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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 306<br />

Eltern an, dass auch Entscheidungen in diesen Angelegenheiten wichtige<br />

Auswirkungen auf das Kind haben können. Eltern haben große Konflikte, weil es<br />

beim anderen Elternteil z. B. andere Regeln bezüglich der Fernsehdauer gibt. Wenn<br />

das Kind dann wiederkommt, wird es als „völlig durch den Wind“ und „übermüdet“<br />

beschrieben. Gerade die Auseinandersetzungen mit diesen alltäglichen Fragen der<br />

Erziehung stellen getrennt lebende Eltern oft vor große Konflikte.<br />

Das Thema Passbeantragen erscheint im Vergleich dazu als relativ banal, muss das<br />

doch ohnehin gemacht werden und nur alle sechs Jahre einmal (vgl. § 5 Abs. 2<br />

Passgesetz). Dennoch wird es immer wieder angeführt, um zu veranschaulichen,<br />

dass die Mutter in kleinen Entscheidungen, z. B. bei einer Urlaubsreise, vom Vater<br />

abhängig ist, und dieser ihr „eins überbraten“, sie schikanieren kann. Der<br />

Kinderreisepass wird hier zum Symbol für Mobilität und Unabhängigkeit. Zusätzlich<br />

schwingt bei der Passthematik auch die Angst vor Kindesentführung mit.<br />

9.2.5 Zwischenfazit: Dilemma der Belehrungssituation<br />

In der Zusammenfassung der Befunde aus den Interviews mit den Urkundspersonen<br />

findet sich ein Kernergebnis. Die Belehrungssituation schafft für die Befragten ein<br />

Dilemma, bestehend aus dem Anspruch einer einerseits neutralen Belehrung und<br />

andererseits der Erforschung des Willens der Mutter.<br />

Die Belehrung über Inhalte und die rechtlichen Konsequenzen der Sorgeerklärung<br />

lässt sich in dieser Form kaum wertneutral gestalten. Die rechtlichen Folgen –<br />

insbesondere die der Notwendigkeit, Entscheidungen auch hinsichtlich der<br />

Bestimmung des Aufenthalts des Kindes gemeinsam zu treffen – implizieren aus<br />

Sicht der Urkundspersonen eher Nachteile für den Elternteil, bei dem das Kind – im<br />

Fall einer Trennung – lebt oder leben würde. Dabei handelt es sich zumeist um die<br />

Mutter. Das Szenario, dass man möglicherweise bei jedem beruflich oder privat<br />

motivierten Umzug und vor jeder längeren Urlaubsreise den anderen Elternteil um<br />

Zustimmung bitten muss, erzeugt die Vorstellung von Unfreiheit und lebenslanger<br />

Abhängigkeit. Während der Belehrung führen vor allem die Hinweise auf diese<br />

Aspekte der gemeinsamen elterlichen Sorge zu Situationen, in denen Mütter<br />

während der Belehrung ihre Entscheidung ändern und die gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong><br />

erklären. Diese Fälle sind sehr selten, werden aber von mehreren Urkundspersonen<br />

geschildert.<br />

„Ich war jetzt (…) ja über zehn Jahre Urkundsbeamter. Und in diesen zehn Jahren<br />

kam es nur drei Mal vor, dass eine Mutter das <strong>Sorgerecht</strong> wollte und nach meinen<br />

Ausführungen das <strong>nicht</strong> mehr wollte. Weil sie sich über die Konsequenzen,<br />

insbesondere bei einer Trennung der Eltern, <strong>nicht</strong> so ganz klar war. Das heißt zum<br />

Beispiel Aufenthaltsbestimmungsrecht und eben alles im, die wichtigen Dinge im<br />

Einvernehmen. Und da hat, hatten diese drei Frauen, wobei das eine sehr geringe

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