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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 298<br />

Einige der befragten Urkundspersonen empfinden den Zeitpunkt der Abgabe der<br />

Sorgeerklärung als zu früh. Die Paare seien gerade in Vorfreude auf das Baby oder<br />

kurz nach der Geburt und voller Hoffnung auf ein Gelingen der Partnerschaft und der<br />

Familiengründung.<br />

„Und haben gerade daheim das Kinderzimmerle eingerichtet und so weiter. Und jetzt<br />

fangt der Herr X. von Trennung an. Is ne sensible Geschichte. Da muss man auch<br />

ein bisschen aufpassen“ (Großstadt West, m).<br />

Eine befragte Urkundsperson berichtet, dass es in dieser Gruppe viele Paare gibt,<br />

die sich sehr bewusst und gemeinsam für die gemeinsame elterliche Sorge<br />

entschieden haben. Diese Eltern können Paar- und Elternebene trennen und sind<br />

sich sehr wohl im Klaren darüber, dass „…wir ja auch die Eltern bleiben, das wissen<br />

wir“.<br />

Diese Fähigkeit wird jungen Eltern oft <strong>nicht</strong> zugetraut.<br />

„Also die Jungen, die kommen ganz unbedarft und sagen: Hier, Vaterschaft und<br />

gemeinsame Sorge. (…) Und ich sag auch: Sie wissen, was das bedeutet und so?<br />

Ja, das wüssten sie denn auch“ (Kleinstadt West, w).<br />

9.2.3.2 Keine feste Partnerschaft<br />

„Mütter, die <strong>nicht</strong> unbedingt mit dem Vater glücklich zusammenleben, wenn man das<br />

denn so sagen kann. (…), insbesondere wegen der Vaterschaftsfeststellung, weil da<br />

eben keine freiwillige Feststellung oder Anerkennung des Vaters absehbar ist. (…)<br />

Und dann auch in der Folge natürlich auch die Unterhaltsansprüche, die geregelt<br />

werden müssen. Das ist eher dieser Personenkreis, der sich dann spontan meldet.<br />

(…)“ (Großstadt, West, m).<br />

Die Gruppe der Mütter, die <strong>nicht</strong> in fester Partnerschaft mit dem Vater des Kindes<br />

leben, bilden nach Auskunft der Urkundspersonen die zweitgrößte Gruppe der Fälle.<br />

Sie kommen entweder, nachdem sie angeschrieben wurden, oder auch spontan. Zu<br />

dieser Gruppe zählen auch Mütter, die Kinder von mehreren Vätern haben, und<br />

demzufolge auch von mehreren Männern Unterhalt bekommen. Gerade in diesen<br />

Fällen erscheint das Thema <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> relevant und wird von den<br />

Urkundspersonen auch <strong>nicht</strong> besonders besprochen.<br />

„Aber wenn die mehrere Väter haben, dann ist es in der Regel immer nur die<br />

Vaterschaftsanerkennung und auch gleichzeitig Unterhalt, weil das immer gar keine<br />

festen Beziehungen sind. (…) da steht das auch gar <strong>nicht</strong> zur Debatte. Da will die<br />

Mutter das auch <strong>nicht</strong>“ (mittelgroße Stadt Ost, w).<br />

Man kann feststellen, dass Mütter ohne feste Partnerschaft meist mit einem hohen<br />

Beratungsbedarf zum Jugendamt kommen, der sich hauptsächlich um Fragen der<br />

Vaterschaft und der Unterhaltszahlungen dreht. Ziel ist es hier zunächst, den Vater<br />

festzustellen und eine Beistandschaft einzurichten. Das Thema gemeinsame<br />

elterliche Sorge spielt hier zunächst kaum eine Rolle.

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