III. Empirischer Teil - E-Beratungsjournal
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(2) Die selbstständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der<br />
eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten,<br />
unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines<br />
Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.“<br />
Die schnelle Entwicklung des Internets schuf neue Möglichkeiten der<br />
zwischenmenschlichen Kommunikation – und zwar schriftlich – durch Mails, und auch<br />
durch die kostenlose Videotelefonie mit Skype. Die Bedeutung stieg rasant in den<br />
letzten Jahren. Die Nutzung des Internets, nicht nur zur Informationsbeschaffung,<br />
sondern auch als Kommunikationsmedium, ist aus unserem Alltag nicht mehr<br />
wegzudenken. Der Psychotherapiebeirat beschäftigte sich mit der Nutzung des Internets<br />
in der Psychotherapie. So wurde eine Internetrichtlinie für Psychotherapeutinnen und<br />
Psychotherapeuten über die Kriterien zur Ausgestaltung der psychotherapeutischen<br />
Beratung via Internet vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage eines<br />
Gutachtens des Psychotherapiebeirates im Psychotherapie Forum (2005) veröffentlicht.<br />
In der Psychotherapie gibt es einen ständigen Austausch mit der empirischen Forschung<br />
in Sozial- und Entwicklungspsychologie, Allgemeiner und Klinischer Psychologie,<br />
Medizinischer Psychologie sowie Biologie und Medizin. So unterliegen die<br />
theoretischen Konzepte und auch die praktischen Behandlungsmethoden einer<br />
permanenten Weiterentwicklung. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich<br />
deshalb ausdrücklich vor, als Reaktion auf neueste Erkenntnisse und Erfahrungen aus<br />
der Praxis, die Therapierichtlinie in jeder Hinsicht abzuändern. Bei den<br />
Internetrichtlinien handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine reine<br />
Empfehlung. Diese können allenfalls herangezogen werden, wenn sich z. B. in einem<br />
Schadenersatzprozess wegen Schlechtbehandlung die Frage stellt, ob die Art der<br />
Behandlung lege artis durchgeführt wurde. So heißt es in den Internetrichtlinien für<br />
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (2005, S. 6 u. 7):<br />
„Ausschluss der psychotherapeutischen Behandlung via Internet<br />
Bei der Beschreibung des Phänomens „Psychotherapie und Internet“ ist zu<br />
berücksichtigen, dass derzeit keine Psychotherapie via Internet im Sinne eines<br />
wissenschaftlich begründeten und evaluierten Vorgehens existiert und in der Folge die<br />
Verwendung von Begriffen, wie etwa „Cyber-Therapie“, „Online-Therapie“ oder<br />
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