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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 95<br />

ausgeführt, aus mehreren Gründen problematisch: Erstens ist unklar, ob die<br />

verfügbaren Statistiken auch einseitige Sorgeerklärungen umfassen, die nur von<br />

einem Elternteil abgegeben wurden, ohne dass der andere Elternteil ebenfalls eine<br />

Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben hat. Zweitens lassen sich die Trends<br />

nur schwer deuten, da unter die Sorgeerklärungen auch solche für Kinder fallen<br />

können, welche in anderen Jahren geboren wurden, denn die Abgabe der<br />

Sorgeerklärung ist zeitlich bis zum Eintritt der Volljährigkeit möglich. Entsprechend ist<br />

es <strong>nicht</strong> unproblematisch, die Zahl der Sorgeerklärungen in Relation zu den<br />

(<strong>nicht</strong>ehelichen) Geburten des jeweiligen Jahres zu setzen.<br />

18000<br />

16000<br />

14000<br />

12000<br />

10000<br />

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg<br />

Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern<br />

Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland<br />

Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

Abbildung 5: Verlauf der absoluten Zahlen abgegebener Sorgeerklärungen in den einzelnen<br />

Bundesländern<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Dies erschwert auch den Vergleich von Sorgeerklärungen in einzelnen<br />

Bundesländern, da hierbei die Unterschiede hinsichtlich der jeweiligen Bevölkerungs-<br />

und somit auch Geburtenzahlen sowie Nichtehelichenquoten ins Gewicht fallen.<br />

Dennoch soll zunächst aus deskriptiven Gründen die Entwicklung der absoluten<br />

Anzahl von Sorgeerklärungen in den einzelnen Bundesländer aufschlüsselt und<br />

verglichen werden (Abbildung 5). Wie zu erwarten ergeben sich erhebliche<br />

Unterschiede in Bezug auf die jeweilige Anzahl von Sorgeerklärungen. So wurden<br />

beispielsweise 2005 in Saarland 583, in Thüringen 4.338 Sorgeerklärungen

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