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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 43<br />

ihm (Alt, Lange, & Huber, 2008). Große Teile der neueren Forschung gehen<br />

von einer eigenständigen und vor allem distinktiven Rolle der Väter<br />

(Friebertshäuser, Matzner, & Rothmüler, 2007) im Sozialisationsprozess aus<br />

(Walter, 2008; Grossman, Grossmann, Kindler, & Zimmermann, 2008), wobei<br />

die Forschung mitunter Ausdruck normativer Vorstellungen ist und in weit<br />

geringerem Maße von konsistenten empirischen Befunden gestützt wird<br />

(Mühling & Rost, 2007). Der neuen Bedeutung des Vaters wird auch in der<br />

Debatte um das Recht der elterlichen Sorge Rechnung getragen (Zartler, Wilk,<br />

& Kränzl-Nagl, 2004). Dabei werden sowohl biologische Aspekte der<br />

Vaterschaft als auch soziale Beziehungsaspekte betont und mitunter<br />

gegeneinander ausgespielt.<br />

Trotz partieller Modernisierungen der Geschlechterverhältnisse ist die<br />

Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern weitegehend traditionell. Frauen<br />

und Mütter übernehmen nach wie vor den größten Teil der täglichen Sorge für<br />

ihre Kinder, Partner und pflegebedürftige Angehörige. In den ersten<br />

Lebensjahren ihrer Kinder sind Mütter entweder gar <strong>nicht</strong> oder nur Teilzeit<br />

erwerbstätig (2008 waren nach Angaben des Mikrozensus 29 % der Mütter<br />

mit Kindern unter drei Jahren erwerbstätig, davon der überwiegende Anteil in<br />

Teilzeit (Statistisches Bundesamt, 2010). Diese geschlechtsspezifische<br />

Arbeitsteilung ist nach wie vor in die Strukturen des Arbeitsmarktes, des<br />

Bildungs- und Ausbildungssystems, viele wohlfahrtsstaatliche Regelungen<br />

und das Lohnniveau eingelassen und damit auch strukturell erzwungen<br />

(Krüger, 2006).<br />

Kulturell setzt sich auf der Ebene von Partnerschafts- wie Eltern-Kind-<br />

Beziehungen ein hohes Anspruchsniveau durch; „Glück“ und „Liebe“ in<br />

persönlichen Beziehungen wird zur neuen Religion (Beck & Beck-Gernsheim,<br />

2005). Anforderungen an Beziehungsgestaltung werden größer. Das Gleiche<br />

gilt für die Standards einer gelingenden Erziehung, der umfassenden<br />

Berücksichtigung des Kindeswohls und eines zufrieden stellenden<br />

Kinderlebens, nebst der Sorge um eine gute und zukunftsfähige Ausbildung<br />

und Sozialisation. In der „kindzentrierten Familie“ (Schütze, 1988, S. 109)<br />

erhält die Beziehung zum Kind eine hohe Bedeutung, mithin wächst der Wert<br />

des Kindes in seiner identitätsstiftenden Funktion für Väter und Mütter, was<br />

auch Auswirkungen auf den Wunsch einer rechtlichen Regelung haben kann<br />

(Willekens, 2006; Collier & Sheldon, 2008).<br />

Mit dieser Entwicklung geht eine erhöhte Erwartung an Handlungskonzepte<br />

„involvierter Vaterschaft“ (Meuser, 2010) einher, die noch Brüche und<br />

Spannungen zu tradierten Männlichkeitsvorstellungen aufweisen kann und<br />

keineswegs den Charakter einer klaren Norm aufweist.

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