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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Fritzlar 5 ...

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Pressemitteilung<br />

<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>der</strong> <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong><br />

5 Informationsveranstaltungen<br />

Auf Grund <strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes <strong>in</strong> Kassel<br />

vom 2. September 2009 s<strong>in</strong>d die Kommunen verpflichtet, die Erhebung <strong>der</strong> Gebühren für die<br />

Abwasserbeseitigung nach e<strong>in</strong>er getrennten Berechnung von Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswassere<strong>in</strong>leitung<br />

vorzunehmen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong> hat den Grundsatzbeschluss gefasst,<br />

zum 1. Januar 2013 die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> e<strong>in</strong>zuführen. Die Umsetzung wird durch<br />

das Fachunternehmen Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH, 35435 Wettenberg, begleitet.<br />

Die Vorarbeiten bef<strong>in</strong>den sich bereits <strong>in</strong> vollem Gange.<br />

Bisher wurden die Entwässerungsgebühren auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong> nach dem<br />

Frischwasserverbrauch berechnet. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das<br />

<strong>der</strong> Gebührenzahler <strong>der</strong> öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa <strong>der</strong> Menge<br />

entspricht, die er an Frischwasser aus <strong>der</strong> öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.<br />

Es blieb also bisher unberücksichtigt, wie viel Nie<strong>der</strong>schlagswasser (Regen) auf e<strong>in</strong>em Grundstück<br />

anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen <strong>in</strong> die öffentlichen<br />

Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen fließt. Regenwasser macht e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil <strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Abwasserentsorgung anfallenden Kosten aus, die bisher auf alle Gebührenzahler umgelegt<br />

wurden. Neu ist somit die Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser.<br />

Die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> sorgt hier für e<strong>in</strong>e gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten<br />

<strong>der</strong> Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach <strong>der</strong> Menge des bezogenen<br />

Frischwassers verteilt, die Kosten <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung dagegen nach<br />

den versiegelten Flächen, von denen Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>in</strong> die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung gelangt. Versiegelte Flächen s<strong>in</strong>d dabei im Wesentlichen Dächer und<br />

befestigte Verkehrs- und Hofflächen.<br />

Nur wer tatsächlich Regenwasser <strong>in</strong> die öffentliche Kanalisation ableitet, bekommt dieses künftig<br />

auch berechnet. Regenwasser, das über Erd- und Grünflächen direkt <strong>in</strong>s Grundwasser versickern<br />

kann, stellt ke<strong>in</strong>e Inanspruchnahme <strong>der</strong> Kanalisation dar und bleibt bei <strong>der</strong> neuen<br />

Gebührenberechnung unberücksichtigt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Gesamtkosten für den Betrieb <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung, die über Gebühren<br />

verteilt werden, än<strong>der</strong>t sich durch die <strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>der</strong> <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong><br />

nicht. Nach dem Gesetz dürfen die Kommunen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung durch<br />

Gebührene<strong>in</strong>nahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken. Diese wurden<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung bisher nach dem<br />

Frischwassermaßstab komplett verteilt.<br />

Es än<strong>der</strong>t sich also künftig die Bemessungsgrundlage für die Gebührenerhebung, die nun<br />

zwischen Schmutzwasserbeseitigung und Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung differenziert. Hier<br />

ist davon auszugehen, dass sich die Gebühren für Grundstücke mit wenigen versiegelten Flächen<br />

<strong>in</strong>sgesamt verr<strong>in</strong>gern dürften, für z.B. Gewerbebetriebe mit großen Dachflächen bzw.<br />

versiegelten Flächen jedoch erhöhen werden.<br />

Um das Gebührensplitt<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zuführen, ist die Ermittlung <strong>der</strong> versiegelten Flächen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Diese Ermittlung erfolgte <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong> auf <strong>der</strong> Basis von<br />

Luftbildaufnahmen, die durch e<strong>in</strong>e Überfliegung des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes erzeugt


wurden. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geographischen<br />

Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.<br />

Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümer/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Selbsterhebungsbogen durch die <strong>Stadt</strong> zugesandt. Weil auf Grund <strong>der</strong> Auswertungen aus<br />

den Luftbil<strong>der</strong>n Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen<br />

könnten, haben die Eigentümer/<strong>in</strong>nen die Möglichkeit, Än<strong>der</strong>ungen im Selbsterhebungsbogen<br />

e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Die bereits e<strong>in</strong>getragenen Angaben im Selbsterhebungsbogen sollten kontrolliert und dann ggf.<br />

erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen an den Flächen o<strong>der</strong> den Versiegelungsarten<br />

vorgenommen werden. Hierzu ist e<strong>in</strong>e Frist von ca. 4 Wochen ab Zusendung vorgegeben.<br />

Der Selbsterhebungsbogen ist <strong>in</strong> jedem Fall von dem/<strong>der</strong> Eigentümer/<strong>in</strong> zu unterschreiben und<br />

direkt an die <strong>Stadt</strong>verwaltung zurückzusenden. Werden Erhebungsbögen nicht zurückgesandt,<br />

geht die <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong> davon aus, dass die angesetzten Flächen und Befestigungsarten zutreffen.<br />

Hierzu werden die Gebühren entsprechend veranlagt.<br />

Wie hoch <strong>der</strong> Gebührensatz pro Kubikmeter se<strong>in</strong> wird, kann erst errechnet werden, wenn die<br />

Daten für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet vorliegen. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wird dann im<br />

Herbst die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit den Gebührenbescheiden 2013 für<br />

jedes Grundstück die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr und die Schmutzwassergebühr getrennt<br />

ausgewiesen werden kann.<br />

Als Unterstützung zum Verfahren biete die <strong>Stadt</strong> <strong>Fritzlar</strong> Bürger-Informationsveranstaltungen<br />

an. Hier werden die H<strong>in</strong>tergründe und das Verfahren erläutert und es besteht die Gelegenheit,<br />

Fragen zum Thema zu stellen.<br />

Lei<strong>der</strong> können nicht <strong>in</strong> allen <strong>Stadt</strong>teilen Veranstaltungen stattf<strong>in</strong>den, aber die nachfolgenden<br />

Term<strong>in</strong>e sollten jedem Interessierten e<strong>in</strong>e Teilnahme ermöglichen.<br />

Die Veranstaltungen f<strong>in</strong>den an folgenden Abenden statt:<br />

Dienstag, 19.06.2012 19:00 Uhr <strong>Stadt</strong>halle <strong>Fritzlar</strong><br />

Mittwoch, 20.06.2012 19:00 Uhr Mehrzweckhalle Lohne<br />

Freitag, 22.06.2012 19:00 Uhr Dorfgeme<strong>in</strong>schaftshaus Geismar<br />

Dienstag, 26.06.2012 19:00 Uhr Mehrzweckhalle Obermöllrich<br />

Mittwoch, 27.06.2012 19:00 Uhr <strong>Stadt</strong>halle <strong>Fritzlar</strong><br />

Nach Versand <strong>der</strong> Erhebungsbögen werden Bürgersprechstunden sowie e<strong>in</strong>e Telefonhotl<strong>in</strong>e<br />

angeboten.<br />

<strong>Fritzlar</strong>, 04.06.2012<br />

Hartmut Spogat<br />

Bürgermeister

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