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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 344<br />

Erhebungsorte wurden jeweils mindestens eine ländliche und eine urbane Kommune<br />

folgender Bundesländer ausgewählt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,<br />

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklen-<br />

burg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wobei die pro Region<br />

angestrebte Teilnehmerzahl anhand aktueller amtlicher Statistiken zu <strong>nicht</strong>ehelichen<br />

Geburtenquoten der genannten Bundesländer errechnet wurde. Die Adressen von<br />

Eltern <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder der Jahrgänge 2005, 2006 und 2007 wurden<br />

von Melde-, Standes- bzw. Jugendämtern bereit gestellt.<br />

Wie im Bericht ausführlich geschildert, erwies sich der Feldzugang als äußerst<br />

schwierig. Dennoch konnten insgesamt 4.066 Elternteile <strong>nicht</strong>ehelich geborener<br />

Kinder angeschrieben werden. 1.050 dieser Mütter und Väter haben an der<br />

schriftlich-postalischen Befragung teilgenommen. Die (um falsche Adress-<br />

informationen bereinigte) Rücklaufquote betrug 28,9 % und kann als durchschnittlich<br />

gewertet werden.<br />

Somit ließ sich die ursprünglich angestrebte Stichprobe weitgehend (wenngleich<br />

<strong>nicht</strong> vollständig) realisieren. Die Schwierigkeiten im Feldzugang und in den<br />

Rücklaufquoten fallen letztlich weniger ins Gewicht als zunächst vermutet. Insgesamt<br />

ist im Hinblick auf die Repräsentativität der Stichprobe festzuhalten,<br />

dass die Ost-West-Verteilung der Stichprobe der Grundgesamtheit für<br />

Deutschland entspricht,<br />

dass Väter leicht unterrepräsentiert sind, wobei insbesondere Väter, die <strong>nicht</strong><br />

mit der Mutter des Kindes zusammenleben, deutlich seltener an der<br />

Befragung teilgenommen haben oder aufgrund fehlender Adressinformationen<br />

gar <strong>nicht</strong> angeschrieben werden konnten,<br />

dass die Stichprobe einen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhten<br />

Anteil von Befragten mit Hochschulreife enthält. Allerdings bleibt offen,<br />

inwieweit <strong>nicht</strong> verheiratete Eltern in ihrem Bildungsniveau der<br />

Gesamtbevölkerung entsprechen,<br />

dass der Anteil von Eltern und Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft<br />

gering ist, aber dem Erwartungswert für <strong>nicht</strong>ehelich geborene Kinder laut<br />

amtlicher Statistik entspricht.<br />

Ausgehend von der schriftlichen Kurzbefragung wurde eine ergänzende Intensiv-<br />

befragung von Eltern durchgeführt, die auf die gleiche Stichprobe zurückgreift. Laut<br />

ursprünglicher Planung sollten rund 500 <strong>nicht</strong> verheiratete Elternpaare in<br />

Haushaltsgemeinschaft mit ihrem gemeinsamen Kind befragt werden. Diese<br />

Stichprobe sollte je zur Hälfte Eltern mit und ohne gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong><br />

umfassen. Aus Vergleichsgründen war vorgesehen, analog auch eine kleinere<br />

Gruppe von mittlerweile verheirateten (ursprünglich <strong>nicht</strong>ehelichen) Elternpaaren (mit

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