III. Empirischer Teil - E-Beratungsjournal

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(2) Die selbstständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.“ Die schnelle Entwicklung des Internets schuf neue Möglichkeiten der zwischenmenschlichen Kommunikation – und zwar schriftlich – durch Mails, und auch durch die kostenlose Videotelefonie mit Skype. Die Bedeutung stieg rasant in den letzten Jahren. Die Nutzung des Internets, nicht nur zur Informationsbeschaffung, sondern auch als Kommunikationsmedium, ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Der Psychotherapiebeirat beschäftigte sich mit der Nutzung des Internets in der Psychotherapie. So wurde eine Internetrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Kriterien zur Ausgestaltung der psychotherapeutischen Beratung via Internet vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates im Psychotherapie Forum (2005) veröffentlicht. In der Psychotherapie gibt es einen ständigen Austausch mit der empirischen Forschung in Sozial- und Entwicklungspsychologie, Allgemeiner und Klinischer Psychologie, Medizinischer Psychologie sowie Biologie und Medizin. So unterliegen die theoretischen Konzepte und auch die praktischen Behandlungsmethoden einer permanenten Weiterentwicklung. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich deshalb ausdrücklich vor, als Reaktion auf neueste Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis, die Therapierichtlinie in jeder Hinsicht abzuändern. Bei den Internetrichtlinien handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine reine Empfehlung. Diese können allenfalls herangezogen werden, wenn sich z. B. in einem Schadenersatzprozess wegen Schlechtbehandlung die Frage stellt, ob die Art der Behandlung lege artis durchgeführt wurde. So heißt es in den Internetrichtlinien für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (2005, S. 6 u. 7): „Ausschluss der psychotherapeutischen Behandlung via Internet Bei der Beschreibung des Phänomens „Psychotherapie und Internet“ ist zu berücksichtigen, dass derzeit keine Psychotherapie via Internet im Sinne eines wissenschaftlich begründeten und evaluierten Vorgehens existiert und in der Folge die Verwendung von Begriffen, wie etwa „Cyber-Therapie“, „Online-Therapie“ oder 20

„virtuelle Couch“ durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Zwecke der Beschreibung von Leistungsangeboten im Internet sowohl aus fachlicher, berufsethischer und berufsrechtlicher Sicht abzulehnen sind. Psychotherapeutisches Beziehungsgeschehen und vor allem auch die Wahrnehmung dessen basiert auf allen Formen des verbalen und nonverbalen Dialoges sowie des individuellen Ausdruckes. Gesprochene Worte, Mimik, Gestik bis hin zu Atmosphärischem sind im persönlichen Kontakt – wie er in der psychotherapeutischen Praxis geschieht – erlebbar, jedoch nur schwer in Worte zu fassen. Daraus folgt, dass das spezifische Setting der Psychotherapie und die damit eng verbundenen Voraussetzungen für die Gestaltung der psychotherapeutischen Beziehung via Internet nicht ausreichend gegeben sind.“ Die geäußerte Sorge des österreichischen Gesetzgebers vom Jahre 2005, dass der Aufbau einer guten psychotherapeutischen Beziehung bei Psychotherapien im Internet nicht möglich ist, gilt heute als unberechtigt, wie zahlreiche Studien (Klein & Austin 2006, Cook & Doyle 2002, Knaevelsrud & Maerker 2006) belegen. Überraschenderweise wurde die therapeutische Allianz bei Onlinetherapien insgesamt als signifikant besser bewertet, bei Therapie mit Videotelefon (Germain, Marchand, Bouchard, Guay & Drouin 2010) gab es keinen signifikanten Unterschied. Festzuhalten ist, dass psychotherapeutische Beratung und die Vermittlung von Selbsterfahrung, Coaching oder Supervision in Österreich von Psychotherapeuten via Internet durchgeführt werden dürfen. Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten unterliegen in Deutschland standesrechtlichen Berufsordnungen. In beiden Fällen ist die ausschließliche Fernbehandlung verboten bzw. beide Berufsordnungen unterstreichen die Pflicht zum persönlichen Kontakt. Vollständig via Internet durchgeführte Therapien sind in Deutschland also im Grundsatz verboten. Ausnahmen können Modell- bzw. Forschungsprojekte bilden. Von internetbasierten Behandlungs- bzw. Therapieangeboten abzugrenzen sind internetbasierte Beratungsangebote, die keinen spezialgesetzlichen Regelungen unterliegen. (Almer 2008) 21

„virtuelle Couch“ durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Zwecke der<br />

Beschreibung von Leistungsangeboten im Internet sowohl aus fachlicher,<br />

berufsethischer und berufsrechtlicher Sicht abzulehnen sind. Psychotherapeutisches<br />

Beziehungsgeschehen und vor allem auch die Wahrnehmung dessen basiert auf allen<br />

Formen des verbalen und nonverbalen Dialoges sowie des individuellen Ausdruckes.<br />

Gesprochene Worte, Mimik, Gestik bis hin zu Atmosphärischem sind im persönlichen<br />

Kontakt – wie er in der psychotherapeutischen Praxis geschieht – erlebbar, jedoch nur<br />

schwer in Worte zu fassen. Daraus folgt, dass das spezifische Setting der<br />

Psychotherapie und die damit eng verbundenen Voraussetzungen für die Gestaltung der<br />

psychotherapeutischen Beziehung via Internet nicht ausreichend gegeben sind.“<br />

Die geäußerte Sorge des österreichischen Gesetzgebers vom Jahre 2005, dass der<br />

Aufbau einer guten psychotherapeutischen Beziehung bei Psychotherapien im Internet<br />

nicht möglich ist, gilt heute als unberechtigt, wie zahlreiche Studien (Klein & Austin<br />

2006, Cook & Doyle 2002, Knaevelsrud & Maerker 2006) belegen.<br />

Überraschenderweise wurde die therapeutische Allianz bei Onlinetherapien insgesamt<br />

als signifikant besser bewertet, bei Therapie mit Videotelefon (Germain, Marchand,<br />

Bouchard, Guay & Drouin 2010) gab es keinen signifikanten Unterschied.<br />

Festzuhalten ist, dass psychotherapeutische Beratung und die Vermittlung von<br />

Selbsterfahrung, Coaching oder Supervision in Österreich von Psychotherapeuten via<br />

Internet durchgeführt werden dürfen.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland<br />

Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten unterliegen in Deutschland<br />

standesrechtlichen Berufsordnungen. In beiden Fällen ist die ausschließliche<br />

Fernbehandlung verboten bzw. beide Berufsordnungen unterstreichen die Pflicht zum<br />

persönlichen Kontakt. Vollständig via Internet durchgeführte Therapien sind in<br />

Deutschland also im Grundsatz verboten. Ausnahmen können Modell- bzw.<br />

Forschungsprojekte bilden. Von internetbasierten Behandlungs- bzw.<br />

Therapieangeboten abzugrenzen sind internetbasierte Beratungsangebote, die keinen<br />

spezialgesetzlichen Regelungen unterliegen. (Almer 2008)<br />

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