III. Empirischer Teil - E-Beratungsjournal

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2.6 Beratung „Beratung ist in ihrem Kern jene Form einer interventiven und präventiven helfenden Beziehung, in der ein Berater mittels sprachlicher Kommunikation und auf der Grundlage anregender und stützender Methoden innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes versucht, bei einem desorientierten, inadäquat belasteten oder entlasteten Klienten einen auf kognitiv-emotionale Einsicht fundierten aktiven Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen Verlauf seine Selbsthilfebereitschaft seine Selbststeuerungsfähigkeit und seine Handlungskompetenz verbessert werden können.“ (Dietrich 1991, S. 46) Dietrich (1991) beschäftigt sich auch mit den Unterscheidungsmöglichkeiten von Beratung und Therapie. Er sieht die Art des Problems, die Technik des Gesprächs und die Ziele der Kommunikation als Abgrenzungskriterien. Bei der Beratung steht die Prävention möglicher Störungen und Probleme im Mittelpunkt, bei der Psychotherapie handelt es sich um Persönlichkeitsschwierigkeiten gravierender Art. Diese werden in der Psychotherapie mit deutenden und aufdeckenden Verfahren bearbeitet. Die Beratung verwendet hingegen eher unterstützende Methoden. Die Ziele in der Psychotherapie sind Heilung, tief gehende Persönlichkeitsumgestaltung und völlige Neueinstellung. Bei der Beratung stehen die Persönlichkeitsentwicklung, Erziehung, Prävention und die seelische Gesundheit im Vordergrund. Wenn man diesen Abgrenzungsversuch näher betrachtet, wird man feststellen, dass keine exakte Trennung möglich ist, sondern eine Überlappung festzustellen ist. Es wäre schön, auf Abgrenzungsversuche von Beratung und Therapie verzichten zu können, und beides als Kontinuum betrachten zu können. Aufgrund der rechtlichen Situation in Österreich ist die Unterscheidung allerdings von Bedeutung. Ein wichtiger Aspekt aufgrund der Definition von Psychotherapie im Psychotherapiegesetz ist der Begriff der „Heilbehandlung“. Die Grenze zwischen Beratung und Psychotherapie ist auch an die Grenze zwischen gesund und krank gekoppelt. Berater dürfen keine Krankenbehandlungen durchführen, da sie dazu nicht ausgebildet sind. Allerdings ist auch hier die Abgrenzung zwischen krank laut Diagnoserichtlinien und gesund einerseits fließend und andererseits 22

interpretationsabhängig. Bei der Diagnose brauchen gute Berater ein sehr fundiertes Wissen, dass sie in einer Anamnese abschätzen können, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, damit sie eine Weitervermittlung empfehlen können. (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, BDP 16. August 2011, http://www.bdp- verband.org) Da die Übergänge von Beratung, psychotherapeutischer Beratung und Psychotherapie verschwommen sind, heißt es in den Internetrichtlinien (2005, S. 12, 13) dazu „Basierend auf der im Vorfeld der psychotherapeutischen Beratung via Internet vorzunehmenden Auseinandersetzung mit den spezifischen internetbedingten Rahmenbedingungen und der reflektierenden Einschätzung der Auswirkungen der Distanz zwischen Psychotherapeut und Patient, liegt es in der Verantwortung des Psychotherapeuten zu entscheiden, ob die psychotherapeutische Beratung via Internet für den Betroffenen ein adäquates Hilfsangebot darstellt, bzw. in welchen Situationen das anfangs adäquate Hilfsangebot nicht mehr adäquat ist. Diese Geeignetheit ist fortwährend zu prüfen.“ 2.6.1 Verhaltenstherapeutische Beratung Eine der wichtigsten Interventionsformen in der psychosozialen Versorgung ist die Beratung. Die Verhaltenstherapie ist ständig bemüht, ihr Konzept der verhaltenstherapeutischen Beratung zu überdenken und weiter zu entwickeln. So gilt es in der Beratung in der Verhaltenstherapie Wege zu finden, in einem kürzeren Zeitraum bei unangemessen belasteten Personen einen Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen Verlauf die Selbststeuerungsfähigkeit verbessert werden kann. Die Nutzung spezifischer Kenntnisse des Beraters um die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen ist ein wichtiger Bestandteil, das Ziel des Hilfesuchenden, nämlich die Stärkung gesundheitsförderlicher Eigeninitiative und Selbsthilfe, zu erreichen. Die Beratungsperspektive in der Verhaltenstherapie bedeutet kein eklektisches Handeln, sondern sie erfordert ein gut begründetes therapeutisches Vorgehen. Es ergibt sich allerdings eine bedeutsame Akzentverschiebung. Sie erfordert und ermöglicht zugleich 23

interpretationsabhängig. Bei der Diagnose brauchen gute Berater ein sehr fundiertes<br />

Wissen, dass sie in einer Anamnese abschätzen können, ob eine krankheitswertige<br />

Störung vorliegt, damit sie eine Weitervermittlung empfehlen können. (Berufsverband<br />

Deutscher Psychologinnen und Psychologen, BDP 16. August 2011, http://www.bdp-<br />

verband.org)<br />

Da die Übergänge von Beratung, psychotherapeutischer Beratung und Psychotherapie<br />

verschwommen sind, heißt es in den Internetrichtlinien (2005, S. 12, 13) dazu<br />

„Basierend auf der im Vorfeld der psychotherapeutischen Beratung via Internet<br />

vorzunehmenden Auseinandersetzung mit den spezifischen internetbedingten<br />

Rahmenbedingungen und der reflektierenden Einschätzung der Auswirkungen der<br />

Distanz zwischen Psychotherapeut und Patient, liegt es in der Verantwortung des<br />

Psychotherapeuten zu entscheiden, ob die psychotherapeutische Beratung via Internet<br />

für den Betroffenen ein adäquates Hilfsangebot darstellt, bzw. in welchen Situationen<br />

das anfangs adäquate Hilfsangebot nicht mehr adäquat ist. Diese Geeignetheit ist<br />

fortwährend zu prüfen.“<br />

2.6.1 Verhaltenstherapeutische Beratung<br />

Eine der wichtigsten Interventionsformen in der psychosozialen Versorgung ist die<br />

Beratung. Die Verhaltenstherapie ist ständig bemüht, ihr Konzept der<br />

verhaltenstherapeutischen Beratung zu überdenken und weiter zu entwickeln. So gilt es<br />

in der Beratung in der Verhaltenstherapie Wege zu finden, in einem kürzeren Zeitraum<br />

bei unangemessen belasteten Personen einen Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen<br />

Verlauf die Selbststeuerungsfähigkeit verbessert werden kann. Die Nutzung spezifischer<br />

Kenntnisse des Beraters um die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer<br />

Störungen ist ein wichtiger Bestandteil, das Ziel des Hilfesuchenden, nämlich die<br />

Stärkung gesundheitsförderlicher Eigeninitiative und Selbsthilfe, zu erreichen. Die<br />

Beratungsperspektive in der Verhaltenstherapie bedeutet kein eklektisches Handeln,<br />

sondern sie erfordert ein gut begründetes therapeutisches Vorgehen. Es ergibt sich<br />

allerdings eine bedeutsame Akzentverschiebung. Sie erfordert und ermöglicht zugleich<br />

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