23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 307<br />

Quote ist, hatten Bedenken, ob das noch mit dem Vater so lange hält und sind dann<br />

aufgestanden und sind nach Hause gegangen“ (Großstadt West, m).<br />

Die auffallend häufige Betonung der Neutralität der Belehrung könnte ein Hinweis<br />

darauf sein, dass in konflikthaften Fällen die Neutralität schwer auszuhalten ist. In<br />

ihrer Funktion als neutrale Urkundspersonen müssen die Befragten etwas<br />

beurkunden, wenn die Mutter dies wünscht, auch wenn sie nach ihrer eigenen<br />

Lebenserfahrung und ihrem subjektiven Einfühlungsvermögen spüren, dass dies gar<br />

<strong>nicht</strong> so ist oder einen diesbezüglichen Verdacht haben (Bsp. „falsche Väter“). Die<br />

Befragten schildern derartige Situationen als sehr unangenehm und unbefriedigend.<br />

Ihre Aufgabe, „den Willen zu erforschen“, widerspricht dem Neutralitätsanspruch. Zur<br />

Erforschung des Willens der Mutter muss man in eine Gesprächssituation gehen,<br />

Fragen stellen und Hintergründe betrachten. Gerade im komplexen<br />

Beziehungsgeschehen sind kognitive Willensentscheidungen verknüpft mit<br />

emotionalen Beziehungsverflechtungen und stehen den Beteiligten <strong>nicht</strong> unbedingt<br />

bewusst und rational zur Verfügung. In einigen Fällen wird auch bewusst die<br />

Unwahrheit gesagt. Dies verweist eher auf die Notwendigkeit von<br />

Beratungsgesprächen und kann <strong>nicht</strong> Inhalt einer Belehrung sein. Daher wundert es<br />

<strong>nicht</strong>, dass die Befragten sich auf ihre persönliche Einschätzung, ihr subjektives<br />

Erspüren der jeweiligen Situation verlassen müssen und der Belehrung nach<br />

eigenem Dafürhalten eine bestimmte Richtung geben. Latent deutet sich hier an,<br />

dass der Anspruch der Neutralität auch zum Gegenteil führen kann, nämlich der<br />

höchst subjektiven und von Werthaltungen geprägten Einschätzung der Situation.<br />

„Das sind für mich völlig andere Konstellationen. Und da versuch ich einfach in der<br />

Beratung ein bisschen flexibel zu sein. Bei dem jungen Mädchen muss ich vielleicht<br />

mehr aufklären. Und bei der lebenserfahrenen Frau vielleicht ein bisschen weniger“<br />

(Großstadt West, m).<br />

„Es gibt ja keine Vorschriften, welchen Inhalt diese Beurkundung hat“ (mittelgroße<br />

Stadt Ost, w).<br />

Die Analyse der vielen geschilderten Situationen, die im Vorfeld oder bei der<br />

Belehrung stattfinden, lässt den Schluss zu, dass bestimmte Werte und Relevanzen<br />

der Urkundspersonen die Belehrungssituation mitbestimmen.<br />

Der Anspruch an die eigene Belehrung, in erster Linie sicherzustellen, dass die<br />

gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong> gegen den Willen der Mutter erklärt wird, führt zu einer<br />

Fokussierung auf die Mutter. Dies zeigt sich auch in der Art und Weise, wie schon im<br />

Vorfeld die Mutter angesprochen wird.<br />

„(…) Bringen Sie beide Ihre Ausweise mit. Sie als Mutter dürfen sich auch noch<br />

überlegen, ob Sie das <strong>Sorgerecht</strong> mit Ihrem (…) Freund teilen möchten“ (Kleinstadt<br />

West, w).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!