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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 89<br />

Der folgende Abschnitt konkretisiert die diesbezüglichen Ziele der hier<br />

vorgeschlagenen Untersuchung und erläutert, wie diese im Rahmen der geplanten<br />

Projektkonzeption verfolgt werden sollen.<br />

4 Ziele und Vorgehen des Forschungsprojekts<br />

Sabine Walper & Karin Jurczyk<br />

4.1 Ziele des Forschungsprojekts<br />

Vor dem Hintergrund der in Kapitel 1, 2 und 3 angeführten Fakten werden mit dem<br />

vorliegenden Forschungsprojekt folgende Ziele verfolgt:<br />

Im Vordergrund steht die Aufgabe, die derzeitige Rechtswirklichkeit zur<br />

Kindschaftsrechtsreform hinsichtlich des gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s bei <strong>nicht</strong><br />

<strong>miteinander</strong> verheirateten Eltern zu evaluieren. Hierzu bedarf es einer besseren<br />

Datenlage zum <strong>Sorgerecht</strong>sverhalten <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern,<br />

insbesondere derjenigen, die in Haushaltsgemeinschaft leben. Wie in Kapitel 5<br />

aufgezeigt wird, sind zwar seit dem Jahr 2004 die absoluten Zahlen derjenigen, die<br />

eine Sorgeerklärung abgeben, bekannt, doch ist es anhand der amtlichen Statistiken<br />

<strong>nicht</strong> möglich, diese Zahlen sinnvoll auf eine Grundgesamtheit <strong>nicht</strong>ehelicher Paare<br />

mit gemeinsamen Kindern zu beziehen. Daraus ergibt sich als ein erstes Ziel unserer<br />

Arbeiten anhand einer eigenen Befragung von Eltern einer ausgewählten<br />

Altersgruppe <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder entsprechende Prävalenzraten zu<br />

ermitteln. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei den zusammenlebenden Paaren, bei<br />

denen am ehesten eine eheähnliche Beteiligung beider Partner/innen an der<br />

Betreuung und Erziehung der Kinder zu vermuten ist; jedoch werden auch andere<br />

Konstellationen berücksichtigt.<br />

Als zweites Ziel wird anhand familienbiografischer Angaben der Eltern im Rahmen<br />

der Befragung der Frage nachgegangen, wie sich die Partnerschaft der Eltern seit<br />

Geburt der Kinder bis zum Zeitpunkt der Erhebung entwickelte und welcher<br />

Zusammenhang zwischen Partnerschaftsentwicklung und Sorgeerklärungsverhalten<br />

besteht. Insbesondere soll ermittelt werden, welcher Anteil der Kinder in den ersten<br />

Lebensjahren eine Eheschließung oder Trennung der Eltern erlebte und – falls eine<br />

Trennung erfolgte – in welchem Alter der Kinder diese vollzogen wurde. In diesem<br />

Kontext lässt sich zum einen abschätzen, welcher Anteil <strong>nicht</strong>ehelicher Paare auf die<br />

Erklärung zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Abs. 1<br />

BGB verzichtet und aus welchen Gründen dies geschieht (z. B. weil vermutlich<br />

ohnehin eine Eheschließung geplant war). Zum anderen interessiert die (In-)<br />

Stabilität der Beziehung jener <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Elternpaare, die auf

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