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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 354<br />

(4) Zur Rolle der Informiertheit und Beratung über das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong><br />

Vor allem Väter scheinen nur unzureichend über die rechtlichen Optionen informiert<br />

zu sein bzw. überlassen die Behördenarbeit eher den Frauen. Dies wird zumindest<br />

als Grund gegen die Abgabe der Sorgeerklärungen angeführt. Auch hinsichtlich des<br />

Wissens über die Ausgestaltung des gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s bestehen<br />

Unklarheiten. Vor allem wird der Bereich unterschätzt, der weiterhin der eigenen<br />

Entscheidungsbefugnis unterliegt. Insofern erscheint es sinnvoll, den Informations-<br />

stand der Eltern erstens zum <strong>Sorgerecht</strong> selbst und zweitens zum Zusammenhang<br />

zwischen <strong>Sorgerecht</strong> und Sozialleistungen zu verbessern, um <strong>nicht</strong> intendierte<br />

Gegeneffekte zu vermeiden (z. B. Aufrechterhaltung separater Haushalte nach<br />

Geburt des Kindes aus Angst vor finanziellen Nachteilen).<br />

Hochrelevant ist der Zeitpunkt der Sorgeerklärung. Vor der Geburt eines Kindes sind<br />

formale Akte noch ein relevanter Deutungsrahmen, nach der Geburt des Kindes sind<br />

die Eltern teilweise überrollt von der konkreten Lebensrealität. So geben die Eltern,<br />

die überhaupt Sorgeerklärungen abgeben, diese auch vielfach vor Geburt des<br />

Kindes bzw. bis maximal zwei Monate nach Geburt des Kindes ab. Ein<br />

Beratungsangebot über das <strong>Sorgerecht</strong> sollte daher möglichst vor der Geburt<br />

erfolgen und verstärkt Väter ansprechen.<br />

Die Befunde zum Kontakt mit den Urkundspersonen lassen eine unüberbrückbare<br />

Lücke zwischen dem romantischen Empfinden junger Eltern und der Deutung der<br />

Sorgeerklärung als gemeinsame Familiengründung einerseits und dem teilweise<br />

recht informellen, nüchternen oder unfeierlichen Rahmen andererseits erkennen.<br />

Eine Ritualisierung des Procederes bei Abgabe der Sorgeerklärung könnte der<br />

Selbstwahrnehmung der Paare näher kommen. Der Fokus der Sorgeerklärung läge<br />

mithin auf der Familiengründung statt der nüchternen Abgabe einer Willenserklärung<br />

in einer Behörde.<br />

Im Belehrungsprozess wird teilweise massiv auf die Konsequenzen des Scheiterns<br />

einer Verbindung eingegangen. Eine positive Ausrichtung – auch in einer<br />

vorangehenden Beratung – auf die geteilte elterliche Verantwortung, die Entlastung<br />

bei gemeinsamem <strong>Sorgerecht</strong> und auf eine Absicherung für den „Streitfall“ könnte<br />

hier zu einer höheren Bereitschaft für die Sorgeerklärung führen.<br />

Beides (die Beschreibung des unfeierlichen Rahmens und die Fokussierung auf<br />

negative Konsequenzen des <strong>Sorgerecht</strong>s) deckt sich mit den Ergebnissen der<br />

Experteninterviews. Die hohe Arbeitsbelastung und die vielfältigen Aufgaben der<br />

Urkundspersonen, die in der Berufsrealität vorwiegend Mütter beraten und<br />

unterstützen und dabei vielfach mit Vätern konfrontiert sind, die sich z. B. Unterhalts-<br />

pflichten entziehen, und daher ein möglicherweise verzerrt negatives Bild von Vätern

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