23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 51<br />

3 Juristische Expertise<br />

Für die empirische Analyse der Lebenswirklichkeit <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter<br />

Eltern und des gesellschaftlichen Hintergrundes bedarf es eines Überblicks über die<br />

rechtliche Entwicklung in Deutschland, da sich Recht und Gesellschaft gegenseitig<br />

beeinflussen. Für ein umfassendes Verständnis und eine Einordnung in den<br />

internationalen Kontext bedarf es daneben der Betrachtung auch der internationalen<br />

Rechtslage. Die folgenden Abschnitte umfassen daher zunächst eine<br />

rechtshistorische Untersuchung der <strong>Sorgerecht</strong>sentwicklung in Deutschland sowie<br />

einen internationalen Rechtsvergleich zum <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong><br />

verheirateter Eltern.<br />

3.1 Rechtshistorische Untersuchung<br />

Claudia Schmidt, Thomas Meysen, Sabina Schutter, Karin Jurczyk<br />

3.1.1 Problemstellung und Untersuchung<br />

Die Thematik „Elterliche Sorge <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Elternteile“ ist in<br />

rechtshistorischer Forschung verschiedentlich aufgearbeitet worden: In den<br />

Dissertationen von Weiß (2005) sowie Witteborg (2003) finden sich Überblicke über<br />

die „Geschichtliche Entwicklung der elterlichen Sorge bei <strong>nicht</strong>ehelichen Kindern“<br />

(Weiß, 2005, S. 27-34) bzw. zur „Rechtsentwicklung der elterlichen Sorge im BGB“<br />

(Witteborg, 2003, S. 33-68). Diese Darstellungen sind auf die rechtlichen Vorschriften<br />

fokussiert; Beziehungen zu den gesellschaftlichen Hintergründen haben keine bzw.<br />

eher untergeordnete Bedeutung. Rechtssoziologische oder historische Hinweise zur<br />

Rechtsstellung <strong>nicht</strong> verheirateter Mütter finden sich bei (Buske, 2004; Meyer, 2006;<br />

Scheiwe, 2006; Lucke, 1997) die jedoch entweder auf gleichstellungspolitische<br />

Aspekte oder auf Fragen der Abstammung fokussiert sind.<br />

Die beiden o.g. rechtshistorischen Untersuchungen sollen im Folgenden hinsichtlich<br />

der rechtlichen Entwicklungen ausgewertet werden, beginnend mit dem Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch 1900, wobei sowohl die Veränderungen in Deutschland, insbesondere<br />

aber auch in der Deutschen Demokratischen Republik beleuchtet werden. Diese<br />

Aspekte sind im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklungen zu verstehen, die in<br />

der Einleitung bereits umrissen wurden, um so relevante Aussagen über die<br />

Rechtsentwicklung seit Beginn des 20. Jahrhunderts zu erhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!