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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 328<br />

eine Beziehung zum Kind aufgebaut hätte, keinen Umgang pflege und diesen auch<br />

<strong>nicht</strong> wünsche, wodurch die Mutter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei. In<br />

diesen Fällen bestehen zwischen den Eltern keinerlei Berührungspunkte. Das Recht<br />

auf Umgang bleibt davon unberührt.<br />

„Ach, das ist ganz häufig so, dass die Eltern sich vor längerer Zeit getrennt haben.<br />

Und dann da der eine Elternteil sich komplett verabschiedet hat, <strong>nicht</strong> mehr<br />

erreichbar ist. Und sich völlig der Erziehungsverantwortung entzieht. Und der<br />

Elternteil, der die Erziehungsverantwortung dann übernimmt und die Kinder bei sich<br />

hat, dann eben sagt: Okay, ich mach hier sowieso alles alleine. Weil es auch sehr<br />

schwierig ist dann im Alltag, wenn der <strong>nicht</strong> erreichbar ist, <strong>nicht</strong> reagiert, weder<br />

telefonisch noch per Post, (…). Und das sind dann so häufig Beweggründe für einen<br />

zu sagen: Das geht <strong>nicht</strong> mehr. Und ich wünsche die alleinige elterliche Sorge“<br />

(Kleinstadt Ost, w).<br />

Zeigt der Vater kein Interesse, wird er auch <strong>nicht</strong> weiter aktiviert oder angesprochen,<br />

außer zu Unterhaltszahlungen.<br />

In anders gelagerten Fällen hat der Vater zwar das <strong>Sorgerecht</strong> gemeinsam mit der<br />

Mutter abgegeben, will dieses aber <strong>nicht</strong> zusammen mit ihr ausüben. Diese<br />

Problematik wird in fast allen Berater-Interviews angesprochen und soll an einem<br />

Beispiel veranschaulicht werden:<br />

Durch die Trennung der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und den<br />

Wochenendumgang mit dem Vater etablieren sich für die Tochter zwei parallele<br />

Elternwelten, wobei die Mutter als diejenige, bei der die Tochter lebt, auch diejenige<br />

ist, die in der Erziehung und in der Beziehungsgestaltung zu ihrer Tochter<br />

Schwierigkeiten bekommt. Es entbrennt ein Konflikt zwischen den Eltern um<br />

Erziehungs- und <strong>Sorgerecht</strong>santeile. Besonders schwierig ist die Situation dadurch,<br />

dass der Vater sich zwar kaum an der alltäglichen Sorge beteiligt, aber<br />

Entscheidungen mittreffen möchte, die das Leben von Mutter und Kind betreffen.<br />

Das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> muss aufgeteilt werden, da es gemeinsam <strong>nicht</strong><br />

möglich ist.<br />

„Und in einem anderen Fall, den hab ich jetzt grade, da ist es auch so, dass es<br />

unverheiratete Eltern sind. (…) Und wollte aber auch, dass das Kind so mit Mutter<br />

und Vater aufwächst. Also die haben von Anfang an, ist die jedes Wochenende zu<br />

dem Vater hingefahren und dann haben die dann einen auf Familie gemacht. Haben<br />

irgendwelche Ausflüge gemacht. Aber diese Paarbeziehung hat sich immer mehr<br />

entfernt und ist eigentlich auch sehr, also da gibt‟s einen ziemlich großen<br />

Achtungsverlust. (...) also achtet der die Frau als Mutter und Erziehende <strong>nicht</strong>. Und<br />

auch <strong>nicht</strong> als Frau. Und durch diese enge Bindung, die sich da zwischen dem Kind<br />

und dem Vater entwickelt hat, es hat sich dann so entwickelt, dass die Mutter <strong>nicht</strong><br />

mehr mitgefahren ist, weil das Kind größer ist, ist das Kind dann jedes Wochenende<br />

alleine hingefahren. Aber die Mutter hat gemerkt, dass sie das Kind nur noch in der<br />

Woche hatte und am Wochenende <strong>nicht</strong> mehr und hat versucht, dagegen<br />

anzugehen. Und es ist aber eine Frau, die sehr unsicher ist. In ihrem<br />

Erziehungsverhalten und auch in ihrem eigenen Standpunktsicherung und so. Ja.

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