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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 45<br />

2.2 Relevanz und Verbreitung <strong>nicht</strong>ehelicher Lebensgemein-<br />

schaften im Rahmen der Pluralisierung des Zusammenlebens<br />

Der wichtigste demographisch-soziologische Hintergrund für die Relevanz des<br />

gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern ist der markante<br />

Bedeutungszugewinn des <strong>nicht</strong>ehelichen Zusammenlebens (Brüderl, 2004). Seit<br />

1972 eine erste Schätzung mit Hilfe des Mikrozensus durchgeführt worden ist, hat<br />

sich die Anzahl der gemischtgeschlechtlichen <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften<br />

im früheren Bundesgebiet verdreizehnfacht. 2005 wurden annähernd 1,8 Millionen<br />

Haushalte mit <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften ermittelt. Darunter befanden<br />

sich 26 % mit im Haushalt lebenden ledigen Kindern, von denen wiederum 85 %<br />

minderjährig sind (Peuckert, 2008, S. 64). Seit 1996 ist die Zahl der<br />

Lebensgemeinschaften in Gesamtdeutschland um 35 % auf 2,5 Millionen im Jahr<br />

2007 gestiegen. 97 % der Lebensgemeinschaften waren <strong>nicht</strong>eheliche<br />

Lebensgemeinschaften. In 60 % der 2,4 Millionen <strong>nicht</strong>ehelichen<br />

Lebensgemeinschaften lebten zwei ledige Partner zusammen. Danach folgten<br />

Lebensgemeinschaften zweier geschiedener Partner (Rübenach & Weinmann, 2008,<br />

S. 778). Von besonderer Bedeutung für die Thematik dieses Berichtes ist, dass<br />

immerhin 8 % aller Familien <strong>nicht</strong>eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sind<br />

(Statistisches Bundesamt, 2008, S. 7).<br />

In der wissenschaftlichen Beschäftigung mit <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften<br />

ging es zunächst um die Frage, ob diese Lebensform eher eine Art Vorstufe zur Ehe<br />

oder als Alternative zur Ehe betrachtet werden sollte. In der weiteren<br />

familienwissenschaftlichen Debatte setzte sich jedoch die Ansicht durch, dass ein<br />

Teil der Zunahme dieser Lebensform als Etablierung einer neuen Übergangsphase<br />

im Lebensverlauf zu deuten ist (Klein & Lauterbach, 1999). Eine zweite Fragestellung<br />

betraf die Einstellung gegenüber dieser neuen Lebensform. Von der anfänglichen<br />

Abwertung und Stigmatisierung ist aktuell kaum mehr die Rede, <strong>nicht</strong>eheliches<br />

Zusammenleben ist mittlerweile weitgehend „institutionalisiert“ (Matthias-Bleck,<br />

2006).<br />

Die Forschung zu <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaften hat sich neben der<br />

demographischen Strukturanalyse auch den Differenzierungen nach<br />

Milieuzugehörigkeit gewidmet. Deutliche Unterschiede im Verständnis und der Praxis<br />

des Zusammenlebens konnten Burkart, Fietze und Kohli (1989) für individualisierte,<br />

akademische, ländliche und Arbeitermilieus feststellen. Heute kann man davon<br />

ausgehen, dass die Population der <strong>nicht</strong>ehelichen Lebensgemeinschaft in zahlreiche<br />

Subpopulationen zerfällt (Burkart G. , 2008, S. 184): die verhinderten Ehepaare<br />

(äußere Hindernisse stehen einer Heirat entgegen), die ehemals Verheirateten, für<br />

die das Zusammenleben eine Art Zwischenphase darstellt, die bewusst „ehefreien“

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