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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 351<br />

vertreten, das sich jedoch <strong>nicht</strong> immer in der Realität widerspiegelt. Bei<br />

Urkundspersonen findet sich einerseits ein von vielfältigen Problemen<br />

(Unterhaltszahlungen, Vaterschaftsfeststellungen) geprägtes Bild von Vätern, jedoch<br />

übergreifend ist die Meinung vertreten: die Vaterrolle wandelt sich 195 .<br />

Im Hinblick auf das Kindeswohl lassen die Experteninterviews drei<br />

Risikokonstellationen erkennen, die seitens der Experten und Expertinnen als<br />

relevant angesehen werden: (1) mehrfachbelastete Familien, in denen basale<br />

Kenntnisse der alltäglichen Lebensführung fehlen und entsprechend notwendige<br />

Interventionen des Jugendamts durch die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern<br />

blockiert werden könnten, (2) Eltern, die so zerstritten sind, dass eine<br />

einvernehmliche Ausübung der Elternschaft zum Wohl des Kindes kaum möglich ist,<br />

und (3) massive Belastungen des Kindeswohls durch z. B. Gewalt,<br />

Drogenmissbrauch oder psychische Erkrankung eines Elternteils, wobei auch unter<br />

diesen Bedingungen noch eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist, um den relativen<br />

Vorteil einer Schadensbegrenzung für das Kind gegenüber dem Nachteil<br />

eingeschränkter Vaterrechte zu ermitteln.<br />

10.3 Integration der Befunde<br />

In der Zusammenschau der Befunde aus den standardisierten Befragungen und aus<br />

den qualitativen Interviews zeichnen sich vor dem Hintergrund der juristischen<br />

Expertisen folgende Tendenzen ab, die für eine weitere Ausgestaltung des<br />

<strong>Sorgerecht</strong>s <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern relevant sind:<br />

(1) Zur (Be-)Deutung der gemeinsamen elterlichen Sorge<br />

In der übergreifenden Analyse der Befunde aus den Experteninterviews und den<br />

Interviews mit Eltern findet sich ein breites Spektrum der Funktionszuschreibungen<br />

des gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s. Soll dieses einerseits der Zuweisung von<br />

Entscheidungsverantwortung dienen, hat es auch seitens der Experten und<br />

Expertinnen die Rolle eines Garanten für eine Beteiligung von Vätern. Dies lässt sich<br />

auch für die Sichtweise der Eltern auf privater Ebene feststellen: Das <strong>Sorgerecht</strong> ist<br />

hier eng mit der Sorge im Alltag verknüpft, mit der gemeinsamen Gründung einer<br />

Familie und der Bindung des Partners.<br />

Diese vielfältigen Anforderungen an das <strong>Sorgerecht</strong> können als Auswirkung der<br />

Veränderungen familialer Strukturen, der gestiegenen Gleichberechtigungs-<br />

anforderungen und der Zunahme an Optionen der Lebensgestaltung im weitesten<br />

195 Diese Wandlungstendenzen, die auch mit Unschärfen verbunden sind, decken sich mit aktuellen<br />

Befunden aus der Väterforschung. Vgl. für einen Überblick z. B. Meuser 2009.

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