23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 296<br />

Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt. Das Thema <strong>Sorgerecht</strong> spielt hier,<br />

nach Aussagen der Befragten, eine untergeordnete Rolle.<br />

Selten bis nie wird der Fall geschildert, dass ein Vater allein zur Beratung<br />

kommt. Dieser Fall scheint ungewöhnlich und <strong>nicht</strong> vorgesehen, wie folgendes<br />

Zitat zeigt:<br />

„Ja, das gibt‟s schon auch. Da müssen wir ein bisschen vorsichtig sein<br />

beziehungsweise allgemeine Auskünfte kriegt der Mann von mir auch. Mmh ich<br />

denke mal, warum auch <strong>nicht</strong>“ (Großstadt West, m).<br />

In der tiefergehenden Analyse dieser Kernstelle wird deutlich, dass sich die<br />

Urkundsbeamten/innen in einem Dilemma hinsichtlich ihrer Beratungspraxis<br />

befinden. Da die Entscheidung über das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> nur mit<br />

Einvernehmen der Mutter getroffen werden kann, scheint sie für die<br />

Urkundspersonen Priorität zu haben. Die in dem Zitat deutlich zum Ausdruck<br />

kommende Skepsis gegenüber den Vätern („da müssen wir ein bisschen vorsichtig<br />

sein“) zeigt diese Ambivalenz zwischen gesetzeskonformem Verhalten (Beratung für<br />

Eltern insgesamt) und alltagspraktischer Nähe zu den Müttern sowie dem Gedanken<br />

eines Einbezugs von Vätern.<br />

„Das ist alles jetzt kein Grund und gegen den Willen der Mutter geht es einfach <strong>nicht</strong>.<br />

Dann müssen Sie das als Vater beantragen und begründen beim Gericht (…) Das ist<br />

eben gerade <strong>nicht</strong> so gewollt, dass automatisch mit der Vaterschaft auch das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> geteilt wird“ (Großstadt West, w).<br />

9.2.3 Typische Fälle aus Sicht des Jugendamts<br />

Die Urkundspersonen wurden aufgefordert, bezüglich des <strong>Sorgerecht</strong>s typische Fälle<br />

zu beschreiben, die ihnen im Berufsalltag begegnen. Daraus ließen sich typische<br />

Fälle entwickeln, die häufiger auftauchten, in der Beschreibung aus Sicht der<br />

Experten und Expertinnen aber auch Rückschlüsse auf die berufliche Sicht auf die<br />

Familiensituationen zulassen. Fälle und Konstellationen, die vorkamen, waren die<br />

folgenden sechs:<br />

Unkomplizierte Paare: zusammenlebende Paare, die das gemeinsame<br />

<strong>Sorgerecht</strong> wollen und bei denen kein weiterer Klärungsbedarf besteht.<br />

Paare ohne feste Partnerschaft, bei denen meist die Mutter kommt, um<br />

Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung zu regeln. Hier ist die Abgabe von<br />

Sorgeerklärungen kein Thema.<br />

Bei minderjährigen Müttern wird das <strong>Sorgerecht</strong> erst nach Eintritt der<br />

Volljährigkeit relevant.<br />

Ausländische Väter sind vielfach Gegenstand von Verdacht oder<br />

Vermutungen, sie würden die Mutter unter Druck setzen, gleiches gilt für<br />

Väter, bei denen die Urkundspersonen denken, der Vater sei <strong>nicht</strong> der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!