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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 94<br />

5 Auswertung der amtlichen Statistik zur Abgabe von<br />

Sorgeerklärungen <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern<br />

Alexandra Langmeyer & Sabine Walper<br />

In den Kinder- und Jugendhilfestatistiken, die ein breites Spektrum der im Kinder-<br />

und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelten Aufgaben der Jugendämter umfassen,<br />

wird seit 2004 auf Grundlage des neunten Kapitels des SGB VIII §§ 98–103 neben<br />

anderen Aufgaben des Jugendamtes auch die Beurkundung von Sorgeerklärungen<br />

gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII erfasst.<br />

Betrachtet man die absoluten Zahlen der Sorgeerklärungen in Deutschland in den<br />

Jahren 2004 bis 2008 differenziert nach abgegebenen Sorgeerklärungen gemäß<br />

§ 1626a BGB und ersetzten Sorgeerklärungen gemäß Artikel 224 § 2 Absatz 3 bis 5<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Abbildung 4), so lässt sich<br />

ein genereller Anstieg der abgegebenen Sorgeerklärungen von 87.366 im Jahr 2004<br />

auf 111.033 im Jahr 2008 verzeichnen. Hingegen ist der Verlauf der (prozentual sehr<br />

geringen) Anzahlen von ersetzten Sorgeerklärungen mit 34 im Jahr 2004 und sechs<br />

im Jahr 2008 eher rückläufig; dies beruht darauf, dass diese Möglichkeit noch aus<br />

der Zeit vor der Kindschaftsrechtsreform 1998 stammt und mittlerweile ausläuft.<br />

Abbildung 4: Absolute Zahlen von Sorgeerklärungen in Deutschland zwischen 2004 und<br />

2008<br />

87 366<br />

abgegebene Sorgeerklärung<br />

ersetzte Sorgeerklärung<br />

34<br />

18<br />

90 396<br />

93 985<br />

103 565<br />

111 033<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

11<br />

Die vorliegenden Zahlen sind absolute Zahlen aller Sorgeerklärungen innerhalb des<br />

entsprechenden Jahres. Die Interpretation dieser Zahlen ist, wie bereits in Kapitel 2.2<br />

8<br />

6

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