Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
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„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 346 auch den anderen Elternteil als gewissenhaft, verträglich und mit wenig Problemverhalten belastet erleben. Generell spielen Risikofaktoren für das Kindeswohl als Grund gegen die gemeinsame Sorge nur eine sehr untergeordnete Rolle (13,5 %), während potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung (vorrangig Partnerschaftsprobleme) in mehr als einem Drittel aller Fälle genannt werden (37,7 %), vor allem von ursprünglich nicht zusammenlebenden Eltern (LAT: 45,3 %) und Eltern, die bei Geburt des Kindes keine Beziehung hatten (65,4 %). Es ist davon auszugehen, dass bei entsprechenden (potenziell) kindeswohlrelevanten Vorbehalten gegenüber dem gemeinsamen Sorgerecht die Bereitschaft zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge besonders gering ist, da vermutlich eine Vielzahl von Problemen der Eltern vorliegen. Tatsächlich zeigen sich deutliche Nachteile jener Eltern, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet haben: Dies betrifft die Beziehung zwischen den Eltern, die Einstellung zur Rolle des Vaters, die Einschätzung und das Vertrauen in den anderen Elternteil, dessen Engagement in der Elternrolle, die Qualität der elterlichen Zusammenarbeit in der Betreuung und Erziehung des Kindes und nicht zuletzt auch die Verhaltensentwicklung der Kinder, die mehr oppositionell- aggressives Verhalten zeigen. In all diesen Bereichen sind Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge wie auch Eltern, die aus nicht kindeswohlrelevanten Gründen keine gemeinsames Sorgerecht begründet haben, gleichermaßen besser gestellt als Eltern mit (potenziell) kindeswohlrelevanten Vorbehalten gegenüber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Im Hinblick auf die Verhaltensentwicklung der Kinder ist allerdings zu konstatieren, dass sich das Sorgerecht der Eltern als unbedeutend erweist. Wesentlich enger sind die Zusammenhänge zwischen kindlicher Entwicklung (als Indikator des Kindeswohls) und dem Erziehungsverhalten der Eltern, vor allem auch deren Zusammenarbeit in der Betreuung und Erziehung der Kinder. Zur Stabilität der Partnerschaften. Insgesamt erweist sich die Mehrzahl der nichtehelichen Partnerschaften als stabil. 22 % aller unverheirateten Eltern heiraten den anderen Elternteil im Verlauf der hier betrachteten Entwicklungsphase, und weitere 50 % bleiben in einer nichtehelichen Partnerschaft, überwiegend als zusammenlebendes Paar. 18,2 % der Eltern trennen sich im Laufe der ersten Jahre und weitere 8,5 % hatten nie eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil. Im Hinblick auf die elterliche Zusammenarbeit in der Erziehung des Kindes (Coparenting) unterscheiden sich die später verheirateten Paare und diejenigen in (stabiler) nichtehelicher Partnerschaft nicht voneinander, lediglich später getrennte Paare erweisen sich hier als belasteter. Nach einer Trennung sind auch das zeitliche
„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 347 Engagement der Väter und die Qualität ihres Erziehungsverhaltens aus Sicht der Mütter geringer. Da nur wenige getrennte Väter an der Intensivbefragung teilgenommen haben, lassen sich hier leider keine Selbstauskünfte der Väter zum Vergleich heranziehen. Zur prognostischen Bedeutung der Lebensform der Eltern bei Geburt des Kindes. Die Partnerschaftssituation der Eltern bei Geburt des Kindes ist für die Entwicklung der Beziehung zum anderen Elternteil relevant bzw. ermöglicht eine gewisse Prognose: Eltern, die bei Geburt des Kindes unverheiratet zusammen gelebt haben (NEL), – dies sind laut Kurzbefragung 80 % der unverheirateten Eltern – haben die stabileren und tragfähigeren Beziehungen, die auch häufiger in eine Ehe münden als dies bei Paaren mit separaten Haushalten der Fall ist (NEL: 25 % vs. LAT: 18,8 %). Sie sind auch später noch zufriedener mit der Beziehung zum anderen Elternteil, erleben in dieser Beziehung weniger Unsicherheiten, haben ein positiveres Bild des anderen Elternteils und sind auch in ihrer eigenen Befindlichkeit und Sozialentwicklung weniger belastet. Darüber hinaus gelingt es diesen Paaren im Entwicklungsverlauf leichter, eine positive Form der elterlichen Zusammenarbeit in der Erziehung des Kindes (Coparenting) zu etablieren. Insofern verwundert es nicht, dass Eltern, die bei Geburt zusammenleben, auch häufiger Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben, als nicht zusammen lebende Eltern (LAT). Hierbei erweist sich eine spätere Eheschließung oder bestehende Heiratsneigung keineswegs als Alternative zur Sorgeerklärung; im Gegenteil erklären sogar jene Paare häufiger die gemeinsame elterliche Sorge, die später heiraten. Sofern die bei Geburt zusammenlebenden Eltern nicht die gemeinsame elterliche Sorge erklären, liegen deutlich seltener kindeswohlrelevante Gründe vor als bei Elternpaaren, die bei Geburt in separaten Haushalten lebten (LAT) oder die zum Zeitpunkt der Geburt keine Partnerschaft hatten. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur direkt kindeswohlrelevante Gründe betrachtet werden, sondern auch Partnerschaftsprobleme, die sich potenziell auf das Kindeswohl auswirken können, da in diesen Fällen die Kooperationsbasis möglicherweise nicht hinreichend gegeben ist oder zumindest ungewiss erscheint. 10.2 Die qualitativen Befragungen von Eltern und Fachkräften Um über die standardisierten Befragungen hinaus einen vertieften Einblick in die Alltagsgestaltung und das subjektive Erleben der Familienbeziehungen zu gewinnen, wurde eine möglichst heterogene Auswahl von unverheiratet zusammenlebenden Eltern sowie getrennten Eltern in ausführlichen qualitativen Interviews befragt. Insgesamt nahmen 41 Eltern an den Interviews teil. Hinsichtlich der Bildung, des Alters und der Herkunft der Eltern ließ sich ein gutes Verhältnis herstellen, wobei die
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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 346<br />
auch den anderen Elternteil als gewissenhaft, verträglich und mit wenig<br />
Problemverhalten belastet erleben.<br />
Generell spielen Risikofaktoren für das Kindeswohl als Grund gegen die<br />
gemeinsame Sorge nur eine sehr untergeordnete Rolle (13,5 %), während potenziell<br />
kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung (vorrangig<br />
Partnerschaftsprobleme) in mehr als einem Drittel aller Fälle genannt werden<br />
(37,7 %), vor allem von ursprünglich <strong>nicht</strong> zusammenlebenden Eltern (LAT: 45,3 %)<br />
und Eltern, die bei Geburt des Kindes keine Beziehung hatten (65,4 %). Es ist davon<br />
auszugehen, dass bei entsprechenden (potenziell) kindeswohlrelevanten<br />
Vorbehalten gegenüber dem gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong> die Bereitschaft zur<br />
Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge besonders gering ist, da vermutlich<br />
eine Vielzahl von Problemen der Eltern vorliegen. Tatsächlich zeigen sich deutliche<br />
Nachteile jener Eltern, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen auf das<br />
gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> verzichtet haben: Dies betrifft die Beziehung zwischen den<br />
Eltern, die Einstellung zur Rolle des Vaters, die Einschätzung und das Vertrauen in<br />
den anderen Elternteil, dessen Engagement in der Elternrolle, die Qualität der<br />
elterlichen Zusammenarbeit in der Betreuung und Erziehung des Kindes und <strong>nicht</strong><br />
zuletzt auch die Verhaltensentwicklung der Kinder, die mehr oppositionell-<br />
aggressives Verhalten zeigen. In all diesen Bereichen sind Eltern mit gemeinsamer<br />
elterlicher Sorge wie auch Eltern, die aus <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevanten Gründen keine<br />
gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> begründet haben, gleichermaßen besser gestellt als Eltern<br />
mit (potenziell) kindeswohlrelevanten Vorbehalten gegenüber der gemeinsamen<br />
elterlichen Sorge.<br />
Im Hinblick auf die Verhaltensentwicklung der Kinder ist allerdings zu konstatieren,<br />
dass sich das <strong>Sorgerecht</strong> der Eltern als unbedeutend erweist. Wesentlich enger sind<br />
die Zusammenhänge zwischen kindlicher Entwicklung (als Indikator des<br />
Kindeswohls) und dem Erziehungsverhalten der Eltern, vor allem auch deren<br />
Zusammenarbeit in der Betreuung und Erziehung der Kinder.<br />
Zur Stabilität der Partnerschaften. Insgesamt erweist sich die Mehrzahl der<br />
<strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaften als stabil. 22 % aller unverheirateten Eltern heiraten<br />
den anderen Elternteil im Verlauf der hier betrachteten Entwicklungsphase, und<br />
weitere 50 % bleiben in einer <strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaft, überwiegend als<br />
zusammenlebendes Paar. 18,2 % der Eltern trennen sich im Laufe der ersten Jahre<br />
und weitere 8,5 % hatten nie eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil.<br />
Im Hinblick auf die elterliche Zusammenarbeit in der Erziehung des Kindes<br />
(Coparenting) unterscheiden sich die später verheirateten Paare und diejenigen in<br />
(stabiler) <strong>nicht</strong>ehelicher Partnerschaft <strong>nicht</strong> voneinander, lediglich später getrennte<br />
Paare erweisen sich hier als belasteter. Nach einer Trennung sind auch das zeitliche