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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 46<br />

Paare, die ausdrücklich und intentional auf Legalisierung verzichten sowie<br />

unverheiratete Paare, die das Zusammenleben als „Testphase“ für eine mögliche<br />

spätere Ehe und Familiengründung nutzen. Ferner ist zu beachten, dass das<br />

Zusammenleben in den unterschiedlichen Lebensphasen eine je eigene Bedeutung<br />

hat.<br />

Eine Analyse des DJI-Familiensurveys (Alt & Bender, 1998) erbrachte für die frühen<br />

1990er Jahre, dass <strong>nicht</strong>eheliche Familienkonstellationen in Ost- und<br />

Westdeutschland für Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren relativ stabil sind.<br />

Drei Jahre nach der Geburt kommt es jedoch häufig zu einer Eheschließung der<br />

Eltern. Allerdings erlebt umgekehrt betrachtet rund ein Fünftel aller Kinder in<br />

<strong>nicht</strong>ehelichen Elternkonstellationen die Trennung ihrer leiblichen Eltern schon bis<br />

zum sechsten Lebensjahr, zwei Drittel von ihnen bereits vor dem dritten Geburtstag,<br />

ein Drittel zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr (Rupp & Rost, 1998).<br />

Die Unterschiede zwischen Kindern in <strong>nicht</strong>ehelichen Elternkonstellationen und<br />

solchen, die ehelich geboren oder deren Eltern kurz nach der Geburt eine Ehe<br />

eingehen, bestehen für die <strong>nicht</strong>ehelichen Kinder vor allem aus folgenden Aspekten:<br />

ihre Mütter sind im Durchschnitt jünger,<br />

die Rahmenbedingungen für eine Familiengründung waren oftmals <strong>nicht</strong> ideal,<br />

die Eltern wenig darauf vorbereitet,<br />

sie erleben häufiger Familienformwechsel und haben seltener Geschwister,<br />

sie erleben häufiger den Wechsel der Vaterfigur,<br />

sie erleben phasenweise eine alleinerziehende Mutter.<br />

Rupp und Rost (1998) bilanzieren Ende der 1990ger Jahre: „Als dauerhafte<br />

Familienform dürfte die <strong>nicht</strong>eheliche Lebensgemeinschaft (leiblicher Eltern) mit dem<br />

Kind die absolute Ausnahme darstellen.“<br />

Zehn Jahre später muss davon ausgegangen werden, dass diese Untersuchungen<br />

<strong>nicht</strong> mehr im vollen Umfang Gültigkeit beanspruchen können, da die Akzeptanz<br />

<strong>nicht</strong>ehelicher Lebensformen und ihre Verbreitung deutlich zugenommen haben.<br />

2.3 Bisherige Studien zum <strong>Sorgerecht</strong> in <strong>nicht</strong>ehelichen<br />

Lebensgemeinschaften<br />

Der Forschungsstand zu <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften und den jeweiligen<br />

<strong>Sorgerecht</strong>sregelungen besteht im Wesentlichen aus drei Studien, die im Folgenden<br />

überblicksartig dargestellt werden.<br />

Die erste, speziell die Thematik der Kinder in <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften<br />

betreffende Studie (Vaskovics, Rost, & Rupp, 1997) wurde vor der<br />

Kindschaftsrechtsreform 1998 durchgeführt. Die Teilnehmer/innen dieser Studie

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