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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 99<br />

Insofern ist auch von Interesse, inwieweit das <strong>Sorgerecht</strong>sverhalten der Eltern mit<br />

dem Verlauf der Elternbeziehung nach Geburt des Kindes zusammen hängt. Soweit<br />

die Tragfähigkeit der Elternbeziehung als Voraussetzung für die Begründung der<br />

gemeinsamen Sorge dient, sollte in stabilen <strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaften häufiger<br />

das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> begründet werden als in instabilen Beziehungen. Falls<br />

das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> jedoch eher als Rückversicherung für den<br />

Trennungsfall dient, wäre das Gegenteil zu erwarten.<br />

Insgesamt werden folgende Themenbereiche im Rahmen der Kurzbefragung<br />

behandelt:<br />

(1) Wie entwickelt sich die Beziehung zwischen den leiblichen Eltern nach Geburt<br />

des Kindes je nach der Partnerschaftssituation der Eltern bei Geburt des Kindes<br />

(Bestand einer gemeinsamen Partnerschaft und Wohnform der Eltern)? Wie<br />

hoch ist der Anteil nachträglicher Eheschließungen und welche Partnerschaften<br />

erweisen sich als besonders instabil?<br />

(2) Welchen Zusammenhang weist die Entwicklung der Partnerschaftssituation zur<br />

erinnerten Partnerschaftszufriedenheit bei Geburt des Kindes auf?<br />

(3) Welche Gründe werden gegen eine Eheschließung angeführt? Kommen hierbei<br />

Argumente zum Tragen, die kindeswohlrelevant sind?<br />

(4) Wie häufig wird eine Beratung durch das Jugendamt in Anspruch genommen?<br />

Welche Gruppen der Eltern – z. B. je nach Partnerschaftssituation bei Geburt<br />

des Kindes und je nach Bildung der Eltern – nehmen eher die Beratung in<br />

Anspruch, welche wenden sich <strong>nicht</strong> an das Jugendamt?<br />

(5) Wie hoch ist der relative Anteil von <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateten Elternpaaren,<br />

die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben? Zeichnen sich<br />

hierbei Unterschiede zwischen einzelnen sozialen Gruppen ab (z. B. je nach<br />

Partnerschaftssituation bzw. Partnerschaftsentwicklung oder je nach<br />

Bildungsgrad der Eltern)? Unterscheiden sich Elternpaare, die übereinstimmende<br />

Sorgeerklärungen abgegeben haben, in der Qualität und Stabilität ihrer<br />

Partnerschaft von Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen<br />

abgegeben haben? Gibt es Konflikte um das <strong>Sorgerecht</strong>? Welche Fälle sind<br />

dies?<br />

(6) Welche Gründe gegen übereinstimmende Sorgeerklärungen werden am<br />

häufigsten genannt? Inwiefern kommen hier kindeswohlrelevante Argumente<br />

zum Tragen? Was sind die wichtigsten Gründe gegen die Abgabe<br />

übereinstimmender Sorgeerklärungen? Sind dies andere Gründe als die generell<br />

genannten Gründe?

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