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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 293<br />

Befragten oft Worte, die man aus Kriminalromanen kennt: die Väter müssen über<br />

Einwohnermeldeämter „ermittelt werden“, dann werden sie angerufen und<br />

angeschrieben. Viele Väter „bestreiten“ die Vaterschaft, weswegen<br />

„Blutgruppengutachten“ durchgeführt werden, um dann mit Sicherheit sagen zu<br />

können: „er war‟s“ (Kleinstadt West, w).<br />

Das Geltendmachen der Unterhaltsansprüche andererseits erfordert viele<br />

bürokratische bis hin zu gerichtlichen Schritten. Mit der Aufnahme des<br />

Unterhaltstitels ist es häufig <strong>nicht</strong> getan, denn viele Väter, mit denen es die Befragten<br />

zu tun haben, zahlen <strong>nicht</strong> freiwillig:<br />

„Da können Sie dann ja ins Beschlussverfahren über das Gericht gehen. So, dann<br />

haben Sie nachher den Beschluss, haben aber immer noch kein Geld. So, und<br />

denen müssen Sie dann ständig auf die Füße treten, und dann auch ermitteln, wo<br />

arbeitet der, Pfändung einleiten (…) So. Und wenn Sie das Geld dann haben, dann<br />

müssen Sie wieder gucken, wem steht es denn zu? Kriegt die Mutter SGB II, kriegt<br />

sie Unterhaltsvorschuss…“ (Großstadt West, w).<br />

Ein weiterer Arbeitsbereich ist der Bereich Vormundschaft für Kinder, deren Eltern<br />

kein <strong>Sorgerecht</strong> haben, in der Regel weil sie minderjährig sind oder weil ihnen das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> entzogen wurde (z. B. wegen Erziehungsunfähigkeit).<br />

Dieser Bereich macht zwar einen geringen Anteil am gesamten Arbeitsaufkommen<br />

aus, die Befragten sind sich aber sehr der Verantwortung bewusst, die sie im Namen<br />

des Jugendamtes bei einer Vormundschaft übernehmen. Viele Befragte haben Fälle<br />

von Kindesvernachlässigung bis hin zum Tod des Kindes vor Augen und stehen<br />

zunehmend unter dem Druck des gestiegenen medialen Interesses. Sie wissen auch,<br />

dass in der Öffentlichkeit häufig ein negatives Bild des Jugendamts vorherrscht, was<br />

durch derartige Fälle noch verstärkt wird.<br />

Den dritten Bereich bilden die Beurkundungen. Hier sind die Beamten/innen als sog.<br />

„Urkundsperson“ tätig. Beurkundet werden insbesondere Erklärungen zur Vaterschaft<br />

und zum Unterhalt sowie die Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge (vgl.<br />

§ 59 SGB VIII). Eine Beurkundung dauert unterschiedlich lang, nach Angaben der<br />

Befragten selten weniger als eine halbe Stunde. Insbesondere bei der Beurkundung<br />

der Sorgeerklärungen gehört eine Belehrung der Eltern zum Beurkundungsverfahren.<br />

Auf den Inhalt und die Implikationen dieser Belehrung wird noch detailliert<br />

eingegangen.<br />

Die Schilderungen des alltäglichen Arbeitspensums und der beruflichen Belastung<br />

verweisen auf eine insgesamt hohe Arbeitsbelastung.<br />

„Letztes Jahr hatten wir dann durch diese Organisation 400 Beistandschaften und die<br />

Beurkundung – war gar <strong>nicht</strong> zu schaffen. Also, wir hatten auch direkt keinen Urlaub<br />

mehr genommen. Immer kleckerweise, das ging gar <strong>nicht</strong> mehr. So, und jetzt haben<br />

wir eine Kraft dazu bekommen. Haben aber immer noch über 300 Beistandschaften<br />

pro Nase. Und das ist schwierig (…) teilweise machen Sie vormittags die

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