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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 61<br />

<strong>Sorgerecht</strong>sreform eine Umgestaltung: Die Entscheidung über die<br />

<strong>Sorgerecht</strong>szuteilung hatte das Familiengericht zu treffen, wobei es sich<br />

ausschließlich am Wohl des Kindes zu orientieren hatte. Von einem<br />

übereinstimmenden Vorschlag der Eltern sollte nur abgewichen werden, wenn dies<br />

zum Wohl des Kindes erforderlich war.<br />

Im Bereich der elterlichen Sorge für <strong>nicht</strong>eheliche Kinder brachte das Gesetz<br />

dagegen keine Änderungen (Schwenzer, 1985).<br />

3.1.4 Rechtslage in der Deutschen Demokratischen Republik<br />

In der sowjetisch besetzen Zone blieben zunächst das Familienrecht des BGB und<br />

das Ehegesetz von 1946 unverändert in Kraft. Die Familienpolitik der ehemaligen<br />

DDR war Mütterpolitik mit einem Ziel des Bevölkerungszuwachses. Die DDR-Frau<br />

war berufstätig, Mutter von möglichst mehreren Kindern und fähig, Job und Familie<br />

jederzeit <strong>miteinander</strong> zu vereinbaren. Sie zeigte beruflich Einsatzbereitschaft und bei<br />

entsprechendem volkswirtschaftlichen Bedarf auch die Bereitschaft, sich weiter zu<br />

qualifizieren. 1964 betrug der Anteil der vollzeitbeschäftigten weiblichen<br />

Arbeitnehmerinnen in der Industrie über 40 % (von Friesen & Heller, 1967, S. 12).<br />

Umfassende staatliche Kinderbetreuung von Anfang an machte es Frauen möglich,<br />

Berufstätigkeit und „Mutterrolle“ <strong>miteinander</strong> zu vereinbaren. Für den größten Teil der<br />

in der DDR geborenen Generationen war es selbstverständlicher Teil der<br />

Frauenrolle, berufstätig zu sein. Zwar gab es in der DDR eine hohe Erwerbstätigkeit<br />

(vgl. Jurczyk, Schier, Szymenderski, Lange, & Voß, 2009, S. 36), gleichwohl hatte<br />

dies <strong>nicht</strong> zur Folge, dass sich die Rolle der Frau innerhalb der Familie verändert<br />

hätte, denn der größte Teil der Hausarbeit (rund 80 %) wurde von den Frauen<br />

erledigt. Die Ehe war – insbesondere für die jüngere Generation – eine gute<br />

Möglichkeit, vom Staat möglichst schnell eine Wohnung zu bekommen und ebenso<br />

einen staatlichen Kredit. In Bezug auf die DDR wurde von einem Modell der „Auch-<br />

Hausfrau“ gesprochen, in Abgrenzung zum gleichzeitig in Westdeutschland<br />

vorherrschenden Modell der „Nur-Hausfrau“ (Budde, 2003, S. 311). Gleichzeitig<br />

fanden sich bereits in den 60er Jahren deutlich höhere Scheidungszahlen und das<br />

Lebensmodell „alleinerziehend“ war dominanter Bestandteil der Strukturen familialen<br />

Zusammenlebens (vgl. Gysi & Meyer, 1993). Die Familie an sich wurde jedoch <strong>nicht</strong><br />

als Privatangelegenheit angesehen, sondern als Teil eines gesellschaftlichen<br />

Prozesses zur Verwirklichung der sozialistischen Ziele (Grandke, 1987, S. 56). 136<br />

a) Verfassung der DDR 1949<br />

136 Grandke zitiert aus dem Programm der SED: „Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands wirkt<br />

dafür, dass sich die für die entwickelte sozialistische Gesellschaft charakteristische Art und Weise<br />

des gesellschaftlichen Lebens und individuellen Verhaltens in allen Lebensbereichen immer mehr<br />

ausprägt – bei der Arbeit und in der Freizeit, im Arbeitskollektiv und in der Familie …“.

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