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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 313<br />

„Da ist es natürlich den Eltern klar zu machen: bei euch läuft irgendwas schief mit<br />

euren Kindern oder in der Erziehung und wir müssen jetzt so und so handeln. Sie<br />

aber trotzdem gleichzeitig einzubeziehen und zu gucken: mmh wie sind mmh ihre<br />

Wünsche“ (Großstadt West, m).<br />

Zweitens werde die Problemlage der Familie analysiert, um dann entweder selbst<br />

gezielt zu beraten oder an Spezialisten weiterzuvermitteln. Erst wenn die<br />

individuellen Schieflagen erkannt und akzeptiert seien, könne der ASD in seiner<br />

„Generalistenfunktion“ (Großstadt West, m) auftreten. Die Berater/innen müssen<br />

Kenntnisse über die Spezialisten im Feld der Beratung und Therapie haben, um die<br />

Klientinnen und Klienten z. B. an Kinder- und Jugendpsychologen weiterzuvermitteln.<br />

Die Aufklärung verfolge außerdem das Ziel, die Klienten/Klientinnen über die<br />

rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und Handlungen zu informieren.<br />

Drittens solle die Beratung beim ASD die Klientinnen und Klienten in die Lage<br />

versetzen, eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Die elterliche<br />

Verantwortung müsse verdeutlicht und gestärkt werden.<br />

Dieses Beratungsziel lässt sich mit dem Begriff „Empowerment 183 “ umschreiben. Alle<br />

befragten Experten/Expertinnen schildern ihren Wunsch, bei den Klienten/Klientinnen<br />

einen „Denkprozess zu initiieren“ (Kleinstadt Ost, w). Sie „müssen lernen zu<br />

kommunizieren, <strong>nicht</strong> immer soll das Familiengericht entscheiden“ (Großstadt West,<br />

w). Die Berater/innen möchten ihre Klientinnen und Klienten dabei unterstützen,<br />

eigene Ideen zu entwickeln. „Ihr müsst selber überlegen, was ihr wollt“ (Großstadt<br />

West, m). Erst wenn die Klienten/Klientinnen wüssten, was sie wollen, könne der<br />

Berater/die Beraterin diesen Wunsch als „Auftrag“ umsetzen.<br />

„Für mich ist wichtig, was wollen die Menschen? Also, ich meine, meine Beratung<br />

beinhaltet, sie bei ihrer Lösung zu unterstützen. Die Lösung muss aber von ihnen<br />

gelebt werden, von daher auch sehr wichtig, dass sie auf eine Lösung kommen.(…)<br />

Weil wenn sie zu mir kommen und net eine Idee dazu haben, ist es ja auch<br />

schwierig, sie zu begleiten. (…) was wollen sie und in welche Richtung brauchen sie<br />

überhaupt noch jemand. Für manche Sachen haben sie ganz gute Ideen schon. (…)<br />

Und bei manchen Punkten brauchen sie noch Unterstützung und das ist auch ein<br />

ganz wichtiger Punkt in jeder Beratung, herauszufinden, was ist jetzt der wichtige<br />

Punkt gerade?“ (Großstadt West, w).<br />

Aus mehreren Schilderungen der Befragten lässt sich ableiten, dass diese die<br />

Hilfesuchenden aus ihrer Passivität befreien und ihnen ein Gefühl für ihre<br />

Selbstwirksamkeit vermitteln möchten. Sie versuchen den Klienten/Klientinnen klar<br />

zu machen, dass ihre „Beziehungen gestaltbar“ (Kleinstadt West, w) sind und dass<br />

sie für ihre Situation, wenn <strong>nicht</strong> ganz allein so doch zumindest mitverantwortlich<br />

sind: Die Sozialpädagoginnen und der Sozialpädagoge nehmen die Entscheidungen<br />

183 Der Begriff Empowerment stammt ursprünglich aus der Bürgerrechtsbewegung der USA und ist<br />

mittlerweile zentraler Bestandteil der Sozialen Arbeit und der sozialpädagogischen Praxis. Er<br />

bezeichnet Prozesse und Maßnahmen, die Menschen dazu befähigen, selbstbestimmt und<br />

eigenverantwortlich zu handeln und ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern (Herringer, 2006).

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