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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 90<br />

eine gemeinsame Sorgeerklärung verzichtet haben. So liegt nahe, dass gerade dann<br />

eine gemeinsame Sorgeerklärung ausbleibt, wenn der Beginn der<br />

Familienentwicklung durch Probleme in der Partnerschaft überschattet war.<br />

Drittens sollen mit spezifischem Fokus auf <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften die<br />

beobachtbaren Variationen im Sorgeerklärungsverhalten aufgeklärt werden, um<br />

abschätzen zu können, inwieweit die Nicht-Abgabe einer Sorgeerklärung eher auf<br />

Informationslücken der betroffenen Eltern, auf kindeswohlorientierte oder auf andere<br />

als kindeswohlorientierte Gründe zurückzuführen ist. Hierbei wird ein Modell<br />

zugrunde gelegt, das sowohl Gründen der sorgeberechtigten Mütter als auch der<br />

<strong>nicht</strong>-sorgeberechtigten Väter Rechnung trägt. Darüber hinaus wird berücksichtigt,<br />

dass Faktoren wirksam sein können, ohne von den betroffenen Eltern als subjektiver<br />

Grund genannt zu werden. Dieses Modell wird an späterer Stelle (siehe Abschnitt<br />

7.1) näher ausgeführt.<br />

Von besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht die Alltagspraxis der Eltern<br />

hinsichtlich der ausgeübten Sorge für das Kind bzw. die Kinder. Diese umfasst<br />

sowohl die unterschiedlichen Aspekte der Personensorge, als auch die<br />

Vermögenssorge, deren Umsetzung in der Alltagspraxis der Eltern hier differenziert<br />

erfasst werden soll. Da davon auszugehen ist, dass die Ausgestaltung der<br />

alltäglichen Eltern-Kind-Interaktion insbesondere im Hinblick auf den Vater<br />

wesentlich von der Qualität der Beziehung zwischen den Eltern abhängt, wird diesem<br />

Faktor – und hier wiederum vor allem der elterlichen Kooperation bei Erziehungs-<br />

und Sorgefragen (Coparenting) – besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Insgesamt<br />

soll im Hinblick auf diese Merkmale der ausgeübten elterlichen Sorge bzw.<br />

Alltagspraxis der Eltern geklärt werden, ob und wie stark sie je nach <strong>Sorgerecht</strong>s-<br />

Status variiert. Mit einer qualitativen sowie einer erweiterten standardisierten<br />

Befragung der Eltern soll die Studie auch Aufschluss darüber geben, in wie vielen<br />

Fällen trotz kooperativer Alltagspraxis der Eltern kein gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong><br />

begründet wird. Umgekehrt soll aber auch ermittelt werden, in welchen Fällen die<br />

Eltern die elterliche Sorge <strong>nicht</strong> (mehr) gemeinsam wahrnehmen, obwohl die<br />

gemeinsame elterliche Sorge rechtlich abgesichert ist.<br />

Viertens soll möglichen Besonderheiten von, aber auch Ähnlichkeiten zwischen <strong>nicht</strong><br />

<strong>miteinander</strong> verheirateten Elternpaaren und Ehepaaren Rechnung getragen werden.<br />

Da sich eine asymmetrische Verteilung von Elternpflichten auch bei verheirateten<br />

Paaren findet, scheint es sinnvoll, zum Vergleich solche Paare einzubeziehen, die<br />

nach Geburt des Kindes geheiratet haben. Damit lassen sich etwaige<br />

Besonderheiten der Rollenverteilung und Alltagspraxis der elterlichen Sorge in<br />

<strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften besser einschätzen. Dabei wird auch die<br />

Frage aufgegriffen, aus welchen Gründen sich Eltern nach der Geburt eines Kindes<br />

für oder gegen eine Ehe entschließen. Hierbei sollen systematische Unterschiede

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