Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 328 eine Beziehung zum Kind aufgebaut hätte, keinen Umgang pflege und diesen auch nicht wünsche, wodurch die Mutter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei. In diesen Fällen bestehen zwischen den Eltern keinerlei Berührungspunkte. Das Recht auf Umgang bleibt davon unberührt. „Ach, das ist ganz häufig so, dass die Eltern sich vor längerer Zeit getrennt haben. Und dann da der eine Elternteil sich komplett verabschiedet hat, nicht mehr erreichbar ist. Und sich völlig der Erziehungsverantwortung entzieht. Und der Elternteil, der die Erziehungsverantwortung dann übernimmt und die Kinder bei sich hat, dann eben sagt: Okay, ich mach hier sowieso alles alleine. Weil es auch sehr schwierig ist dann im Alltag, wenn der nicht erreichbar ist, nicht reagiert, weder telefonisch noch per Post, (…). Und das sind dann so häufig Beweggründe für einen zu sagen: Das geht nicht mehr. Und ich wünsche die alleinige elterliche Sorge“ (Kleinstadt Ost, w). Zeigt der Vater kein Interesse, wird er auch nicht weiter aktiviert oder angesprochen, außer zu Unterhaltszahlungen. In anders gelagerten Fällen hat der Vater zwar das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter abgegeben, will dieses aber nicht zusammen mit ihr ausüben. Diese Problematik wird in fast allen Berater-Interviews angesprochen und soll an einem Beispiel veranschaulicht werden: Durch die Trennung der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und den Wochenendumgang mit dem Vater etablieren sich für die Tochter zwei parallele Elternwelten, wobei die Mutter als diejenige, bei der die Tochter lebt, auch diejenige ist, die in der Erziehung und in der Beziehungsgestaltung zu ihrer Tochter Schwierigkeiten bekommt. Es entbrennt ein Konflikt zwischen den Eltern um Erziehungs- und Sorgerechtsanteile. Besonders schwierig ist die Situation dadurch, dass der Vater sich zwar kaum an der alltäglichen Sorge beteiligt, aber Entscheidungen mittreffen möchte, die das Leben von Mutter und Kind betreffen. Das gemeinsame Sorgerecht muss aufgeteilt werden, da es gemeinsam nicht möglich ist. „Und in einem anderen Fall, den hab ich jetzt grade, da ist es auch so, dass es unverheiratete Eltern sind. (…) Und wollte aber auch, dass das Kind so mit Mutter und Vater aufwächst. Also die haben von Anfang an, ist die jedes Wochenende zu dem Vater hingefahren und dann haben die dann einen auf Familie gemacht. Haben irgendwelche Ausflüge gemacht. Aber diese Paarbeziehung hat sich immer mehr entfernt und ist eigentlich auch sehr, also da gibt‟s einen ziemlich großen Achtungsverlust. (...) also achtet der die Frau als Mutter und Erziehende nicht. Und auch nicht als Frau. Und durch diese enge Bindung, die sich da zwischen dem Kind und dem Vater entwickelt hat, es hat sich dann so entwickelt, dass die Mutter nicht mehr mitgefahren ist, weil das Kind größer ist, ist das Kind dann jedes Wochenende alleine hingefahren. Aber die Mutter hat gemerkt, dass sie das Kind nur noch in der Woche hatte und am Wochenende nicht mehr und hat versucht, dagegen anzugehen. Und es ist aber eine Frau, die sehr unsicher ist. In ihrem Erziehungsverhalten und auch in ihrem eigenen Standpunktsicherung und so. Ja.

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 329 Und dieser Vater manipuliert das Kind gegen die Mutter. Also er nimmt das Kind gegen die Mutter ein und erzählt schlechte Sachen über die und provoziert Situationen, wo die Mutter dem Kind etwas verbieten muss, was er ihr erlaubt hat schon. Also das ist ziemlich doll, ja. Und da sind wir im Moment dabei. Also da haben wir eine Regelung festgelegt, die ein bisschen weniger ist. Aber die Mutter möchte noch mehr Anteile am Sorgerecht. Also Schule und auch Aufenthalt möchte sie haben, weil sie das für sich als Sicherheit braucht. Ist nicht mal unbedingt jetzt für das Kind wichtig, aber indirekt schon, weil die Mutter auch gegenüber der Tochter ein sicheres Auftreten kriegen würde. Und auch mehr Stabilität in der Entscheidungsgewalt so da wäre. Und der Vater beteiligt sich auch nicht am Sorgerecht. Also der hat die Lehrerin noch nicht kennengelernt, das Kind geht jetzt in die dritte Klasse. Der ist einmal zur Schule gegangen, weil ich das irgendwie nachgefragt hatte, wie eigentlich, wie er eigentlich die Lehrerin so einschätzt. Ja und das konnte er nicht beantworten, weil er die gar nicht kannte. Und auch Gesundheit mmh ja, zur Psychologin geht er mit. Also das Kind ist inzwischen bei einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, weil es halt auch Auffälligkeiten zeigt. Da ist er mit eingeladen, da hat er sich auch einmal [sehen] lassen. Also ansonsten, den Kinderarzt kennt er nicht. (..) So, diese Anteile sind eigentlich nicht da. Ja. Und auch diese Lebensmittelpunkanteile, also Freundin, Sportverein, Musikschule, das ist alles, sind alles Sachen, die er nicht akzeptiert und die er auch nicht mmh (...) in den Blick nimmt so. Also er geht nicht mit seiner Tochter zur Musikschule, um mal. Also er begleitet sie da nicht hin. Er begleitet sie auch nicht, sie geht auch zum Judo, weil sie so, so grob ist auch mit anderen und so. Und mmh da begleitet er sie nicht hin. Also das ist hier, das geht ihn nichts an. Und sie kommt zu der Zeit, wo sie abgeholt wird, holt er sie ab und dann fahren sie dann und da haben sie ihr eigenes Leben. Und das ist eben nicht gut. (…) hat da richtig Probleme mit, ja. Die die hat deswegen auch Erziehungsprobleme, weil sie versucht, nicht die Böse zu sein. Ich meine, die muss erziehungstechnisch mehr verbieten als er, ja. Die hat Anforderungssituationen durch die Schule. Durch das, was sie organisiert hat: Sport, Musik, also ist ja nicht so, dass ein Kind immer Lust dazu hat, ja (Kleinstadt West, w). Diese detaillierte Fallschilderung der Mitarbeiterin des ASD veranschaulicht wie mangelnde Kommunikation und Manipulation des Kindes die Nach-Trennungs-Phase für das Kind/die Kinder erschweren, was langwierige Konsequenzen haben kann. Beide Elternteile nehmen sich einen eigenen Entscheidungsbereich vom Kind. Von der Expertin wird die Frage angedeutet, aber nicht weiter ausgeführt, ob die Art der Sorgegestaltung tatsächlich kindeswohldienlich ist. Es wird vielmehr deutlich, dass sowohl Umgang als auch Sorgerecht dazu benutzt werden, die Standpunkte von beiden Seiten zu sichern. Die Elternkompetenzen werden mit Hilfe des Sorgerechts aufgeteilt und ausgehandelt. In der Formulierung „Ist nicht mal unbedingt jetzt für das Kind wichtig, aber indirekt schon, weil die Mutter auch gegenüber der Tochter ein sicheres Auftreten kriegen würde“ deutet sich eine professionelle Überforderung an, wird doch die aufgeteilte Sorge wie eine therapeutische Maßnahme beschrieben, um die Mutter zu festigen. Als weiteres zentrales Problem bei der Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind wird von den Expertinnen und dem Experten die Beeinflussung des Kindes

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 329<br />

Und dieser Vater manipuliert das Kind gegen die Mutter. Also er nimmt das Kind<br />

gegen die Mutter ein und erzählt schlechte Sachen über die und provoziert<br />

Situationen, wo die Mutter dem Kind etwas verbieten muss, was er ihr erlaubt hat<br />

schon. Also das ist ziemlich doll, ja. Und da sind wir im Moment dabei. Also da haben<br />

wir eine Regelung festgelegt, die ein bisschen weniger ist. Aber die Mutter möchte<br />

noch mehr Anteile am <strong>Sorgerecht</strong>. Also Schule und auch Aufenthalt möchte sie<br />

haben, weil sie das für sich als Sicherheit braucht. Ist <strong>nicht</strong> mal unbedingt jetzt für<br />

das Kind wichtig, aber indirekt schon, weil die Mutter auch gegenüber der Tochter ein<br />

sicheres Auftreten kriegen würde. Und auch mehr Stabilität in der<br />

Entscheidungsgewalt so da wäre. Und der Vater beteiligt sich auch <strong>nicht</strong> am<br />

<strong>Sorgerecht</strong>. Also der hat die Lehrerin noch <strong>nicht</strong> kennengelernt, das Kind geht jetzt in<br />

die dritte Klasse. Der ist einmal zur Schule gegangen, weil ich das irgendwie<br />

nachgefragt hatte, wie eigentlich, wie er eigentlich die Lehrerin so einschätzt. Ja und<br />

das konnte er <strong>nicht</strong> beantworten, weil er die gar <strong>nicht</strong> kannte. Und auch Gesundheit<br />

mmh ja, zur Psychologin geht er mit. Also das Kind ist inzwischen bei einer Kinder-<br />

und Jugendpsychotherapeutin, weil es halt auch Auffälligkeiten zeigt. Da ist er mit<br />

eingeladen, da hat er sich auch einmal [sehen] lassen. Also ansonsten, den<br />

Kinderarzt kennt er <strong>nicht</strong>. (..) So, diese Anteile sind eigentlich <strong>nicht</strong> da. Ja. Und auch<br />

diese Lebensmittelpunkanteile, also Freundin, Sportverein, Musikschule, das ist<br />

alles, sind alles Sachen, die er <strong>nicht</strong> akzeptiert und die er auch <strong>nicht</strong> mmh (...) in den<br />

Blick nimmt so. Also er geht <strong>nicht</strong> mit seiner Tochter zur Musikschule, um mal. Also<br />

er begleitet sie da <strong>nicht</strong> hin. Er begleitet sie auch <strong>nicht</strong>, sie geht auch zum Judo, weil<br />

sie so, so grob ist auch mit anderen und so. Und mmh da begleitet er sie <strong>nicht</strong> hin.<br />

Also das ist hier, das geht ihn <strong>nicht</strong>s an. Und sie kommt zu der Zeit, wo sie abgeholt<br />

wird, holt er sie ab und dann fahren sie dann und da haben sie ihr eigenes Leben.<br />

Und das ist eben <strong>nicht</strong> gut. (…) hat da richtig Probleme mit, ja. Die die hat deswegen<br />

auch Erziehungsprobleme, weil sie versucht, <strong>nicht</strong> die Böse zu sein. Ich meine, die<br />

muss erziehungstechnisch mehr verbieten als er, ja. Die hat Anforderungssituationen<br />

durch die Schule. Durch das, was sie organisiert hat: Sport, Musik, also ist ja <strong>nicht</strong><br />

so, dass ein Kind immer Lust dazu hat, ja (Kleinstadt West, w).<br />

Diese detaillierte Fallschilderung der Mitarbeiterin des ASD veranschaulicht wie<br />

mangelnde Kommunikation und Manipulation des Kindes die Nach-Trennungs-Phase<br />

für das Kind/die Kinder erschweren, was langwierige Konsequenzen haben kann.<br />

Beide Elternteile nehmen sich einen eigenen Entscheidungsbereich vom Kind. Von<br />

der Expertin wird die Frage angedeutet, aber <strong>nicht</strong> weiter ausgeführt, ob die Art der<br />

Sorgegestaltung tatsächlich kindeswohldienlich ist.<br />

Es wird vielmehr deutlich, dass sowohl Umgang als auch <strong>Sorgerecht</strong> dazu benutzt<br />

werden, die Standpunkte von beiden Seiten zu sichern. Die Elternkompetenzen<br />

werden mit Hilfe des <strong>Sorgerecht</strong>s aufgeteilt und ausgehandelt. In der Formulierung<br />

„Ist <strong>nicht</strong> mal unbedingt jetzt für das Kind wichtig, aber indirekt schon, weil die Mutter<br />

auch gegenüber der Tochter ein sicheres Auftreten kriegen würde“ deutet sich eine<br />

professionelle Überforderung an, wird doch die aufgeteilte Sorge wie eine<br />

therapeutische Maßnahme beschrieben, um die Mutter zu festigen.<br />

Als weiteres zentrales Problem bei der Regelung des Umgangs zwischen Vater und<br />

Kind wird von den Expertinnen und dem Experten die Beeinflussung des Kindes

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