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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 317<br />

Der Befragte zeichnet ein machtvolles Bild seines Aufgabengebiets. Er erkennt,<br />

analysiert, vermittelt, hält die Fäden zusammen, organisiert und überwacht. Er ist<br />

verantwortlich für die Zuweisung der adäquaten Hilfeleistung für eine Familie, die als<br />

hilfebedürftig wahrgenommen wird.<br />

Einige Bemerkungen, die oft eher Einschübe darstellen, weisen in der Analyse<br />

darauf hin, dass die Berater/innen eigene Vorstellungen von familiärem<br />

Zusammenleben als Ziel ihrer beratenden Tätigkeit anstreben. Beispielsweise sagt<br />

eine Beraterin über das Verhalten eines Elternpaares „das fand ich schon ganz<br />

prima“ (Kleinstadt West, w). An anderer Stelle wird das Beratungsziel wie folgt<br />

skizziert:<br />

„Ein bisschen reflektieren über ihr eigenes Verhalten. Wie würden sie jetzt ihren<br />

Konflikt lösen, wenn er auftritt. Oder was gefällt ihnen jetzt <strong>nicht</strong> dabei, was kann<br />

man da machen. Und dass man darüber sprechen könnte. Und das kann man aber<br />

jederzeit. Das kann man mit und ohne <strong>Sorgerecht</strong> beraten. Und das ist eigentlich<br />

auch mein Ziel. Ich finde es schon gut, wenn zwei Eltern für ihr Kind das machen.<br />

Weil ich finde es auch manchmal <strong>nicht</strong> gut, wenn die Mütter alleine Entscheidungen<br />

treffen, weil die auch <strong>nicht</strong> immer gut sind für die Kinder“ (Kleinstadt West, w;<br />

Hervorhebung durch Autorin).<br />

Diese Zitate machen deutlich, dass es für die Berater/innen <strong>nicht</strong> immer einfach ist,<br />

neutral zu beraten und die Wünsche der Klienten zu respektieren. Sie haben eine<br />

Idealvorstellung von einer aktiven Elternschaft mit kommunikationsstarken Partnern<br />

als Fundament einer Familie. Beratung soll die Eltern auf dem Weg dahin „stützen“<br />

(Großstadt West, m), „unterstützen 184 “ (Kleinstadt West, w) und „begleiten“<br />

(Kleinstadt West, w). Es entsteht das Bild eines zu Beratenden, der die Führung und<br />

Hilfe der Beraterin/des Beraters braucht, die/der die Richtung vorgibt. So gesehen<br />

erscheint die „Hilfe zur Selbsthilfe“ eher als Metapher dafür, den „Klienten“ in die<br />

Richtung des Familienideals der befragten Berater/innen zu führen. Die in den<br />

Interviews geschilderten Fallbeispiele (vgl. Kapitel 9.3.5) zeigen aber, dass sich<br />

zwischen Idealvorstellung – mithin den Beratungszielen - und der Realität der<br />

Familien eine Lücke befindet. So kommt es vor, dass Familien besonders defizitär<br />

erscheinen, weil sie vom Ideal des Beratungsziels abweichen.<br />

Einen weiteren Hinweis auf die Sichtweise der Menschen, die zur Beratung kommen,<br />

gibt die Art und Weise, wie sie benannt werden.<br />

Das Wort „Klient“ wird von drei ASD-Mitarbeitern insgesamt 13-mal verwendet. Im<br />

Vergleich: Sechs Urkundspersonen benutzten das Wort insgesamt nur fünf Mal. Die<br />

allgemeine Bezeichnung „Leute“ verwenden beide Expertengruppen weitgehend<br />

gleich. „Mutti“ kommt ausschließlich in Ostdeutschland vor. Eine Urkundsperson und<br />

ein ASD-Berater sprechen von „Bürgerinnen und Bürgern“. Diese Begriffe sind mit<br />

184 „unterstützen“ und „unterstützt“ wird insgesamt 19-mal in allen Interviews gesagt; „Unterstützung“<br />

insgesamt 12-mal.

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