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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 322<br />

„Die Frauen hatten eher das Bild vom <strong>Sorgerecht</strong>, sie sind berechtigt, dass sie das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> haben. Und der Vater ist zwar als Vater da für den Umgang, für den<br />

Unterhalt, für Kontakte. Und für mehr <strong>nicht</strong>. Und das <strong>Sorgerecht</strong> ist ihr, sag ich mal,<br />

ihr persönlicher Besitz, den sie eigentlich auch <strong>nicht</strong> aus der Hand geben wollen.<br />

Und die Beratung ging dann eher dahin, dass ja der Vater gleichberechtigt ist, das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> zu haben als Vater. (…) Also die Sichtweise war, außer bei dem einen<br />

Fall, <strong>nicht</strong> da bei den Müttern“ (Großstadt West, w).<br />

Auch diese Beraterin möchte bewusst den Vater <strong>nicht</strong> auf Umgang und Unterhalt<br />

reduzieren, sondern ihn der Mutter, als in allen Belangen gleichberechtigten<br />

Erziehungspartner, zur Seite stellen.<br />

Eine Beraterin legt besonderen Wert darauf, gerade den Vätern den Punkt der<br />

gleichberechtigten Arbeitsteilung und Verantwortungsübernahme im Alltag näher zu<br />

bringen, wobei sie sowohl auf das Theoretische als auf die praktische Umsetzung<br />

abzielt.<br />

„Und auch wissen, dass sie da Verantwortung übernehmen. Also es sind ja in der<br />

Regel die Väter, dass die Väter auch Ideen entwickeln, dass sie der Mutter auch<br />

wirklich Unterstützung geben und dem Kind. Und (...) sich überlegen, welche Rolle<br />

sie da eigentlich spielen wollen. Also welche Aufgaben wollen sie übernehmen, auch<br />

wenn sie sich doch mal trennen sollten. Wie soll das gehen, wie kann man das<br />

machen?“ (Kleinstadt Ost, w).<br />

In Kapitel 8.11 wird ersichtlich, dass Mütter genau auf diesen Aspekt, der fehlenden<br />

alltäglichen Unterstützung bei der Sorgearbeit, sehr vehement hinweisen. Sowohl die<br />

Interviews mit den Eltern als auch mit den Experten lassen erkennen, dass die<br />

Verantwortung für das Kind häufig <strong>nicht</strong> gleichberechtigt aufgeteilt ist, in einigen<br />

Fällen und aus unterschiedlichen Gründen <strong>nicht</strong> mal annähernd. Eine Beraterin<br />

macht daher in ihren Ausführungen zum Thema geS besonders klar, dass<br />

<strong>Sorgerecht</strong> auch Sorgepflicht bedeutet.<br />

„Wenn man das <strong>Sorgerecht</strong> hat, hat man auch die <strong>Sorgerecht</strong>spflicht. Das ist ja eine<br />

ganz starke Pflicht auch“ (Großstadt West, w).<br />

9.3.4.4 Orientierungspunkt 4: Abwägen zwischen Alltagspraxis und<br />

Elternkompetenz<br />

Berater/innen erachten die geS für richtig, wenn es sich um eine partnerschaftliche<br />

Elternschaft handelt. Sie betonen, dass die geS im „Idealfall“ in die richtige Richtung<br />

weise, aber „Wie viele Idealfälle haben wir“ (Kleinstadt West, w)? Aus ihrer<br />

beruflichen Praxis wissen sie, dass die Entscheidung für die geS <strong>nicht</strong> in jedem Fall<br />

sinnvoll ist. Es gelte den Einzelfall genauestens zu prüfen und die Familienakteure<br />

kennenzulernen, um diese in die Lage zu versetzen, die <strong>Sorgerecht</strong>sentscheidung<br />

vernünftig abzuwägen:

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