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III. Empirischer Teil - E-Beratungsjournal

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(2) Die selbstständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der<br />

eigenverantwortlichen Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten,<br />

unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines<br />

Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.“<br />

Die schnelle Entwicklung des Internets schuf neue Möglichkeiten der<br />

zwischenmenschlichen Kommunikation – und zwar schriftlich – durch Mails, und auch<br />

durch die kostenlose Videotelefonie mit Skype. Die Bedeutung stieg rasant in den<br />

letzten Jahren. Die Nutzung des Internets, nicht nur zur Informationsbeschaffung,<br />

sondern auch als Kommunikationsmedium, ist aus unserem Alltag nicht mehr<br />

wegzudenken. Der Psychotherapiebeirat beschäftigte sich mit der Nutzung des Internets<br />

in der Psychotherapie. So wurde eine Internetrichtlinie für Psychotherapeutinnen und<br />

Psychotherapeuten über die Kriterien zur Ausgestaltung der psychotherapeutischen<br />

Beratung via Internet vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage eines<br />

Gutachtens des Psychotherapiebeirates im Psychotherapie Forum (2005) veröffentlicht.<br />

In der Psychotherapie gibt es einen ständigen Austausch mit der empirischen Forschung<br />

in Sozial- und Entwicklungspsychologie, Allgemeiner und Klinischer Psychologie,<br />

Medizinischer Psychologie sowie Biologie und Medizin. So unterliegen die<br />

theoretischen Konzepte und auch die praktischen Behandlungsmethoden einer<br />

permanenten Weiterentwicklung. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich<br />

deshalb ausdrücklich vor, als Reaktion auf neueste Erkenntnisse und Erfahrungen aus<br />

der Praxis, die Therapierichtlinie in jeder Hinsicht abzuändern. Bei den<br />

Internetrichtlinien handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine reine<br />

Empfehlung. Diese können allenfalls herangezogen werden, wenn sich z. B. in einem<br />

Schadenersatzprozess wegen Schlechtbehandlung die Frage stellt, ob die Art der<br />

Behandlung lege artis durchgeführt wurde. So heißt es in den Internetrichtlinien für<br />

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (2005, S. 6 u. 7):<br />

„Ausschluss der psychotherapeutischen Behandlung via Internet<br />

Bei der Beschreibung des Phänomens „Psychotherapie und Internet“ ist zu<br />

berücksichtigen, dass derzeit keine Psychotherapie via Internet im Sinne eines<br />

wissenschaftlich begründeten und evaluierten Vorgehens existiert und in der Folge die<br />

Verwendung von Begriffen, wie etwa „Cyber-Therapie“, „Online-Therapie“ oder<br />

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