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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 299<br />

9.2.3.3 Minderjährige Mütter<br />

Bei minderjährigen Müttern übernimmt das Amt kraft Gesetzes die Vormundschaft für<br />

das Kind bis zu dem Zeitpunkt der Volljährigkeit der Mutter, ohne dass dafür eine<br />

gerichtliche Entscheidung erforderlich ist (§§ 1791c, 1773 BGB). Erwähnenswert ist<br />

der Fall, den eine Urkundsperson schildert: Wenn die Mutter minderjährig ist, der<br />

Vater aber volljährig, dann bekommt der Vater kein <strong>Sorgerecht</strong>:<br />

„Davon raten wir ab. Weil er hat dann ja das alleinige <strong>Sorgerecht</strong>. Die Mutter hätte es<br />

ja gar <strong>nicht</strong>, weil sie noch minderjährig ist. (…) Und das will auch eine 17-Jährige<br />

<strong>nicht</strong>. (…) Nein, das können Sie dem schon so verkaufen, dass sie (…) Mutter und<br />

Vater sagen, also da warten wir erstmal, bis sie volljährig ist und dann gucken wir<br />

mal und dann können sie jeden Tag kommen“ (Kleinstadt West, w).<br />

So verständlich dieses Vorgehen sein mag, so interessant ist im Kontrast dazu der<br />

Umgang mit Großmüttern, die das <strong>Sorgerecht</strong> für ihre Enkelkinder bekommen<br />

möchten.<br />

„Die Großmutter kann das <strong>Sorgerecht</strong> beantragen. (…) Genau, die muss es<br />

beantragen, machen die manchmal auch und das muss dann das Gericht<br />

entscheiden. Also, das macht der ASD (…) also, die gesetzliche Amtsvormundschaft,<br />

die fällt dann eben automatisch erst mal ans Amt, in dem Moment, wo das Kind<br />

geboren ist. (…) Es gibt natürlich ein paar Großmütter, die machen sich vorher schon<br />

Gedanken und so weiter und sagen: Ich beantrage das schon vorher bei Gericht,<br />

dass ich dann auch gleich bestellt bin. (…) Entweder die wissen es <strong>nicht</strong> oder (…)<br />

Otto Normalbürger hat ja <strong>nicht</strong> unbedingt immer den Durchblick, welche Wege gibt<br />

es und wie das Jugendamt (…). Weil für die eigene Tochter haben sie ja weiterhin<br />

das <strong>Sorgerecht</strong>. Und dass das Kind natürlich irgendwie vertreten werden muss, das<br />

muss man sich auch erstmal klarmachen“ (Kleinstadt West, w).<br />

9.2.3.4 Verdachtsmomente: Ausländische Väter und „falsche Väter“<br />

„Ausländischer Nationalität, ganz oft. Wo auch ganz andere Interessen<br />

dahinterstehen, nämlich Bleiberecht. Ganz oft. In letzter Zeit <strong>nicht</strong> mehr so viel, aber<br />

haben wir durchaus (…). Wo der Vater ganz massiv wird, weil für ihn da eben davon<br />

abhängt: Darf ich bleiben unbefristet oder länger eben länger Aufenthalts- (…) oder<br />

Niederlassungsgenehmigung oder wie auch immer. Ja. Und die werden dann<br />

ziemlich massiv. Und das kriegt man natürlich hier auch <strong>nicht</strong> mit. Die bedrängen die<br />

dann außerhalb“(Großstadt West, w).

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