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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 300<br />

Juristischer Hintergrund<br />

Im Aufenthaltsrecht ist u. a. ein Aufenthalt aus familiären Gründen vorgesehen. § 28<br />

Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt den Familiennachzug zu Deutschen und legt in<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 fest, dass dem ausländischen Elternteil eines deutschen Kindes<br />

eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge zu erteilen ist. Insofern<br />

kann die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Vater erleichtert<br />

einen Aufenthaltstitel verschaffen, der ihm allein durch die Anerkennung der<br />

Vaterschaft noch <strong>nicht</strong> zustünde.<br />

Der Fall, dass bei einem ausländischen Vater die Begründung der gemeinsamen<br />

elterlichen Sorge von großer Bedeutung ist, da sich dadurch ein befristeter oder<br />

unsicherer Aufenthaltsstatus in einen sicheren verwandeln kann, wird von fast allen<br />

Urkundspersonen geschildert. Nach bisherigem Stand der Auswertung scheint die<br />

Häufigkeit dieser Fälle regional unterschiedlich zu sein. In einigen Stadtbezirken sind<br />

diese Fälle Einzelfälle, in anderen kommen sie aber regelmäßig vor.<br />

Weitere Aussagen der Beamten deuten darauf hin, dass Mütter hier meist dem<br />

Willen der Männer entsprechen – wahrscheinlich aus einer Vielzahl von Gründen, die<br />

den Urkundspersonen verschlossen bleiben.<br />

Berichtet wird in den Interviews von Einzelfällen, in denen Väter – etwa aus Angst<br />

vor Abschiebung – Kinder anerkennen und auch Sorgeerklärungen mit den Müttern<br />

für Kinder abgeben, die <strong>nicht</strong> ihre leiblichen Kinder sind. Die genauen Umstände und<br />

Hintergründe dieser Fälle können die Urkundspersonen natürlich <strong>nicht</strong> durchdringen.<br />

Es ist daher <strong>nicht</strong> klar, ob es sich in diesen Fällen auch um echte Partnerschaften<br />

handelt, oder ob diese Sorgeerklärungen nur dazu dienen, eine Abschiebung zu<br />

verhindern.<br />

„Falsche“ Väter gibt es aber auch in anderen Konstellationen, z. B. dass deutsche<br />

Männer Kinder ihrer ausländischen Freundin anerkennen, um deren Abschiebung zu<br />

verhindern.<br />

Der Fall, dass bei einem ausländischen Vater die gemeinsame Sorgeerklärung von<br />

großer Bedeutung ist, da sich dadurch ein befristeter oder unsicherer<br />

Aufenthaltsstatus in einen sicheren verwandeln kann, wird von fast allen<br />

Urkundspersonen geschildert. Nach bisherigem Stand der Auswertung scheint die<br />

Häufigkeit dieser Fälle regional unterschiedlich zu sein. In einigen Stadtbezirken sind<br />

diese Fälle Einzelfälle, in anderen kommen sie aber regelmäßig vor.<br />

„Das geht ja eher in Richtung dieser Vaterschaftsanfechtungsgeschichten jetzt, wo<br />

(…) ausländische Männer, auch wenn sie es gar <strong>nicht</strong> sind, Väter werden von<br />

deutschen Kindern, um hierbleiben zu können, die das anerkennen wollen, obwohl

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