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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 67<br />

Rolle vom (mehr oder weniger) im Alltag abwesenden „Ernährer“, der vorwiegend für<br />

den finanziellen Unterhalt der Familie zuständig ist, jedoch kaum eine Erziehungs-<br />

oder Fürsorgefunktion für Kinder übernimmt, wandelt sich in den letzten Jahren und<br />

wird öffentlich unter dem Stichwort „neue Väter“ vielfach diskutiert (Jurczyk & Lange,<br />

2009). Dieser Wandel kann aus soziologischer Perspektive unterschiedlich erklärt<br />

werden. Für die rechtssoziologische Betrachtung bleibt festzuhalten, dass die<br />

Position des Vaters sowohl hinsichtlich des <strong>Sorgerecht</strong>s als auch im Hinblick auf<br />

Fragen der biologischen und sozialen Vaterschaft an Bedeutung gewinnt.<br />

Insbesondere <strong>nicht</strong> verheiratete Väter erhalten gegenüber der noch bis in die<br />

sechziger Jahre hinein <strong>nicht</strong> vorhandenen Verwandtschaft zu ihren Kindern eine<br />

gestärkte rechtliche Position.<br />

Im Kontext der zunehmenden Bedeutung von Vätern in ihrer Beziehung zum Kind<br />

kann dies wie folgt gedeutet werden: Durch die moralische Aufwertung des<br />

<strong>nicht</strong>ehelichen Kindes bzw. der Abschaffung des gesellschaftlichen Makels der<br />

<strong>nicht</strong>ehelichen Geburt und der gesellschaftlichen Zunahme der Funktion des Kindes<br />

als identitätsstiftendem Merkmal (und <strong>nicht</strong> mehr z. B. als Arbeitskraft oder<br />

Absicherung im Alter) nimmt auch die Bedeutung des Kindes für einen Teil der Väter<br />

zu (Willekens, 2006). Ist diese Bedeutung auch von zahlreichen Brüchen und<br />

Ambivalenzen zwischen Männlichkeit und Väterlichkeit sowie einer gewissen<br />

Unsicherheit darüber gekennzeichnet, was „neue Väterlichkeit“ konkret bedeutet, so<br />

lässt sich doch der subjektivierte Bedeutungszuwachs des Elternseins für Männer<br />

kaum abstreiten (Meuser, 2010). Mit dieser identitätsstiftenden Rolle des Kindes wird<br />

bedeutsamer, dass der Vater als Vater (und <strong>nicht</strong> nur als Ehemann) in seiner<br />

familiären Funktion auch rechtlich gestärkt wird. Collier und Sheldon (2008)<br />

beschreiben dies bezüglich der Zunahme der Bedeutung von Abstammung wie folgt:<br />

„This ‚geneticisation„ of fatherhood is, we suggest, integrally linked to the rise of the<br />

discourse of equality discussed above. A reliance on genetics serves to emphasise<br />

men‟s and women‟s contributions (and thus responisibilities) to a child as equal,<br />

giving further weight to a presumption that law adopts a policy of formal equality in<br />

dealing with men‟s and women‟s claims” (Collier, & Sheldon, 2008, S. 226).

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