Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
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„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 98 6 Standardisierte Kurzbefragung von Eltern nichtehelich geborener Kinder Alexandra Langmeyer & Sabine Walper 6.1 Ziele der standardisierten Kurzbefragung Wie in Kapitel 4 beschrieben, dient die standardisierte Kurzbefragung von Eltern nichtehelich geborener Kinder vor allem dazu, Aufschluss über die Gruppe derjenigen Eltern zu gewinnen, die nicht durch übereinstimmende Erklärungen die gemeinsame Sorge begründen. Im Vordergrund steht die Frage, aus welchen Gründen die Eltern auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet haben, und inwieweit hierbei kindeswohlrelevante Vorbehalte zum Tragen kommen. Um dies zu klären wurden sowohl die subjektiven Gründe betrachtet, die Eltern für den Verzicht auf das gemeinsame Sorgerecht anführen, als auch Aspekte der Lebensbedingungen, die in diesem Kontext als relevant zu betrachten sind. Hierbei berücksichtigten wir regionale Faktoren, insbesondere mögliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, aber auch Stadt-Land-Unterschiede, weiterhin die elterlichen Bildungsressourcen, die ihre Informiertheit über die Sorgerechtsoptionen beeinflussen könnten, sowie Merkmale der Beziehung zwischen den Eltern, nämlich ihre Lebensform bei Geburt des Kindes, sowie die Stabilität und Qualität ihrer Partnerschaft. Da nicht auszuschließen ist, dass kindeswohlrelevante Gründe schon bei der Entscheidung gegen eine Ehe zum Tragen kommen, soll auch dies geklärt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Nutzung von Beratungsmöglichkeiten sowie den Zusammenhängen zwischen Beratung und Sorgerechtsverhalten. Da davon auszugehen ist, dass die Stabilität und Qualität der Beziehung zwischen Mutter und Vater einen bedeutenden Einfluss darauf hat, ob das gemeinsame Sorgerecht angestrebt wird – sei es durch Eheschließung oder durch eine entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Eltern –, wird diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierbei soll auch geklärt werden, inwieweit die Lebensform der Eltern bei Geburt des Kindes einen Zusammenhang zu ihrem Sorgerechtsverhalten aufweist. So liegt es nahe, dass zusammenlebende Paare ihre Beziehung als tragfähiger erleben als Elternpaare mit getrennten Haushalten und entsprechend häufiger das gemeinsame Sorgerecht anstreben als die letztgenannte Gruppe. Allerdings ist auch denkbar, dass diese Eltern häufiger eine spätere Eheschließung vorgesehen hatten und entsprechend auf die Begründung der gemeinsamen Sorge durch eine entsprechende Erklärung verzichten.
„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 99 Insofern ist auch von Interesse, inwieweit das Sorgerechtsverhalten der Eltern mit dem Verlauf der Elternbeziehung nach Geburt des Kindes zusammen hängt. Soweit die Tragfähigkeit der Elternbeziehung als Voraussetzung für die Begründung der gemeinsamen Sorge dient, sollte in stabilen nichtehelichen Partnerschaften häufiger das gemeinsame Sorgerecht begründet werden als in instabilen Beziehungen. Falls das gemeinsame Sorgerecht jedoch eher als Rückversicherung für den Trennungsfall dient, wäre das Gegenteil zu erwarten. Insgesamt werden folgende Themenbereiche im Rahmen der Kurzbefragung behandelt: (1) Wie entwickelt sich die Beziehung zwischen den leiblichen Eltern nach Geburt des Kindes je nach der Partnerschaftssituation der Eltern bei Geburt des Kindes (Bestand einer gemeinsamen Partnerschaft und Wohnform der Eltern)? Wie hoch ist der Anteil nachträglicher Eheschließungen und welche Partnerschaften erweisen sich als besonders instabil? (2) Welchen Zusammenhang weist die Entwicklung der Partnerschaftssituation zur erinnerten Partnerschaftszufriedenheit bei Geburt des Kindes auf? (3) Welche Gründe werden gegen eine Eheschließung angeführt? Kommen hierbei Argumente zum Tragen, die kindeswohlrelevant sind? (4) Wie häufig wird eine Beratung durch das Jugendamt in Anspruch genommen? Welche Gruppen der Eltern – z. B. je nach Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes und je nach Bildung der Eltern – nehmen eher die Beratung in Anspruch, welche wenden sich nicht an das Jugendamt? (5) Wie hoch ist der relative Anteil von nicht miteinander verheirateten Elternpaaren, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben? Zeichnen sich hierbei Unterschiede zwischen einzelnen sozialen Gruppen ab (z. B. je nach Partnerschaftssituation bzw. Partnerschaftsentwicklung oder je nach Bildungsgrad der Eltern)? Unterscheiden sich Elternpaare, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, in der Qualität und Stabilität ihrer Partnerschaft von Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben? Gibt es Konflikte um das Sorgerecht? Welche Fälle sind dies? (6) Welche Gründe gegen übereinstimmende Sorgeerklärungen werden am häufigsten genannt? Inwiefern kommen hier kindeswohlrelevante Argumente zum Tragen? Was sind die wichtigsten Gründe gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen? Sind dies andere Gründe als die generell genannten Gründe?
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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 98<br />
6 Standardisierte Kurzbefragung von Eltern <strong>nicht</strong>ehelich<br />
geborener Kinder<br />
Alexandra Langmeyer & Sabine Walper<br />
6.1 Ziele der standardisierten Kurzbefragung<br />
Wie in Kapitel 4 beschrieben, dient die standardisierte Kurzbefragung von Eltern<br />
<strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder vor allem dazu, Aufschluss über die Gruppe<br />
derjenigen Eltern zu gewinnen, die <strong>nicht</strong> durch übereinstimmende Erklärungen die<br />
gemeinsame Sorge begründen. Im Vordergrund steht die Frage, aus welchen<br />
Gründen die Eltern auf das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> verzichtet haben, und inwieweit<br />
hierbei kindeswohlrelevante Vorbehalte zum Tragen kommen. Um dies zu klären<br />
wurden sowohl die subjektiven Gründe betrachtet, die Eltern für den Verzicht auf das<br />
gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> anführen, als auch Aspekte der Lebensbedingungen, die in<br />
diesem Kontext als relevant zu betrachten sind. Hierbei berücksichtigten wir<br />
regionale Faktoren, insbesondere mögliche Unterschiede zwischen Ost- und<br />
Westdeutschland, aber auch Stadt-Land-Unterschiede, weiterhin die elterlichen<br />
Bildungsressourcen, die ihre Informiertheit über die <strong>Sorgerecht</strong>soptionen<br />
beeinflussen könnten, sowie Merkmale der Beziehung zwischen den Eltern, nämlich<br />
ihre Lebensform bei Geburt des Kindes, sowie die Stabilität und Qualität ihrer<br />
Partnerschaft. Da <strong>nicht</strong> auszuschließen ist, dass kindeswohlrelevante Gründe schon<br />
bei der Entscheidung gegen eine Ehe zum Tragen kommen, soll auch dies geklärt<br />
werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Nutzung von<br />
Beratungsmöglichkeiten sowie den Zusammenhängen zwischen Beratung und<br />
<strong>Sorgerecht</strong>sverhalten.<br />
Da davon auszugehen ist, dass die Stabilität und Qualität der Beziehung zwischen<br />
Mutter und Vater einen bedeutenden Einfluss darauf hat, ob das gemeinsame<br />
<strong>Sorgerecht</strong> angestrebt wird – sei es durch Eheschließung oder durch eine<br />
entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Eltern –, wird diesem Bereich<br />
besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierbei soll auch geklärt werden, inwieweit<br />
die Lebensform der Eltern bei Geburt des Kindes einen Zusammenhang zu ihrem<br />
<strong>Sorgerecht</strong>sverhalten aufweist. So liegt es nahe, dass zusammenlebende Paare ihre<br />
Beziehung als tragfähiger erleben als Elternpaare mit getrennten Haushalten und<br />
entsprechend häufiger das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> anstreben als die letztgenannte<br />
Gruppe. Allerdings ist auch denkbar, dass diese Eltern häufiger eine spätere<br />
Eheschließung vorgesehen hatten und entsprechend auf die Begründung der<br />
gemeinsamen Sorge durch eine entsprechende Erklärung verzichten.