />

Informationen zum masterstudiengang<br />

Informationen zum Masterstudiengang Steuerwissenschaften<br />

(Taxation) können Sie unter<br />

www.llm­taxation.de erhalten oder schreiben Sie an:<br />

Universität Osnabrück<br />

Institut für F<strong>in</strong>anz­ und Steuerrecht<br />

Mart<strong>in</strong>istr. 10 – 49078 Osnabrück<br />

Tel.: + 49 (0) 541 969­6168,<br />

E­Mail: <strong>in</strong>fo@llm­taxation.de n<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010 31


me<strong>in</strong> liebl<strong>in</strong>gsbuch<br />

© FAZ<br />

Dr. Joach<strong>im</strong> Jahn,<br />

FAZ-Redakteur<br />

1959 <strong>in</strong> Hannover geboren,<br />

dort aufgewachsen und<br />

studiert. Nach dem Ersten<br />

Staatsexamen Volontariat<br />

bei der Hannoverschen Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Zeitung. Dort nach<br />

zwei Jahren <strong>in</strong> der Lokalredaktion,<br />

die geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong> als<br />

hohe Schule des Journalismus<br />

gilt, <strong>im</strong> Politikressort<br />

zuständig für <strong>Recht</strong>spolitik<br />

und <strong>Recht</strong>sberichterstattung.<br />

Nebenher Promotion zum<br />

Dr. jur. über das Verbot der<br />

Auschwitz-Lüge.<br />

Nach e<strong>in</strong>er Zwischenstation<br />

be<strong>im</strong> Handelsblatt seit 1999<br />

<strong>in</strong> der Wirtschaftsredaktion<br />

der Frankfurter Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Zeitung. Joach<strong>im</strong> Jahn schreibt<br />

Berichte und Kommen tare<br />

über aktuelle Gerichtsentscheidungen<br />

und rechtspolitische<br />

Themen. Zudem<br />

zeichnet er für die wöchentlich<br />

ersche<strong>in</strong>ende Seite „<strong>Recht</strong><br />

und Steuern“ verantwortlich<br />

und betreibt den Jura-Blog<br />

Das letzte Wort (faz.net/<br />

dasletztewort).<br />

Nebenher seit 2003 Lehr beauftragter<br />

an der Universität<br />

Mannhe<strong>im</strong>, Gastautor bei<br />

zahlreichen Fachblättern und<br />

Jury-Mitglied bei der Verleihung<br />

diverser Anwaltspreise.<br />

32<br />

me<strong>in</strong> liebl<strong>in</strong>gsbuch<br />

Dr. Joach<strong>im</strong> Jahn,<br />

me<strong>in</strong> Liebl<strong>in</strong>gsbuch:<br />

„totengleich“ von<br />

Tana French.<br />

Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alroman,<br />

erschienen bei Scherz,<br />

August 2009, 16,95 €.<br />

Eigentlich ist es ja erstaunlich, dass es <strong>im</strong>mer noch<br />

gel<strong>in</strong>gt, sich neue Mordgeschichten auszudenken.<br />

Dass e<strong>in</strong> Mensch e<strong>in</strong>en anderen umbr<strong>in</strong>gt, reizt so<br />

lustvoll die Phantasie, dass man me<strong>in</strong>en sollte, literarisch<br />

wären die nötigen Komponenten – Motiv,<br />

Mordwaffe, Gelegenheit – schon seit der Antike <strong>in</strong><br />

jeder denkbaren Komb<strong>in</strong>ation durchdekl<strong>in</strong>iert worden.<br />

Doch Tana French hat den Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alroman neu<br />

erfunden.<br />

Schon die Handlung von „Totengleich“ ist ungewöhnlich.<br />

E<strong>in</strong>e junge Polizeibeamt<strong>in</strong> ermittelt als<br />

Undercoveragent<strong>in</strong> – diesmal aber nicht, wie man<br />

das längst kennt, <strong>im</strong> Milieu von Drogendealern oder<br />

Terroristen. Sondern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohngeme<strong>in</strong>schaft von<br />

Studenten. Der Anlass für die Aktion: Die Leiche<br />

e<strong>in</strong>er Unbekannten wird gefunden, die der Polizist<strong>in</strong><br />

frappierend ähnlich sieht. Mehr als dies sei hier nicht<br />

verraten; so weit offenbart auch der Klappentext,<br />

worum es geht.<br />

Um die Kritik vorwegzunehmen: Mit zw<strong>in</strong>gender<br />

Logik hat der „Plot“ nicht allzu viel zu tun. Professionelle<br />

Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alisten würden bei dessen Grundidee<br />

sicher den Kopf schütteln. Und schon die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Lebenserfahrung lässt nicht alles ganz plausibel ersche<strong>in</strong>en,<br />

was Tana French an Handlung entwickelt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Schwäche, die allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> ihrem Vorgängerbuch<br />

„Grabesgrün“ (das ich mir gleich als<br />

Nächstes besorgt habe) noch deutlich stärker auffällt:<br />

Am Ende bleiben Fragen offen, deren Beantwortung<br />

e<strong>in</strong> Autor se<strong>in</strong>em Leser eigentlich schuldig ist.<br />

Was das Buch so lesenswert macht, ist h<strong>in</strong>gegen die<br />

Erzählkunst der Autor<strong>in</strong>. Wie sie die zwischenmenschlichen<br />

Verstrickungen aller Beteiligten<br />

schildert, ist herzzerreißend traurig. Und ihre Sprachgewalt<br />

ist ungewöhnlich: Zunächst war ich etwas<br />

enttäuscht, dass ich das Buch auf Deutsch geschenkt<br />

bekam und nicht <strong>im</strong> englischen Orig<strong>in</strong>al. Aber dann<br />

fand ich Wörter dar<strong>in</strong>, die ich selbst auf Deutsch<br />

nicht kannte.<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2010<br />

Dass Tana French so e<strong>in</strong>fühlsam schreiben und ausdrucksvoll<br />

formulieren kann, mag auch daran liegen,<br />

dass sie e<strong>in</strong>e „Multikünstler<strong>in</strong>“ ist: Die gebürtige<br />

Amerikaner<strong>in</strong> (Jahrgang 1973), die <strong>in</strong> Irland lebt, hat<br />

auch e<strong>in</strong>e Schauspielschule besucht; sie arbeitete am<br />

Theater, für Film und Fernsehen. In Italien, den USA<br />

und Malawi hat sie ebenfalls e<strong>in</strong>ige Jahre verbracht.<br />

Irland als H<strong>in</strong>tergrund ist übrigens e<strong>in</strong>e weitere reizvolle<br />

Facette. Endlich mal e<strong>in</strong> Kr<strong>im</strong>i, der nicht <strong>in</strong><br />

England oder Amerika, <strong>in</strong> Italien, Frankreich oder<br />

Skand<strong>in</strong>avien spielt. Auch wenn dies nicht mehr als<br />

Lokalkolorit ist, der allenfalls aufsche<strong>in</strong>t, wenn die<br />

frühere Armut des Landes und se<strong>in</strong>e bis heute ankl<strong>in</strong>gende<br />

streng­katholische Sexualmoral aufsche<strong>in</strong>t.<br />

Der Roman ist <strong>in</strong> sich abgeschlossen. Dennoch: Wer<br />

bislang weder „Totengleich“ noch „Grabesgrün“<br />

kennt, sollte vielleicht doch mit Letztgenanntem anfangen<br />

(das gibt es auch schon als Taschenbuch) und<br />

dadurch die Chronologie wahren. Aber welche Reihenfolge<br />

auch <strong>im</strong>mer man wählt: Noch e<strong>in</strong> verblüffendes<br />

Moment ist, dass zwar die eigentliche Hauptfigur<br />

– die verdeckte Ermittler<strong>in</strong> Cassie Maddox – <strong>in</strong><br />

beiden Bänden dieselbe ist. Doch während sie es auch<br />

ist, die bei „Totengleich“ h<strong>in</strong>ter der Ich­Form steht,<br />

ist es bei „Grabesgrün“ ihr (damaliger) Ermittlungspartner!<br />

Fasz<strong>in</strong>ierend, wie <strong>in</strong>tensiv French sich <strong>in</strong><br />

Figuren beiderlei Geschlechts h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> denken kann<br />

– und wie anrührend e<strong>in</strong>em beide Perspektiven die<br />

durchaus schillernde Person Cassies nahe br<strong>in</strong>gen.<br />

Angenehm ist für Kr<strong>im</strong>ifans außerdem, dass beide<br />

Geschichten wirklich <strong>in</strong> der heutigen Zeit spielen. Es<br />

ist ja noch nicht lange so, dass Botschaften auf der<br />

Handy­Voicebox oder SMS­Nachrichten <strong>im</strong> Roman<br />

genauso selbstverständlich s<strong>in</strong>d wie für dessen Leser.<br />

Schön auch, dass Tana French erkennbar so gründlich<br />

<strong>in</strong> Polizei­ und Laborkreisen recherchiert hat,<br />

dass man bei der Lektüre <strong>im</strong>mer wieder kle<strong>in</strong>e „Insider­Erlebnisse“<br />

hat. Me<strong>in</strong>e Liebl<strong>in</strong>gsfigur ist übrigens<br />

der Leiter des Morddezernats, O’Kelly: E<strong>in</strong>e<br />

solch sarkastische Person, die jegliche Regel der<br />

Political Correctness ignoriert, kann vielleicht nur<br />

e<strong>in</strong>e weibliche Schriftsteller<strong>in</strong> zu Papier br<strong>in</strong>gen.<br />

E<strong>in</strong> drittes Buch („Faithful Place“) ist für dieses Jahr<br />

angekündigt. Vielleicht erfahren wir dann auch endlich<br />

die Lösung für das Rätsel der beiden verschwundenen<br />

K<strong>in</strong>der, das ganz am Anfang von „Grabesgrün“<br />

steht und e<strong>in</strong>en dort nachhaltig beschäftigt. Bei der<br />

Trilogie von Stieg Larsson war das schließlich ähnlich<br />

– auch wenn man streckenweise das Gefühl hatte,<br />

dessen letzter Band wäre nach Larssons Herztod erst<br />

von se<strong>in</strong>en Erben fertig geschrieben worden.<br />

Dr. Joach<strong>im</strong> Jahn, Berl<strong>in</strong>

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