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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 349<br />

Entscheidungsprozesse ablaufen, bzw. Erwartungshaltungen aneinander zu einem<br />

‚Entscheidungsvakuum„ führen können.<br />

Die Eltern im Sample, die zusammenleben und das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> für<br />

ihr Kind haben, leben in der Tendenz in gleichberechtigteren Partnerschaften. Das<br />

Kind wird eher als gemeinsames Projekt denn als Verantwortungsbereich der Mutter<br />

betrachtet. Szenarien wie eine Trennung der Partner/innen, der Tod eines Partners<br />

oder einer Partnerin werden für wahrscheinlicher gehalten und für diesen Fall wird<br />

mittels des gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s vorgebeugt. Für diese Eltern gilt auch, dass<br />

sie überwiegend bereits vor der Geburt die Sorgeerklärungen abgegeben haben. Es<br />

kommt vor, dass dieser Akt auch als offizielle Familiengründung betrachtet wird.<br />

Der Termin beim Jugendamt, bei dem die Belehrung und die Abgabe der<br />

Sorgeerklärungen stattfinden, wird von den Paaren im Sample überwiegend kritisch<br />

beschrieben. Die befragten Eltern erleben eine deutliche Diskrepanz zwischen der<br />

Selbstwahrnehmung als glückliche Familie und der Fokussierung der<br />

Urkundspersonen auf Verpflichtungen und Problemstellungen.<br />

Insgesamt findet sich bei den Paaren der qualitativen Stichprobe, insbesondere in<br />

den Beschreibungen der Mütter, eine hohe Verantwortung der Mütter für die<br />

alltäglichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Versorgung des Kindes, während<br />

die befragten Väter sich eher als Gestalter, großer Bruder und Spielkamerad des<br />

Kindes betrachten. Nur Ausnahmefälle berichten von einer gleichberechtigten<br />

Aufteilung dieser Aufgaben. Dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen der<br />

standardisierten Intensivbefragung. Dies führt auch dazu, dass die befragten Mütter<br />

mitunter den Vätern <strong>nicht</strong> zutrauen, echte Verantwortung für das Kind zu tragen. Hier<br />

findet sich ein Kreislauf aus einer – auch selbst berichteten – Passivität der befragten<br />

Väter in den Belangen von Haushalt und Versorgungsleistungen (im Sinne von<br />

Ernährung und Pflege des Kindes) mit einer schnelleren Übernahme dieser<br />

Aufgaben durch die Mütter, ein Prozess der auch als „Gatekeeping“ beschrieben wird<br />

(vgl. Gaunt 2008). In Korrespondenz mit den berichteten Befunden zur<br />

unentschlossenen Haltung der untersuchten Väter bezüglich der eigenen Funktion in<br />

der Familie aber auch ihrem weitgehenden Desinteresse bezüglich der Regelung des<br />

<strong>Sorgerecht</strong>s zeichnet sich eine Erklärung für eine teilweise ablehnende Haltung von<br />

Müttern gegenüber dem gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong> ab.<br />

Bei getrennten Paaren in der vorliegenden Stichprobe kann sich die ungleiche<br />

Verteilung der Aufgaben je nach Konfliktniveau verschärfen oder entschärfen. Im<br />

Sample finden sich Fälle, die eine starke Verantwortungsübernahme der Väter nach<br />

einer Trennung beschreiben, die unabhängig vom <strong>Sorgerecht</strong> erfolgte. Weitere Fälle<br />

berichten von einem hohen Konfliktniveau, mangelnder Sensibilität für die Belange<br />

des Kindes und Umgangsunterbrechungen, auch dies unabhängig vom <strong>Sorgerecht</strong>.

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