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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 327<br />

der Familie zu arbeiten. Diese Tatsache mache es für sie schwer, ihre Vaterrolle<br />

auch wirklich auszufüllen, unabhängig davon, ob sie von der Mutter getrennt seien<br />

oder <strong>nicht</strong>. Zwar würden sie sich wünschen mehr Zeit mit dem Kind/den Kindern zu<br />

verbringen und auch alltäglich Verantwortung zu übernehmen, was aber aufgrund<br />

der Arbeitsbedingungen <strong>nicht</strong> möglich sei. In den Beratungsgesprächen werde<br />

diskutiert, ob es überhaupt sinnvoll sei, die geS zu erklären, wenn Schwierigkeiten<br />

wegen der Notwendigkeit, dass beide Eltern bestimmte Unterschriften leisten,<br />

absehbar würden. Es sei in vielen Fällen ohnehin schwierig, einen Termin zu<br />

vereinbaren, da die Väter aufgrund ihrer Arbeitszeiten oft nur am Wochenende in<br />

ihrer Heimatstadt seien.<br />

„Ja, war Fernfahrer, war nur ab und zu mal da. Und ja, dann sagt er: Nee. Ich nutze<br />

dann die Zeit, wenn ich mal da bin, mit meinem Kind, die nutze ich. Aber mehr ist halt<br />

<strong>nicht</strong> drin“ (Kleinstadt Ost, w).<br />

Außerdem wurden auch flexible und kurzfristige Arbeitszeitverhältnisse als für<br />

verlässliche Umgangsregelungen schädlich geschildert. So sei es in vielen Fällen<br />

überaus schwierig, Umgang zu vereinbaren und wahrzunehmen, wenn die Eltern<br />

ihrem Arbeitgeber sehr kurzfristig zur Verfügung stehen müssten.<br />

„Und die Kindesmutter hat auch eine Arbeit, wo sie auf Abruf zur Arbeit geholt wird.<br />

Sind ja auch alles Leute, die wenig gelernt haben (…) Die arbeitet in so einer<br />

Brötchenfirma, wo so am Fließband Brötchen und Brot hergestellt werden. (…) Und<br />

die arbeiten ganz viel mit Leiharbeitern. Also mit so einer Leiharbeitsfirma. Und dann<br />

die werden dann angerufen: Du musst heute zur Nachtschicht kommen, da ist einer<br />

ausgefallen“ (Kleinstadt Ost, w).<br />

Die ASD-Beratung ziele in diesem Fall darauf ab, auch den Arbeitgeber an seine<br />

soziale Verantwortung zu erinnern und ihn zu motivieren, der Klientin mindestens ein<br />

festes Wochenende freizugeben, damit diese die Möglichkeit habe, einen<br />

regelmäßigen Umgang zu pflegen und die Beziehung zu ihrem Kind aufrecht zu<br />

halten. Derartige Arbeitsbedingungen erschweren strukturell eine regelmäßige und<br />

gleichberechtigte Elternschaft (Jurczyk & Lange, 2009).<br />

9.3.5.2 <strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> als geteilte Elternschaft<br />

Gleichzeitig kann man aus den Schilderungen der Expertinnen und des Experten<br />

Eltern identifizieren, deren Strategie es zu sein scheint, sich aktiv und klar<br />

voneinander abzugrenzen und Kooperation zu vermeiden, wobei das Kind selbst zur<br />

Grenzmarkierung wird.<br />

Im Hinblick auf die geS sei es Aufgabe des/der ASD-Berater/in, auf Antrag<br />

Stellungnahmen über einen Elternteil zu schreiben, auf deren Grundlage der/die<br />

Familienrichter/in das <strong>Sorgerecht</strong> – oder Teile davon – übertragen könne. Das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> werde aber erst übertragen, wenn ein Elternteil – meist der Vater – nie

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