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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 312<br />

Situation, Alter und Bildungsgrad, Anzahl und Alter der Kinder, Wohnsituation und<br />

vielen anderen Kriterien, stets unterschiedlich.<br />

„Es gibt keinen typischen Fall“ (Großstadt West, w). „Und von daher sind die<br />

Situationen und Fragestellungen immer ganz bunt“ (Großstadt West, w).<br />

Die Befragten sehen es als ihre vornehmliche Aufgabe, die Situation der Klientin<br />

oder des Klienten zunächst genau zu verstehen und zu analysieren, sprich<br />

Ressourcen, Defizite und Gefahrenlagen zu identifizieren. Art und Richtung der<br />

Beratung könne dann genau angepasst werden.<br />

Alle Befragten bemühen sich um eine neutrale und professionelle Beratung. Mit<br />

neutral ist hier <strong>nicht</strong> nur unparteiisch gemeint, sondern auch geschlechtsneutral:<br />

„Ich bin selber in der Rolle, ich bin selber Mann. Also da geschlechtsneutral da auch<br />

professionell zu beraten. Und die Eltern oder die alleinerziehende Mutter dann auch<br />

(...) oder den Vater dann so zu stützen, dass es professionell bleibt. Den Anspruch<br />

hab ich an mich und denk ich, die anderen Kolleginnen auch“ (Großstadt West, m).<br />

Diese Passage deutet unterschiedliche Interpretationsebenen an. Einerseits wird hier<br />

auf das eigene Geschlecht als Merkmal und Rolle verwiesen, was auf eine<br />

Vermischung von professioneller und persönlicher Haltung hinweist. Der Anspruch,<br />

selbst professionell zu handeln wird im Anschluss geäußert, jedoch erneut in den<br />

Kontext von Müttern und Vätern gesetzt. Dies legt nahe, dass, in einem hochgradig<br />

von geschlechtsspezifischen Konflikten geprägten Arbeitsfeld die Trennung von<br />

Profession und Person schwerfällt. Zudem wird mit dem Hinweis auf die anderen<br />

Kolleginnen angedeutet, dass der männliche Berater in seiner Rolle in einem von<br />

Frauen dominierten Arbeitsumfeld tätig ist. Dieses Verschwimmen von Profession<br />

und Person zeigt sich auch in anderen Themenfeldern an und weist auf die<br />

Spannungen und Ambivalenzen hin, die entstehen, wenn ein Arbeitsfeld zum einen<br />

von geschlechtsspezifischen Erwartungen der Klienten und Klientinnen, zum<br />

anderen von zwangsläufig geschlechtsspezifischem Verhalten der Berater/innen<br />

gekennzeichnet ist. Dem männlichen Berater ist diese Rolle, vermutlich durch seine<br />

Alleinstellung im Kolleginnenkreis, besonders bewusst.<br />

Insgesamt lassen sich drei übergeordnete Beratungsziele beschreiben:<br />

Erstens solle die Beratung aufklären: über die eigene Situation, über die<br />

begleitenden Möglichkeiten (sozialpädagogische, therapeutische Maßnahmen) und<br />

die rechtlichen Konsequenzen.<br />

Den Klienten/Klientinnen werde zunächst bewusst gemacht, dass sie Hilfe und<br />

Unterstützung brauchen, um ihre Situation zu verbessern. Man stelle dann mögliche<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation vor und bespreche diese mit<br />

den Klienten.

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