Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
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„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 96 beurkundet, in Nordrhein-Westfalen hingegen 13.499. Hinsichtlich des jeweiligen Trends in der Entwicklung der Sorgeerklärungen zeigen sich demgegenüber überwiegend Ähnlichkeiten: Lediglich in Bremen und im Saarland hat sich die Zahl der Sorgeerklärungen in den Jahren 2004 bis 2008 kaum verändert. Die meisten anderen Länder verzeichneten einen Anstieg der Sorgeerklärungen. Der stärkste Anstieg wurde in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Hessen registriert. Da die absolute Zahl von Sorgeerklärungen angesichts der unterschiedlichen Anzahl nichtehelicher Geburten in den einzelnen Bundesländern nur wenig aussagekräftig ist, wurden in Abbildung 6 die insgesamt abgegebenen Sorgeerklärungen der Jahre 2004 bis 2008 in Relation zu den nichtehelichen Geburten in diesen Jahren gesetzt. Dies ist, wie oben schon beschrieben, nicht zwingend die genaue Prozentziffer der Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen für die jeweiligen nichtehelichen Geburten. Da jedoch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen überwiegend rund um die Geburt des nichtehelichen Kindes erfolgt (vgl. Kapitel 6.5.5), liefert dies einen zulässigen mittleren Annäherungswert für die Jahre 2004 bis 2008. Hierbei verzichten wir auf die Analyse der Trends in den einzelnen Bundesländern und beschränken uns auf den Regionalvergleich des durchschnittlichen Anteils übereinstimmender Sorgeerklärungen. Abbildung 6: Prozent abgegebener Sorgeerklärungen an nichtehelichen Geburten 2004- 2008 100% 80% 60% 40% 20% 0% 49,5 43,7 58,5 39,3 59,7 52,9 45,9 Es ergeben sich deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Abgabe von Sorgeerklärungen: Während in den Jahren 2004-2008 in Bremen für 59,7 % der nichtehelich geborenen Kinder die gemeinsame Sorge begründet wurde, traf dies im 47,0 53,7 40,4 38,3 26,9 59,1 43,3 45,8 48,3
„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 97 Saarland nur für 26,9 % der nichtehelich geborenen Kinder zu. Diese niedrige Quote im Saarland ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass hier 2004 nur 2,5 % abgegebene Sorgeerklärungen zu verzeichnen waren. Im Durchschnitt der Jahre 2004-2008 und der Bundesländer wurden in knapp der Hälfte (44,3 %) der nichtehelichen Geburten Sorgeerklärungen abgegeben. Wie bereits erwähnt sind diese Zahlen allerdings nur Annäherungswerte, welche entsprechend vorsichtig interpretiert werden dürfen.
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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 96<br />
beurkundet, in Nordrhein-Westfalen hingegen 13.499. Hinsichtlich des jeweiligen<br />
Trends in der Entwicklung der Sorgeerklärungen zeigen sich demgegenüber<br />
überwiegend Ähnlichkeiten: Lediglich in Bremen und im Saarland hat sich die Zahl<br />
der Sorgeerklärungen in den Jahren 2004 bis 2008 kaum verändert. Die meisten<br />
anderen Länder verzeichneten einen Anstieg der Sorgeerklärungen. Der stärkste<br />
Anstieg wurde in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Hessen registriert.<br />
Da die absolute Zahl von Sorgeerklärungen angesichts der unterschiedlichen Anzahl<br />
<strong>nicht</strong>ehelicher Geburten in den einzelnen Bundesländern nur wenig aussagekräftig<br />
ist, wurden in Abbildung 6 die insgesamt abgegebenen Sorgeerklärungen der Jahre<br />
2004 bis 2008 in Relation zu den <strong>nicht</strong>ehelichen Geburten in diesen Jahren gesetzt.<br />
Dies ist, wie oben schon beschrieben, <strong>nicht</strong> zwingend die genaue Prozentziffer der<br />
Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen für die jeweiligen <strong>nicht</strong>ehelichen<br />
Geburten. Da jedoch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen überwiegend<br />
rund um die Geburt des <strong>nicht</strong>ehelichen Kindes erfolgt (vgl. Kapitel 6.5.5), liefert dies<br />
einen zulässigen mittleren Annäherungswert für die Jahre 2004 bis 2008. Hierbei<br />
verzichten wir auf die Analyse der Trends in den einzelnen Bundesländern und<br />
beschränken uns auf den Regionalvergleich des durchschnittlichen Anteils<br />
übereinstimmender Sorgeerklärungen.<br />
Abbildung 6: Prozent abgegebener Sorgeerklärungen an <strong>nicht</strong>ehelichen Geburten 2004-<br />
2008<br />
100%<br />
80%<br />
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40%<br />
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0%<br />
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43,7<br />
58,5<br />
39,3<br />
59,7<br />
52,9<br />
45,9<br />
Es ergeben sich deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Abgabe von<br />
Sorgeerklärungen: Während in den Jahren 2004-2008 in Bremen für 59,7 % der<br />
<strong>nicht</strong>ehelich geborenen Kinder die gemeinsame Sorge begründet wurde, traf dies im<br />
47,0<br />
53,7<br />
40,4 38,3<br />
26,9<br />
59,1<br />
43,3 45,8<br />
48,3